Was kostet eine Scheidung? Scheidungsanwalt Gramm informiert über alle Scheidungskosten in Hannover

Kosten einer Scheidung - Was kostet eine Scheidung? Scheidungsanwalt Gramm aus Hannover informiert über die Kosten einer Scheidung

Eine Scheidung kostet in Deutschland je nach Einkommen und Situation zwischen rund 1.000 € und über 5.000 €. Die Kosten setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zusammen und berechnen sich auf Basis des sogenannten Verfahrenswertes – dem dreifachen gemeinsamen Nettoeinkommen beider Ehepartner. Als Ihr Scheidungsanwalt in Hannover informiere ich Sie transparent über alle anfallenden Kosten und helfe Ihnen, diese so gering wie möglich zu halten.

Wie werden Scheidungskosten berechnet? – Grundlagen zum Verfahrenswert

Die Gesamtkosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt. Grundlage ist das summierte monatliche Nettoeinkommen beider Ehepartner, multipliziert mit dem Faktor 3.

Rechenbeispiel:
Verdient ein Partner 2.500 € netto und der andere 1.500 € netto, ergibt sich ein Verfahrenswert von 12.000 €. Sind unterhaltspflichtige Kinder unter 18 Jahren vorhanden, wird der Wert pro Kind um ca. 250 € gemindert.

Der Mindestverfahrenswert liegt in Deutschland bei 3.000 € – auch dann, wenn beide Ehepartner kein oder sehr geringes Einkommen haben.

Auf Basis des Verfahrenswertes entstehen folgende Kosten:

Ggf. Gutachterkosten – z. B. bei der Wertermittlung einer gemeinsamen Immobiliet werden.

Gerichtsgebühren – gesetzlich geregelt nach dem FamGKG

Rechtsanwaltsgebühren – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Scheidungskostenrechner – aktuelle Scheidungskosten berechnen:

Ja Nein

Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?

Eine Scheidung gänzlich ohne Anwalt ist in Deutschland rechtlich nicht möglich – es gilt der sogenannte Anwaltszwang. Mindestens der Ehepartner, der die Scheidung einreicht (Antragsteller), muss zwingend einen Rechtsanwalt beauftragen. Der andere Ehepartner (Antragsgegner) hingegen kann der Scheidung auch ohne eigenen Anwalt zustimmen – er trägt dann lediglich seinen Anteil an den Gerichtskosten, in der Regel zwischen 180 und 350 €. Dieses sogenannte Ein-Anwalt-Modell bei einvernehmlicher Scheidung ist die günstigste Variante – und genau dabei unterstütze ich Sie gerne.

Was kostet eine Scheidung mit Anwalt?

Sobald ein eigener Anwalt beauftragt wird – was bei strittigen Scheidungen dringend empfehlenswert ist –, entstehen Anwaltsgebühren, die sich nach dem Verfahrenswert richten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit einem Verfahrenswert von 12.000 € (einem Anwalt) belaufen sich die Gesamtkosten typischerweise auf ca. 2.300 bis 2.500 €. Bei einer strittigen Scheidung mit zwei Anwälten können es leicht 4.000 bis 4.500 € oder mehr werden. Kommen Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Zugewinn oder Sorgerecht hinzu, steigt der Verfahrenswert entsprechend weiter an. Mein Ziel ist es, durch eine kluge Prozessstrategie diese Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten.

Wie teuer ist eine Scheidung? – Konkrete Kostenbeispiele

Damit Sie sich ein konkretes Bild machen können, habe ich nachfolgend typische Szenarien zusammengestellt:

SituationVerfahrenswertGesamtkosten (ca.)
Einvernehmliche Scheidung, 1 Anwalt (Gesamteinkommen 4.000 € netto)12.000 €2.300–2.500 € 
Strittige Scheidung, 2 Anwälte (Gesamteinkommen 4.000 € netto)12.000 €4.000–4.500 € 
Einvernehmlich + Versorgungsausgleich (2 Rentenanrechte)ca. 14.400 €2.800–3.200 € 
Strittige Scheidung + Sorgerecht für 2 Kinderdeutlich höher5.000 € und mehr 

Je mehr Streitpunkte vor Gericht ausgetragen werden, desto höher steigt der Verfahrenswert – und damit Ihre Kosten. Genau deshalb lohnt es sich in vielen Fällen, Folgesachen vorab außergerichtlich zu klären.

