Was kann ich gegen eine Abmahnung tun – Rechtsanwalt Gramm

Rechtsanwalt Gramm Im Geschäftsbetrieb tauschen immer wieder Problem zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer auf. Immer dann, wenn der Arbeitgeber mit einem Verhalten des Arbeitsnehmers nicht einverstanden ist, wird in der Praxis häufig eine Abmahnung ausgesprochen. Eine Abmahnung soll den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht. Nicht jede Abmahnung ist juristisch jedoch korrekt, sodass sich für den Empfänger einer unberechtigten Abmahnung immer die Frage stellt: „was kann ich gegen eine Abmahnung tun?“

Wann kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Grundsätzlich gibt es im Gesetz keine Vorschriften, die besagen unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen darf. Klar sollte sein, dass der Arbeitgeber nur ein Verhalten abmahnen darf, welches in Ausübung der Arbeitstätigkeit durchgeführt wurde. In einigen Fällen gibt es jedoch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die es vor einer Abmahnung erforderlich machen, dass der Arbeitnehmer vorher persönlich angehört wird. Der Arbeitnehmer hat sodann die Möglichkeit seine Sicht des vermeintlichen Vorwurfs zu schildern. Ob eine solche Vereinbarung vorliegt, sollte mithilfe eines Anwalts geprüft werden.

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Wie muss eine berechtigte Abmahnung aussehen?

Zunächst einmal muss eine Abmahnung strikt von einer Ermahnung getrennt werden.  Bei einer Ermahnung moniert der Arbeitgeber ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers ohne ausdrücklich über mögliche zukünftige Konsequenzen hinzuweisen. Dementsprechend unterscheidet sich eine Abmahnung von einer Ermahnung dadurch, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei einer Abmahnung darauf hinweist, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen, zum Beispiel eine Kündigung, drohen.

Dementsprechend ist es bei einer Abmahnung notwendig, dass in der Abmahnung ein konkretes Verhalten beanstandet wird und der Arbeitgeber weiterhin darauf aufmerksam macht, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Wichtig ist ferner, dass eine Abmahnung nicht schriftlich erfolgen muss. Zu Beweiszwecken werden Abmahnung in der Praxis jedoch schriftlich übergeben.

Ein weiteres Problem ist die Frage, wie lange hat der Arbeitgeber Zeit eine Abmahnung auszusprechen. Der Gesetzgeber hat bei dieser Frage keine Vorgaben im Gesetz niedergeschrieben. Grundsätzlich hat sich in der Rechtsprechung jedoch der Grundsatz entwickelt, dass eine Abmahnung unverzüglich nach dem Fehlverhalten des Arbeitnehmers zu erfolgen hat. Der Arbeitnehmer muss Kenntnis davon haben, dass ein zukünftiges Fehlverhalten zu einer Kündigung führen kann.

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Was kann ein Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung rechtlich tun?

Hat der Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten, sollte zunächst durch einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht oder Fachanwalt geprüft werden, ob es sich bei der Abmahnung um eine berechtigte Abmahnung oder um eine unberechtigte Abmahnung handelt. In jedem Fall hat der Arbeitnehmer jedoch das Recht, eine Gegendarstellung zu schreiben und kann den Arbeitgeber auffordern, diese Gegendarstellung zu der Personalakte zu nehmen. Ob eine Gegendarstellung sinnvoll ist, sollte im Einzelfall gemeinsam mit einem Anwalt geprüft werden.

Daneben kann der Betroffen auch vor dem zuständigen Arbeitsgericht eine Klage erheben, die darauf abzielt, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird, da sie zu Unrecht ergangen ist. Das Gericht hat dabei zu prüfen, ob dem Arbeitnehmer tatsächlich ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, welches nicht gerechtfertigt gewesen ist.

Ob eine Klage gegen eine Abmahnung der richtige Weg ist, kann juristisch nicht pauschalisiert werden. Es ist sicherlich dabei zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer ein Recht darauf hat, dass unberechtigte Abmahnungen aus der Welt geschaffen werden. Auf der anderen Seite kann ein Klagverfahren vor dem Arbeitsgericht das Arbeitsklima nachhaltig negativ verändern. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass vor der Einreichung einer Klage durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht alle möglichen Szenarien mit dem Mandanten besprochen werden.

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