Ehevertrag beim Notar in Hannover
Ein Ehevertrag kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Ehegatten unterschiedliche Vermögensverhältnisse haben, Immobilien oder Unternehmen vorhanden sind, einer der Partner selbstständig ist oder individuelle Regelungen zu Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt gewünscht werden.
In meiner notariellen Tätigkeit zeigt sich immer wieder, dass Eheverträge längst nicht ausschließlich im Zusammenhang mit einer möglichen Trennung oder Scheidung abgeschlossen werden. Häufig steht vielmehr der Wunsch im Vordergrund, bereits frühzeitig klare, transparente und faire Regelungen für die gemeinsame Zukunft zu schaffen. Gerade bei Immobilien, Unternehmen, unterschiedlich hohen Vermögenswerten oder familiären Besonderheiten möchten viele Ehegatten wirtschaftliche Fragen frühzeitig rechtssicher regeln und spätere Unsicherheiten möglichst vermeiden.
Ein häufiger Praxisfall betrifft beispielsweise Ehegatten oder Verlobte, die gemeinsam eine Immobilie erwerben oder finanzieren möchten, obwohl bereits vor der Ehe Vermögen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen vorhanden sind. Auch bei selbständigen oder unternehmerisch tätigen Ehegatten besteht regelmäßig der Wunsch, betriebliche Vermögenswerte oder wirtschaftliche Risiken frühzeitig vertraglich zu regeln. Ebenso empfiehlt sich häufig eine individuelle Gestaltung bei Patchworkfamilien, größeren Vermögenswerten oder bereits vorhandenen familiären Verpflichtungen.
Gerade bei langfristigen finanziellen Entscheidungen zeigt sich in der Praxis häufig, dass klare und ausgewogene vertragliche Regelungen später erheblich zur rechtlichen und wirtschaftlichen Sicherheit beitragen können. Welche Gestaltung im konkreten Einzelfall sinnvoll ist, hängt dabei stets von den persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen der Beteiligten ab.
Inhaltsverzeichnis
- Warum kann ein Ehevertrag sinnvoll sein?
- Welche Regelungen kann ein Ehevertrag enthalten?
- Typische Praxisfälle
- Immobilien im Ehevertrag
- Unternehmen und Selbständigkeit
- Patchworkfamilien und Vermögensschutz
- Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft und modifizierte Zugewinngemeinschaft
- Versorgungsausgleich und Unterhalt
- Wann kann ein Ehevertrag abgeschlossen werden?
- Wie läuft die notarielle Beurkundung ab?
- Welche Kosten entstehen?
- Häufige Fragen zum Ehevertrag
Warum kann ein Ehevertrag sinnvoll sein?
Ohne besondere vertragliche Regelungen leben Ehegatten grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Dies bedeutet nicht, dass während der Ehe automatisch gemeinsames Vermögen entsteht. Im Falle einer Scheidung können jedoch Ausgleichsansprüche hinsichtlich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses entstehen.
Ein Ehevertrag kann insbesondere sinnvoll sein:
- bei vorhandenem Immobilienvermögen,
- bei Unternehmensbeteiligungen,
- bei selbständiger Tätigkeit,
- bei größeren Vermögenswerten,
- bei Patchworkfamilien,
- bei unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnissen,
- zur Schaffung klarer Regelungen innerhalb der Ehe.
In meiner notariellen Tätigkeit zeigt sich häufig, dass Eheverträge vor allem dazu dienen, frühzeitig transparente und rechtssichere Regelungen zu schaffen.
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Welche Regelungen kann ein Ehevertrag enthalten?
Ein Ehevertrag kann individuell auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten abgestimmt werden. Vor Abschluss eines Ehevertrages sollten die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Wünsche und Ziele beider Beteiligten sorgfältig besprochen werden. Auf dieser Grundlage kann eine Gestaltung entwickelt werden, die zur konkreten Lebens- und Vermögenssituation der Ehegatten passt.