Scheidungskosten mit Kindern – Was ändert sich?

Haben Sie gemeinsame Kinder unter 18 Jahren, beeinflusst dies die Scheidungskosten auf zwei Ebenen:

  • Kostensenkend: Pro unterhaltspflichtigem Kind wird das monatliche Nettoeinkommen um ca. 250 € reduziert – der Verfahrenswert sinkt entsprechend.
  • Kostensteigernd: Werden Fragen rund um Sorgerecht, Umgangsrecht oder Kindesunterhalt gerichtlich ausgetragen, erhöhen diese den Verfahrenswert erheblich – das Sorgerecht alleine schlägt mit ca. 20% des Hauptverfahrenswertes je Kind zu Buche.

Mein Rat: Klären Sie Fragen rund ums Sorgerecht nach Möglichkeit außergerichtlich – das schont nicht nur das Konto, sondern ist auch für die Kinder die bessere Lösung. Ich berate Sie dazu umfassend und frühzeitig.

Scheidungskosten ohne Kinder – Übersichtlicher, aber nicht zu unterschätzen

Auch ohne gemeinsame Kinder sollten Sie die Kosten nicht unterschätzen. Gerade wenn es um den Versorgungsausgleich – also den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften – geht, steigt der Verfahrenswert automatisch: Pro Rentenanrecht erhöht er sich um 10% des Hauptverfahrenswertes, mindestens jedoch um 1.000 €. Bei zwei Rentenanrechten (je eines pro Partner) ergibt sich bereits eine Erhöhung um mindestens 2.000 €. Auch hier gilt: Wer einen Versorgungsausgleich notariell ausschließen möchte, sollte dies frühzeitig mit mir besprechen.

Haben Sie Fragen zu den Scheidungskosten?

Rechtsanwalt Gramm ist bedacht, die Kosten so gering wie möglich zu halten und berät Sie daher umfassend über alle anfallenden Scheidungskosten unter:

Wer zahlt die Scheidung? Wer muss für die Scheidungskosten aufkommen?

Häufig werde ich gefragt, wer am Ende für die Scheidungskosten aufkommen muss. Die Antwort hängt vom Verlauf des Verfahrens ab:

  • Einvernehmliche Scheidung: Die Kosten werden grundsätzlich gegeneinander aufgehoben – jeder Ehepartner trägt seine eigenen Anwaltskosten, die Gerichtsgebühren werden geteilt.
  • Strittige Scheidung: Das zuständige Familiengericht entscheidet im Scheidungsbeschluss über die Kostenverteilung.

Ich setze alles daran, bereits im Vorfeld klare Verhältnisse zu schaffen – damit Sie wissen, womit Sie rechnen müssen.

Keine finanziellen Mittel? – Verfahrenskostenhilfe macht Scheidung trotzdem möglich

Wer sich scheiden lassen möchte, dem aber das notwendige Kapital fehlt, muss deswegen nicht auf sein Recht verzichten. Der Staat stellt in solchen Fällen sogenannte Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe) bereit und übernimmt die Kosten vollständig oder anteilig. Voraussetzung ist der Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit.

Ich beantrage die Verfahrenskostenhilfe für Sie – damit Ihre Scheidung nicht an der finanziellen Lage scheitert. Alle Fragen rund um Verfahrens- und Prozesskostenhilfe beantworte ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Scheidungskosten sparen durch Rechtsanwalt Gramm

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Scheidungsanwalt in Hannover weiß ich genau, an welchen Stellschrauben wir drehen können, um Ihre Kosten zu senken. Unter Umständen lässt sich eine Scheidung bis zu 70% günstiger gestalten – vor allem dann, wenn:

  • eine einvernehmliche Scheidung angestrebt wird,
  • Streitpunkte wie Zugewinn, Unterhalt oder Sorgerecht außergerichtlich geklärt werden,
  • und der Verfahrenswert so gering wie möglich gehalten wird.

Ich berate Sie von Anfang an transparent, ehrlich und mit klarem Blick auf die Kosten.

Ich freu mich auf Ihrem Anruf und stehe Ihnen jederzeit zur Verfügung!

unterschrift
Sascha Gramm
Ihr Rechtsanwalt in Hannover und Umgebung
Anwalt für Familienrecht( Scheidung, Sorgerecht, Scheidungskosten) in Hannover.

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