Scheidungsanwalt in Hannover – Rechtsanwalt Sascha Gramm

Scheidung in Hannover – Ihr Anwalt für das gesamte Verfahren

Rund 40 % der Ehen in Deutschland werden geschieden – eine Scheidung ist heute nichts Außergewöhnliches mehr. Trotzdem sind vielen Betroffenen Ablauf und Folgen unbekannt. Als Scheidungsanwalt in Hannover beantworte ich Ihnen alle Fragen und führe das Verfahren gemeinsam mit Ihnen durch. Typische Themen sind:

Einen Überblick über alle familienrechtlichen Themen finden Sie hier: Anwalt für Familienrecht Hannover.

Anwalt Scheidung Hannover Sascha Gramm Scheidungsanwalt in Hannover beim Gespräch mit Mandanten

Trennungsjahr – wann gilt eine Ehe als gescheitert?

Damit eine Ehe in Deutschland geschieden werden kann, muss sie gescheitert sein. Das ist der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Man spricht vom Zerrüttungsprinzip. Der Gesetzgeber knüpft dies an feste Vermutungen (§ 1566 BGB):

  • Nach einem Jahr Trennung und bei beidseitigem Scheidungswunsch gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert (einvernehmliche Scheidung).
  • Nach drei Jahren Trennung gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert – dann ist auch der Widerspruch des anderen Ehegatten unbeachtlich, die Scheidung findet statt.

Zusammengefasst: Für eine einvernehmliche Scheidung müssen das Trennungsjahr eingehalten und beide Partner zustimmen. Stimmt ein Partner nicht zu, kann das Gericht die Ehe erst nach drei Jahren Trennung ohne Zustimmung beenden. Eine Scheidung lässt sich also niemals verhindern, sondern höchstens verzögern.

Scheidung ohne Trennungsjahr – die Härtefallscheidung

In Ausnahmefällen kann das Familiengericht eine Ehe schon vor Ablauf des Trennungsjahres scheiden – als sogenannte Härtefallscheidung. Voraussetzung ist eine unzumutbare Härte, die in der Person des anderen Ehegatten begründet liegt und die Fortsetzung der Ehe unzumutbar macht, etwa bei schwerer Gewalt, kriminellen Machenschaften oder Alkoholismus.

Wichtig: Wer die Härtefallscheidung möchte, muss die Voraussetzungen vollständig darlegen und beweisen – das ist in der Praxis anspruchsvoll. Als Scheidungsanwalt in Hannover prüfe ich Ihre Erfolgsaussichten und unterstütze Sie bei der Durchsetzung.


Scheidungskosten in Hannover – womit müssen Sie rechnen?

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens richten sich nach dem Streitwert (Verfahrenswert). Als Faustregel gilt: Der Streitwert entspricht dem summierten Nettoeinkommen beider Ehegatten multipliziert mit dem Faktor 3. Beispiel: Verdient ein Partner 2.500 € netto und der andere 1.500 €, ergibt sich ein Streitwert von 12.000 €. Je höher der Streitwert, desto höher die Kosten. Sie teilen sich in:

  • Gerichtsgebühren (im Beispiel rund 534 €)
  • Rechtsanwaltsgebühren (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
  • ggf. Gutachterkosten (z. B. Wertermittlung einer Immobilie)

Wer trägt die Scheidungskosten?

Das entscheidet das Gericht im Scheidungsbeschluss. Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden die Kosten in der Regel gegeneinander aufgehoben: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten, die Gerichtsgebühren werden geteilt.

Was ist, wenn kein Geld für die Scheidung da ist?

Wer die Scheidungskosten nicht aufbringen kann (z. B. bei geringem Einkommen, Bürgergeld oder Rente), kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Bei Bewilligung übernimmt der Staat die Kosten. Als Ihr Scheidungsanwalt beantrage ich die Verfahrenskostenhilfe für Sie, damit eine Scheidung nicht an der finanziellen Lage scheitert.

Wie lassen sich Scheidungskosten senken?

Durch eine einvernehmliche Scheidung und die außergerichtliche Klärung von Streitpunkten lässt sich der Streitwert niedrig halten – unter Umständen wird die Scheidung so deutlich günstiger. Ich berate Sie, wie Sie unnötige Kosten vermeiden.

Sie haben Fragen und benötigen Rat vom Scheidungsanwalt in Hannover?

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe vom Scheidungsanwalt in Hannover? Rufen Sie uns gerne unverbindlich für ein Erstgespräch an. Wir sind für Sie da.

