Scheidungsanwalt Hannover – Rechtsanwalt Scheidung Hannover

Rechtsanwalt Gramm - Hannover
Anwalt für FamilienrechtGramm

Bundesweite Vertretung im Scheidungsrecht durch Anwalt Gramm aus Hannover.

Eine Ehe hat in Deutschland nicht mehr den Stellenwert, die sie früher einmal besaß. So betrug die Scheidungsquote im Jahr 1960 gerade einmal 10%. Mittlerweile liegt diese bei über 40%. Es wird daher deutlich, dass eine Scheidung nichts Außergewöhnliches mehr ist und ein Festhalten an eine Ehe immer seltener wird. Scheidungsanwalt Gramm hört in der Praxis immer wieder den Satz, dass ein Ehepartner sich gerne scheiden lassen möchte, doch der Ablauf und die Folgen der Scheidung gänzlich unbekannt sind. Insbesondere tauchen im Scheidungsrecht folgende Fragen der Mandanten immer wieder auf:

  • Scheidungsvoraussetzungen, Scheidungsablauf, Scheidungskosten
  • Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt,
  • Umgang mit den Kindern, Fragen zum Sorgerecht,
  • Aufteilung des Vermögens (Haus, Zugewinn, Ehevertrag, Scheidungsfolgevereinbarung
  • Versorgungsausgleich, etc.

Scheidungsanwalt Gramm wird Ihnen bei Bedarf alle Fragen beantworten und mit Ihnen gemeinsam das Scheidungsverfahren durchführen.


Haben Sie Fragen zum Thema Scheidung?
Sind Sie evtl. gerade in eine Scheidung involviert?

Als Rechtsanwalt für Scheidungsrecht in Hannover können Sie mich jederzeit kostenlos erreichen unter der Rufnummer:

0511 – 450 196 60 0511 – 450 196 60
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Eine Scheidung hat zahlreiche rechtliche Konsequenzen, die ein Anwalt für Scheidung oder Fachanwalt im Familienrecht am besten beurteilen kann. Dazu gehören vor allem Fragen zum Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Umgangsrecht. So ist vor allem bei einer Scheidung Voraussetzung, dass das sogenannte Trennungsjahr vorliegt und die Bereitschaft zur Wiederaufnahme der Ehe fehlt. Ist das Trennungsjahr nicht gegeben, so ist eine Ehescheidung in der Bundesrepublik vor dem Familiengericht grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es lediglich bei einer sogenannten Härtefallscheidung. Auskunft über eine Härtefallscheidung kann Ihnen unser Rechtsanwalt für Scheidungen Herr Gramm geben.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe, dann rufen Sie unsere Kanzlei für Familienrecht in Hannover für eine Erstberatung unverbindlich an:

0511 450 196 60

Ob die Ehegatten wirksam in Deutschland geschieden werden können, hängt im Scheidungsrecht von mehreren Faktoren ab. Insbesondere muss zwischen einer einvernehmlichen Scheidung und einer streitigen Scheidung im Familienrecht unterschieden werden. Unabhängig davon muss jedoch ein Scheidungsantrag vor dem zuständigen Gericht (Familiengericht) gestellt werden.


Die 7 besten Scheidungstipps

Davor ist selbst die beste Ehe nicht gefeit: Am Ende eines jahrelang zusammen gegangenen Lebensweges, stehen die Eheleute vor einer zerrütteten Beziehung. Ist der Entschluss zu einer einvernehmlichen Scheidung erst einmal gefallen, denken viele, das Schwerste wäre geschafft – doch weit gefehlt! Meine Erfahrung aus vielen Jahren anwaltlicher Tätigkeit im Scheidungsrecht hat mich gelehrt: Die eigentliche Schlacht geht oftmals erst jetzt richtig los. Hinter der allgemeinen Erklärung, man hätte sich in der Beziehung „auseinander gelebt“ steckt oftmals ein langes Martyrium aus verloren gegangenem Vertrauen in den Ehepartner und Kränkungen durch nicht mehr erwiderte Gefühle.

Nicht selten sind es dann „gute Freunde“, die einem mit ihrem Rat zur Seite stehen und angeblich genau wissen, was zu tun ist. Bevor wir Sie in unserer hannoverschen Kanzlei für Scheidungsrecht beraten, möchten wir Ihnen daher ein paar nützliche Hinweise an die Hand geben, welche nicht nur vom „hören sagen“ rühren, sondern aus der juristischen Praxis.

