Notarkosten beim Hauskauf in Hannover – wer zahlt was beim Erwerb einer Immobilie?
Warum fallen beim Immobilienkauf Notarkosten an?
Der Kaufvertrag über eine Immobilie bedarf nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilienkaufvertrag rechtlich unwirksam.
Der Notar stellt sicher, dass:
- der Vertrag rechtlich wirksam zustande kommt,
- die Interessen beider Parteien ausgewogen berücksichtigt werden,
- die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ordnungsgemäß erfolgt.
Die entstehenden Notarkosten sind daher gesetzlich vorgeschrieben.
Unterscheiden sich die Notarkosten in Hannover von anderen Städten?
Die Notarkosten richten sich in ganz Deutschland nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Damit unterscheiden sich die Koten für einen Notar in Hannover nicht von den Kosten für Notare in anderen Städten. Ein Notar in Hannover muss für einen identischen Kaufvertrag mit gleichem Kaufpreis dieselben Gebühren berechnen wie ein Notar in einer Kleinstadt; individuelle Preisabsprachen oder „Billig‑Notare“ sind gesetzlich ausgeschlossen. Was sich allerdings faktisch unterscheidet, sind:
- die absoluten Beträge wegen unterschiedlicher Kaufpreise (teure Städte → höherer Geschäftswert → höhere Gebühr in Euro)
- kleinere Abweichungen bei Auslagen und teilweise bei Gerichts-/Grundbuchgebühren, die regional leicht variieren können.
Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf?
Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.
Orientierung:
- insgesamt ca. 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises
- einschließlich Grundbuchkosten
Beispiel:
- Kaufpreis: 400.000 €
- Notar- und Grundbuchkosten: ca. 6.000 €
Ist der Notar an die gesetzlichen Gebühren gebunden?
Der Notar ist an die gesetzlichen Gebühren des GNotKG gebunden und darf keine abweichenden Honorare vereinbaren.
Wer trägt die Notarkosten beim Immobilienkauf?
Gesetzlich ist nicht ausdrücklich festgelegt, welche Partei die Notarkosten zu tragen hat. In der Praxis gilt jedoch folgende Regel:
Der Käufer übernimmt regelmäßig die Notarkosten.
Übliche Kostenverteilung:
- Beurkundung des Kaufvertrags: Käufer
- Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Käufer
- Bestellung einer Grundschuld (Finanzierung): Käufer
- Löschung bestehender Grundschulden: Verkäufer
Abweichende Vereinbarungen sind möglich, müssen jedoch ausdrücklich im Kaufvertrag geregelt werden.
Warum übernimmt der Käufer die Kosten für den Notar?
Es hat sich eingebürgert, dass der Käufer die Notarkosten trägt, weil die notarielle Beurkundung und Eigentumsumschreibung in seinem Hauptinteresse liegen: Er veranlasst und „bestellt“ damit faktisch die Dienstleistung des Notars. Würde der Verkäufer die Notarkosten übernehmen, würde er diese wirtschaftlich meist einfach auf den Kaufpreis aufschlagen, was den Kaufpreis erhöht und damit auch die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer des Käufers vergrößert. Die Praxis „Käufer zahlt“ sorgt daher für eine transparentere Kaufpreisgestaltung und verhindert, dass der Käufer indirekt höhere Steuern und versteckte Nebenkosten trägt.
Welche Leistungen sind in den Notarkosten enthalten?
Die Notarkosten umfassen insbesondere:
- Entwurf und rechtliche Prüfung des Kaufvertrags
- notarielle Beurkundung
- Abwicklung des Kaufvertrags
- Einholung erforderlicher Genehmigungen
- Überwachung der Kaufpreisfälligkeit
- Beantragung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Der Notar ist dabei unabhängiger und neutraler Träger eines öffentlichen Amtes.
Können zusätzliche Notarkosten entstehen?
Zusätzliche Kosten können anfallen, wenn weitere Beurkundungen oder Eintragungen erforderlich sind, etwa bei:
- Bestellung einer Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung
- Erwerb durch mehrere Käufer
- besonderen vertraglichen Regelungen
Auch diese Gebühren sind gesetzlich festgelegt.
Lassen sich Notarkosten reduzieren?
Eine Reduzierung der gesetzlichen Gebühren ist nicht möglich. Durch eine sorgfältige Vorbereitung des Kaufvertrags können jedoch Verzögerungen und zusätzlicher Aufwand vermieden werden.
Sinnvoll sind insbesondere:
- vollständige Unterlagen
- frühzeitige Abstimmung der Vertragsinhalte
- klare Regelungen zur Finanzierung und Kaufpreiszahlung
Notarkosten beim Immobilienkauf in Hannover
Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich geregelt und unterscheiden sich nicht nach Standort. Auch in Hannover gelten die gleichen gesetzlichen Gebühren.
Entscheidend sind daher insbesondere:
- eine rechtssichere Vertragsgestaltung
- eine transparente Abwicklung
- eine verlässliche Begleitung des gesamten Kaufvorgangs
Zusammenfassung
- Der Immobilienkauf ist notariell zu beurkunden
- Die Notarkosten betragen ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises
- Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten
- Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und einheitlich geregelt
Sie haben noch Fragen an Rechtsanwalt & Notar Sascha Gramm?
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf zur Verfügung.
