Rechtsanwalt Hannover Sorgerecht

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Im Familienrecht kommt es leider sehr häufig vor, dass bei einer Trennung oder bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern die Leidtragenden die gemeinsamen Kinder sind. Vor allem wenn es um das Sorgerecht nach § 1626 BGB geht, stellt sich die Frage, ob das alleinige Sorgerecht beibehalten werden soll, oder ob das Sorgerecht beantragt werden soll. Vielleicht sollen auch beide Elternteile die geteilte Sorge erhalten.

Wichtig ist, dass das Sorgerecht bzw. die elterliche Sorge ist in § 1626 BGB geregelt ist. Es beinhaltet die Pflicht der Eltern, für das eigene Kind vollumfänglich zu sorgen. Das persönliche Wohl des Kindes und das Vermögen stehen dabei im Vordergrund. In Deutschland obliegt die elterliche Sorge entweder den Eltern gemeinsam oder eine Person besitzt das alleinige Sorgerecht.

Wann besteht ein gemeinsames Sorgerecht – gemeinsames Sorgerecht beantragen?

Sofern die Eltern bei der Geburt des Kindes miteinander verheiratet gewesen sind, haben sie automatisch die gemeinsame Sorge für das Kind.  In allen anderen Fällen liegt erstmal das Sorgerecht bei der Kindemutter. Es gibt jedoch Möglichkeiten für den Vater das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Abhängig davon, ob die Kindesmutter damit einverstanden ist oder nicht hat der Kindesvater die folgenden Möglichkeiten:

  • Sorgerechtserklärung vor dem Jugendamt
  • Sorgerechtserklärung vor dem Notar
  • Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge beim Familiengericht (Sorgerechtsverfahren)

Die oben genannten Möglichkeiten hat ein Kindesvater damit zur Verfügung. Vor allem ein Sorgerechtsantrag beim Familiengericht kommt immer dann in Betracht, wenn die Kindesmutter mit der Übertragung des Sorgerechts nicht einverstanden ist. Der Kindesvater muss insofern sein Recht vor dem Familiengericht einklagen.

Sollten Sie  Fragen zum Sorgerecht haben, rufen Sie unsere Familienrechtskanzlei in Hannover an. Gerne steht Ihnen hier Rechtsanwalt Gramm unverbindlich zur Verfügung:

0511 450 196 60

Was passiert mit dem Sorgerecht bei einer Trennung/ Scheidung?

Eine Trennung hat zahlreiche rechtliche Konsequenzen. Wichtig dabei ist jedoch, dass eine Trennung keine Folgen auf das Sorgerecht hat. Bestand das Sorgerecht bereits vor der Trennung bei beiden Elternteilen (gemeinsames Sorgerecht), dann gibt es keine Veränderung. Wenn die elterliche Sorge bei der Mutter ist und es zu einer Trennung kommt, dann bleibt es bei dem alleinigen Sorgerecht.

Sofern es zur Trennung kommt und die gemeinsame elterliche Sorge besteht, hat der Elternteil, bei dem das Kind durchgehend wohnt, jedoch die Erlaubnis sämtliche Entscheidungen des täglichen Lebens ohne Zustimmung des anderen Elternteils alleine zu treffen. Insofern besteht ein gewisser Entscheidungsspielraum. Lediglich bei grundlegenden Entscheidungen bedarf es einer Zustimmung.

Auch eine Scheidung hat keine Auswirkung auf das Sorgerecht. Auch wenn es in der Praxis häufig Schwierigkeiten bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge gibt, hat sich der Gesetzgeber bewusst dafür entschieden, dass eine Scheidung keine Auswirkung auf das Sorgerecht hat.

Bei Fragen zur Scheidung oder zum Sorgrecht rufen Sie uns an:

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Alleinige Sorgerecht beantragen – ist das einfach so möglich?

Rechtsanwalt SorgerechtIn vielen Situationen beabsichtigt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Die Gründe dafür sind vielfältig und häufig auch nachvollziehbar. Man darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass das Kindeswohl immer das oberste Gebot ist. Das bedeutet, dass ein Antrag auf alleinige Sorge dann erfolgreich ist, wenn es dem Kindeswohl entspricht. Vor allem müssen erhebliche Gründe vorliegen, die gegen die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts stehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Übertragung des Sorgerechts aus Sicht des Gerichtes immer das letzte Mittel ist. Das bedeutet konkret, dass das Gericht versucht mit den Beteiligten eine Lösung zu finden, die nicht unbedingt sofort die Übertragung des Sorgerechts erforderlich macht.

Möchten Sie das alleinige Sorgerecht beantragen, muss deutlich werden, dass es Ihnen ausschließlich um das Wohl des Kindes geht. Diese Tatsache muss dem Gericht deutlich gemacht werden. Diesbezüglich gibt es einige Punkte, die dem Familiengericht wichtig sind. Während eines Sorgerechtsverfahrens wird zudem in den meisten Fällen auch das Umgangsrecht mit geregelt. EIne isolierte Entscheidung bzgl. des Sorgerechts kann in Einzelfällen daher dem Wohl des Kindes widersprechen.


Möchten Sie das alleinige Sorgerecht beantragen oder haben Sie Fragen zum Sorgerecht rufen Sie Rechtsanwalt Gramm für Familienrecht unverbindlich an:

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Was gehört eigentlich zur elterlichen Sorge?

Viele Eltern können gar nicht genau beschreiben, was das Sorgerecht eigentlich genau ausmacht. Das Sorgerecht ist grundsätzlich ein Recht, welches dem Inhaber erlaubt, die wesentliche Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind alleine zu treffen. Sofern das gemeinsame Sorgerecht besteht, müssen die Eltern sich grundsätzlich bei wichtigen Entscheidungen absprechen. Für den Fall, dass das alleinige Sorgerecht besteht, ist eine Absprache nicht erforderlich. Daher kommt häufig die Frage auf, was eigentlich eine wesentliche Entscheidung ist.

  • Gesundheitliche Fragen
  • Schulische Angelegenheiten
  • Vermögensvorsorge
  • Personensorge
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Religiöse Fragen

Ich freu mich auf Ihrem Anruf im Familienrecht!

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
unterschrift
Anwalt, Sascha Gramm

Ihr Rechtsanwalt in Hannover und Umgebung, Sascha Gramm, Anwalt für Familienrecht in Hannover.

Folgende Fragen kommen zudem immer wieder bei mir in der Kanzlei zum Thema Sorgerecht auf:

  • Trennung und Scheidung: hat auch ein Kind bei ein Umgangsrecht mit dem anderen Elternteil?
  • Wie ist das gemeinsame Sorgerecht nach der Trennung und Scheidung geregelt?
  • Wie ist das gemeinsame Sorgerecht nach der Trennung und Scheidung geregelt?
  • Darf ich mein Kind auch ohne Sorgerecht sehen?
  • Reicht auch ein Verfahren über das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
  • Welches Mitspracherecht hat bei der Personensorge das Jugendamt?

Gerne können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ich werde mich anschließend umgehend bei Ihnen melden!





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