Aus unseren Scheidungsfällen nachfolgend eine Auswahl der 10 häufigsten Scheidungs-Fragen:

#1 - Sollten sich die Eheleute einen gemeinsamen Scheidungsanwalt nehmen?

Zwei verschiedene Anwälte kosten auch 2x Geld. Klingt also zunächst einmal wie eine ganz vernünftige Überlegung, besonders wenn man sich bereits im Vorfeld weitestgehend einig ist. Tatsächlich jedoch ist es so, dass 2 scheidungswillige Eheleute juristisch gesehen 2 Parteien sind, die sich in einem Rechtsstreit befinden. Rechtlich gesehen, sind die beiden Eheleute in einem Prozess also Gegner. Ein Anwalt jedoch kann immer nur der Anwalt EINER Partei sein, nämlich der, deren Mandat er hat.

Ausnahmefall „einvernehmliche Scheidung“: Sind bereits im Vorfeld sämtliche juristisch relevanten Dinge zwischen den Ehepartnern geklärt (Sorgerecht, Vermögenswerte, Hausrat etc.), sodass der andere Ehepartner lediglich seine Zustimmung erteilen muss, so steht es einem der beiden Ehepartnern,im Rahmen einer „einvernehmlichen Scheidung“ frei, lediglich einem Anwalt ein Mandat zu erteilen.

#2 - Wie wird im Scheidungsrecht der Zeitpunkt der Trennung definiert?

Die Idee ist so verlockend, wie ökonomisch: Nach dem Einreichen des Scheidungsantrags verbleiben beide Ehepartner bis zur tatsächlichen Trennung in der gemeinsamen Wohnung, wenn möglich
in getrennten Schlafzimmern. Doch Vorsicht! Für die Bestimmung des Zeitpunktes der Trennung ist alleine ein Faktor ausschlaggebend: Die sprichwörtliche „Trennung von Tisch und Bett“. Die Trennung im Rahmen einer Scheidung muss nach aussen, so will es der Gesetzgeber, für einen Dritten klar erkennbar sein. Eine räumliche Trennung muss somit auch komplett räumlich ersichtlich sein. Eine nach wie vor gemeinsam bezogene Wohnung gehört eindeutig nicht dazu. Doch auch sog. „eheähnliche Versorgungsleistungen“ wie z.B. Kochen oder Wäschewaschen entkräften die Trennungsabsicht. Selbst gemeinsames Einkaufen ist für eine glaubwürdige Trennung im Rechtssinne tabu.

#3 - Weiter Unterhalt beziehen trotz neuem Partner? Wie sollte man vorgehen?

Einer der Top-Tipps unter den Beziehungsgeschädigten. Unser Tipp dazu: Finger weg! Man ist schon längst wieder in einer neuen Beziehung, fährt womöglich zusammen in den Urlaub oder lebt sogar zusammen in einer gemeinsamen Wohnung (wegen der Kosten, klar). Kurz gesagt: Man ist halt nur „Gut Freund“. Glauben Sie uns: Mit absoluter Sicherheit geht die Sache schief denn sie ist keineswegs so originell, wie sie auf den ersten Blick scheint. Es gibt sogar Detekteien, die ausschliesslich auf
solche Fälle spezialisiert sind (und gut davon leben!). Rückzahlung sämtlichen zu Unrecht kasierten Unterhalts sowie strafrechtliche Konsequenzen sind die Folgen.

#4 - Wie kann man sich ohne Zustimmung des Partners scheiden lassen?

Man kann sagen, des Scheidungsanwalts täglich Brot. Zwei Partner entwickeln sich unterschiedlich. Während der Eine neue Wege geht und nach vorne schaut, verharrt der Andere auf der Stelle, glaubt an die Rückkehr des frisch verliebt seins aus der Anfangsphase der Beziehung und an eine gemeinsame Zukunft, die nur für ihn existiert. Um dieses nur scheinbar noch immer vorhandene Band nicht endgültig zu zerschneiden, wird alles blockiert, was den Noch-Ehepartner aus dem eigenen Leben entfernen könnte.
Doch für das Recht sich aus einer Beziehung zu lösen ist, anders als bei der Eheschliessung, keine gemeinsame Willenserklärung nötig, sondern kann auch ohne Zustimmung des Partners durchgesetzt werden, der einer Scheidung nicht zustimmt.