Online-Scheidung – schneller, aber nicht billiger

Bei einer Online-Scheidung läuft die Kommunikation per E-Mail oder Post; ein persönliches Erscheinen in der Kanzlei ist nicht nötig. Zum Scheidungstermin vor dem Familiengericht besteht allerdings weiterhin Anwesenheitspflicht. Das Verfahren eignet sich vor allem für Ehegatten, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen. Wichtig: Da sich die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten, ist eine Online-Scheidung nicht günstiger als eine klassische Scheidung – nur schneller und bequemer.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Im Durchschnitt dauert eine Scheidung in Deutschland drei bis sechs Monate. Schneller geht es vor allem bei kurzen Ehen: Ist zwischen Heirat und Scheidungsantrag weniger als drei Jahre vergangen (Kurzehe), führt das Gericht in der Regel keinen Versorgungsausgleich durch – das langwierige Verfahren um die Rentenpunkte entfällt. Auch bei einer Kurzehe muss jedoch zunächst das Trennungsjahr eingehalten werden.

Welches Familiengericht ist für Ihre Scheidung zuständig?

Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 122 FamFG. Vorrangig zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk ein Ehegatte mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt. Nachrangig gelten u. a. der letzte gemeinsame Aufenthalt der Ehegatten sowie der Aufenthalt des Antragsgegners bzw. Antragstellers. Gern prüfe ich für Sie, welches Familiengericht in Ihrem Fall zuständig ist.


Unterhalt bei Trennung und Scheidung

Habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Während der Trennungszeit haben Ehegatten grundsätzlich Anspruch auf Trennungsunterhalt. Häufig ist die Höhe strittig – die Berechnung sollte durch einen Anwalt für Familienrecht erfolgen. Ich ermittle Ihren Anspruch und setze ihn notfalls durch.

Bekomme ich nach der Scheidung Unterhalt?

Nach der Scheidung gilt das Prinzip der wirtschaftlichen Eigenverantwortung: Grundsätzlich sorgt jeder selbst für seinen Unterhalt. Nachehelicher Unterhalt (Ehegattenunterhalt) kommt nur unter engeren Voraussetzungen in Betracht, nämlich bei Bedürftigkeit des einen und Leistungsfähigkeit des anderen. Vorgesehen ist er insbesondere bei:

  • Betreuung eines gemeinsamen Kindes
  • Erwerbslosigkeit
  • Alter
  • Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
  • als Aufstockungsunterhalt

Wichtig: Nacheheliche Unterhaltsansprüche können zeitlich und der Höhe nach begrenzt werden.

Welche Folgen hat die Scheidung für die gemeinsamen Kinder?

Der nicht betreuende Elternteil bleibt zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet und hat zugleich das Recht und die Pflicht zum Umgang. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt trotz Scheidung bestehen: Bei Fragen von erheblicher Bedeutung entscheiden die Eltern gemeinsam, über Alltagsangelegenheiten entscheidet der betreuende Elternteil.


7 Tipps vom Scheidungsanwalt in Hannover

Aus vielen Jahren Praxis als Scheidungsanwalt in Hannover kenne ich die typischen Fehler. Diese Hinweise stammen aus der juristischen Praxis – nicht vom Hörensagen.

1. Lohnt sich ein gemeinsamer Scheidungsanwalt?

Rechtlich sind zwei scheidungswillige Ehegatten zwei Parteien; ein Anwalt kann immer nur eine Partei vertreten. Ausnahme: Bei einer einvernehmlichen Scheidung – wenn Sorgerecht, Vermögen und Hausrat bereits geklärt sind und der andere Partner nur zustimmen muss – genügt es, wenn nur ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt.

2. Wann beginnt die Trennung rechtlich?

Entscheidend ist die „Trennung von Tisch und Bett“, die für Dritte klar erkennbar sein muss. Eine gemeinsam bezogene Wohnung oder gegenseitige Versorgungsleistungen (Kochen, Wäsche, gemeinsames Einkaufen) sprechen gegen eine Trennung – auch bei getrennten Schlafzimmern.

3. Weiter Unterhalt trotz neuer Beziehung?

Finger weg. Wer trotz neuer Partnerschaft weiter Unterhalt bezieht, riskiert die Rückzahlung zu Unrecht kassierten Unterhalts und strafrechtliche Konsequenzen. Auf solche Fälle spezialisierte Detekteien gibt es tatsächlich.

