Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht Hannover

Rechtsanwalt Sexualstrafrecht HannoverDas Sexualstrafrecht gehört in Deutschland ebenfalls zum Strafrecht und ist eines der schwierigsten Themen, da der Strafverteidiger eine besondere Bereitschaft zur optimalen Verteidigung seiner Mandanten benötigt. Rechtsanwalt Gramm hat insoweit erfolgreich Mandate im Sexualstrafrecht vertreten und besitzt daher die nötige Kenntnis in dem doch sehr komplexen Rechtsgebiet.

Die folgenden Fääe/ Handlungen sind in der Regel immer Gegenstand bei Sexualdelikten:

  • Vergewaltigung/ sexuelle Nötigung
  • Sexueller Missbrauch
  • Kinderpornographie / Jugendpornographie
  • Sexualtaten im Internet
  • Opferschutz

Vergewaltigung – Gewalt?

Der Vorwurf einer Vergewaltigung (sexueller Übergriff) § 177 StgB  ist nicht zu unterschätzen, da schlimmstenfalls mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr (Verurteilung) nach dem Gesetz gerechnet werden muss.Dies bedeutet im Umkehrschluss auch, dass Sexualstraftaten häufig dazu führen können, dass der Täter vorbestraft ist.

Die Vergewaltigung stellt strafrechtlich ein Verbrechen dar und sollte daher sorgsam  mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht verteidigt werden. Im Strafverfahren taucht bei einer Vergewaltigung grundsätzlich immer das Problem auf, dass Zeugen in dem Strafverfahren nicht vorhanden sind und deshalb Aussage gegen Aussage steht. Zwar gilt im Strafrecht der strafrechtliche Grundsatz „in dubio pro reo“, was so viel bedeutet wie im Zweifel für den Angeklagten, dennoch hängt das Urteil des Strafgerichtes im Sexualstrafrecht häufig von der Glaubwürdigkeit des Opfers und der Glaubwürdigkeit der Aussage des Angeklagten ab. Allein aus diesem Grund ist es ratsam als Beschuldigter oder angeklagter einen Strafverteidiger auszuwählen, der mit der Rechtsmaterie vertraut ist.

Als Rechtsanwalt für Strafrecht vertritt Sie Herr Gramm im gesamten Sexualstrafrecht. Bei Fragen nehmen Sie unverbindlich mit unserer Strafrechtskanzlei Verbindung auf:

0511 450 196 60

Sexueller Missbrauch

Der Tatbestand des sexueller Missbrauchs/ sexuelle Belästigung ist neben der Vergewaltigung ein weiteres sensibles Thema. Mit einem sexuellen Missbrauch sind sexuelle Handlungen an Minderjährigen oder an widerstandsunfähigen Personen gemeint. Wichtig ist dabei, dass auch das Einverständnis des vermeintlichen Opfers nicht dazu führt, dass der Täter straffrei bleibt. In diesem Zusammenhang treten in der strafrechtlichen Praxis daher häufig Probleme auf, die eine Verteidigung notwendig machen.

Bei Fragen zum sexuellen Missbrauch kontaktieren Sie unseren Strafverteidiger Gramm unter:

0511 450 196 60

Kinderpornographie / Jugendpornographie

Die Kinder- und Jugendpornographie steigt im Zeitalter des Internets rasant an. So kommt es häufig vor, dass bei den verdächtigen Personen eine Hausdurchsuchung zur Sicherstellung von Beweismitteln stattfinden. Bestraft wird neben dem Verbreiten und dem Erwerb des kinderpornographischen Materials auch der Besitz, so dass oft fraglich ist, ob auch der ungewollte Besitz unter Strafe gestellt werden kann. Die Verteidigung sollte bei diesem Vorwurf detailliert und überzeugend erfolgen. Die Gericht sind im Sexualstrafrecht sehr sensibel, so dass mithilfe eines Strafverteidigers die optimale Vertretung gewährleistet ist.

Opferschutz

Der Opferschutz spielt im Sexualstrafrecht eine wesentliche Rolle. Als Strafverteidiger ist es nicht ausschließlich die Aufgabe einen Beschuldigten zu vertreten, sondern gleichzeitig auch Aufgabe das Opfer in dem Strafverfahren zu begleiten und dafür zu sorgen, dass die Rechte (Selbstbestimmung) auch gewahrt werden. Als Anwalt für Strafrecht berät und begleitet Sie Herr Gramm in dem Strafverfahren und sorgt dafür, dass Sie trotz des traumatischen Erlebnisses gemeinsam das Verfahren überstehen.

Er berät seine opfer über eine etwaige Nebenklage oder weitere Ansprüche, wie zum Beispiel Schadensersatz.

Rechtsanwalt Gramm arbeitet in diesem Zusammenhang eng mit dem Weißen Ring e.V. zusammen, der Kriminalitätsopfer unterstützend zur Seite steht.

Als Opfer im Sexualsstrafrecht rufen Sie Rechtsanwalt Gramm telefonisch an:

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