Nicht jedes Trennungsjahr dauert 12 Monate ! Anders als der Name es vermuten lässt, endet ein Trennungsjahr auch manchmal erst nach 3 Jahren. Hintergrund: Eine Trennungszeit von einem Jahr gilt es einzuhalten, damit die Scheidung eingeleitet werden kann. Dazu müssen anschliessend BEIDE Ehepartner in die Scheidung einwilligen. Verweigert ein Partner jedoch auch nach dieser Zeit seine Einwilligung, so wird das Trennungsjahr erweitert von 12 Monaten auf 36 Monate. Danach wird die Ehe in jedem Fall geschieden, unabhängig von der Zustimmung des nicht-scheidungswilligen Ehepartners. Eine Ehescheidung lässt sich also niemals verhindern, lediglich verzögern.

#5 - Kann man sich ohne Trennungsjahr scheiden lassen?

Neben den üblichen Gründen kann es manchmal nötig sein, eine Ehe auch vor Ablauf des Trennungsjahres zu beenden z.B. bei Fällen von übermässiger Gewaltanwendung seitens Partners, Verstrickung in kriminelle Machenschaften oder Alkoholismus. In wenigen Ausnahmefällen wird es daher vom Gesetzgeber gestattet, eine Ehe bei gravierenden psychischen oder physischen Belastungen auch ohne Wartezeit zu beenden. Voraussetzung ist, dass es der leidtragenden Partei die Ehe nicht mehr länger zuzumuten ist. Doch das Gesetz steckt hier enge Grenzen. Die erhobenen Vorwürfe werden genauestens geprüft und jeder Fall ist individuell zu bewerten.

#6 - Wer bekommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einer Scheidung?

Ist die Rede vom Aufenthaltsbestimmungsrecht, so ist damit normalerweise das ALLEINIGE Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeint. Für die Gerichte ist entscheidend, wo das Kind am besten aufgehoben ist. In fast allen Fällen wird dafür der Wohnort der Mutter angesehen. Stimmen beide Elternteile dem zu, so kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch beiden zugesprochen werden.

#7 - Wer bekommt das Sorgerecht bei einer Scheidung?

Anders als beim Aufenthaltsbestimmungsrecht, das nur einem Elternteil alleine zugesprochen werden kann, besteht das Sorgerecht für beide (ehemalige) Ehepartner. Daher stellt der Entzug des Kindes einen eindeutigen Verstoß gegen das Sorgerecht dar. Trotz dieser klaren juristischen Regelung kommt es jedoch immer wieder vor, dass Kontakte zum (in den meisten Fällen) Vater von der Mutter mit fadenscheinigen Gründen erschwert, wenn nicht sogar blockiert werden. Als Betroffener sollte man sich jedoch auf keinen Fall zu einer unüberlegten Vorgehensweise verleiten lassen denn oft genug ist genau das die Reaktion, die von Seiten der Mutter mit ihrem Verhalten provoziert werden soll. Wenden Sie sich daher bei Sorgerechtsstreitigkeiten an unsere Kanzlei für Familienrecht in Hannover.

Trennungsjahr zwingend erforderlich – Ehe muss gescheitert sein

Damit eine Ehe in Deutschland geschieden werden kann, muss die Ehe gescheitert sein. Das ist dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Man spricht im Familienrecht und Scheidungsrecht vom sogenannten Zerrüttungsprinzip.

Der Gesetzgeber hat in § 1566 BGB Vermutungen aufgestellt, ab wann ein Scheitern der Ehe auszugehen ist:

  • Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und möchten Beide die Scheidung, wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist,
  • Leben die Ehegatten seit mehr als 3 Jahren getrennt, so wird unwiderlegbar das Scheitern vermutet. Irrelevant ist sodann der Widerspruch eines Ehegatten, dass er an der Ehe festhalten möchte, es findet trotz Widerspruches die Scheidung statt.

Zwingend erforderlich  für eine Ehescheidung ist in diesem Zusammengang daher, dass mindestens Trennungsjahr eingehalten wurde und beide Partner der Scheidung zustimmen.(einvernehmliche Scheidung)

In der Praxis stellt sich dabei häufig die Frage, wann die Eheleute überhaupt getrennt voneinander sind.

