Rechtsanwalt Familienrecht Hannover

Unsere hannoversche Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Eheverträge, Scheidung und Adoption. Bei Trennung, Scheidung und einvernehmlicher Scheidung schützen wir Ihr Vermögen.
In Fragen des Sorgerechts und Umgangsrechts beraten und vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Eheverträge – Auch die längste und harmonischste Ehe ist nicht davor gefeit in die Brüche zu gehen. Besser als hinterher einen Scheidungsanwalt mit der Abwehr von Ansprüchen zu beauftragen, ist es bereits vor der Heirat eine Übereinkunft über die gesetzlichen Scheidungsfolgen zu treffen. Ein rechtssicherer Ehevertrag, der auch noch während der Ehe abgeschlossen werden kann, bietet hier Schutz für Ihr Privatvermögen und sollte die Punkte Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Güterstand und Gütertrennung sowie den nachehelichen Unterhalt regeln.

Ein Ehevertrag darf jedoch nicht verstanden werden als Freifahrtschein für die Zeit danach. Er unterliegt den gesetzlichen Vorgaben des Scheidungsrechts. Überzogene Ansprüche oder Ausschlüsse können vor Gericht angefochten und der Ehevertrag, im schlimmsten Falle, in Gänze für sittenwidrig erklärt werden.

Trennung und Scheidung – Bereits während einer Ehe für die Zeit nach der Scheidung planen? Ein unangenehmer Gedanke. Doch sollte man bedenken, dass eine bereits vollzogene Trennung oder Scheidung diese Aufgabe keinesfalls leichter macht. Stehen die Zeichen auf Sturm, sollte man sich mit den Themen Trennungsjahr, Trennungsvereinbarung und Unterhalt frühzeitig befassen und nicht erst danach, in einer Phase emotionaler Aufgewühltheit. Schliesslich gilt es bei komplizierten rechtlichen und steuerlichen Folgen einen kühlen Kopf zu bewahren. Es ist wichtig, Dinge wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich oder Unterhalt bereist vor dem Beginn des eigentlichen Scheidungsverfahrens zu klären.

Geradezu existenzbedrohend können sich falsche Entscheidungen bei Beendigung einer Ehe auswirken, wenn einer der Beteiligten Unternehmer oder Gesellschafter eines Unternehmens ist. In diesem Fall gesellen sich zu Fragen der Unternehmensbewertung noch eine Reihe weiterer wirtschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Aspekte in den ohnehin schon komplizierten Scheidungs- oder Trennungsvorgang hinzu.

Rechtsanwalt Gramm - Hannover
Anwalt für Familienrecht Gramm

Bundesweite Vertretung im Familienrecht
durch Anwalt Gramm aus Hannover.

Zu den Schwerpunkten von Rechtsanwalt Gramm aus Hannover gehört das Familienrecht. Familienanwalt Gramm hat durch die Praxis erfahren müssen, dass familienrechtliche Aspekte unser Leben oftmals berühren und die Menschen verständlicherweise häufig ratlos und überfordert sind.

Daher  haben wir es uns zur Aufgabe gemacht unsere Mandanten im gesamten Familienrecht in Hannover umfassend zu beraten und zu vertreten. Wir wollen Ihnen die Angst nehmen unbequeme Entscheidungen zu treffen und mit Ihnen gemeinsam lösungsorientiert zusammenarbeiten.

Informationen zum Familienrecht

Eine Kernkompetenz von Rechtsanwalt Gramm liegt im Familienrecht. Im Rahmen seiner Tätigkeit hat er die Erfahrung machen müssen, dass die Betroffenen bei Rechtsfragen und -problemen mit familienrechtlichen Aspekten häufig ratlos und überfordert sind. Häufig gewinnen Emotionen und zwischenmenschliche Belange die Überhand, sodass es schwierig scheint Konflikte mit der erforderlichen Objektivität und Distanz zu bewerten und zu löse.

Aus diesem Grunde hat es sich Rechtsanwalt Gramm zu Aufgabe gemacht für die Mandaten in familienrechtlichen Angelegenheiten eine erfolgsorientierte Lösung zu finden. Eine umfassende fachliche Beratung mit Verständnis für die unterschiedlichen, oft schwierigen, Situationen wird für seine Mandanten garantiert. Das Ziel liegt darin, Ihnen die Angst vor unbequemen Entscheidungen zu nehmen und gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. Dabei vertritt Sie Familienanwalt Gramm bundesweit.

Insbesondere folgende Schwerpunkte rücken dabei immer wieder in den Fokus unserer Anwaltskanzlei im Familienrecht:

Die Gesetze im Familienrecht unterlagen in den letzten Jahren rasanten Änderungen. Eine Anpassung und Neufassung der Gesetze war auch erforderlich, da viele der familienrechtlichen Vorschriften über 100 Jahre alt sind und sich im Laufe der Zeit die Vorstellung bezüglich der Ehe, einer Partnerschaft, der Kindererziehung und auch noch in anderen Bereichen, innerhalb der Gesellschaft geändert haben. Ein derartiger sozialer Wandel erfordert auch die Anpassung von gesetzlichen Regelungen. Das Familienrecht an sich und auch die damit verknüpften Probleme stellen eine wandlungsfähige Materie dar. Fachspezifische Kenntnisse ermöglichen es Rechtsanwalt Gramm Sie in allen Belangen des Familienrechts zu beraten und zu vertreten.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe, dann rufen Sie unsere Kanzlei für Familienrecht in Hannover für eine Erstberatung unverbindlich an:

0511 450 196 60


Die 7 größten Irrtümer bei Scheidungen im Familienrecht

Erfolgt eine Scheidung vor Gericht, so spricht man von der „Auflösung einer Ehe“. Zuständig für Ehescheidungen sind Familiengerichte, die ansässig sind bei den örtlichen Amtsgerichten. Auch wenn sich die (Noch-)Eheleute einig sind, so kann der notwendige Scheidungsantrag nur eingereicht werden von einem Anwalt, besser noch von einem Scheidungsanwalt. Viele haben es bereits erlebt und wer nicht, der wird es noch erleben: Mit zunehmendem Alter steigt auch die Zahl der Ehescheidungen im Freundes- und Bekanntenkreis und damit auch die Zahl der Ratschläge, auf was man bei einer Scheidung alles geachtet werden sollte. Doch nicht jeder gutgemeinte Tipp hat das Zeug zum Klassiker und bringt einen auf die „Gewinnerstrasse“. Aus unserer langjährigen Praxis daher…

Irrtum #1 - Man braucht bei einer einvernehmlichen Scheidung keinen Anwalt?

