Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hannover

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Die Rechtsanwaltskanzlei Gramm vertritt Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten in Hannover und Umgebung.

Dabei vertritt Rechtsanwalt Gramm seine Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor den zuständigen Arbeitsgerichten. Das deutsche Arbeitsrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, das aus vielen verschiedenen Gesetzen, Tarifverträgen und Vorschriften besteht. Herr Gramm verschafft Ihnen gerne einen Überblick und vertritt Sie vornehmlich als Arbeitnehmer und Angestellter im Individualarbeitsrecht.

Aufgrund der aktuellen Lage bietet unsere Rechtsanwaltskanzlei auch eine telefonische Beratung an!


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Meine Schwerpunkte im Arbeitsrecht in Hannover und Umland:

Arbeitnehmer kennen bei einer ausgesprochenen Kündigung ihre Rechte nicht und nehmen die Kündigung sodann als gegeben hin.

Der Gesetzgeber bietet besonderen Schutz, wenn es um die Aufkündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses geht. Deshalb stellt er strenge Anforderungen an eine Kündigung. Ihr Arbeitgeber muss in seinem Kündigungsschreiben explizit den Grund der Kündigung angeben. Auch hat er Frist- und Formvorschriften einzuhalten. Häufig ergeben sich nach ausführlicher Prüfung ihres Kündigungsschreibens formelle Fehler, die als Angriffsfläche genutzt werden können, um gegen die Kündigung vorzugehen.

Diese Angriffspunkte bieten nicht nur die Möglichkeit ihr aufgekündigtes Arbeitsverhältnis mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wiederherzustellen, sondern auch die Möglichkeit eine angemessene Abfindung zu erstreiten.

Häufig sind die Fronten nach einer ausgesprochenen Kündigung derart verhärtet, dass eine Rückkehr in das Arbeitsverhältnis nicht gewollt ist. Hier ist aber zu empfehlen zumindest eine Abfindung zu erwirken. Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung als Entschädigung für den Verlust und die Unannehmlichkeiten des Arbeitsplatzes.

Je deutlicher und klarer ihrem Arbeitgeber die Fehler seiner Kündigung nahe gebracht werden, desto eher ist dieser bereit in Abfindungsverhandlungen einzutreten, um die Kündigung aufrechterhalten zu können.

Meist ist dem Arbeitgeber auch an einer schnellen Lösung gelegen, damit er die Stelle neu besetzen kann. Zudem ist er auch der Gefahr ausgesetzt, dass er bei Unwirksamkeit der Kündigung ihr monatliches Gehalt weiter zahlen muss, obwohl Sie bereits schon nicht mehr für ihn gearbeitet haben.

Die Abfindungshöhe richtet sich nach den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Starre Regelungen zur Berechnung von der Abfindungshöhe existieren nicht, eine Abfindung ist vielmehr frei verhandelbar.

Die Erfahrungen zeigen, dass Kündigungen häufig an Fehlern bzw. Schwachstellen leiden. Eine Überprüfung der Kündigung ist somit sinnvoll.

Kontaktieren Sie mich zur Rechtsberatung im Arbeitsrecht unter:

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Kündigungsschutzklage als Instrument gegen eine Kündigung

Sollten sich Schwachstellen zeigen, ist es ratsam mit einem Rechtsanwalt im Arbeistrecht eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Ziel der Kündigungsschutzklage ist die Feststellung des Gerichts, dass das Arbeitsverhältnis durch die ausgesprochene Kündigung nicht beendet wurde.

Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Schnelles Handeln ist hier sehr wichtig. Versäumen Sie die Frist hat das fatale Folgen, die Kündigung wird dann als von Anfang an wirksam angesehen.

Klarzustellen ist an dieser Stelle bereits, dass etwaig ausgesprochene Widersprüche oder Einsprüche von Ihnen gegen die Kündigung an ihren Arbeitgeber rechtlich vollkommen wirkungslos sind und an der 3 Wochenfrist nichts ändern.