Regelmäßig werden insbesondere folgende Themen geregelt:
- Gütertrennung,
- Modifizierung des Zugewinnausgleichs,
- Regelungen zu Immobilien,
- Unternehmensvermögen,
- Versorgungsausgleich,
- Unterhaltsregelungen,
- Vermögensaufteilung,
- Absicherung gemeinsamer Investitionen.
- Erbrechtliche Gestaltung, ggf. Berliner Testament
Welche Gestaltung im konkreten Einzelfall sinnvoll ist, hängt stets von den jeweiligen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab.
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Typische Praxisfälle
Ein häufiger Fall in der notariellen Praxis betrifft Ehegatten oder Verlobte, die gemeinsam eine Immobilie erwerben möchten, obwohl nur ein Ehepartner über höheres Vermögen verfügt oder bereits Eigentümer einer Immobilie ist.
Häufig besteht hierbei der Wunsch, frühzeitig klare Regelungen hinsichtlich:
- Darlehensverpflichtungen,
- Eigenkapital,
- Investitionen,
- späterer Wertsteigerungen,
- sowie möglicher Ausgleichsansprüche
zu treffen.
Gerade bei Immobilienfinanzierungen zeigt sich häufig, dass spätere Unsicherheiten vermieden werden können, wenn bereits frühzeitig klare vertragliche Regelungen bestehen.
Ein weiterer häufiger Fall betrifft Ehegatten, bei denen bereits vor der Eheschließung Unternehmensbeteiligungen, Kanzleien, Arztpraxen oder sonstige betriebliche Vermögenswerte vorhanden sind. Hier besteht regelmäßig der Wunsch, unternehmerische Risiken zu begrenzen und klare wirtschaftliche Verhältnisse zu schaffen.
Auch bei Patchworkfamilien empfiehlt sich häufig eine individuelle ehevertragliche Gestaltung. In meiner notariellen Tätigkeit zeigt sich regelmäßig, dass insbesondere Immobilienvermögen, Kinder aus früheren Beziehungen sowie Fragen der späteren Vermögensnachfolge berücksichtigt werden sollen.
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Immobilien im Ehevertrag
Gerade Immobilien spielen bei Eheverträgen häufig eine erhebliche Rolle.
In der notariellen Praxis zeigt sich regelmäßig, dass insbesondere folgende Fragen geklärt werden sollen:
- Wem gehört die Immobilie?
- Wer trägt Darlehensverpflichtungen?
- Wie werden Investitionen berücksichtigt?
- Was gilt im Falle einer Trennung oder Scheidung?
- Wie werden Wertsteigerungen behandelt?
Ein weiterer häufiger Praxisfall betrifft Ehegatten, bei denen eine Immobilie bereits vor der Ehe vorhanden war und später gemeinsam genutzt oder finanziert wird.
Ohne klare Regelungen entstehen hierbei häufig Unsicherheiten darüber:
- welche Investitionen berücksichtigt werden,
- wie Tilgungsleistungen behandelt werden,
- ob Ausgleichsansprüche bestehen,
- oder wie spätere Wertsteigerungen zu berücksichtigen sind.
Gerade bei selbstgenutzten Familienimmobilien empfiehlt sich deshalb häufig eine frühzeitige und rechtssichere Gestaltung. Planen Ehegatten gemeinsam den Kauf einer Immobilie, können Eigentumsverhältnisse, Finanzierung und ehevertragliche Regelungen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.
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Unternehmen und Selbständigkeit
Bei selbständigen oder unternehmerisch tätigen Ehegatten empfiehlt sich häufig eine individuelle ehevertragliche Gestaltung. Gerade bei Unternehmen, Kanzleien, Arztpraxen, Beteiligungen oder sonstigen betrieblichen Vermögenswerten besteht regelmäßig der Wunsch, frühzeitig klare wirtschaftliche Regelungen zu schaffen und spätere Unsicherheiten möglichst zu vermeiden.
Ein Ehevertrag für Unternehmer oder Selbständige kann insbesondere dazu dienen, betriebliche Vermögenswerte, Unternehmensbeteiligungen oder spätere Unternehmensentwicklungen von möglichen Zugewinnausgleichsansprüchen auszunehmen oder individuelle Regelungen hierzu zu treffen.