Falsch: Nur ein Rechtsanwalt kann einen Scheidungsantrag vor dem Familiengericht einreichen. Ohne Anwalt geht also auch bei einer einvernehmlichen Scheidung nichts.Für ein informatives Beratungsgespräch zum Thema Scheidung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Irrtum #2 - Die Scheidung ist ganz einfach wenn man nur kurz verheiratet war (Kurzehe)?

Falsch: Ehe ist Ehe – egal wie lang oder wie strapaziös sie sich gestaltet hat. Sämtliche Fristen und Verfahren die für die Auflösung einer langjährigen Ehe einzuhalten sind, gelten ebenso für eine sog. Kurzehe: Also zuerst die Einhaltung eines Trennungsjahres, anschliessend das Stellen eines Scheidungsantrags durch einen Rechtsanwalt. Lassen Sie sich dazu in unserer Kanzlei für Familienrecht kompetent beraten.

Irrtum #3 - Man kann nicht geschieden werden, wenn ein Ehepartner die Zustimmung zur Scheidung verweigert?

Falsch: Für immer und ewig verheiratet mit derselben Person, egal wie zerrüttet die Ehe auch sein mag – sowas gibt es nicht (zum Glück) im deutschen Scheidungsrecht.
Fakt ist: Stellt einer der beiden Ehepartner einen Antrag auf Scheidung, so gilt diese Willenserklärung als rechtskräftig – die Zustimmung des anderen Eheteils ist nicht notwendig.

Doch wie bei allen Ehescheidungen, verlangt der Gesetzgeber überzeugende Argumente für die Auflösung einer Ehe, sowie eine anwaltliche Vertretung. Künftige Eheleute sollten sich unbedingt schon vor der Heirat das Sprichwort zu Gemüte führen: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“. Bei Scheidungsfragen nehmen Sie Kontakt auf mit unserer Anwaltskanzlei für Familienrecht in Hannover. Wir werden Sie schnellstmöglich und umfassend beraten zu sämtlichen Fragen des Scheidungsrechts.

Irrtum #4 - Man kann Geld sparen, wenn der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen die Scheidung einreicht?

Falsch: Immer wieder gehört, doch trotzdem falsch. Scheidungskosten berechnen sich stets nach dem Gesamtvermögen beider Ehepartner. Dazu gehören nicht nur monatliche Einkünfte und Bar- oder Bankvermögen, sondern ebenso Steuerrückzahlungen, Aktiengewinne (oder Verluste), Boni etc.Wollen Sie genau wissen, welche finanziellen Belastungen im Falle einer Scheidung auf Sie zukommen, so lassen Sie Ihre voraussichtlichen Scheidungskosten durch uns berechnen. Wir kümmern uns darum.

Irrtum #5 - Eine Trennung ist auf Dauer besser als eine Scheidung?

Falsch: Auf die Kostenbremse treten durch eine dauerhafte Trennung ohne Scheidung? Keine gute Idee! Selbstverständlich ist niemand verpflichtet mit seinem Ehepartner eine gemeinsame Wohnung zu teilen. Auch Eheleute können ihren Wohnort frei wählen. Bedenken sollte man jedoch, dass eine spätere Scheidung evtl. teurer werden kann. Massgeblich für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist nämlich nicht der Tag der Trennung, sondern der Tag des Eingangs der Scheidungspapiere vor Gericht.

Davon berührt werden auch das Erbrecht sowie das Familienrecht (wenn z.B. einer der Ehepartner sich wieder neu verheiraten möchte).Sind Sie sich ihrer Scheidung sicher, kontaktieren Sie also besser so schnell wie möglich einen Anwalt für Familien- und Scheidungs-Recht.

Irrtum #6 - Die Schulden des Partners werden nach der Scheidung anteilig übernommen?

Falsch: Jeder Ehepartner haftet nur für seine eigenen Schulden.Eine Ausnahme bildet lediglich ein evtl. geschlossene Ehevertrag, der dies ausdrücklich festlegt. Trotzdem versuchen einig Gläubiger immerwieder diesen Glauben auszunutzen und fordern den Ehepartner des säumigen Schuldners auf, dessen offene Rechnungen zu bezahlen.In einem solchen Fall sollten Sie die Rechnung vorerst nicht begleichen (auch nicht unter Androhung eines Inkassos), sondern sich mit unserer Kanzlei für Familienrecht in Verbindung setzen – wir gehen der Sache nach und prüfen die Berechtigung dieser Forderung.

Irrtum #7 - Das Vermögen wird nach einer Scheidung aufgeteilt?

Falsch: Es gilt das Prinzip der „Zugewinngemeinschaft“.Ab dem Zeitpunkt der Eheschliessung gehört jedes in Zukunft hinzugewonnene Vermögen dem Partner, der es erworben hat. Bei einer Scheidung jedoch wird der Zugewinn beider Partner gleichmässig, 50:50, aufgeteilt. Davon unberührt bleiben Eigentum und Vermögen, dass die Ehepartner in die Ehe eingebracht haben. Auch Erbschaften und Schenkungen während des Bestandes der Ehe sind von einer Aufteilung ausgenommen. Doch auch hier gilt: Entscheidend ist, was in einem evtl. geschlossenen Ehevertrag vereinbart wurde.