Nach Einreichung der Klage und Zustellung an ihren Arbeitgeber findet anschließend eine Güteverhandlung statt, bei der der Vorsitzende der Kammer anwesend ist und Sie als Arbeitnehmer sowie ihr Arbeitgeber und eventuell Prozessbevollmächtigte. Vor dem Arbeitsgericht herrscht kein Anwaltszwang, sodass sich die Parteien auch allein und ohne anwaltliche Unterstützung selbst vertreten können. In diesem Termin ist es möglich einen Abfindungsvergleich zu schließen. Findet eine solche Einigung nicht statt, wird ein Kammertermin bestimmt. Bei diesem Kammertermin sind der Vorsitzende sowie zwei ehrenamtliche Richter anwesend. Hier kann nach reiflicher Überlegung auch noch ein Vergleich geschossen werden oder es ergeht ein Urteil, welches feststellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde oder die Kündigungsschutzklage wird wegen Wirksamkeit der Kündigung abgewiesen.

Die meisten Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich, das heißt es wird eine Einigung zwischen Ihnen und ihrem Arbeitgeber erzielt.

In diesem Vergleich kann zudem geregelt werden, dass Sie eine bestimmte Abfindung bekommen, einen Anspruch auf ein „gutes“ Zeugnis haben oder dass der Kündigungstermin verschoben wird.

Zu beachten ist hier insbesondere, dass hinsichtlich der Erstellung eines Arbeitszeugnisses ein gewisser Spielraum möglich ist, um nach dem geschlossenen Vergleich nicht feststellen zu müssen, dass man sich ein anderes Zeugnis vorgestellt hat, ist es sinnvoll bereits ein vorformuliertes Zeugnis, welches Ihnen als Arbeitnehmer zusagt, beizufügen und den Arbeitgeber in den Vergleichsverhandlungen zu verpflichten das Arbeitszeugnis so wie es vorliegt zu unterzeichnen. So kann weiterem Konfliktpotenzial vorgebeugt werden.

Besonders die Erstellungspflicht eines guten Arbeitszeugnisses ist für die weitere berufliche Laufbahn nicht zu unterschätzen.

Bei Fragen im Arbeitsrecht kontaktieren Sie Anwalt Gramm im Arbeitsrecht

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Abmahnung erhalten – was ist zu tun?

Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, erfolgt in der Regel eine Abmahnung des Arbeitnehmers. Hieran knüpft eine weitere praxisrelevante Frage an, was kann man gegen eine etwaig ausgesprochene Abmahnung tun und kann ein Anwalt im Arbeitsrecht behilflich sein?

Auch bei einer Abmahnung gelten strenge Anforderungen. Der Arbeitgeber muss präzise die Vorfälle auflisten, die ihn dazu verlasst haben, eine Abmahnung auszusprechen. Des Weiteren muss er eine Vertragspflichtverletzung rügen und den Arbeitnehmer auffordern sich zukünftig vertragsgetreu zu verhalten. Auch die Drohung der Kündigung bei nochmaligem Verstoß muss deutlich aus der Abmahnung hervorgehen.

Stellt sich die Begründung als zu unpräzise heraus, oder sind Sie der Auffassung den von ihrem Arbeitgeber geschilderten Vorfall habe es nicht gegeben, ist der Arbeitgeber verpflichtet den Beweis zu führen, dass es einen etwaigen Verstoß gegeben hat. Gelingt ihm das nicht, können Sie verlangen, dass die unwirksame Abmahnung aus ihrer Personalakte entfernt wird.

Sollte ihr Arbeitgeber dies verweigern, so ist Ihnen zu einer Klage zu raten. Hier ist jedoch strategisch vorzugehen. Es kann sinnvoll sein, erst im Kündigungsschutzverfahren, also zu dem Zeitpunkt, zu dem bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde, auf die unwirksame Abmahnung einzugehen. Denn verhaltensbedingte Kündigungen, sprich aufgrund eines Vergehens des Arbeitnehmers, bedürfen einer wirksamen Abmahnung. Ist keine wirksame Abmahnung erfolgt, so kann auch keine wirksame Kündigung erfolgen.

Gerne berate ich Sie einzelfallbezogen auf ihre spezielle arbeitsrechtliche Konstellation und erarbeite anschließend mit Ihnen gemeinsam, die für Sie beste Strategie.

Abmahnung erhalten? Gerne berät Sie Rechtsanwalt Gramm unter

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Was ist eine Abwicklungsvertrag?

