Rechtsanwalt Strafrecht Hannover – Ihr Strafverteidiger

Rechtsanwalt Gramm - Hannover
Anwalt & Strafverteidiger Gramm

Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover: Ihr Strafverteidiger für ganz Deutschland

Bundesweite Vertretung im Strafrecht durch Anwalt und Strafverteidiger Sascha Gramm aus Hannover.

Zu den Schwerpunkten der Kanzlei in Hannover gehört vor allem das Strafrecht und hier das Wirtschaftsstrafrecht. Weitere mögliche Rechtsgebiete sind das Steuerstrafrecht, das Drogenstrafrecht, das Medizinstrafrecht (Arztstrafrecht).

Sie suchen eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, der Sie als Strafverteidiger begleitet und vertritt? Dann ist Rechtsanwalt Sascha Gramm für Sie der perfekte Ansprechpartner: Er seine Mandanten im gesamten Strafverfahren. Ob diese Mandanten dabei Beschuldigter, Angeschuldigter oder Angeklagter sind, spielt keine Rolle. Es ist auch unerheblich, in welchem Verfahrensstadium sich die Personen aktuell befinden.

Mögliche Verfahrensstände:

Im Strafverfahren besteht eine besondere Beziehung zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsanwalt oder seiner Anwältin. Ein Strafverteidiger sollte ein Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufbauen. Nur so kann er die Interessen des Mandanten oder der Mandantin sowohl gegenüber der Polizei, als auch gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Gericht überzeugend darlegen und vertreten.

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Sie müssen nicht in unsere Kanzlei kommen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen gern auch eine telefonische Beratung!

0511 450 196 60

Für meine Mandanten will ich ein optimales Ergebnis erzielen. Die Wünsche meiner Mandanten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und im Gerichtsverfahren spreche ich offen an und setzen Sie bestmöglich durch. Im besten Fall erreiche ich dadurch eine Einstellung des Verfahrens oder erwirke einen Freispruch .

Als Strafverteidiger in Hannover kommt es neben dem juristischen Fachwissen besonders auch darauf an, dass die Staatsanwaltschaft und das Gericht bei einer Straftat überzeugt werden können. Darum nehme ich mir als Ihr Strafverteidiger die notwendige Zeit für eine optimale Verteidigungsstrategie. Während der Hauptverhandlung bin ich als Ihr Anwalt selbstverständlich persönlich anwesend und beauftrage keinen Terminvertreter. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Termin in Hannover, in Frankfurt, in München oder sonst irgendwo in Deutschland stattfindet. Dadurch gewährleiste ich Ihnen eine perfekte Unterstützung als Ihr kompetenter Strafverteidiger.

Woran erkennt man einen guten Strafverteidiger?

Erster Anhaltspunkt ist die Nennung des Rechtsgebietes „Strafrecht“ auf seiner Internetseite.
Als nächstes ist es sinnvoll, zu schauen ob er spezialisiert ist auf ein Gebiet, das Ihrem Rechtsverstoss entspricht wie z.B. Körperverletzung, Betrug, Raub etc.
Diese Vorgehensweise ist vor allem dann sinnvoll wenn es sich um einem umfangreicheren, komplexen Rechtsfall handelt.
Positive Bewertungen bei Google oder Anwaltsportalen runden das Bild ab.

Wieviel kostet ein Anwalt für Strafrecht?

Die Kosten eines Anwalts für Strafrecht setzen sich zusammen aus verschiedenen Gebühren:
– Grundgebühr: ca. 200,- EURO
– Verfahrensgebühr: ca. 170,- EURO
Hinzu kommen die Kosten für die Teilnahme an Terminen, wie z.B. Haftprüfung oder Vernehmung. Im Mittel beträgt die anfallende Gebühr auch hier ca. 170,- EURO.

Wer zahlt Anwalt für Strafrecht?