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Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Hannover können Sie mich jederzeit kostenlos erreichen unter der Rufnummer:

0511 – 450 196 60

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Das Scheidungsverfahren im Familienrecht – Rechtsanwalt Scheidung Hannover

Eine Ehe wird durch eine Eheschließung begründet und ist grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt – dennoch wird sie heutzutage in zahlreichen Fällen vorzeitig im Wege einer Scheidung (Ehescheidung)  durch einen Scheidungsanwalt beendet.
Auf Scheidungsverfahren fällt im Familienrecht ein beachtlicher Teil der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit. Geht es um familienrechtliche Streitigkeiten ist die Scheidung häufig eines der ersten  Themen die einem in den Sinn kommen .Als wesentlicher Baustein des Rechtsgebiets wirft das Scheidungsverfahren zahlreiche Fragen und Schwierigkeiten auf. Eine solche Situation erfordert in den meisten Fällen eine fachliche Beratung.Die Scheidung einer Ehe ruft unter anderem die folgenden Fragen auf:

  • Trennungsunterhalt im Unterhaltsrecht,
  • nachehelichen Unterhalt,
  • Zugewinnausgleich,
  • Umgang mit dem Hausrat,
  • Verfahrensweise in Bezug auf eine gemeinsame Immobilie (Vermögen)
  • Güterstand: Zugewinn oder Gütertrennung

Dies sind alles Fragen mit denen sich Rechtsanwalt Gramm im Familienrecht umfassend auseinandersetzt und Sie ausführlich berät. Dabei nimmt er als Anwalt besonders Rücksicht darauf, dass in der Regel eine Scheidung Neuland für die Betroffene ist, so dass eine umfassende Erstberatung stattfindet. So können finanzielle Sorgen besprochen werden und gemeinsam gelöst werden. Sicherlich tauchen dabei die folgenden Fragen auf:

  • Wie läuft ein Scheidungsverfahren überhaupt ab?
  • Wie wird das vorhandene Vermögen gerecht verteilt
  • Besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bei einer Ehescheidung?
  • Bin ich zur Zahlung von Trennungsunterhalt verpflichtet? Wenn ja, wie lange muss Unterhalt gewährt werden?
  • In welcher Höhe steht den Beteiligten Unterhalt zu
  • Was geschieht mit gemeinsamen Verbindlichkeiten, wie etwa Krediten im Scheidungsfall?
  • Hafte ich für Schulden des Ehepartners bei einer Scheidung?
  • Wie wird der gemeinsame Hausrat aufgeteilt?
  • Was geschieht im Scheidungsfall mit einer gemeinsamen Immobilie / Vermögensauseinandersetzung?
  • Wie beende ich die Zugewinngemeinschaft? Was ist der Vermögensausgleich?
  • Kindschaftsrecht: wo leben die Kinder – Stichwort: Kindeswohl?

In einer umfassenden Erstberatung durch Anwalt Gramm in Hannover kann Ihnen ein Weg gezeigt werden, wie Sie mit den familienrechtlichen Streitigkeiten umgehen können und aus einer Auseinandersetzung möglichst erfolgreich hervorgehen. Dabei wird vor allem auch das Erbrecht mit einbezogen.

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Besonders, wenn es um den komplexen Zugewinnausgleich geht, kann Ihnen unsere Kanzlei für Familienrecht zur Seite stehen und die Angelegenheit für Sie erledigen. Oftmals ist eine einvernehmliche, außergerichtliche Einigung zwischen den Betroffenen möglich, sodass eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden kann. Dadurch werden sicher Nerven, aber vor allem auch Geld in Form von Gerichtskosten gespart.

Rechtsanwalt Gramm steht Ihnen an seinem Standort in Hannover beratend bei, vertritt Sie und ihre Interessen darüber hinaus aber auch bundesweit sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Der genaue Ablauf einer Scheidung hängt immer von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab. In den meisten Fällen kommt es nach einer unverbindlichen ersten Kontaktaufnahme zu einer Erstberatung, in der strategische und rechtliche Fragen bezogen auf die Scheidung, geklärt werden. Im Folgenden ist es erforderlich, sich einen genauen ‚Überblick über den Sachverhalt zu verschaffen. Was für eheliche Verhältnisse bestehen, wie steht es um die wirtschaftlichen Verhältnisse- das sind Aspekte, die für den weiteren Verlauf durchleuchtet werden müssen. Hat sich der Anwalt einen Eindruck verschafft, kann eine Strategie bestimmt werden. Im Rahmen der Strategiebestimmung werden wirtschaftliche und sonstige Ziele des Scheidungsverfahrens festgelegt und die Möglichkeit einer einvernehmlichen unstreitigen Scheidung geprüft. Diese Punkte finden alle vor dem eigentlichen Scheidungsverfahren statt. Zu Beginn des Scheidungsverfahrens ist eine Antragstellung erforderlich. Für die Stellung eines Scheidungsantrags ist eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben und somit zwingend erforderlich.

Können sich die Ehepartner nicht auf eine einvernehmliche Scheidung einigen, werden vor dem angesetzten Scheidungstermin von den Rechtsanwälten Schriftsätze ausgetauscht, um so Scheidungsvoraussetzungen und mögliche Scheidungsfolgen zu klären. In dieser Phase der Scheidung kommt es entscheidend darauf an, dass der zuständige Rechtsanwalt rechtlich gut argumentiert und die besprochene Strategie beachtet um so die Ziele des Mandanten mit taktischem Geschick zu verwirklichen. Der Scheidungstermin wird von dem zuständigen Richter am Familiengericht angesetzt- aber erst wenn er die Scheidung als entscheidungsreif ansieht. Liegen alle erforderlichen Auskünfte der Ehegatten vor und haben die Rechtsanwälte die streitigen Argumente ausreichend ausgetauscht kommt es zum Scheidungstermin, bei dem dann eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtsfolgen der Scheidung gefällt wird.