Anwalt für Scheidungen und Scheidungsrecht in Hannover Sascha Gramm im Gespräch mit einem Mandanten

4. Scheidung ohne Zustimmung des Partners?

Für die Lösung aus einer Ehe ist – anders als bei der Eheschließung – keine gemeinsame Willenserklärung nötig. Verweigert der Partner nach dem Trennungsjahr die Zustimmung, verlängert sich die Wartezeit auf drei Jahre; danach wird geschieden, unabhängig von der Zustimmung.

5. Scheidung ohne Trennungsjahr möglich?

Nur ausnahmsweise, als Härtefallscheidung bei schwerwiegenden psychischen oder physischen Belastungen (z. B. Gewalt, Alkoholismus). Die Voraussetzungen werden streng geprüft und müssen bewiesen werden.

6. Wer bekommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Gemeint ist meist das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Maßgeblich ist, wo das Kind am besten aufgehoben ist. Stimmen beide Eltern zu, kann es auch beiden gemeinsam zugesprochen werden.

7. Wer bekommt das Sorgerecht?

Das Sorgerecht besteht in der Regel für beide Elternteile fort. Der Entzug des Kindes durch einen Elternteil verstößt gegen das Sorgerecht. Bei Sorgerechtsstreitigkeiten sollten Sie nicht überstürzt handeln, sondern sich anwaltlich beraten lassen.


So läuft Ihre Scheidung ab – in 4 Schritten

Schritt 1 – Beratungsgespräch oder Online-Scheidung

Nach Ihrer telefonischen Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Beratungstermin. Dort erkläre ich Ihnen das Scheidungsverfahren mit allen rechtlichen Folgen und den anfallenden Kosten. Verfügen Sie über kein eigenes Einkommen, beantrage ich Verfahrenskostenhilfe. Auf Wunsch führe ich die Scheidung auch komplett online durch.

Schritt 2 – Scheidungsantrag

Ich stelle für Sie den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht. Im Scheidungsprozess dürfen Sie selbst keine Anträge stellen – ab hier übernehme ich Ihr Verfahren, und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Schritt 3 – Zustellung des Antrags

Das Gericht stellt den Antrag Ihrem Ehegatten zu und fordert ihn zur Stellungnahme auf, insbesondere zur Richtigkeit der persönlichen Daten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann ich als gemeinsamer Anwalt auch diese Stellungnahme übernehmen – das ist kostengünstiger und beschleunigt das Verfahren.

Schritt 4 – Scheidungstermin

Es kommt zum Gerichtstermin vor dem Familiengericht, bei dem ich Sie umfassend vertrete. Auch Folgesachen werden hier mitverhandelt. Nach dem Termin sind Sie geschieden und können erneut heiraten oder Ihren früheren Namen wieder annehmen.

Ihr Weg zur Scheidung beginnt mit einem Gespräch

Vom ersten Beratungsgespräch bis zum rechtskräftigen Scheidungstermin begleite ich Sie persönlich durch alle vier Schritte des Verfahrens. Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich einen Termin – ich kläre mit Ihnen Ablauf, Kosten und die schnellste Lösung für Ihren Fall.

Häufige Fragen zur Scheidung (FAQ)

Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?

Nein. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang – nur ein Rechtsanwalt kann ihn beim Familiengericht stellen.

Kann eine Scheidung mit nur einem Anwalt durchgeführt werden?

Ja, bei einer einvernehmlichen Scheidung. Dann beauftragt ein Ehegatte den Anwalt, der andere stimmt zu. Das spart Kosten und Zeit.

Was passiert mit dem gemeinsamen Eigenheim?

Die Immobilie fließt in den Zugewinnausgleich ein. Oft ist eine außergerichtliche Einigung möglich; andernfalls kann eine Wertermittlung (Gutachten) nötig werden. Ich berate Sie zur besten Lösung für Ihre Situation.

Was passiert mit der Rente (Versorgungsausgleich)?

Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden grundsätzlich hälftig ausgeglichen. Bei Kurzehen unter drei Jahren entfällt der Versorgungsausgleich in der Regel, sofern kein Antrag gestellt wird.

Was passiert mit Ehewohnung und Hausrat?

Ehewohnung und Hausrat werden nach Zumutbarkeit und – bei Kindern – nach dem Kindeswohl verteilt. Findet sich keine Einigung, entscheidet das Familiengericht.


Jetzt kostenlose Erstberatung beim Scheidungsanwalt in Hannover

Sie sind in eine Scheidung involviert oder überlegen, sich scheiden zu lassen? Rufen Sie mich unverbindlich an – ich erkläre Ihnen Ablauf, Kosten und Ihre Möglichkeiten.

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