Ablauf eines Strafverfahrens – Strafverteidger Gramm klärt Sie auf

Rechtsanwalt Strafrecht Hannover

In vielen Situationen kann es passieren, dass eine Person mit dem deutschen Strafrecht in Kontakt kommt. Häufig taucht dann, aufgrund mangelnder Erfahrung, die Frage auf wie tatsächlich ein Strafverfahren in Deutschland abläuft.

Doch wie kommt es überhaupt dazu?
Voraussetzung für die Einleitung eines Strafverfahrens besteht immer dann, wenn eine Strafanzeige erstattet wurde oder aufgrund von Ermittlungen seitens eines Amtes (z.B. Tierquälerei ==> Veterinäramt).


Strafverfahren bedeuten jedoch nicht zwangsläufig auch eine Verhandlung vor Gericht. Nach dem ersten Schritt, der Strafanzeige und dem Überprüfen der Anschuldigungen, kommt es häufig auch zu einer Einstellung des Verfahrens. Gründe dafür können z.B. sein: eine nur geringe Schwere der Schuld, entlastende Beweise oder sogar die Abwesenheit belastender Beweise.

Häufige Fragen zum Strafverfahren (FAQs)

Wie hoch sind die Kosten eines Strafverfahrens?

• Gerichtskostenhilfe
Im Gegensatz zu einem Zivilverfahren, in dem sich die Höhe der Gerichtskostenhilfe nach dem Vermögen des Beklagten richtet, gibt es für die Strafverteidigung
keinerlei Gerichtskostenhilfe.

• Kosten bei Einstellung des Strafverfahrens
Eine Einstellung des Strafverfahrens bedeutet keineswegs auch keine Kosten für den Angeklagten!
Wird das Strafverfahren bereits in der Anfangsphase (Ermittlungsverfahren) eingestellt, hat der Betroffene trotz allem die (nun jedoch geringeren)
Kosten zu tragen.

• Kosten bei Freispruch im Strafverfahren?
Der Angeklagte hat sich nichts zu Schulden kommen lassen und kann daher auch nicht zu der Übernahme der Kosten des Strafverfahrens herangezogen werden.
Die Kostentragung erfolgt durch die Statskasse.

• Kosten bei Verurteilung im Strafverfahren?
Wie nicht anders zu erwarten, hat der Angeklagte im Falle seiner erwiesenen Schuld die vollen Kosten des Strafverfahrens zu tragen.
Über einen möglichen Antrag auf Stundung entscheidet die Staatsanwaltschaft, nicht das verhandelnde Gericht.

Wie lange dauert es bis zur Einleitung eines Strafverfahrens?

Ein Strafverfahren beginnt mit der Strafanzeige oder der Einleitung von Ermittlungen von amts wegen. Polizei und Staatsanwaltschaften ermitteln dabei nicht
nur in Richtung des vermeintlichen Täters (Beschuldigten), sondern sind dazu angehalten, sowohl nach belastenden als auch nach entlastenden Beweisen zu suchen.
Oder in Juristen-Deutsch: Ermittlungen in beiden Richtungen durchzuführen.

Wie erfährt man von der Einleitung eines Strafverfahrens?

Da Polizei und Staatsanwaltschaften angehalten sind in beide Richtungen (Anzeigenerstatter/Beschuldigter) zu ermitteln, erfährt man
von der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens als Beschuldigter in der Regel dadurch, dass man eine Aufforderung erhält sich
zur „Klärung eines Sachverhalts“ auf dem nächsten Polizeirevier einzufinden um eine Aussage zu Protokoll zu geben.

Wirft man Ihnen eine Straftat vor
und haben Sie Fragen zum Ablauf eines Strafverfahrens?

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Das deutsche Strafverfahren lässt sich in drei Phasen einteilen. Diese sind,

  • das Ermittlungsverfahren
  • das Zwischenverfahren
  • das Hauptverfahren

Das Ermittlungsverfahren als Einleitung des Strafverfahrens

Jedes Strafverfahren beginnt mit dem sogenannten Ermittlungsverfahren, welches von der zuständigen Staatsanwaltschaft geführt wird. In diesem Verfahrensabschnitt besteht zumindest ein Anfangsverdacht dahingehend, dass eine Person eine Straftat begangen haben könnte. Der Anfangsverdacht kann einmal aufgrund einer Strafanzeige und einmal aufgrund eines Strafantrages begründet werden. In einigen Ausnahmefällen kann auch die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht von Amtswegen begründen.