Ist ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung dazu zwingend erforderlich?

Ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung ist grundsätzlich nicht notwendig. Auch innerhalb einer Wohnung kann eine Trennung vollzogen werden. So ist erforderlich, dass für jeden ein räumlich getrennter Bereich geschaffen wird, so dass keine gemeinsame Haushaltsführung und kein gemeinsames Leben mehr bestehen.

Liegen diese Voraussetzungen vor, haben beide Ehegatten die Möglichkeit die Scheidung mithilfe eines Rechtsanwaltes für Familienrecht beim Gericht zu beantragen. Sofern der andere Ehegatte der Scheidung anschließend nicht zustimmt, kann das Familiengericht grundsätzlich die Ehe nicht wirksam beenden.

Als Scheidungsanwalt berate und unterstützt Sie Anwalt Gramm gerne in Ihrem Scheidungsverfahren im Familienrecht in Hannover.

Stimmt der Ehepartner der Scheidung nicht zu, dann bleibt oftmals nur die Möglichkeit abzuwarten. Sobald jedoch mindestens 3 Jahre nach der Trennung vergangen sind, kann das Gericht die Ehe ohne eine gegenseitige Zustimmung beenden. Nach dieser Zeit sieht das Gericht den Ehebund unwiderleglich als gescheitert an, so dass der Ehepartner keine Möglichkeit mehr hat den Scheidungswunsch zu verhindern.


Scheidung ohne Trennungsjahr – Härtefallscheidung

Ist das geforderte Trennungsjahr noch nicht abgelaufen, kann das Familiengericht die Ehe dennoch scheiden auf Antrag lassen kann. Es kommt zu einer sogenannten Härtefallscheidung. Nach dem Gesetzgeber müssen dafür die folgenden Voraussetzungen im Scheidungsrecht erfüllt sein:

  • eine unzumutbare Härte,
  • begründet in der Person des anderen Ehegatten,
  • die Fortsetzung/Aufrechterhaltung der Ehe muss unzumutbar sein.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden können, dann kann das Gericht die Ehe auch vor Ablauf des Trennungsjahres scheiden.

Wichtig ist, dass die Person, die eine Härtefallscheidung möchte, die dafür erforderlichen Voraussetzungen allesamt darlegen und beweisen muss. In der Praxis kann dies sehr schwierig sein. Als Scheidungsanwalt im Scheidungsrecht kann Ihnen Rechtsanwalt Gramm aus Hannover hilfreiche Tipps und Tricks aufzeigen, so dass Sie gemeinsam für Ihre Rechte kämpfen können und eine Ehescheidung schnellstmöglich durch das Familiengericht durchgeführt werden kann. Einzelheiten zur Härtefallscheidung erhalten Sie hier.


Die Scheidungskosten – Was kostet eine Scheidung beim Scheidungsanwalt eigentlich?

Ist der Scheidungsentschluss gefallen, kommt oftmals die Frage auf, welche Kosten eigentlich die Scheidung bei einem Anwalt verursacht werden. Die Scheidungskosten spielen daher eine wesentliche Rolle bei einer Scheidung.

Scheidungskostenrechner – Scheidungskosten berechnen:





Die Kosten des Scheidungsverfahrens richten sich nach dem sogenannten Streitwert (Verfahrenswert) des Verfahrens. Wie in den meisten gerichtlichen Verfahren bestimmt das Gericht dabei einen Wert der Scheidung. Grundsätzlich lässt sich dabei sagen, dass der Streitwert (Verfahrenswert) immer das summierte Nettogehalt der Ehegatten multipliziert mit dem Faktor 3 darstellt. Verdient beispielsweise der Mann 2.500 netto und die Frau 1.500 € ergibt dies einen Streitwert von insgesamt 12.000 €. Sobald der Streitwert festgesetzt wurde, können die Scheidungskosten berechnet werden. Die Kosten teilen sich im Scheidungsverfahren in zwei wesentlichen Punkten auf:

  •  Gerichtsgebühren
  •  Rechtsanwaltsgebühren
  • Ggf. Gutachterkosten ( Wertermittlung des Eigenheims)

Je höher der Streitwert ist, desto höher sind auch die Kosten. In dem oben genannten Beispiel sind beispielshalber insgesamt Gerichtsgebühren in Höhe von 534 € fällig. Die Gebühr wird für das Tätigwerden des Gerichtes fällig. Sobald ein Ehegatte die Ehescheidung einreicht, wird vom Antragssteller oder von der Antragstellerin verlangt, dass die Gebühren eingezahlt werden.

