VW-Skandal – welche Rechte haben Sie als Autokäufer?

VW-Skandal - Rechtsanwalt GrammDer Abgasskandal bei Volkswagen um falsche Abgasmessungen durch eine manipulierte Software ist weltweit im Gespräch. Nach neusten Informationen könnten mehr als 800.000 Autos betroffen sein. VW-Aktionäre und Eigentümer Kraftfahrzeugen sind von dem Skandal besonders betroffen, weil dieser unter Umständen direkte Auswirkungen auf das Eigentum haben könnte.

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Sind Sie von dem Abgasskandal betroffen, dann stellt sich schnell die Frage, welche Rechte Sie gegenüber Volkswagen oder Ihrem Händler geltend machen können. Dabei ist zunächst die rechtliche Einordnung des Skandals entscheidend.

Grundsätzlich ist jeder Autolieferant verpflichtet ein mangelfreies Fahrzeug dem Käufer zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass das Fahrzeug alle beworbenen Eigenschaft besitzen muss. Ist das nicht der Fall, dann wird von einem sogenannten Sachmangel gesprochen. Ein Mangel berechtigt anschließend dem Käufer bestimmte Rechte auszuüben. Dies sind die sogenannten Gewährleistungsrechte. Im Raum stehen der Rücktritt vom Kaufvertrag, die Minderung des Kaufpreises oder die Nacherfüllung.

Genau diese Rechte haben Sie als Käufer eines Fahrzeuges, das von dem Abgasskandal betroffen ist.

Wichtig ist jedoch, dass Sie schnell und unverzüglich handeln. Gewährleitungsrecht unterliegen nämlich der sogenannten Verjährung und müssen im Zweifel rechtlich gehemmt werden.

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Nacherfüllung – kann VW den Mangel einfach so beheben?

In erster Linie haben Sie das Recht, dass VW oder Ihr Händler den Mangel unverzüglich behebt. Problematisch ist jedoch, dass der Mangel, stand heute, nicht behoben werden kann, so dass eine Nacherfüllung nicht möglich ist und das Fahrzeug weiterhin nicht frei von Sachmängel ist. Ferner haben Sie als Verbraucher das Recht auf Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeuges. Auch diese Variante ist derzeit nicht möglich, so dass im Ergebnis eine Nacherfüllung tatsächlich unmöglich ist.

Rücktritt vom Kaufvertrag – Kaufpreis wird erstattet

Da eine Nacherfüllung nicht in Betracht kommt, haben Sie als Käufer die Möglichkeit von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Das bedeutet VW oder Ihr Händler muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Nutzungswertersatz zu leisten ist, da schließlich das Fahrzeug über eine gewisse Dauer genutzt wurde. Hier ist folgendes zu sagen: eine etwaige Nutzungsentschädigung ist in den meisten Fällen deutlich geringer als der normale Wertverlust des Fahrzeuges, so dass der Rücktritt vom Kaufvertrag ein klarer Vorteil für Sie ist.

ACHTUNG: Darüber hinaus ist unter Umständen auch ein Rücktritt/ eine Anfechtung vom Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung möglich. Als Käufer wurden Sie getäuscht, da Sie ein umweltfreundliches Fahrzeug kaufen wollten, das Fahrzeug jedoch die genannten Abgasnormen nicht erreicht, weil die Testergebnisse durch eine Software manipuliert wurden. Insofern kann man von einer arglistigen Täuschung ausgehen, die dazu führt, dass kein Nutzungswertersatz zu leisten ist.

Minderung des Kaufpreises möglich?

Da Ihr Fahrzeug mit einem erheblichen Mangel behaftet ist, haben Sie, anstatt eines Rücktrittes, die Möglichkeit den bezahlten Kaufpreis nachträglich zu mindern. Wie hoch die Minderung im Ergebnis ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Im Zweifel müssen die Gerichte über die Minderungshöhe entscheiden.

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