Ergeht ein Urteil gegen den Beschuldigten, so trägt dieser auch die Kosten des Strafprozesses.
Diese setzen sich zusammen aus:
– Kosten des Gerichtsverfahrens
– Anwaltskosten, inkl. Fahrtkosten
– Kosten für Sachverständige, Zeugengeld, Rechtsanwalt Nebenkläger etc.

Was kostet ein Beratungsgespräch beim Anwalt für Strafrecht?

Anwaltskosten sind nicht willkürlich. Sie werden gedeckelt durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Kosten für ein Erstberatungsgespräch dürfen demnach ca. 230,- EURO nicht übersteigen.

Wer trägt Kosten bei Einstellung des Strafverfahrens?

Bei Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) übernimmt der Beschuldigte seine Anwaltskosten sowie die entstandenen Auslagen (Fahrtkosten etc.).
Im Falle eines Freispruchs werden die Kosten des Verteidigers des Angeklagten übernommen von der Landeskasse.

Haben Sie Fragen zum Thema Strafrecht?
Beschuldigt man Sie einer Straftat?

Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover können Sie mich jederzeit kostenlos erreichen unter der Rufnummer:

0511 – 450 196 60 0511 – 450 196 60
( hier klicken für kostenlosen Sofortkontakt )

Gerne kläre ich Sie in meiner Kanzlei in Hannover über das strafrechtliche Prozessrecht auf, und erarbeite zusammen mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie. Da im Strafrecht häufig hohe Geldstrafen, Bußgelder oder Freiheitsstrafen zu erwarten sind, ist eine gute Strafverteidigung unerlässlich.

Vor allem vertrete ich als Rechtsanwalt im Strafrecht folgende Schwerpunkte/ Straftaten:

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Ich berate Sie gern umfassend, leicht verständlich und transparent.

0511 450 196 60

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
unterschrift
Sascha Gramm
Anwalt für Strafrecht in Hannover

Anwalt für Strafrecht in Hannover

In den folgenden Fällen besteht als Strafverteidiger und Rechtsanwalt in Hannover häufig Beratungsbedarf im Strafrecht:

1) Erste Hilfe bei einem Durchsuchungsbefehl: So sollten Sie sich bei einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Hausdurchsuchung verhalten

1. Rufen Sie sofort Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht, Fachanwältin, Fachanwalt oder Strafverteidiger an: 0511 450 196 60

2. Lassen Sie sich sofort den Durchsuchungsbeschluss/ Durchsuchungsbefehl zeigen, der der Hausdurchsuchung zu Grund liegt. Fordern Sie eine Kopie und prüfen Sie zumindest die wichtigsten Eckdaten.

3. Werden bei der Hausdurchsuchung Gegenstände sichergestellt werden, dann widersprechen Sie umgehend der Sicherstellung. Erklären Sie sich auf keinen Fall mit der Sicherstellung von Gegenständen einverstanden. Werden dann trotzdem Gegenstände sichergestellt, dann müssen diese Gegenstände im Protokoll erfasst Bestehen Sie darauf und achten Sie darauf, dass auch wirklich jeder Gegenstand erfasst wird.

4. Sie haben Anspruch auf eine Kopie des Protokolls, wenn die Durchsuchung beendet ist.

5. Schweigen Sie! Im Strafrecht sind Sie nicht verpflichtet, Fragen zu beantworten. Äußern Sie sich auf gar keinem Fall gegenüber den vollstreckenden Beamten. Machen Sie unbedingt von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch (Aussageverweigerungsrecht)!

Alle diese Punkte sind in einem Strafverfahren sehr wichtig. Beachten Sie daher jeden einzelnen Punkt bis ins Detail!

Nach der Haus- oder Wohnungsdurchsuchung werde ich als Ihr Anwalt für Strafrecht die durchgeführte Durchsuchung rechtlich überprüfen. Sollte sich dabei ergeben, dass Durchsuchung und Beschlagnahme rechtswidrig waren, dann ergeben sich daraus Beweisverwertungsverbote hinsichtlich der gewonnenen Beweismittel. Das ist für das spätere Hauptverfahren von erheblicher Bedeutung. Vertrauen Sie einem kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt.

