Rechtsanwalt Hannover Scheidungskosten

Rechtsanwalt GrammSofern sich die Eheleute entscheiden sich scheiden zu lassen, kommt oftmals die Frage auf, was eigentlich die Scheidung kosten wird. Die Scheidungskosten spielen daher eine wesentliche Rolle bei einer Scheidung.

Grundsätzliches zu den Scheidungskosten – Was kosten eine Scheidung?

Die Kosten des Scheidungsverfahrens richten sich nach dem sogenannten Streitwert des Verfahrens. Wie in den meisten gerichtlichen Verfahren bestimmt das Gericht dabei einen Wert der Scheidung. Grundsätzlich lässt sich dabei sagen, dass der Streitwert immer das summierte Nettogehalt der Ehegatten multipliziert mit dem Faktor 3 darstellt. Verdient beispielsweise der Mann 2.500 netto und die Frau 1.500 € ergibt dies einen Streitwert von insgesamt 12.000 €. Sobald der Streitwert festgesetzt wurde, können die Scheidungskosten berechnet werden. Die Kosten teilen sich im Scheidungsverfahren in zwei wesentlichen Punkten auf:

  •  Gerichtsgebühren
  •  Rechtsanwaltsgebühren
  • Ggf. Gutachterkosten ( Wertermittlung des Eigenheims)

Je höher der Streitwert ist, desto höher sind auch die Kosten. In dem oben genannten Beispiel sind beispielshalber insgesamt Gerichtsgebühren in Höhe von 534 € fällig. Die Gebühr wird für das Tätigwerden des Gerichtes fällig. Sobald ein Ehegatte die Scheidung einreicht, wird vom Antragssteller oder von der Antragstellerin verlangt, dass die Gebühren eingezahlt werden.

Scheidungskostenrechner – Scheidungskosten berechnen:

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Wie hoch sind tatsächlich die Scheidungskosten?

Wie oben erläutert richten sich die gesamten Kosten nach dem Streitwert des Gerichtes. Der Rechtsanwalt berechnet anhand des Wertes seine vollständigen Gebühren. Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass sich diese Gebühren lediglich auf die Scheidung als solche Beziehung. Das bedeutet, dass die Vertretung vor Gericht abgegolten ist.
In manchen Situationen ist allerdings eine Vertretung vor Gericht nicht ausreichend. Vor allem wenn es um eine Scheidungsfolgenvereinbarung, um einen Zugewinnausgleich oder es um das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder geht können weitere Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit entstehen.
Wie hoch diese sind, lässt sich allerdings nicht pauschalisieren, sondern sind immer abhängig vom Einzelfall.

Anwalt Gramm ist im Familienrecht jedoch bedacht, die Kosten so gering wie möglich zu halten und berät Sie daher umfassend über die anfallenden Scheidungskosten unter:

0511 450 196 60

Wer muss für die Scheidungskosten aufkommen?

Oft stellt sich die Frage, wer für die Scheidungskosten aufkommen muss. Die Beantwortung der Frage hängt vor allem vom Ausgang des Scheidungsverfahrens ab. Im Scheidungsbeschluss entscheidet das zuständige Gericht über die Kosten. Sofern es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, werden grundsätzlich die Kosten gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet, dass jede Scheidungspartei Ihre Kosten eigenständig trägt und nur die Gerichtsgebühren geteilt werden.

Vor allem wenn es um bezüglich der Aufteilung der Scheidungskosten geht, kann Ihnen Rechtsanwalt Gramm Tipps & Tricks geben. Rufen Sie daher unverbindlich an:

0511 450 196 60

Was ist wenn die Ehegatten kein Geld zur Verfügung haben?

Manchmal kommt es vor, dass Ehegatten sich scheiden lassen möchten, ihnen aber das dafür notwendige Kapital fehlt. Dies ist jedoch nicht weiter schlimm, da der Staat Kosten vollständig übernimmt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Betroffenen nachweisen, dass sie selbst finanziell nicht in der Lage sind für die Scheidungskosten aufzukommen.
Rechtsanwalt Gramm beantragt daher für die Betroffene Verfahrenskostenhilfe, so dass sichergestellt wird, dass eine Scheidung nicht an der finanziellen Lage scheitert.
Alle Fragen die im Zusammenhang mit der Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe stehen, kann Ihnen Anwalt Gramm beantworten.

Scheidungskosten sparen durch Rechtsanwalt Gramm

Aufgrund der Erfahrung von Rechtsanwalt Gramm kann er gemeinsam mit den Ehegatten die Kosten senken, so dass die Scheidung so preiswert wie möglich durchgeführt werden kann. So kann unter Umständen eine Scheidung bis zu 70 % günstiger gestalten werden. Vor allem wenn ein einvernehmliches Scheidungsverfahren gewünscht ist, ist das Verfahren deutlich günstiger. Darüber hinaus können andere Streitpunkte bereits außergerichtlich gelöst werden, so dass diese nicht vor Gericht ausgetragen werden müssen und den Streitwert steigen lassen.

Ich freu mich auf Ihrem Anruf im Familienrecht!

unterschrift
Sascha Gramm

Ihr Rechtsanwalt in Hannover und Umgebung, Sascha Gramm, Anwalt für Familienrecht( Scheidung, Sorgerecht, Scheidungskosten) in Hannover.

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