Rechtsanwalt Sorgerecht/Umgangsrecht im Familienrecht in Hannover

Das Sorgerecht und auch das Umgangsrecht gehören ebenfalls zu den wesentlichen Punkten im Familienrecht. Besonders in der Praxis spielen die Auswirkungen des Sorge- und Umgangsrechts eine entscheidende Rolle. Dieser Bereich des Familienrechts regelt das Verhältnis der Eltern zu ihren minderjährigen Kindern. Von dem elterlichen Sorgerecht ist unter anderem die Personen- und Vermögenssorge umfasst. Das Umgangsrecht setzt sich mit den Besuchen und dem Kontakt von Eltern zu ihren minderjährigen Kindern auseinander.

Rechtsanwalt Gramm berät Sie in der Anwaltskanzlei in Hannover in allen familienrechtlichen Fragen bezüglich des Sorge- und Umgangsrechts.

  • Hat eine Trennung/Scheidung Auswirkungen aus das Sorgerecht?
  • Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?
  • Wie kann ich meine sorge- und umgangsrechtlichen Ansprüche durchsetzen bzw. mich dagegen wehren?
  • Was ist bei einer Elternvereinbarung zu beachten?

Neben der Beratung steht Ihnen Familienanwalt Gramm auch zu der bundesweiten Durchführung von familiengerichtlichen Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht mit viel praktischer Erfahrung zur Seite. Ferner erhalten Sie auch die Möglichkeit, bei der Erstellung von letztwilligen Sorgerechtsverfügungen durch ein Testament, ein Ehegattentestament oder durch einen Erbvertrag, fachlich beraten und unterstützt zu werden.

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Sorgerecht im Detail

Der sorgeberechtigten Person steht das Recht zu, über die Belange des Kindes zu entscheiden und das Kind von ungewünschten Einwirkungen anderer Personen fernzuhalten. Als Teil der elterlichen Sorge umfasst die Personensorge unter anderem die Erziehung und Beaufsichtigung des minderjährigen Kindes.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ebenfalls ein Teilbereich der elterlichen Sorge im Familienrecht und berechtigt die entsprechende Person zu entscheiden, wo das minderjährige Kind lebt. Als Ausfluss der Vermögenssorge steht dem Berechtigten die Inbesitznahme und Verwaltung des Vermögens zu. Darüber hinaus ist die sorgeberechtigte Person zu der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Kindes in allen Lebensbereichen befugt.
Besteht eine eheliche Lebensgemeinschaft der Eltern, steht beiden Teilen ein gemeinsames Sorgerecht zu. In diesem gesetzlich vorgesehenem „Normalfall“ obliegt es beiden Elternteilen des minderjährigen Kindes, die elterliche Sorge gemeinsam und eigenverantwortlich, entsprechend dem Kindeswohl, auszuüben.
Bei nichtehelichen Kindern besteht für beide Elternteile ein gemeinsames Sorgerecht, sofern sie eine entsprechende gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben, heiraten oder wenn sie durch das Familiengericht die gemeinsame Sorge übertragen bekommen.

Leben die Eltern von minderjährigen Kindern in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, haben sie die Möglichkeit bestimmte Fragen des Sorgerechts in einer privatschriftlichen Elternvereinbarung festzuhalten.

Kommt es zu einer Scheidung oder dauerhaften Trennung der Eltern ändert sich zunächst nichts an den Verhältnissen des Sorgerechts. Es steht weiterhin grundsätzlich beiden Elternteilen zu, wobei die Möglichkeit für jede Partei besteht, das alleinige Sorgerecht zu beantragen – bei der das Kindeswohl stets ausschlaggebend ist. Verstirbt ein Elternteils, geht das alleinige Sorgerecht in der Regel auf den anderen, verbleibenden Teil über. Wenn beide Elternteile des minderjährigen Kindes versterben, bestellt das Familiengericht einen Vormund, der dann rechtlich an die Stelle der Eltern tritt und so das Recht zur Ausübung der Personen- und Vermögenssorge innehat.

Es besteht für die Eltern die Möglichkeit einen solchen Fall noch zu Lebzeiten zu regeln. Es empfiehlt sich, für den Fall der Fälle selbst einen Vormund zu bestellen – das geht durch die Erstellung eines Testaments – um so einen Einfluss auf die Entscheidung des Familiengerichts zu nehmen. Das Erziehungsrecht der Eltern ist verfassungsrechtlich in Art. 6 GG verankert. Möchte man aus irgendwelchen Gründen in dieses Recht der Eltern einschneiden, ist dies nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Bei der Entziehung des Sorgerechts sind demnach hohe Hürden zu überwinden, damit einem Antrag auf die Sorgerechtsentziehung stattgegeben wird. Eine solche Entscheidung ist immer eine Einzelfallentscheidung und von den jeweiligen persönlichen Umständen abhängig. Liegt eine schwere Gefährdung des Kindeswohl vor, kann eine Entziehung des Sorgerechts gerechtfertigt sein. Dabei kommt es zu einer Art Interessenabwägung: wiegt das Erziehungsdefizit der Eltern, ungünstige Entwicklungsbedingungen des Kindes und die Art, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit einer konkreten Kindeswohlgefährdung schwerer als das Interesse an der Aufrechterhaltung des elterlichen Erziehungsrechtes, ist in der Regel mit dem Entzug der elterlichen Sorge zu rechnen. Insbesondere bei Krankheit der Eltern, die eine Erziehungsunfähigkeit zur Folge hat und bei Gewalttätigkeiten unter den Elternteilen und gegenüber dem Kind, liegt es nahe, dass das Familiengericht das Sorgerecht entzieht.