2) Beschuldigtenvernehmung: Vorladung durch die Polizei. Was tun?

Sie haben eine Vorladung von der Polizei  (Strafanzeige) erhalten? Bei einer sogenannten Beschuldigtenanhörung heißt das, dass Sie sind ab dem Zeitpunkt Beschuldigte oder Beschuldigter in einem Verfahren sind. Denn die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet.
Bei einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung achten Sie bitte unbedingt auf diese 3 Punkte:

1. Ruhig bleiben: Bleiben Sie bei einer Strafanzeige gelassen und bewahren Sie unbedingt Ruhe
2. Anwalt anrufen: Vereinbaren Sie umgehend einen Termin mit Ihren Anwalt: 0511 450 196 60
3. Nichts sagen: Äußern Sie sich nicht zur Sache

Fragen und Antworten zu einer Beschuldigtenvernehmung

Sind Sie verpflichtet Vernehmungstermin wahrzunehmen?

Hier muss unterschieden werden zwischen:
+ einer Vernehmung durch Staatsanwalt oder Ermittlungsrichter
+ und einer Vernehmung durch die Polizei

Zu einer Vernehmung durch einen Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin, einen Ermittlungsrichter oder eine Ermittlungsrichterin müssen Sie erscheinen. Von dieser Pflicht können Sie nur durch ein ärztliches Attest entbunden werden.

Zu einem Termin zur polizeilichen Vernehmung müssen Sie nicht erscheinen. Sie müssen der Aufforderung nicht Folge leisten. Sie dürfen von der Polizei auch nicht zwangsweise vorgeführt werden.

Im Zweifel rufen Sie mich einfach an. Außerhalb der Öffnungszeiten meiner Kanzlei in Hannover wählen Sie einfach meine Notfallnummer. Darüber erreichen Sie mich auch an Sonn- und Feiertagen.

Müssen Sie eine Aussage machen?

Nein. Sie müssen als Beschuldigter keine Aussage machen. In Deutschland gibt es das Recht zu schweigen. Das sogenannte Aussageverweigerungsrecht nach Paragraph 136 Strafprozessordnung ist ein hohes Rechtsgut. Für Sie heißt das, dass Sie während eines Strafverfahrens oder bei einem Vernehmungstermin keine Angaben zur Sache machen müssen. Mehr noch: Als erfahrener Strafverteidiger rate ich Ihnen auch dringend zum Schweigen. Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt auf zu einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Strafrecht oder zu einer Fachanwältin für Strafrecht oder einem Fachanwalt für Strafrecht. Mit meiner Kanzlei in Hannover stehe ich Ihnen gern auch bundesweit zur Seite.

Sie haben also eine Vorladung zur Vernehmung erhalten und möglichst sofort Ihren Rechtanwalt darüber informiert. Dann wird Ihr Strafverteidiger in seiner Funktion als Rechtsanwalt den Vernehmungstermin absagen. Außerdem beantragt der Anwalt Akteneinsicht, um sich in den Fall einzuarbeiten und um den Ermittlungsstand einzusehen.

Hat Ihr Strafverteidiger die Akte eingesehen, gibt er in Ihrem Namen eine mit Ihnen abgestimmte Stellungnahme ab. Sie sehen also: Es gibt wichtige Schritte gibt, die Ihr Anwalt für Sie vor der polizeilichen, richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung durchführen sollte.

Noch einmal, weil es so wichtig ist: Ohne Rückspräche mit Ihrem Rechtsanwalt sollten Sie zum Fall schweigen.

Ein weiterer Grund für eine Aussageverweigerung ist, dass Beschuldigte bei einer Vernehmung naturgemäß gestresst sind. Bei Stress schaltet unser Körper in den Fluchtmodus. Denken und Aussagen formulieren hat für den gestressten Körper keine Priorität. Aus diesem Grund kommt es bei Beschuldigtenvernehmung häufig zu unbedachten oder ungünstig formulierten Aussagen. Schützen Sie sich davor, indem Sie ohne Ihren Anwalt einfach nichts zur Sache sagen. Nur so hat Ihr Strafverteidiger den gesamten Gestaltungsspielraum für seine oder ihre Verteidigungsstrategie.

