GmbH gründen in Hannover – Ihr Notar begleitet Sie sicher durch die Unternehmensgründung
Ihre Vorteile auf einen Blick
- ✓ Persönliche Beratung durch Notar Sascha Gramm
- ✓ Rechtssichere Gestaltung Ihres Gesellschaftsvertrages
- ✓ Individuelle Satzung oder Gründung mit Musterprotokoll
- ✓ Unterstützung bei Einzel- und Mehrpersonengründungen
- ✓ Elektronische Anmeldung zum Handelsregister
- ✓ Verständliche Erläuterung aller rechtlichen Schritte
- ✓ Begleitung bis zur Eintragung Ihrer GmbH
Warum entscheiden sich viele Unternehmer für eine GmbH?
Die GmbH gehört zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Sie verbindet unternehmerische Flexibilität mit einer grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkten Haftung. Gleichzeitig genießt die GmbH bei Geschäftspartnern, Banken und Kunden häufig ein hohes Vertrauen.
Insbesondere bei wachstumsorientierten Unternehmen bietet die GmbH zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Sie eignet sich sowohl für klassische Handwerksbetriebe als auch für Dienstleister, Start-Ups, Immobilienunternehmen oder Familienunternehmen.
Die wichtigsten Vorteile einer GmbH
- Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
- Professionelles Auftreten gegenüber Kunden und Geschäftspartnern
- Klare gesellschaftsrechtliche Struktur
- Flexible Beteiligung mehrerer Gesellschafter
- Geeignet für nahezu jede Unternehmensgröße
- Gute Möglichkeiten für Unternehmensnachfolge und Beteiligungen
- Möglichkeit einer Holding-Struktur
Praxistipp des Notars
Bereits vor der Beurkundung sollten Firmenname, Unternehmensgegenstand und die gewünschte Beteiligungsstruktur sorgfältig geplant werden. Viele spätere Änderungen lassen sich dadurch vermeiden.
Wann ist die GmbH die richtige Rechtsform?
Die GmbH eignet sich insbesondere dann, wenn ein Unternehmen langfristig aufgebaut werden soll, mehrere Gesellschafter beteiligt sind oder das persönliche Haftungsrisiko reduziert werden soll. Auch Investoren bevorzugen häufig eine GmbH gegenüber einem Einzelunternehmen.
Ob die GmbH tatsächlich die passende Rechtsform ist oder beispielsweise eine Unternehmergesellschaft (UG) sinnvoller erscheint, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Im Rahmen der notariellen Beurkundung erläutere ich Ihnen die rechtlichen Unterschiede und begleite Sie bei der Umsetzung Ihrer Entscheidung.
So läuft die Gründung einer GmbH beim Notar ab
Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren gesetzlich vorgeschriebenen Schritten. Als Notar begleite ich Sie während des gesamten Verfahrens und sorge dafür, dass sämtliche Erklärungen rechtssicher beurkundet und die Anmeldung zum Handelsregister ordnungsgemäß erfolgt.
Der Ablauf einer GmbH-Gründung auf einen Blick:

1. Vorbereitung der Gründung
Besprechung der Unternehmensstruktur, Gesellschafter, Geschäftsführer und des Unternehmensgegenstands.
2. Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Individuelle Satzung oder Musterprotokoll.
3. Notarielle Beurkundung
Unterzeichnung sämtlicher Gründungsunterlagen beim Notar.
4. Einzahlung des Stammkapitals
Eröffnung des Geschäftskontos und Einzahlung des vereinbarten Stammkapitals.
5. Anmeldung zum Handelsregister
Elektronische Anmeldung durch den Notar.
6. Eintragung der GmbH
Mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person.
1. Vorbereitung der GmbH-Gründung
Bereits vor dem Notartermin sollten einige grundlegende Entscheidungen getroffen werden. Eine gute Vorbereitung erleichtert die spätere Gründung erheblich und verhindert unnötige Verzögerungen.
Diese Fragen sollten vorab geklärt werden
- Wie soll die Gesellschaft heißen?
- Wer sind die Gesellschafter?
- Wer wird Geschäftsführer?
- Wie hoch soll das Stammkapital sein?
- Wie werden die Geschäftsanteile verteilt?
- Wo befindet sich der Sitz der Gesellschaft?
- Wie lautet der Unternehmensgegenstand?
Hinweis
Der Unternehmensgegenstand sollte möglichst präzise formuliert werden. Zu allgemeine oder missverständliche Beschreibungen können Rückfragen des Registergerichts auslösen und die Eintragung verzögern.