Umgangsrecht im Detail im Familienrecht

Das Umgangsrecht steht beiden Eltern zu, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Jedem Kind steht das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zu. Demgegenüber stehen die Eltern, denen das Recht auf Umgang mit ihrem Kind nicht nur zusteht, sondern wozu sie verpflichtet sind. Bei Kindern, deren Eltern getrennt oder geschieden sind, kann auch der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, als Umgangsberechtigter grundsätzlich Kontakt zu dem Minderjährigen einfordern. Setzt sich der andere Elternteil dem zuwider, ist eine Durchsetzung des Umgangsrechts mit Hilfe des Familiengerichts möglich. Dabei steht das Kindeswohl immer als entscheidendes Kriterium im Mittelpunkt. In der Praxis wird das Umgangsrecht häufig durch die Bestimmung von Besuchszeiten ausgestaltet. Ein Besuchszyklus in Form eines 14-tägigen Wochenend-rhythmus, ist einer der bekanntesten Regelungen. Die genauen Ausgestaltungen sind aber immer abhängig vom jeweiligen Einzelfall, sodass auch Umstände wie bspw. eine weite Entfernung zum Wohnort des einen Elternteils, Berücksichtigung finden können. Zudem werden im Rahmen des Umgangsrechts auch Fragen geklärt, die bezüglich der Kosten aus dem Umgang mit dem Kind entstehen, namentlich etwa Reisekosten, Ausflüge, Spielzeug oder das Bereitstellen eines Zimmers für das Kind.
Männer, die nicht rechtlich als Vater anerkannt sind, aber der biologische Erzeuger des Kindes sind, haben seit Juli 2013 die Möglichkeit Kontakt und Auskunft über dessen persönliche Verhältnisse zu verlangen. Das gilt  auch wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch keine enge persönliche Beziehung zwischen dem Kind und dem leiblichen Vater besteht. Der biologische Vater muss dafür ein ernsthaftes Interesse an seinem Kind geltend machen und der Kontakt zu dem minderjährigen Kind darf dem Kindeswohl nicht entgegenstehen.


Rechtsanwalt Unterhalt – Unterhaltsrecht im Familienrecht in Hannover

Neben dem klassischen Scheidungsverfahren tauchen im Familienrecht häufig auch Fragen im Zusammenhang mit dem Bereich Unterhalt auf.

  • Muss Unterhalt, sei es Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt oder Kindesunterhalt gezahlt werden?
  • Wie sieht es mit Betreuungsunterhalt aus?
  • Wie hoch ist der zu leistende Unterhalt, etc…

Alle dieses Fragen sind oft Gegenstand familienrechtlicher Streitigkeiten. Unsere Familienrechtskanzlei unterstützt und vertritt Sie bei allen unterhaltsrelevanten Angelegenheiten. Vor allem wenn sich der Unterhaltsverpflichtete weigert Unterhalt zu zahlen, setzt Herr Gramm als Anwalt für Familienrecht in Hannover Ihre Unterhaltsforderung unverzüglich gerichtlich vor dem Familiengericht durch.

Alle diese Fragen sind oft Gegenstand familienrechtlicher Streitigkeiten. Unsere Familienrechtskanzlei unterstützt und vertritt Sie bei allen unterhaltsrelevanten Angelegenheiten. Vor allem wenn sich der Unterhaltsverpflichtete weigert Unterhalt zu zahlen, setzt Herr Gramm als Anwalt für Familienrecht in Hannover Ihre Unterhaltsforderung unverzüglich gerichtlich vor dem Familiengericht durch.


Die Kanzlei berät und vertritt Sie unter anderem in den nachfolgenden Gebieten. Möchten Sie detaillierte Informationen, so klicken Sie bitte auf die Bilder oder rufen Sie unsere Familienkanzlei in Hannover an:

Kontaktieren Sie Herrn Gramm unverbindlich als Rechtsanwalt im Familienrecht in Hannover unter:

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Der Ehevertrag im Familienrecht

Das Gesetz regelt grundsätzlich die ehelichen Rechte und Pflichten. Es besteht allerdings die Möglichkeit diese gesetzlichen Vorgaben anhand von Verträgen abzuändern. In den meisten Fällen dient ein Ehevertrag
dazu, eine eventuelle Scheidung zu regeln, besonders in Hinblick auf das
Vermögen. Rechtsanwalt Gramm steht Ihnen in allen Fragen zu diesem
Themenbereich beratend zur Seite, insbesondere mit der Beratung bezogen auf Eheverträge und deren Gestaltung; auch mit erbrechtlichen Bezügen
und der Beratung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Dabei kommen in unsere Kanzlei in Hannover häufig die gleichen Fragen auf:

  • In welchen Fällen sollte man einen Ehevertrag schließen?
  • Welche Kosten werden verursacht?
  • Was kann und sollte man alles in einem Ehevertrag regeln?
  • Kann ein bestehender Ehevertrag geändert werden?
  • Kann man die Kosten für einen Ehevertrag sparen, indem man einen Vertrag „unter sich“ ausmacht?

Bei einer verantwortungsvollen Gestaltung der rechtlichen Auswirkungen der Ehe, ist ein Ehevertrag ein erforderlicher Bestandteil. Kommt es zu einer Scheidung, schafft er eindeutige Verhältnisse.
Gründe für einen Ehevertrag

Spricht man von der Absicht, einen Ehevertrag aufsetzen zu wollen, löst das meist eine emotionale Reaktion aus. Mangelndes Vertrauen in den Partner oder die Ehe als solches, werden häufig vermutet. Dabei ist es mithilfe eines Ehevertrages möglich, gesetzliche Ansprüche zu ändern oder auszuschließen, sodass die gewichtigen Gründe für eine vertragliche Regelung die emotionalen Zweifel überwiegen sollten. Die gesetzlichen Regelungen der Ehe sind über 100 Jahre alt. Allein aus diesem Grund, dass die heutigen Lebensrealitäten nicht mit den damals bedachten Rechtsgrundlagen übereinstimmen, geht das Bedürfnis nach einer individuellen Regelung hervor.