Bei Fragen zu einer Beschuldigtenanhörung und bei anderen strafrechtlichen Fragestellungen bin ich als Ihr Rechtsanwalt in Hannover gern für Sie da.

3) Verhaftet: Wie sollten Sie sich bei einer Festnahme verhalten?

Es gibt viele Gründe für eine Haft. Als Haft wird die behördliche Verwahrung gesuchter Personen bezeichnet. Die Haft beginnt mit dem Moment der Verhaftung. Die Verhaftung erfolgt in der Regel auf Basis eines Haftbefehls. Erfahren Sie hier, wie Sie sich im Fall einer Festnahme richtig verhalten.

Es gibt auch Verhaftungen ohne Haftbefehl.

Festnahme: Beachten Sie unbedingt diese 3 Tipps

  1. Ruhe bewahren: Bleiben Sie gelassen und ruhig
  2. Haftbefehl: Gibt es einen Haftbefehlt, dann lassen Sie sich diesen übergeben
  3. Schweigen: Geben Sie keine Auskunft zur Sache

Rufen Sie Ihren Anwalt für Strafrecht an: 0511 450 196 60

Sagen Sie nichts zu den gegen Sie erhobenen Tatvorwürfen. Schweigen Sie zu allen Fragen, die die Sache betreffen. Benachrichtigen Sie nach Ihrer Verhaftung sofort Ihren Anwalt und unterrichten Sie ihn von Ihrer Festnahme. Nach dem Gespräch mit Ihrem Strafverteidiger gibt dieser eine Stellungnahme ab.

Außerdem besprechen Sie mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin, wie Sie gemeinsam weiter vorgehen und stimmen sich hinsichtlich der Verteidigungsstrategie ab. Wenn die Umstände es zulassen beeantrag Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin eine Haftprüfung. Ihr Strafverteidiger oder Ihre Strafverteidigerin unterrichtet Sie über weitere Maßnahmen und hält Sie auf dem Laufenden.

4) Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung erhalten: Was sollten Sie tun?

Bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung werden personenbezogene Daten einer Person aufgenommen. Das kann auch die Abnahme von Fingerabdrücken und die Entnahme einer Blutprobe bedeuten – zum Beispiel bei einem vermuteten Vergehen gegen das Verkehrsrecht.

a) Sind Sie verpflichtet, Ihre Fingerabdrücke von der Polizei erfassen zu lassen?

Nur bei einer Anordnung der Staatsanwaltschaft oder des Strafgerichts müssen Sie Ihre Fingerabdrücke abnehmen lassen. Zu einer freiwilligen Abnahme von Fingerabdrücken können Sie nicht gezwungen werden. Da unterscheidet das Strafrecht zwischen der freiwilligen Abgabe und Abgabe nach der Anordnung durch den Staatsanwalt oder den Strafrichter.

b) Ihr Recht bei einer Bauabnahme: Muss ich mir von der Polizei Blut abnehmen lassen?

Wenn bestimmte Bedingungen vorliegen, dann sind Sie dazu verpflichtet, sich auf polizeiliche Anordnung durch einen hinzugezogenen Arzt Blut abnehmen zu lassen. Die wichtigste Voraussetzung für eine Blutentnahme ihre Bedeutung für das Strafverfahren. Erwartungsgemäß wird die Blutabnahme meisten bei Straßenverkehrsdelikten angeordnet. Damit Sie Ihr Recht bekommen, sollten Sie bei Anforderung einer Blutabnahme direkt Ihren Anwalt für Strafrecht oder Ihre Anwältin mit Schwerpunkt Strafrecht kontaktieren. Dann ist es manchmal sogar möglich, dass durch eine anwaltliche Stellungnahme die Anordnung zur Blutabnahme zurückgezogen wird. Ich bin jeden Tag und rund um die Uhr für Sie da. Außerhalb der Öffnungszeiten meiner Kanzlei in Hannover rufen Sie mit bitte unter der mobilen Notrufnummer an. Ich setzte mich persönlich für Ihre bestmögliche Verteidigung ein.

