Revision im Strafrecht

Rechtsanwalt Strafrecht HannoverStrafverteidigung im Revisionsverfahren durch Strafverteidiger & Anwalt Gramm

Neben der Berufung ist die Revision im Strafrecht das zweite Rechtsmittel, welches gegen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil eingelegt werden kann. Durch die Einlegung der Revision wird die Rechtskraft des Strafurteiles gehemmt. Im deutschen Strafrecht gilt das Revisionsverfahren als sehr schwierig, da vor allem bereits bei der Fertigung der Revisionsschrift hohe Anforderungen gestellt werden. Grundsätzliches handelt es sich bei der Revision um rein schriftliche Verfahren, bei dem ausschließlich rechtliche Ansichten erörtert und diskutiert werden. Als Anwalt für Strafrecht vertritt Sie Herr Gramm bundesweit bei Wunsch im Revisionsverfahren.

Einlegungsfrist der Revision

Möchte der Verurteilte oder der Anwalt für Strafrecht gegen ein Urteil die Revision einlegen, dann ist diese innerhalb von 1 Woche nach Verkündung der Entscheidung einzulegen. Andernfalls ist das Urteil rechtskräftig.

Sofern Sie mit Ihrem Urteil nicht zufrieden sind, kontaktieren Sie unverzüglich Strafverteidiger Gramm unter:

0511 450 196 60

Welche Fehler können mit der Revision gerügt werden?

Da grundsätzlich die Revision entgegen der Berufung keine sogenannten Tatsacheninstanz ist, können auch nur bestimmte Fehler von dem Strafverteidiger gerügt werden. Dies sind die folgenden:

  • Aufklärungsrüge
  • Verfahrensrüge
  • Darlegungsrüge
  • Allgemeine Sachrüge
  • Die Verwendung von unzulässigen Beweismitteln oder die fehlerhafte Einführung von Beweismitteln in den Strafprozess (z. B. Verstoß gegen § 252 StPO)
  • Der fehlerhafte Ausschluss der Öffentlichkeit (absoluter Revisionsgrund nach § 338 Ziff. 6 StPO)
  • Widersprüche in den Urteilsgründen
  • Verkennung des Beweiswertes einzelner Beweismittel
  • Die fehlerhafte Anwendung des materiellen Rechts, fehlerhafte Subsumtion (sog. allgemeine Sachrüge)

Bei Fragen zu einer Revision, kontaktieren Sie unverbindliche Rechtsanwalt Gramm im Strafrecht unter:

0511 450 196 60

 Chancen einer Revision?

Die Vertretung in Revisionsverfahren wird persönlich durch Anwalt Gramm im Strafrecht übernommen. Sobald Herr Gramm die Revision gegen das Urteil eingelegt hat, erfolgt unmittelbar die notwendige Akteneinsicht. Nach der Durchsicht der Akte ist eine Aussage über die Erfolgsaussichten der Revision möglich. Anschließend werden Ihre Rechte in der Revision sowohl vor Oberlandesgerichten (OLG) als auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) bestmöglich durchgesetzt.

Was kostet eine Revision?

Sofern Sie eine Überprüfung Ihres Urteiles wünsche und unsere Rechtsanwaltskanzlei mit der Bearbeitung beauftragen, vereinbart Rechtsanwalt Gramm mit Ihnen ein entsprechenden Honorar. Die Höhe der Kosten richten sich dabei nach dem Arbeitsaufwand und lassen sich daher nicht pauschalisieren.


Bei Fragen zur den Kosten rufen Sie unsere Strafrechtskanzlei unverbindlich an:

0511 450 196 60

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
unterschrift
 Sascha Gramm

Anwalt Strafrecht in Hannover

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