Im Rahmen der Kündigung ist sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer an einer abschließenden Folgenregelung gelegen. Es besteht die Möglichkeit einen Abwicklungsvertrag zu schließen. Hierin werden die Folgen der Kündigung einvernehmlich geregelt. Meist verpflichtet sich der Arbeitnehmer die Kündigung als wirksam anzuerkennen und der Arbeitgeber verpflichtet sich eine angemessene Abfindung zu zahlen. Sowie darüber hinaus dem Arbeitnehmer ein von ihm gewünschtes Zeugnis auszustellen und ihn bis zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen.

Zu unterscheiden von einem derartigen Abwicklungsvertrag ist der Aufhebungsvertrag. Der Aufhebungsvertrag führt zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten von den Parteien beschlossenen Zeitpunkt. Problematisch bei einem Aufhebungsvertrag ist jedoch, dass der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis im Gegensatz zur Kündigung freiwillig gelöst hat und die Agentur für Arbeit für eine derartige Konstellation den Arbeitnehmer für den Bezug von Arbeitslosengeld für einen bestimmten Zeitraum sperrt.

Ein Aufhebungsvertrag ist zudem schriftlich zu schließen.

Wichtig ist zudem für Sie als Arbeitnehmer, dass in dem Aufhebungsvertrag klargestellt wird, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber ausgegangen ist. Zudem sollten Sie sich fachgerecht beraten lassen, welche Abfindungshöhe angemessen ist und welche weiteren Posten mit in den Vertrag aufgenommen werden müssen bzw. sollten. Ein geschlossener Aufhebungsvertrag ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen anzufechten. Hier stellt sich sodann auch immer die Beweisfrage, ob man den Irrtum beweisen kann, dem man bei Vertragsschluss unterlegen ist.

Was ist wenn der Arbeitgeber Ihnen den Lohn nicht zahlt?

Zahlt der Arbeitgeber Ihnen nicht rechtzeitig bzw. keinen Lohn für ihre entrichtete Arbeit, dann können Sie diese Lohnforderung gerichtlich geltend machen. Ihr Anspruch auf Vergütung ergibt sich grds. aus ihrem Arbeitsvertrag.

Eine Lohnklage muss vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Behilflich ist Ihnen dabei gerne Rechtsanwalt Gramm im Arbeitsrecht. Wichtig für Sie als Arbeitnehmer ist zudem, dass die Anmahnung der Lohnrückstände keine notwendige Voraussetzung für die Erhebung der Klage ist. Sobald der Arbeitgeber Ihnen gegenüber in Verzug der Lohnzahlung kommt, sind Sie grds. berechtigt diesen Lohnrückstand gerichtlich einzuklagen.

Es stellt sich vermehrt die Frage, ob der Brutto- oder der Nettolohn einzuklagen ist. Beides ist möglich. Für das Einklagen des Bruttolohnes spricht allerdings, dass der Arbeitnehmer bei der Geltendmachung von Nettolohn verpflichtet sein kann, falls der Arbeitgeber die Steuern nicht ordnungsgemäß abführt vom Finanzamt in Anspruch genommen wird, da auch der Arbeitnehmer Steuerschuldner des Finanzamtes ist. Um dem zu entgehen und der Tatsache, dass Nettolöhne häufig nicht ganz eindeutig von Ihnen als Arbeitnehmer berechnet werden können, ist zu empfehlen den Bruttolohn einzuklagen.

Arbeitsvertrag prüfen durch Rechtsanwalt Gramm

Abschließend ist zudem auf den Vertragsschluss von Arbeitsverträgen einzugehen. Eine vorherige umfassende Prüfung durch einen Arbeitsrechtsanwalt kann Ihnen helfen bereits im Vorfeld ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zu kennen. Zudem ist bei Vertragsschluss darauf zu achten, dass der Vertrag schriftlich abgeschlossen wird und die Arbeitsbereiche im Vorstellungsgespräch auch mit den Bereichen im Arbeitsvertrag übereinstimmen. Trotz großer Vorfreude auf den Abschluss eines Arbeitsvertrages sollten Sie bei Unterschieden der Tätigkeitsbeschreibungen aus dem Vorstellungsgespräch zu denen im Arbeitsvertrag auf diese hinweisen und um Korrektur bitten. Dies kann im weiteren Arbeitsleben von großer Relevanz sein. Gerne prüfe ich für Sie ihren Arbeitsvertrag und bespreche mit Ihnen die dort genannten einzelnen Punkte und nenne Ihnen Vor- und Nachteile einer derartigen Regelung.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!  

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Rechtsanwalt Gramm, Arbeitsrecht in Hannover

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