5) Strafbefehl erhalten - was nun?

Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Das geschieht, wenn das Strafgericht eine Entscheidung gegen Sie trifft, ohne dass es vorher eine Hauptverhandlung gegeben hat. Der Strafbefehl kommt besonders bei solchen Vergehen zum Einsatz, bei denen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden kann. Ist das auch bei Ihnen die Strafandrohung, dann wird durch das Instrument des Strafbefehls entschieden.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Strafbefehl.

a) Kann man sich gegen einen Strafbefehl wehren?

Wenn gegen Sie ein Strafbefehl ergangen ist, spätestens dann sollten Sie mich kontaktieren. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht vertrete ich Sie als erfahrener Strafverteidiger in Hannover und in ganz Deutschland – unabhängig vom Stand des Verfahrens.

Nach Rücksprache mir mit als Ihrem Verteidiger haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen – innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls. Daran schließt sich von Amts die Hauptverhandlung an. Dafür bereiten wir gemeinsam eine optimale Verteidigungsstrategie für Sie vor.

b) Haben Sie einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Als Ihr Anwalt für Strafrecht vertrete ich Sie gern als sogenannter Wahlverteidiger oder auch als Pflichtverteidiger. Nehmen Sie Kontakt auf zu meiner Anwaltskanzlei in Hannover. Sie bekommen dann Auskunft über zu erwartende Kosten für Sie. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dann werden meine Anwaltskosten und die Gerichtskosten vom Staat getragen. Gern prüfe ich für Sie, ob Sie einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger geltend machen können.

6) Anklage erhalten - was tun?

Wenn Sie eine Anklage bekommen haben, heißt das für Sie, dass das Gericht ein Hauptverfahren gegen Sie eröffnen will. Das geschieht, wenn das Gericht der Auffassung ist, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen Sie vorliegt und dass der Vorwurf begründet erscheint. Auch hier gelten die drei goldenen Regeln, die ich weiter oben schon beschrieben habe:

  1. Ruhig bleiben: Bewahren Sie auf jeden Fall die Ruhe
  2. Anwalt informieren: Nehmen Sie spätestens jetzt Kontakt auf zu mir : 0511 450 196 60
  3. Schweigen Sie: Sagen Sie nichts zur Sache

Es ist möglich, dass ich mich sofort als Pflichtverteidiger vor dem Strafgericht oder dem Schöffengericht beiordnen lassen kann und direkt Akteneinsicht erhalte. Unter dieser Notfall-Nummer erreichen Sie mich auch außerhalber der Kanzlei-Öffnungszeiten. 0172 898 94 72

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Ich berate Sie gern als Verteidiger im Strafrecht in Hannover.

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Strafrecht, leicht verständlich erklärt: Von Rechtsanwalt Sascha Gramm mit Anwaltskanzlei in Hannover

Wer mehr über das deutsche Strafrecht wissen will, findet diese Informationen zu allererst im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung. In einem Teil des Strafgesetzbuches wird das materielle Strafrecht beschrieben. Das materielle Strafrecht wiederum bildet die Voraussetzungen für das Entstehen eines Strafanspruchs ab. Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann tritt die Strafprozessordnung auf den Plan. Die Strafprozessordnung regelt Ermittlungsverfahren und Urteilsverfahren.

Was bedeutet der prozessuale Tatbegriff nach § 264 StPO?