Ehe ohne einen Ehevertrag

Bei einer Eheschließung ohne Ehevertrag, greift der gesetzlich vorgesehene Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Kommt es zu einer Scheidung entstehen daraus Ansprüche auf einen Zugewinnausgleich. Diese entsprechen oftmals nicht den Interessen der Parteien und führen häufig zu einer Zerschlagung des Vermögens, das beispielsweise in Form von Immobilien und Unternehmen besteht. Soll in einem Ehevertrag Betriebsvermögen und die Beteiligung an einem Unternehmen geschützt werden, gibt es spezielle Empfehlungen für einen Ehevertrag für Unternehmer.

Ohne Ehevertrag kommt es außerdem im Rahmen eines Versorgungsausgleichs zu einem Ausgleich von Anwartschaften und Aussichten auf gesetzliche Renten oder private Altersvorsorgen, die während der Ehe erworben wurden. Um das Interesse beider Ehegatten zu wahren, empfiehlt sich auch in diesem Bereich der Abschluss von vertraglichen Regelungen.

In der Praxis häufig umstritten ist das Unterhaltsrecht im Rahmen einer Ehe. Grundsätzlich steht einem Ehepartner im Scheidungsfall nachehelicher Unterhalt zu, wenn durch die Trennung ein sozialer Abstieg droht. Der Ehevertrag sollte Regeln für die Zahlung von Unterhalt enthalten, insbesondere für die Fälle, in denen Unterhalt gezahlt werden soll sowieso für die Höhe und Dauer der Unterhaltszahlungen.

Die Errichtung eines Ehevertrages kann vor der Eheschließung, während der Ehe und auch nach einer Trennung noch erfolgen. Für die Wirksamkeit eines Ehevertrages bedarf es der notariellen Beurkundung, bei der beide Ehepartner gleichzeitig anwesend sein müssen. Das Wirken des Notars bezieht sich lediglich auf die Beurkundung an sich, eine inhaltliche Kontrolle auf eine Ausgeglichenheit der vertraglichen Regelungen unterfällt ebenso wenig dem Aufgabenbereich des Notars, wie die Interessensvertretung von einem der Ehepartner.

Es ist nur einem beratenden Rechtsanwalt im Familienrecht möglich, die Interessen seines Mandanten durchzusetzen. Im Rahmen des rechtlich Möglichen kann und muss ein beratender Anwalt parteiisch sein. Ebenso empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, wenn es um steuerrechtliche Auswirkungen eines Ehevertrages geht, etwa wenn eine Immobilie oder ein Betrieb vorhanden ist. Der Rechtsanwalt kann Ihnen in den Angelegenheiten fachliche Beratung bieten, wohingegen der Notar unparteiisch und ohne Rücksicht auf die einzelnen Interessen agiert.

Inhalt eines Ehevertrages
Bei der Gestaltung eines Ehevertrages besteht in der Regel Vertragsfreiheit, die sich auch auf den Inhalt bezieht. Es gibt also keine festen Vorgaben, was in einem Ehevertrag geregelt werden kann oder muss. Üblich ist es zum einen den Güterstand vertraglich festzuhalten. Die gesetzlichen Vorschriften sehen eine Zugewinngemeinschaft vor. Daneben besteht für die Eheleute die Möglichkeit die gesetzliche Regelung auszuschließen und eine Gütergemeinschaft, eine Gütertrennung oder aber eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zu bestimmen. Geht es um die Bestimmung des Güterstandes müssen neben dem Schutz des Vermögens auch steuerrechtliche und erbrechtliche Angelegenheiten beachtet werden. Ferner werden im Rahmen eines Ehevertrages häufig auch Regelungen zu einem Vorsorgeausgleich getroffen. Es ist möglich einen Versorgungsausgleich bezüglich der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge auszuschließen oder zu modifizieren.
Ein weiterer, wichtiger Punkt im Rahmen einer Ehe, der auch vertraglich geregelt werden kann, ist der Bereich des Unterhalts im Falle einer Scheidung.

Es lassen sich Voraussetzungen für die Zahlung von Unterhalt regeln, ebenso wie die Höhe und Dauer von nachehelichen Unterhaltsansprüchen. Nachehelicher Unterhalt umfasst verschiedene Bereiche. Darunter fällt beispielsweise Betreuungsunterhalt  für gemeinsame Kinder, Unterhalt wegen Alters oder Krankheit sowie Aufstockungsunterhalt.Es lassen sich auch vertragliche Regelungen zu der Vermögensverwaltung treffen. Anders als es vom Gesetz vorgesehen ist, ergibt sich so die Möglichkeit, dass die Ehepartner regeln, dass das Vermögen des einen vom jeweils anderen verwaltet wird.
Handelt es sich bei der Ehe um eine internationale, also um eine Ehe, bei der die Partner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, kann die Mitwirkung eines Familienanwalts ebenfalls sinnvoll erscheinen. In einem Ehevertrag lässt sich dann bestimmen, wo ggf. eine Scheidung stattfinden soll und welches Recht dabei anzuwenden ist.

Grenzen eines Ehevertrages erklärt durch Rechtsanwalt Gramm in Hannover
Im Zivilrecht gilt grundsätzlich eine Vertragsfreiheit. Geht es um die Vertragsgestaltung eines Ehevertrages sind dem jedoch Grenzen gesetzt. Sie unterliegen einer richterlichen Inhaltskontrolle. Sind einzelne Regelungen unwirksam so bezieht sich die Unwirksamkeit nicht automatisch auf den ganzen Vertrag. Entsprechende Klauseln und Regelungen können einzeln gerichtlich angepasst werden.