Welche Unterlagen werden für die GmbH-Gründung benötigt?
Damit die Gründung reibungslos erfolgen kann, sollten sämtliche erforderlichen Informationen bereits vor dem Beurkundungstermin vorliegen.
Checkliste für die GmbH-Gründung
| Unterlage | Erforderlich |
|---|---|
| Gültiger Personalausweis oder Reisepass | ✓ |
| Name der GmbH | ✓ |
| Sitz der Gesellschaft | ✓ |
| Unternehmensgegenstand | ✓ |
| Gesellschafterdaten | ✓ |
| Geschäftsführer | ✓ |
| Höhe des Stammkapitals | ✓ |
| E-Mail-Adresse und Telefonnummer | empfohlen |
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise Vollmachten oder Registerauszüge, wenn eine juristische Person Gesellschafter der GmbH wird.
Die notarielle Beurkundung
Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss gesetzlich notariell beurkundet werden. Während des Termins erläutere ich sämtliche Regelungen verständlich und beantworte offene Fragen.
Erst nachdem alle Beteiligten den Vertrag unterzeichnet haben, ist der Gründungsvorgang notariell abgeschlossen und die weiteren Schritte können eingeleitet werden.
Gut zu wissen
Viele Gründer befürchten einen langen oder komplizierten Termin. In der Praxis dauert die Beurkundung häufig weniger als eine Stunde. Wichtig ist vor allem, dass alle erforderlichen Informationen vollständig vorliegen.
Einzahlung des Stammkapitals
Nach der Beurkundung wird regelmäßig zunächst ein Geschäftskonto eröffnet. Anschließend erfolgt die Einzahlung des vereinbarten Stammkapitals.
Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss der Geschäftsführer gegenüber dem Registergericht versichern, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie hoch muss das Stammkapital sein?
Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Bei der Gründung muss jedoch nicht zwingend der gesamte Betrag sofort eingezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen genügt zunächst die Einzahlung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteinlage.
Praxistipp
Das Stammkapital dient grundsätzlich der Finanzierung der Gesellschaft. Nach wirksamer Gründung kann es für betriebliche Zwecke verwendet werden. Es muss also nicht dauerhaft unverändert auf dem Geschäftskonto verbleiben.
Musterprotokoll oder individuelle Satzung – welche Variante ist die richtige?
Bei der Gründung einer GmbH stellt sich häufig die Frage, ob die Gesellschaft mit einem gesetzlichen Musterprotokoll oder mit einer individuell gestalteten Satzung gegründet werden soll. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von den Zielen der Gesellschafter und der geplanten Unternehmensstruktur ab.
Während das Musterprotokoll eine einfache und kostengünstige Lösung für Standardfälle darstellt, bietet eine individuelle Satzung deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten und kann spätere Konflikte vermeiden.
| Musterprotokoll | Individuelle Satzung |
|---|---|
| Günstigere Gründungskosten | Individuelle Gestaltung möglich |
| Nur eingeschränkte Regelungsmöglichkeiten | Flexible Regelungen für Gesellschafter |
| Maximal drei Gesellschafter | Beliebige Anzahl von Gesellschaftern |
| Nur ein Geschäftsführer | Mehrere Geschäftsführer möglich |
| Keine besonderen Vereinbarungen | Abfindung, Nachfolge, Vorkaufsrechte u.v.m. |
Empfehlung aus der Praxis
Das Musterprotokoll eignet sich insbesondere für unkomplizierte Gründungen mit einem oder wenigen Beteiligten. Sobald mehrere Gesellschafter langfristig zusammenarbeiten oder individuelle Regelungen gewünscht sind, empfiehlt sich regelmäßig eine maßgeschneiderte Satzung.
Welche Regelungen sollte eine individuelle Satzung enthalten?
Eine individuell gestaltete Satzung kann wesentlich dazu beitragen, spätere Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern zu vermeiden. Viele Fragen lassen sich bereits im Gesellschaftsvertrag eindeutig regeln.
Häufige Regelungsinhalte
- Verteilung der Geschäftsanteile
- Stimmrechte
- Geschäftsführerbefugnisse
- Gewinnverteilung
- Abfindungsregelungen
- Vorkaufsrechte
- Einziehung von Geschäftsanteilen
- Nachfolgeregelungen
- Wettbewerbsverbote
- Einberufung von Gesellschafterversammlungen
UG oder GmbH – welche Rechtsform passt besser?