Taten im Sinne des Strafrechts sind Handlungen wie:

  • Diebstahl oder Raub
  • Körperverletzung
  • Urkundenfälschung oder Unterschlagung
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz

Der prozessuale Tatbegriff – also eine der oben aufgezählten Taten – nach Paragraph 264 Strafprozessordnung ist Gegenstand bei jedem Verfahren. Die jeweilige Tat begründet den staatlichen Strafanspruch gegen die Täterin oder den Täter. Daraus folgt aber auch, dass eine Handlung nur dann strafbar ist, wenn auch eine solche Tat vorliegt. Die gängige Rechtsprechung geht bei einer Tat immer von einem zielgerichteten Handeln der Täterin oder des Täters aus. Keine Tat in diesem Sinne liegt also vor, wenn zum Beispiel aus Reflex gehandelt wurde. Weil ein Reflex keine zielgerichtete Handlung ist.

Was bedeutet der Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“?

Ein wichtiger juristischer Grundsatz lautet: Nulla poena sine lege. Das ist Lateinisch und heißt übersetzt: Keine Strafe ohne Gesetz.

„Keine Strafe ohne Gesetz“ bedeutet:

  • Nach dem Bestimmtheitsgebot: ein Gesetz muss so deutlich formuliert sein, dass auch Nicht-Juristen die Konsequenzen für ihr Handeln beurteilen können.
  • Nach dem Rückwirkungsverbot: Zur Tatzeit muss die sogenannte Strafbarkeitsvorschrift vorgelegen haben. Das heißt, dass ein Gesetz zu diesem Zeitpunkt gültig gewesen sein muss. Rückwirkend kann niemand bestraft werden.

Gliederung des Strafverfahrens

Ein deutsches Strafverfahren unterteilt sich im Wesentlichen zwei große Verfahrensabschnitte: das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren.

  • Das Erkenntnisverfahren: ist aufgeteilt in Vorverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren.
  • Das Vollstreckungsverfahren: Nach einem rechtskräftigen Urteil folgt das Vollstreckungsverfahren. Die Staatanwaltschaft leitet die Strafvollstreckung.
  • Strafverfahren: Welche Rechte hat ein Fachanwalt für Strafrecht oder ein Rechtsanwalt für Strafrecht?

Das Gesetz betrachtet eine Strafverteidigerin, einen Strafverteidiger, eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Strafrecht nicht als Vertreter des Beschuldigten. Ein Rechtsanwalt wirkt als selbstständiges Organ der Rechtspflege. Die Anwältin oder der Anwalt dürfen unbeschränkten Kontakt mit dem Mandanten haben – egal, ob die Mandantin oder der Mandant in Untersuchungshaft oder bereits in Strafhaft sind. Rechtsanwälte haben das Recht auf Akteneinsicht. Die Akteneinsicht dient dazu, die Verteidigung optimal vorzubereiten. Wird der Mandant verurteilt, kann der Strafverteidiger Rechtsmittel einlegen. Daraufhin kann der Anwalt das Mandat im Rechtsgebiet Strafrecht optimal verteidigen.

Was ist ein Haftbefehl und wann wird ein Haftbefehl erlassen?

Ist ein Beschuldigter dringend tatverdächtig und gibt es außerdem einen Haftgrund, dann ordnet der zuständige Ermittlungsrichter die Durchsetzung der Untersuchungshaft an. Er beauftrag die Polizei mit der Vollstreckung des Haftbefehls. Die Polizei wird daraufhin den Aufenthaltsort des Beschuldigten ermitteln und ihn oder sie in Haft nehmen. Das weitere Vorgehen im Strafrecht bestimmen die Rechtsanwälte, die Fachanwälte und die Staatsanwälte.

Diese häufig gestellten Fragen zur Beratung in meiner Anwaltskanzlei beantworte ich Ihnen gern. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin.

  • Anwaltskosten: Was kostet die Strafverteidigung durch einen Anwalt im Strafrecht?
  • Guten Anwalt für Strafrecht in Hannover: Was muss ein guter Anwalt für Strafrecht können?
  • Pflichtverteidigung: Erfülle ich die Voraussetzungen für einen Pflichtverteidiger, wenn ich mir keinen Anwalt für Strafrecht leisten kann?

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