Haftprüfung bei einer Untersuchungshaft

Rechtsanwalt Strafrecht HannoverSitzt eine Person in der sogenannten Untersuchungshaft, dann besteht die Möglichkeit diese zu überprüfen. Die Überprüfung nennt sich Haftprüfung und ist in § 117 StPO geregelt. Sie findet auf Antrag des Betroffenen statt und wird vom zuständigen Ermittlungsrichter durchgeführt. Bei einer Haftprüfung ist die Teilnahme eines Verteidigers notwendig. Der Strafverteidiger führt anschließend nach Antrag die Haftprüfung mit dem Beschuldigten und dem Ermittlungsrichter durch.

Häufige Fragen zur Haftprüfung während der Untersuchungshaft (FAQs)

Was geschieht bei einer Haftprüfung?

Ein Rechtsanwalt für Strafrecht verfolgt mit seinem Antrag auf Haftprüfung das Ziel, seinen Mandanten aus der Untersuchungshaft auszulösen. Dazu ist es nötig, dass das Gericht
einen Haftbefehl gegen Meldeauflagen oder Kaution ausser Vollzug setzt oder diesen, im Idealfall, sogar gänzlich aufhebt ohne jede Bedingung.

Vorausgehen tut dieser Entscheidung ein Haftprüfungstermin, in dem der vertretende Anwalt die Gründe darlegt, nach denen sein Mandant aus der Untersuchungshaft entlassen werden sollte.

Was passiert während der Untersuchungshaft?

Von allen möglichen Haftarten, stellt die Untersuchungshaft die strengste Form der Haft dar. Der Beschuldigte hat 23 des Tages in seiner Zelle zu verbringen, unabhängig von der
Schwere der Tat und der Haftanstalt.

Diese Form der Haft und der Einschränkung versetzt den Mandanten in eine Phase höchsten psychischen Drucks. Zur Minderung von Selbstmordgefahr verbringen Beschuldigte einer Straftat
die erste Zeit häufig noch in einer Gemeinschaftszelle.

Wie kommt man wieder aus der Untersuchungshaft?

Sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen ist ein Beschuldigter bei nicht ausreichender Beweislage. Besteht hingegen jedoch ein dringender tatverdacht oder Verdunkelungsgefahr,
so bleibt die Untersuchungshaft weiterhin bestehen.

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Untersuchungshaft zu Unrecht erfolgte, der dadurch Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz.

Was kostet ein Strafverteidiger bei einer Haftprüfung?

Nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO sieht das Gesetz eine Mitwirkung eines Verteidigers bei vollstreckter Untersuchungshaft vor, so dass es sich
im Ergebnis um eine Pflichtverteidigung handelt. Der Staat kommt daher zunächst für die Kosten einer Haftprüfung auf.

Warum sollte eine Haftprüfung erfolgen?

Mit Hilfe einer Haftprüfung wird zunächst überprüft, ob die Voraussetzungen einer Untersuchungshaft überhaupt vorliegen. Darüber hinaus kann sich der zuständige Richter
einen eigenen Eindruck vom Täter machen und so entscheiden, ob der Inhaftierterte weiterhin in der U-Haft bleiben soll.

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§ 117 StPO – die Haftprüfung

(1) Solange der Beschuldigte in Untersuchungshaft ist, kann er jederzeit die gerichtliche Prüfung beantragen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 auszusetzen ist (Haftprüfung).

(2) Neben dem Antrag auf Haftprüfung ist die Beschwerde unzulässig. Das Recht der Beschwerde gegen die Entscheidung, die auf den Antrag ergeht, wird dadurch nicht berührt.

(3) Der Richter kann einzelne Ermittlungen anordnen, die für die künftige Entscheidung über die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft von Bedeutung sind, und nach Durchführung dieser Ermittlungen eine neue Prüfung vornehmen.

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