Bei Fragen zum Strafantrag und einer Strafanzeige kontaktieren Sie bitte unsere Strafrechtskanzlei aus Hannover

Stellt sich heraus, dass der Anfangsverdacht begründet ist, dann muss die Ermittlungsbehörde die Ermittlungen aufnehmen. Die Ermittlungsbehörde in Deutschland ist die Staatsanwaltschaft. Diese bedient sich in der Regel der Polizei als Haushilfsbehörde. Die Polizei übernimmt daher grundsätzlich die tatsächliche Ermittlungsarbeit. Ziel der Ermittlungsarbeit ist eine Aufklärung der fraglichen Straftat. Dabei kann es vor allem Zeugen vernehmen. Aber auch die Beschuldigtenvernehmung ist ein Instrument des Ermittlungsverfahrens.

Sofern ein Zeuge von der zuständigen Polizei geladen wurde, dann ist er in Deutschland erst einmal nicht verpflichtet dieser Ladung nachzukommen. Erst bei einer Zeugenladung durch die Staatsanwaltschaft ist der Zeuge verpflichtet eine Aussage zu tätigen. Dabei ist er verpflichtet eine wahrheitsgemäße Aussage zu machen. Aussagen, die in selbst belasten könnten dürfen verweigert werden.

Sofern der Beschuldigte von der Polizei geladen wird, empfiehlt es sich unverzüglich einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Eine Aussage sollte unter allen Umständen vermieden werden. Ein Beschuldigter hat das Recht zu schweigen und von Beginn an das Recht einen Anwalt zu konsultieren. Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt kann sofort das weitere Vorgehen besprochen werden. In der Regel erfolgt zunächst eine Akteneinsicht und anschließend eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft. In vielen Situationen kann so das Ermittlungsverfahren bereits beendet werden.

Führt die Stellungnahme nicht zu einer Einstellung des Verfahrens, dann erhebt die Staatsanwaltschaft ihre Anklage und schickt diese an das zuständige Gericht. Das Ermittlungsverfahren ist damit abgeschlossen.

Das Zwischenverfahren

Hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben dann überprüft das Strafgericht, ob es die Anklage auch tatsächlich zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Es erfolgt daher eine erneute Überprüfung dahingehend, ob der Beschuldigte bezüglich mindestens einer Straftat hinreichend tatverdächtig ist. Kommt das Gericht ebenfalls zu dem Ergebnis, dann erlässt es einen Eröffnungsbeschluss.

Das Hauptverfahren

Hast das Gericht einen Eröffnungsbeschluss erlassen, dann legt es einen Hauptverhandlungstermin fest, bei dem alle Beteiligten frühzeitig geladen werden. Dazu gehören neben dem Beschuldigten, der Strafverteidiger und die Zeugen. Im Termin werden alle anwesenden Personen befragt. Gelangt das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte die Straftat verwirklicht hat, kommt es zu einer Verurteilung.

Handlungsempfehlung von Strafverteidiger Gramm aus Hannover

Aus dem Ablauf des Strafverfahrens ist erkennbar, dass bereits frühzeitig mithilfe eines Rechtsanwalts für Strafrecht in das Verfahren eingegriffen werden kann. So kann unter Umständen eine Anklage verhindert werden und noch eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden. Ob dies möglich ist, lässt sich jedoch frühestens nach einer erfolgten Akteneinsicht beurteilen. Dementsprechend sollte ein Beschuldigter frühzeitig einen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren.

Als Strafverteidiger berät Sie Rechtsanwalt Gramm aus Hannover. Bei Fragen rufen Sie unverbindlich an oder schreiben Sie eine Email:

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In Notfällen ist auch eine Kontaktaufnahme per Handy möglich:

0172 89 89 472

 Sascha Gramm
unterschrift

Rechtsanwalt, Strafrecht in Hannover

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