Rechtsanwalt Hannover Versorgungsausgleich

Rechtsanwalt GrammSofern es zu einer Scheidung kommt, stellt sich die Frage,was passiert eigentlich mit meiner Rente? Interessant ist daher der sogeannten Versorgungsausgleich. Nur wenn der Versorgungsausgleich bereits durch einen Ehevertrag geregelt oder ausgeschlossen wurde, erübrigt sich die Frage.

Durch einen Versorgungsausgleich wird sichergestellt, dass die von den Ehepaaren erworbenen Rentenansprüche gerecht unter verteilt werden, so dass es zu keiner einseitigen Benachteiligung kommt. Dies ist vor allem in den Situation sinnvoll, indem ein  Ehepartner während der Ehe nicht oder kaum gearbeitet hat und sich um die Erziehung der Kinder gekümmert hat. Selbstverständlich hat diese Person während der Ehe gar nicht und kaum in die Rentenkasse eingezahlt. Der Versorgungsausgleich soll dieses Ungleichgewicht nachträglich entfallen lassen, so dass die jeweiligen Rentenansprüche angeglichen werden.

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0511 – 450 196 60

Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?

Bei der Berechnung des Versorgungsausgleiches gibt es gewissen Parallelen zum Zugewinnausgleich. Es werden alle Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden, für die Ehepartner saldiert. In der Regel entsteht anschließend eine Differenz. Diese muss dann von dem Ehepartner mit den höheren Rentenanwartschaften ausgeglichen werden, so dass im Ergebnis beide Eheleute insgesamt identische Rentenanwartschaften besitzen.

Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass ausschließlich die Rentenanwartschaften Berücksichtigung finden, die während der Ehe erworben sind!

Müssen Sie diese Berechnung durchführen?

Diese komplizierte Rechnung müssen Sie als Mandant jedoch nicht eigenständig durchführen. Vielmehr erfolgt die Berechnung von Amts wegen durch das Familiengericht. Dieses weist die jeweiligen Versorgungsträger an, die Rentenanwartschaften auszurechnen und dem Gericht anschließend mitzuteilen.

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Ich freue mich auf Ihren Anruf!
unterschrift
Sascha Gramm

Ihr Rechtsanwalt Versorgungsausgleich Hannover

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