Die Scheidungsfolgenvereinbarung – wichtige Regelungen sollten vor der Scheidung getroffen werden

Rechtsanwalt Familienrecht Hannover

Sofern Sie den Entschluss gefasst haben sich von Ihrem Ehepartner scheiden zu lassen, gibt es viele Angelegenheiten, die vorab geregelt werden sollten. Insbesondere eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung kann Ihnen später viele Nerven ersparen und bereits frühzeitig Klarheit schaffen. Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung können so kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen im Scheidungsverfahren vermieden werden.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann während der Ehe geschlossen werden. Auch wenn bereits der Scheidungsentschluss gefasst wurde, besteht problemlos die Möglichkeit eine Vereinbarung niederzuschreiben.

Was kann mithilfe einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden?

Grundsätzlich steht es den Eheleuten frei innerhalb der Vereinbarung Regelungen zu treffen. Wichtig ist jedoch, dass die Inhalte rechtsbindend sind und Änderungen im Nachhinein nicht mehr möglich sind. Es soll dazu dienen, dass die Ehegatten Regelungen erarbeiten, die vor allem das Scheidungsverfahren verkürzen und damit auch kostengünstiger machen.

Praxisrelevant sind in diesem Zusammenhang vor allem die folgenden Punkt:

  • Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
  • Tilgung und Aufteilung der gemeinsamen Verbindlichkeiten (Konsumkredite)
  • Gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen
  • Umgangsregelungen in Bezug auf die gemeinsamen Kinder
  • Versorgungsausgleich, Abänderung der gesetzlichen Regelung
  • Vermögensübertragung, insbesondere von Immobilien und/oder Gesellschaftsanteilen
  • Schicksal der gemeinsamen Mietwohnung, etc.

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Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich nicht pauschalisieren. Sie richten sich vielmehr nach dem jeweiligen Inhalt der Regelung. So ist für die Kostenbestimmung der sogenannten „Verfahrenswert/ Gegenstandswert“ entscheidend. So sind die Kosten konsequenterweise wesentlicher höher, wenn innerhalb der Scheidungsfolgenvereinbarung eine Vermögensübertragung geregelt werden soll. Rechtsanwalt Gramm klärt Sie gerne unverbindlich über die anfallenden Kosten auf.

Was ist wenn ein gemeinsames Eigenheim existiert?

Haben sich die Eheleute entschieden, dass sie sich scheiden lassen möchten, kommt als erstes die Frage auf, was mit dem gemeinsamen Haus geschehen soll.

Um die Frage beantworten zu können, muss zunächst einmal geklärt werden, welche Vorstellungen die Ehepartner haben. Es gibt insgesamt drei Varianten:

  • Das Haus wird verkauft
  • Einer der Eheleute erhält das Haus
  • Beide bleiben Eigentümer des Hauses

In der Praxis kommt es häufig vor, dass die Eheleute sich insoweit einig sind, dass das gemeinsame Haus auf einen Ehepartner überschrieben werden soll. Dies ist auch aufgrund der Privatautonomie möglich. Jedoch ist dabei Vorsicht geboten. Rechtsanwalt Gramm hat es leider häufig erlebt, dass bei einer Übertragung elementare Fehler gemacht wurden, die im weiteren Verlauf einen hohen finanziellen Schaden angerichtet haben.

So ist darauf zu achten, dass der übertragende Ehepartner vollständig aus der Haftung gegenüber der Bank heraus kommt. Der Empfänger des Eigenheimes muss dafür sorgen, dass er alleine für die noch anstehenden Verbindlichkeiten aufkommt. In der Regel ist dabei ein Gespräch mit der zuständigen Bank unerlässlich. Kommt es hingegen nicht zu einer „Enthaftung“ des übertragenden Ehepartners kann es dazu führen, dass im Zweifel die Person für Verbindlichkeiten aufkommen muss, obwohl sie nicht mehr Miteigentümer des Eigenheims ist. Dieses Risiko kann mit Rechtsanwalt Gramm für Familienrecht ausgeschlossen werden.

Im Gegenzug zur Übertragung des Eigenheimes erhält der andere Ehegatte ein Ausgleichsbetrag. Die Höhe des Ausgleichsbetrages hängt im Wesentlichen von dem Wert der Immobilie sowie von den gemeinsamen Darlehensverbindlichkeiten ab. Je höher der Wert ist, desto höher ist grundsätzlich der zu zahlende Ausgleichsbetrag. Bei der Zahlung des Ausgleichsbetrages sollte darauf geachtet werden, dass dieser auch realistisch zahlbar ist. In der Regel setzt die Zahlung voraus, dass der Zahlungsverpflichtet ebenfalls ein Darlehen bei der Bank erhält.

Möchten Sie sich scheiden lassen oder haben Sie Fragen zum Thema Scheidungsfolgenvereinbarung? Rufen Sie Rechtsanwalt Gramm für Familienrecht unverbindlich an:

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Was passiert wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung nicht vereinbart wird?

Grundsätzlich steht es den Beteiligten natürlich frei eine Trennungs- / Scheidungsfolgenvereinbarung zu erstellen. Sollten sich die Ehegatten jedoch nicht einigen, so verbleibt es in allen Punkten bei den gestzelichen Regelungen. Das bedeutet, dass im Zweifel das Familiengericht im die streitigen Punkte zwischen den Eheleuten verhandeln und entscheiden muss. Dieses Vorgehen birgt die Gefahr, dass Entscheidungen getroffen werden, die zum einen für beide Personen mit hohen Kosten verbunden sind und zum anderen, dass die Entscheidungen nicht im Interesse der Verfahrensbeteiligten sind. So besteht unter Umständen beispielshalber die Gefahr, dass das gemeinsame Eigenheim zwangsversteigert wird, obwohl insofern bereits Einigkeit herrschte, dass das Eigenheim gegen Zahlung eines Betrages auf einen Ehepartner überschrieben werden sollte.

Gerne können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Unsere Familienrechtskanzlei wird sich anschließend umgehend bei Ihnen melden!

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