Wie hoch sind tatsächlich die Scheidungskosten im Familienrecht?

Wie oben erläutert richten sich die gesamten Kosten nach dem Streitwert des Gerichtes. Der Rechtsanwalt berechnet anhand des Wertes seine vollständigen Gebühren. Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass sich diese Gebühren lediglich auf die Scheidung als solche Beziehung. Das bedeutet, dass die Vertretung vor Gericht abgegolten ist. Aufgrund eines Anwaltszwanges fallen die Kosten jedoch immer an.
In manchen Situationen ist allerdings eine Vertretung vor Gericht nicht ausreichend. Vor allem wenn es um eine Scheidungsfolgenvereinbarung, um einen Zugewinnausgleich oder es um das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder geht können weitere Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit entstehen.
Wie hoch diese sind, lässt sich allerdings nicht pauschalisieren, sondern sind immer abhängig vom Einzelfall.  Vor allem bei der Ausarbeitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung können die Kosten stark variieren. Für den Fall, dass potenzielle Mandanten nicht in der Lage sind, die Kosten einer Ehescheidung zu begleichen, besteht die Möglichkeit gemeinsam mit der Kanzlei in Hannover Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.  Es gehört zur Aufgabe eines Rechtsanwalts oder eines Fachanwaltes die wirtschaftlichen Aspekte zu berücksichtigen.

Anwalt Gramm ist im Familienrecht jedoch bedacht, die Kosten so gering wie möglich zu halten und berät Sie daher umfassend über die anfallenden Scheidungskosten in seiner Rechtsanwaltskanzlei in Hannover in einem Beratungsgespräch unter:

0511 450 196 60

Wer muss für die Scheidungskosten aufkommen?

Oft stellt sich die Frage, wer für die Scheidungskosten aufkommen muss. Die Beantwortung der Frage hängt vor allem vom Ausgang des Scheidungsverfahrens ab. Im Scheidungsbeschluss entscheidet das zuständige Gericht über die Kosten. Sofern es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, werden grundsätzlich die Kosten gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet, dass jede Scheidungspartei Ihre Kosten eigenständig trägt und nur die Gerichtsgebühren geteilt werden.

Was ist wenn die Ehegatten kein Geld zur Verfügung haben?

Manchmal kommt es vor, dass Ehegatten sich scheiden lassen möchten, ihnen aber das dafür notwendige Kapital (Rentner, Hartz IV Einkünfte, Minijob) fehlt. Dies ist jedoch nicht weiter schlimm, da der Staat Kosten vollständig übernimmt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Betroffenen nachweisen, dass sie selbst finanziell nicht in der Lage sind für die Scheidungskosten aufzukommen. Rechtsanwalt Gramm beantragt daher für die Betroffene Verfahrenskostenhilfe, so dass sichergestellt wird, dass eine Scheidung nicht an der finanziellen Lage scheitert. Alle Fragen die im Zusammenhang mit der Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe stehen, kann Ihnen Rechtsanwalt Gramm für Scheidung beantworten.


Scheidungskosten sparen durch Scheidungsanwalt Gramm

Aufgrund der Erfahrung von Rechtsanwalt Gramm im Familienrecht in Hannover kann er gemeinsam mit den Ehegatten die Kosten senken, so dass die Scheidung so preiswert wie möglich durchgeführt werden kann. So kann unter Umständen eine Scheidung bis zu 70 % günstiger gestalten werden. Vor allem wenn ein einvernehmliches Scheidungsverfahren gewünscht ist, ist das Verfahren deutlich günstiger. Darüber hinaus können andere Streitpunkte bereits außergerichtlich gelöst werden, so dass diese nicht vor Gericht ausgetragen werden müssen und den Streitwert steigen lassen.


 Was ist eine Online- Scheidung und ist diese preiswerter?