Viele Gründer entscheiden sich zunächst zwischen einer Unternehmergesellschaft (UG) und einer GmbH. Beide Rechtsformen ähneln sich in vielen Punkten, unterscheiden sich jedoch insbesondere hinsichtlich des Stammkapitals.

Wann empfiehlt sich eine UG?
Eine Unternehmergesellschaft kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn zunächst nur wenig Eigenkapital zur Verfügung steht und das Unternehmen schrittweise aufgebaut werden soll.
Praxistipp
Viele Unternehmer gründen zunächst eine UG und wandeln diese später in eine GmbH um. Ob dieser Weg sinnvoll ist, hängt von den wirtschaftlichen und rechtlichen Zielen des Unternehmens ab.
Holding gründen – welche Vorteile bietet eine Holdingstruktur?
Immer mehr Unternehmer entscheiden sich für eine Holdingstruktur. Dabei hält eine Muttergesellschaft die Beteiligungen an einer oder mehreren operativen Gesellschaften.
Eine Holding kann insbesondere aus steuerlichen und unternehmerischen Gründen interessant sein. Gleichzeitig erhöht sich jedoch die rechtliche Komplexität, sodass eine sorgfältige Planung empfehlenswert ist.

Mögliche Vorteile einer Holding
- Trennung von Vermögenswerten und operativem Geschäft
- Erleichterte Unternehmensnachfolge
- Flexible Beteiligungsstruktur
- Mögliche steuerliche Vorteile im Einzelfall
- Einfachere Beteiligung weiterer Unternehmen
Hinweis
Die notarielle Beurkundung ersetzt keine steuerliche Beratung. Gerade bei der Gründung einer Holding empfiehlt sich zusätzlich die Einbindung eines Steuerberaters, damit die gewählte Struktur sowohl rechtlich als auch steuerlich sinnvoll ausgestaltet wird.
Bargründung oder Sachgründung?
In den meisten Fällen erfolgt die GmbH-Gründung als sogenannte Bargründung. Das Stammkapital wird hierbei in Geld erbracht.
Alternativ kann eine Sachgründung erfolgen. Dabei werden beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge oder andere Vermögensgegenstände als Einlage eingebracht. Für Sachgründungen gelten besondere gesetzliche Anforderungen und Nachweispflichten.
| Bargründung | Sachgründung |
|---|---|
| Einzahlung von Geld | Einbringung von Vermögenswerten |
| Einfacher Ablauf | Höherer Prüfungsaufwand |
| Regelfall | Besondere gesetzliche Anforderungen |
Unser Tipp
Bereits im Vorfeld der Gründung sollte geklärt werden, welche Variante für Ihr Unternehmen sinnvoll ist. Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert die spätere Eintragung in das Handelsregister erheblich.
Geschäftsführer einer GmbH – Aufgaben und Verantwortung
Jede GmbH benötigt mindestens einen Geschäftsführer. Dieser vertritt die Gesellschaft nach außen und führt die laufenden Geschäfte. Der Geschäftsführer muss nicht zwingend Gesellschafter der GmbH sein. Auch eine externe Person kann zum Geschäftsführer bestellt werden.
Mit der Bestellung übernimmt der Geschäftsführer weitreichende gesetzliche Pflichten. Hierzu gehören unter anderem die ordnungsgemäße Geschäftsführung, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie die rechtzeitige Stellung eines Insolvenzantrags im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Praxistipp des Notars
Wer zum ersten Mal Geschäftsführer wird, sollte sich frühzeitig über seine gesetzlichen Pflichten informieren. Viele Haftungsrisiken lassen sich bereits durch eine gute Organisation und eine ordnungsgemäße Buchführung vermeiden.
Wer kann Geschäftsführer werden?
- Volljährige natürliche Personen
- Gesellschafter der GmbH
- Externe Geschäftsführer
- Mehrere Geschäftsführer gleichzeitig
Ob eine Einzelvertretung oder Gesamtvertretung sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Unternehmensstruktur ab und kann individuell im Gesellschaftsvertrag geregelt werden.
Die Gesellschafter der GmbH
Gesellschafter sind die Eigentümer der GmbH. Sie halten Geschäftsanteile entsprechend ihrer Beteiligung am Stammkapital und treffen die wesentlichen Entscheidungen der Gesellschaft.
Die Beteiligungsverhältnisse müssen nicht zwingend gleich verteilt sein. Häufig bestehen unterschiedliche Beteiligungsquoten, etwa wenn ein Gesellschafter mehr Kapital einbringt oder besondere Aufgaben übernimmt.