Weitere vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten
Neben einem Ehevertrag gibt es noch andere Möglichkeiten durch die Ehepartner, aber auch Lebenspartner, ihre Verhältnisse regeln können. Dazu zählen unter anderem:

  • Trennungsvereinbarungen
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Partnerschaftsverträge bei unverheirateten Personen
  • Ehegattentestamente
  • Erbverträge
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen

Die Eheschließung im Familienrecht

Familienrecht

Eine Eheschließung wirkt sich neben dem Tod am größten auf die rechtlichen Aspekten eines Lebens aus. Rechtliche und steuerliche Änderung gehen mit der Ehe einher.

  • Welche Auswirkungen hat eine Ehe auf das Vermögen und bestehende Schulden?
  • Entstehen während der Ehe bereits Ansprüche auf Unterhalt?
  • Welche Regel greift bei einer Eheschließung bezüglich des Namens?
  • Welchen Namen erhält ein Kind?
  • Was passiert in einem Erbfall während der Ehe?
  • Was für Testamentsgestaltungen sind möglich?

Das ist ein Teil der Fragen, bei denen Rechtsanwalt Gramm im Familienrecht Sie beraten kann.

Die Rechtsfolgen einer Ehe betreffen ganz unterschiedliche Lebensbereiche. Geht es um das Vermögen oder Schulden der Ehepartner, so ist zunächst festzuhalten, dass es durch die Eheschließung selbst zu keinen Veränderungen kommt. Auch während der Ehe wird das Vermögen getrennt aufgebaut. Rechtliche Bedeutung erlangt das Thema Vermögen erst bei der Beendigung der Ehe durch eine Scheidung oder den Tod eines Ehepartners. Durch die grundsätzliche Trennung des Vermögens, kommt es auch nicht dazu, dass einer der Ehepartner für die Schulden des anderen haftet, die dieser alleine aufgenommen oder verursacht hat.

Etwas anderen ergibt sich aus Verbindlichkeiten, die die Ehepartner gemeinsam aufgenommen haben. Leben die Ehepartner  im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann die Ehe Beschränkungen für einen Ehepartner hervorbringen, der über sein Vermögen als Ganzes verfügen möchte.

In einem solchen Fall ist dann die Zustimmung des anderen Ehepartners erforderlich. Eine Beschränkung besteht insbesondere für die Verfügung über Gegenstände, die dem gemeinsamen Haushalt angehören.

Bereits während der Ehe spielt ein Anspruch auf Unterhalt eine Rolle.  Auch wenn im Zeitpunkt der Eheschließung und der nachfolgenden Zeit in den meisten Fällen kein Streit droht, besteht während der Ehe eine Pflicht zur gegenseitigen angemessenen Unterhaltsgewährung. Davon umfasst sind vor allem die Kosten, die für den täglichen Bedarf, die Haushaltsführung und den persönlichen Bedarf des Ehepartners entstehen. Die Gewährung des Unterhalts kann sowohl durch die Führung des Haushalts als auch durch das Einkommen geleistet werden. Hat einer der Ehepartner keinerlei eigene finanzielle Einkünfte, weil er sich beispielsweise um die Erziehung kümmert, steht ihm von dem anderen Partner ein „Taschengeld“ zu.

Bezüglich der Namen sowohl für die Ehepartner als auch für mögliche gemeinsame Kinder lässt sich festhalten, dass es dem Ehepaar grundsätzlich freisteht, welchen Namen es wählt. Die Ehegatten können bei der Eheschließung jeweils ihre Namen behalten oder sie nehmen einen davon als gemeinsamen Ehenamen an. Dabei besteht die Möglichkeit, dass der Name, der nicht gemeinsamer Ehename wird, als sog. Beiname behalten wird, der dann neben dem Ehenamen steht. Kommt ein gemeinsames Kind vor der Eheschließung zur Welt, erhält es mit dem Eingehen der Ehe dann auch den Ehenamen. Besteht kein gemeinsamer Ehename, so kommt jeder der beiden Namen der Eltern als Name für das Kind in Betracht.

Eine Eheschließung wirkt sich auch auf das Sorgerecht aus. Wird ein Kind während einer Ehe geboren, gilt der Ehemann der Mutter als rechtlicher Vater – unabhängig davon, ob er auch der biologische Vater ist. Es besteht dann ein gemeinsames Sorgerecht der Eheleute, ohne dass eine Sorgerechtserklärung notwendig ist. Kommt ein Kind schon vor der Eheschließung zu Welt und stand das Sorgerecht bisher nur der Mutter zu, ändert sich dies mit Eintritt in die Ehe dahingehend, dass ab diesem Zeitpunkt das Sorgerecht beiden Ehegatten zusteht.

Bezüglich der Altersvorsorge in Form der Rente ist auch eine klare Trennung vorzunehmen. Erwirbt ein Ehepartner während der Ehezeit Anwartschaftsrechte, gehören sie auch rechtlich ihm, ohne dass es zu einem Ausgleich kommt. Bei Versterben eines Ehepartners steht dem anderen Ehegatten ggf. ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente zu. Daneben ist ein verbleibender Ehegatte im Falle des Ablebens des Partners auch ohne Testament, im Wege der gesetzlichen Erbfolge, Erbe des Verstorbenen. Dieser Grundsatz gilt nicht für einen Lebensgefährten. Eine weitere rechtliche Folge der Eheschließung ist, dass es dem Ehepaar möglich ist, ein Ehegattentestament zu errichten. Nur Verheiratete können ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen, das üblicherweise als Berliner Testament errichtet wird. Dabei werden die Ehegatten gegenseitig jeweils als Alleinerbe eingesetzt. Gemeinsame Kinder werden zu Schlusserben des Letztverstorbenen.
All diese rechtlichen Änderung im Rahmen einer Eheschließung sind komplex ausgestaltet.

Bei Fragen zu diesen Themen steht Ihnen Rechtsanwalt Gramm mit seiner Beratung bei.