Bei einer sogenannten „Internetscheidung“ oder auch „Online Scheidung“ läuft die vollständige Kommunikation E-Mail- oder Briefkontakt. Ein persönliches Erscheinen beim Rechtsanwalt im Familienrecht ist nicht erforderlich. Zum Scheidungstermin vor dem Familiengericht ist die persönliche Anwesenheitspflicht allerdings dennoch gegeben. Geeignet ist dieses schnelle weniger zeitintensive Verfahren für Ehegatten die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen.

Hinsichtlich der Kosten lässt sich jedoch sagen, dass dieses Verfahren anders als vielfach angenommen nicht preiswerter ist, als persönlich zum Anwalt für Scheidungsrecht zu gehen.

Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit bei einer Scheidung richtet sich nämlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und differenzieren hier nicht zwischen der „normalen Scheidung“ und der „Online Scheidung“.

Demnach ist eine Online-Scheidung nicht günstiger als eine „klassische“ Scheidung!


Wie lange dauert das Scheidungsverfahren – schnelle Scheidung immer möglich?

Als Anwalt für Scheidung in Hannover zeigt die Praxis, dass Mandanten so schnell wie möglich geschieden werden möchten. Allerdings ist dieser Wunsch nur bedingt zu erfüllen, denn im Normalfall dauert in Deutschland eine Scheidung durchschnittlich zwischen drei und sechs Monaten. Doch es gibt einige Tipps, die den Scheidungswunsch erfüllen lassen können.

Vor allem wenn die Eheleute noch nicht lange verheiratet sind, kann es zu einer schnellen Scheidung kommen. Dies liegt daran, dass das Gericht bei kurzen Ehen keinen Versorgungsausgleich durchführen muss, so dass den Beteiligten das langwierige Verfahren in Bezug auf die zu verteilenden Rentenpunkte erspart bleibt. Es stellt sich daher immer die Frage, wann kann noch von einer kurzen Ehezeit ausgegangen werden? Eine Kurzehe wird immer dann angenommen, wenn zwischen dem Heiratsdatum und dem Einreichen des Scheidungsantrages keine drei Jahre vergangen sind. Wichtig ist jedoch, dass rein rechtlich auch bei kurzen Ehen ein Trennungsjahr vorliegen muss.

Haben Sie Fragen zur schnellen Scheidung rufen Sie Rechtsanwalt Scheidung Hannover unverbindlich an:

0511 450 196 60

Welches Familiengericht ist für die Scheidung zuständig?

Während der Beratungsgespräche taucht zudem oftmals die Frage auf -neben der Frage, dass Anwaltszwang herrscht -, welches Gericht ist eigentlich für die Scheidung zuständig. Vor allem bei Eheleuten, die bereits in unterschiedlichen Städten wohnen herrscht Uneinigkeit in Bezug auf die Zuständigkeit.  Die örtliche Zuständigkeit lässt sich direkt aus dem Gesetz ableiten. Die Regelung ist in § 122 FamFG zu finden:

  • das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
  • das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  • das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

 Habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt während der Trennung?

Grundsätzlich haben Ehegatten nach der Rechtsprechung und dem Gesetz Anspruch auf Trennungsunterhalt, der durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Familienrecht berechnet werden sollte. Häufig tauchen bei dieser Angelegenheit viele Probleme auf. Vor allem wenn es um die Höhe des Trennungsunterhaltes geht oder die Berechnung des Unterhaltsanspruches haben die Ehegatten unterschiedliche Ansichten.


 Bekomme ich nach der Scheidung als geschiedener Ehegatte Unterhalt?

Grundsätzlich gilt bei nachehelichem Unterhalt (Ehegattenunterhalt) das Prinzip der wirtschaftlichen Eigenverantwortlichkeit. Das bedeutet, dass jeder grundsätzlich eigenständig für seinen Unterhalt zu sorgen hat. Damit hat der nacheheliche Unterhalsanspruch andere Voraussetzungen als der Trennungsunterhaltsanspruch im Scheidungsrecht.

und ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Voraussetzung ist für einen Unterhaltsanspruch nach einer Scheidung ist die sogenannte Bedürftigkeit desjenigen, der den Unterhalt beansprucht und die Leistungsfähigkeit desjenigen, von dem der Unterhalt verlangt wird.

Nachehelicher Unterhalt (Ehegattenunterhalt) ist ab Rechtskraft der Scheidung in folgenden Fällen vom Gesetzgeber vorgesehen:

  • Betreuung eines gemeinsamen Kindes.
  • wegen Erwerbslosigkeit
  • aus Altersgründen
  • bei einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
  • als Aufstockungsunterhalt

Wichtig ist, dass Unterhaltsansprüche zeitlich und der Höhe nach begrenzt werden können!