Typische Entscheidungen der Gesellschafter
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
- Gewinnverwendung
- Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Kapitalerhöhungen
- Aufnahme neuer Gesellschafter
- Verkauf von Geschäftsanteilen
Die Anmeldung zum Handelsregister
Nach der notariellen Beurkundung und der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt die elektronische Anmeldung der GmbH zum Handelsregister. Diese Anmeldung wird durch den Notar erstellt und digital an das zuständige Registergericht übermittelt.
Das Registergericht prüft die Unterlagen und entscheidet über die Eintragung. Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person.
Wie lange dauert eine GmbH-Gründung?
Die Dauer einer GmbH-Gründung hängt insbesondere davon ab, wie schnell sämtliche Unterlagen vorliegen und wie zügig das zuständige Registergericht arbeitet.
| Schritt | Übliche Dauer |
|---|---|
| Vorbereitung der Unterlagen | wenige Tage |
| Notartermin | oft kurzfristig möglich |
| Einzahlung Stammkapital | je nach Bank |
| Bearbeitung Registergericht | abhängig vom Gericht |
Wie schnell die Eintragung erfolgt, lässt sich im Einzelfall nicht verbindlich vorhersagen. Eine sorgfältige Vorbereitung kann jedoch dazu beitragen, unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Gut zu wissen
Unvollständige Angaben oder Rückfragen des Registergerichts können die Eintragung verzögern. Deshalb empfiehlt sich eine gründliche Vorbereitung bereits vor dem Notartermin.
Was kostet die Gründung einer GmbH?
Viele Gründer möchten bereits im Vorfeld wissen, welche Kosten bei der Gründung einer GmbH entstehen. Die Notarkosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie sind daher bei allen Notaren grundsätzlich gleich und nicht frei verhandelbar.
Neben den Notarkosten fallen regelmäßig Gebühren für das Handelsregister an. Die Gesamtkosten hängen unter anderem davon ab, ob die GmbH mit einem gesetzlichen Musterprotokoll oder einer individuell gestalteten Satzung gegründet wird und welche Besonderheiten im Einzelfall zu berücksichtigen sind.
Welche Kosten entstehen bei einer GmbH-Gründung?
- Notarkosten für die Beurkundung und Handelsregisteranmeldung
- Gebühren des Registergerichts
- Gegebenenfalls weitere Auslagen (z. B. für Beglaubigungen)
- Das Stammkapital ist keine Gebühr, sondern gehört nach der Gründung zum Vermögen der GmbH und kann grundsätzlich für betriebliche Zwecke verwendet werden.
| Notarkosten (Beurkundung und Anmeldung) | ca. 500–800 € |
| Gebühren des Handelsregisters | ca. 150–250 € |
| Gesamtkosten | ca. 650–1.050 € |
Die tatsächlichen Kosten richten sich nach den gesetzlichen Gebühren und den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls.
⚠ Häufige Fehler bei der GmbH-Gründung
Viele Schwierigkeiten lassen sich vermeiden, wenn die Gründung sorgfältig vorbereitet wird. Nachfolgend finden Sie typische Fehler, die in der Praxis immer wieder auftreten.
1. ⚠ Ungeeigneter Firmenname
Der Firmenname muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und ausreichend unterscheidungskräftig sein. Nicht jeder gewünschte Name kann in das Handelsregister eingetragen werden.
2. ⚠ Unternehmensgegenstand zu allgemein formuliert
Eine ungenaue Beschreibung kann zu Rückfragen des Registergerichts führen und die Eintragung verzögern.
3. ⚠ Unklare Regelungen zwischen den Gesellschaftern
Gerade bei mehreren Gesellschaftern empfiehlt sich eine individuell gestaltete Satzung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
4. ⚠ Geschäftsführerpflichten werden unterschätzt
Mit der Bestellung übernimmt der Geschäftsführer umfangreiche gesetzliche Pflichten und Verantwortlichkeiten.
5. ⚠ Falsche Wahl der Rechtsform
Nicht jede Unternehmensidee erfordert zwingend eine GmbH. Ob beispielsweise eine UG oder eine andere Rechtsform geeigneter ist, sollte im Vorfeld sorgfältig geprüft werden.
Unser Rat
Je besser die GmbH bereits vor dem Notartermin vorbereitet wird, desto reibungsloser verläuft in der Regel auch die Eintragung in das Handelsregister.
Sie haben noch Fragen an Rechtsanwalt & Notar Sascha Gramm?
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