Wichtig: Neben rechtlichen Änderungen bringt eine Ehe auch steuerliche Änderungen mit sich. Im Steuerrecht und auch im Sozialversicherungsrecht besteht ein verfassungsmäßiger Auftrag zum Schutz der Familie und Ehe.

  • Ehegattensplitting
  • Familienversicherung
  • Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer und Schenkungssteuer

Gängige Themen, denen im Familienrecht eine gewichtige Rolle zukommt.


Häufige Fragen aus der Praxis von Rechtsanwalt Gramm im Familienrecht in Hannover:

Müssen bei einer Scheidung beide Ehepartner einen Rechtsanwalt haben?

Selbst dann wenn eine einvernehmliche Scheidung vorliegt, ist für beide Ehegatten grundsätzlich jeweils ein eigener Rechtsanwalt/ Fachanwalt erforderlich. Das bedeutet, dass es vor Gericht keinen gemeinsamen Anwalt geben kann. In einigen Situation ist es jedoch möglich, dass Rechtsanwalt Gramm im Scheidunsgverfahren beide Parteien soweit vertreten kann, dass vor Gericht nur ein Anwalt erscheinen muss. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unverbindlich.

Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?

Wenn das Sorgerecht nur bei einem Elternteil liegt, besteht jedoch ein Anspruch des Kindes und des nicht sorgeberechtigten Elternteils auf regelmäßigen Kontakt miteinander. Dies wird als Umgangsrecht bezeichnet. Es ist nicht starr zu verstehen und soll nach den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Eltern ausgestaltet sein. Zur Ausgestaltung des Umgangsrechtes ist insbesondere das Kindesalter und die Entfernung der beiden Elternteile zu berücksichtigen. Ein Anwalt aus einer Kanzlei für Familienrecht kann dabei unterstützend zur Seite stehen und die jeweiligen Ansprüche durchsetzen.

Hafte ich für Schulden des Ehepartners mit?

Nein, im das Familientecht hat keine Auswirkung auf die Haftung der Verbindlichkeiten. Jede Partei haftet demnach unabhängig von der Ehe für seine eigenen Kredite. Sollte ein Ehepartner daher Schulden machen, so muss der andere Ehepartner nicht dafür haften.

Wer muss die gemeinsame Wohnung im Falle der Trennung verlassen?

In der Regel muss die Person die gemeinsame Ehewohnung verlassen, für die es zumutbar ist. Das bedeutet im Einzelfall muss genau geschaut werden, für welche Partei ein Auszug die geringsten Folgen hat. Vor allem wenn Kinder im Spiel sind, ist oft eine schnelle Lösung erforderlich. Hierbei kann Ihnen Rechtsanwalt Gramm behilflich sein. Sollte keine Lösung zwischen den Beteiligten möglich sein, dann muss ein Wohnungszuweisungsantrag bei zuständigen Familiengericht gestellt werden.

Was ist der Versorgungsaugleich?

Durch einen Ausgleich soll sichergestellt werden, dass die von den Eheleuten erworbenen Rentenansprüche gerecht unter ihnen aufgeteilt werden, so dass es zu keiner Benachteiligung kommt. Dies ist vor allem in den Situation sinnvoll, indem einer der Ehegatten während der Ehe nicht oder kaum gearbeitet hat und sich um die Erziehung der Kinder gekümmert hat. Selbstverständlich hat diese Person während der Ehe gar nicht und kaum in die Rentenkasse eingezahlt. Der Versorgungsausgleich soll dieses Ungleichgewicht nachträglich entfallen lassen, so dass die jeweiligen Rentenansprüche angeglichen werden.

Ich freu mich auf Ihrem Anruf als Rechtsanwalt Familienrecht in Hannover!

Wie Sie sehen, ist das Familienrecht sehr vielfältig. Bei Fragen sprechen Sie mich in meiner Rechtsanwaltskanzlei an.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe, dann rufen Sie unsere Kanzlei für Familienrecht in Hannover für eine Erstberatung unverbindlich an:

0511 450 196 60

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
unterschrift
Sascha Gramm

Ihr Anwalt Familienrecht Hannover


Kurzer Einblick ins Familienrecht Hannover:

Das Familienrecht in Deutschland ist ein Teil des Zivilrechts und besteht aus zahlreichen Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung(Scheidung). Ein Großteil der gesetzlichen Normen sind in den §§ 1297 – 1921 BGB zu finden mit denen sich Rechtsanwälte und Fachanwälte häufig beschäftigen. Daneben gibt es ergänzende Regeln in den unterschiedlichen Nebengesetzen.

Innerhalb der verschieden Gesetzesnormen werden die Folgen der Ehe, die Scheidung und deren rechtlichen Folgen, wie beispielshalber der Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich und das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht geregelt. Auch Vorschriften zu einem Testament und zu einem Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung sind Gegenstand von Rechtsanwälten oder einem Fachanwalt im Familienrecht.

Ferner enthält das Familienrecht Regelungen bei Auseinandersetzungen Unstimmigkeiten in Bezug auf die Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.

Das Familienrecht regelt vordergründig Rechtsbeziehungen und Probleme, die zwischen den einzelnen Familienmitgliedern bestehen.

Das Familienrecht lässt sich in einen prozessualen und einen materiellen Teil gliedern. Der materielle Teil ist im BGB zu finden. Das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft ist im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt. Auch gibt es weitere Gesetze mit denen sich  Rechtsanwalt Gramm im Familienrecht auseinandersetzen muss. Dies sind vor allem die folgenden:

  • Personenstandsgesetz
  • Sozialgesetz
  • Versorgungsausgleichsgesetz

Oftmals spielen im Familienrecht gerichtliche Entscheidungen in der Vergangenheit (Rechtsprechung) eine wesentliche Rolle, da sich die zukünftigen Entscheidungen erheblich beeinflussen können. Diese sind von einem Fachanwalt zu berücksichtigen.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht Hannover berät und vertritt Sie Familienanwalt Gramm.

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