 Hat eine Scheidung Auswirkungen auf die gemeinsamen Kinder?

Der nicht betreuende Elternteil ist weiterhin zur Zahlung von Unterhalt (Kindesunterhalt )verpflichtet. Ebenfalls hat der nicht betreuende Elternteil das Recht und die Pflicht Umgangstermine mit seinen Kindern durchzuführen. Die gemeinsame elterliche Sorge (Sorgerecht) bleibt trotz Scheidung im Familienrecht bestehen. Die Eltern müssen sich bei Fragen von erheblicher Bedeutung für das Kind gemeinsam beraten und gemeinsam entscheiden. Angelegenheiten des täglichen Lebens müssen nicht miteinander abgesprochen werden, darüber entscheidet derjenige bei dem sich das Kind/ Kinder befinden.

 Ich freue mich auf Ihren Anruf!
unterschrift
Ihr Sascha Gramm im Scheidungsrecht als Rechtsanwalt Scheidung Hannover,

Rechtsanwalt Gramm, Ihr Scheidungsanwalt in Hannover 


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Scheidungsablauf in Deutschland

1. Schritt: Beratungsgespräch / Online-Scheidung

Nachdem  Sie mich telefonisch kontaktiert haben, vereinbaren wir einen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Im Beratungstermin erkläre ich Ihnen als Rechtsanwalt Scheidung Hannover ausführlich das Scheidungsverfahren mit allen rechtlichen Folgen. Gegenstand des Gesprächs sind zudem die anfallenden Scheidungskosten. Sofern Sie kein eigenständiges Einkommen verfügen, beantrage ich für Sie selbstverständlich Verfahrenskostenhilfe, so dass die Scheidung kostenlos für Sie ist.

Extra: Zudem ist es auch möglich, eine Online-Scheidung bei mir als Anwalt durchzuführen. So ersparen Sie sich das Beratungsgespräch und ich nehme alles für Sie in die Hand. Möchten Sie eine schnelle Online-Scheidung, dann sprechen Sie mich bitte an.

2. Schritt: Scheidungsantrag

Entscheiden Sie sich die Scheidung durchzuführen, stelle ich für Sie bei dem zuständigen Gericht den Scheidungsantrag. Im Scheidungsporzess dürfen Sie selbst leider keine Anträge stellen.

Ab jetzt übernehme ich Ihr Verfahren, so dass sich Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Sie erhalten keine Post vom Gericht und müssen nichts weiter tun!

3. Schritt: Zustellung des Antrages

Nachdem der Antrag beim Gericht eingangen ist, wird der Anrtrag bei Ihrem Ehegatten zugestellt. Zeitgleich wird der Ehepartner aufgefordert innerhalb einer bestimmten Frist  schriftlich Stellung zu nehmen.

Insbesondere geht es bei der Stellungnahme darum, ob die angegebenen perönlichen Daten im Scheidungsantrag soweit richtig angegeben sind. Bei Fragen dazu, kann ich Ihnen als Rechtsanwalt Scheidung Hannover helfen.

Sofern es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, kann ich die Stellungnahme ebenfalls abgeben und als gemeinsamer Scheidungsanwalt für Sie tätig werden. Dies hat den Vorteil, dass es konstengünstiger wird und in der Regel die Scheidung beschleunigt werden kann.

4. Schritt: Scheidungstermin

Es kommt zu einem gemeinsam Gerichtstermin vor dem Familiengericht. Während des Termins vertrete ich Sie selbstverständlich als Scheidungsanwalt umfassend. Auch etwaige Folgesachen werden in dem Termin mitverhandelt.

Nachdem Scheidungstermin sind Sie geschieden! Ab jetzt können Sie erneut heiraten und Ihren alten Namen wieder annehmen.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich als Scheidungsanwalt und Anwalt für eine Scheidung in Hannover jederzeit zur Verfügung.

Gerne können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ich werde mich anschließend umgehend bei Ihnen melden!

    Wir freuen uns, von Ihnen zu hören

    Haben Sie Fragen oder wünschen eine Vertretung und möchten einen Termin vereinbaren? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!


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