Rechtsanwalt Unfall Hannover

Verkehrsrecht HannoverKanzlei Gramm , Verkehrsunfall in Hannover und Umland

Es hat geknallt! Was nun?

Diese Frage stellen sich viele Verkehrsteilnehmer, wenn es zu einer Kollision im Straßenverkehr gekommen ist. Neben meist finanziellen Folgen kann ein Unfall auch rechtliche Auswirkungen haben. Die erste Frage, die sich bereits an der Unfallstelle stellt, ist die Schuldfrage!

Bereits hier ist das Verhalten an der Unfallstelle wichtig:

Ist es zu einem Unfall gekommen, dann sollten Sie folgendes beachten:

  • Sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Unfallstelle (Falls möglich, fertigen Sie eine Notiz an)
  • Suchen Sie nach Zeugen und notieren sich deren Anschrift, insbesondere ihre Telefonnummer
  • Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis weder von einem anderen Verkehrsteilnehmer noch von der Polizei
  • Teilen Sie der Polizei nur ihre Personalien mit, andere/ weitere Angaben gegenüber der Polizei unterlassen Sie in dieser Situation

Die Schuldfrage im Moment des Unfalls zu diskutieren, ist aufgrund des häufig vorliegenden Schockzustandes der Beteiligten nicht ratsam.

Stellt sich heraus, dass Sie den Unfall verschuldet haben, hat dies meist finanzielle Folgen und kann sich unter Umständen auch auf ihre Fahrerlaubnis auswirken. Die Schäden an dem Unfallwagen des Geschädigten übernimmt ihre Kfz- Haftpflichtversicherung. Allerdings übernimmt diese nicht die Schäden an ihrem Fahrzeug, hierfür ist eine eventuell von Ihnen gesondert abgeschlossene Kaskoversicherung zuständig.

Gerne setzt sich Rechtsanwalt Gramm für Sie mit ihren Versicherungen in Verbindung, um den Verkehrsunfall für Sie möglichst schnell abzuwickeln.

Bei Fragen rufen Sie mich als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht an:

0511 450 196 60

Haben Sie den Verkehrsunfall nicht verschuldet, berät Sie Herr Gramm gerne über ihre Ansprüche bzw. Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatz. Handelt es sich um Sachschäden stehen Wiederbeschaffungskosten, Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallentschädigung im Raum.

Sollten Sie darüber hinaus Verletzungen erlitten haben oder die Möglichkeit bestehen, dass Folgeschäden gesundheitlicher Art resultierend aus dem Autounfall auftreten, berate ich Sie gerne hinsichtlich der Geltendmachung von Verdienstausfall, Haushaltsführungsschäden und Schmerzensgeld.

  • Reparaturkosten: Diese richten sich stets nach dem Sachverständigengutachten und werden darauf basierend erstattet,
  • Totalschaden: dieser liegt vor, wenn der Reparaturkostenbetrag und der durch den Unfall verursachten Wertminderung des Fahrzeuges über 130 % des im Gutachten angegebenen Wiederbeschaffungswertes liegt, hier wird lediglich der Wiederbeschaffungswert ersetzt, davon wird der Restwert des Autos abgezogen
  • Mietwagenkosten: grds. besteht bei fehlender Nutzbarkeit des Fahrzeuges aufgrund von Reparatur ein Anspruch auf einen Mietwagen. Dieser Anspruch darf allerdings nicht über einen bestimmten Zeitraum hinaus gehen. Auch kann verlangt werden, dass Sie ein Fahrzeug anmieten, welches in der Klasse des von Ihnen gefahrenen Fahrzeuges liegt, hierbei können Sie des Weiteren verpflichtet sein, das günstigste Angebot anzunehmen,
  • Nutzungsausfallentschädigung: Statt der Anmietung eines Mietwagens können Sie für den Zeitpunkt, indem Ihnen ihr Auto nicht zur Verfügung steht, eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen
  • Sachverständigenkosten: grds. werden Ihnen diese ersetzt, problematisch kann es jedoch werden, wenn die Sachschäden am Fahrzeug unter 750 Euro liegen, denn für derartige Bagatellschäden so die Rechtsprechung sei es nicht erforderlich ein Gutachten einzuholen.

Insbesondere bei der Regulierung eines Verkehrsunfalles sollte in jedem Fall ein Verkehrsrechtsanwalt von Beginn an einbezogen werden. Denn das Verkehrsrecht gehört zu den komplexesten Rechtsgebieten in Deutschland. Schon die ein-  oder andere Aussage bei Versicherungen, der Polizei entscheiden möglicherweise über Erfolg oder Niederlage der geltend gemachten Ansprüche.

Die Kosten des Rechtsanwaltes werden im Falle des Nichtverschuldens von der gegnerischen Versicherung übernommen. Im Falle des Mitverschuldens am Autounfall sind die Anwaltskosten je nach Verursachungsbeitrag teilweise selbst zu übernehmen und teilweise übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Aber auch bei alleinigem Verschulden des Verkehrsunfalles sollte ein Beratungsgespräch bei einem spezialisierten Anwalt stattfinden, um darüber beraten zu werden, was Sie erwartet und wie weiter vorzugehen ist. Die Kosten für ein solches Beratungsgespräch halten sich in einem überschaubaren Rahmen.

Haben Sie Fragen zus Unfallregulierung, kontaktieren Sie Anwalt Gramm unter:

0511 450 196 60

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
unterschrift
Anwalt Sascha Gramm,

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Hannover

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