In meiner notariellen Tätigkeit zeigt sich häufig, dass ein Unternehmer-Ehevertrag insbesondere dann in Betracht gezogen wird, wenn:
- bereits ein Unternehmen besteht,
- eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird,
- Beteiligungen vorhanden sind,
- Familienunternehmen abgesichert werden sollen,
- oder größere Investitionen und Vermögenswerte bestehen.
Gerade bei Eheverträgen für Selbständige oder Unternehmer besteht häufig ein erhebliches Interesse daran, wirtschaftliche Risiken frühzeitig zu begrenzen und zugleich transparente sowie ausgewogene Regelungen innerhalb der Ehe zu schaffen.
Ein häufiger Praxisfall betrifft beispielsweise Ehegatten, bei denen bereits vor der Eheschließung ein Unternehmen, eine Kanzlei oder eine Arztpraxis vorhanden ist. Ohne individuelle Regelungen können spätere Vermögensentwicklungen oder betriebliche Wertsteigerungen im Rahmen eines Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden.
Auch bei Unternehmensgründungen während der Ehe empfiehlt sich häufig eine frühzeitige rechtliche Gestaltung. Gerade bei Familienunternehmen oder langfristigen betrieblichen Investitionen kann ein Ehevertrag erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.
Welche Regelungen im konkreten Einzelfall sinnvoll sind, hängt stets von den persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen der Beteiligten ab.
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Patchworkfamilien und Vermögensschutz
Auch bei Patchworkfamilien oder größeren Vermögenswerten empfiehlt sich häufig eine individuelle Gestaltung.
Regelmäßig bestehen hierbei besondere Interessen hinsichtlich:
- Vermögensschutz,
- Absicherung von Kindern,
- Immobilienvermögen,
- Unternehmensvermögen,
- späterer Erbfolge.
Gerade bei komplexeren Familienverhältnissen empfiehlt sich häufig eine frühzeitige rechtliche Gestaltung.
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Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft und modifizierte Zugewinngemeinschaft
Ohne Ehevertrag leben Ehegatten grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Entgegen einer häufigen Vorstellung bedeutet dies nicht, dass mit der Eheschließung automatisch gemeinsames Vermögen entsteht. Jeder Ehegatte bleibt grundsätzlich Eigentümer seines eigenen Vermögens.
Wird die Ehe geschieden, kann jedoch ein Zugewinnausgleich stattfinden. Vereinfacht gesagt wird dabei verglichen, wie sich das Vermögen beider Ehegatten während der Ehe entwickelt hat. Gerade bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, selbständiger Tätigkeit oder erheblich unterschiedlichen Vermögensverhältnissen kann dies wirtschaftlich von großer Bedeutung sein.
Gütertrennung im Ehevertrag
Durch einen notariellen Ehevertrag kann Gütertrennung vereinbart werden. In diesem Fall findet grundsätzlich kein Zugewinnausgleich statt.
Eine vollständige Gütertrennung ist jedoch nicht in jedem Fall erforderlich oder die passende Lösung. Häufig möchten Ehegatten den gesetzlichen Güterstand grundsätzlich beibehalten und lediglich für bestimmte Vermögenswerte oder bestimmte Situationen abweichende Regelungen treffen.
Modifizierte Zugewinngemeinschaft
Eine solche individuelle Gestaltung wird häufig als modifizierte Zugewinngemeinschaft bezeichnet. Dabei kann beispielsweise vereinbart werden, dass bestimmte Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder sonstige Vermögenswerte bei einem späteren Zugewinnausgleich gesondert behandelt werden. Ebenso können besondere Regelungen für den Fall einer Scheidung getroffen werden.
Praxisbeispiel: Einer der Ehegatten ist bereits vor der Eheschließung an einem Unternehmen beteiligt. Die Ehegatten möchten den gesetzlichen Güterstand nicht vollständig ausschließen, zugleich aber vermeiden, dass die Entwicklung des Unternehmens im Falle einer Scheidung zu erheblichen Zugewinnausgleichsansprüchen führt. In einem Ehevertrag können hierfür individuelle Regelungen getroffen werden.
Welche Gestaltung sinnvoll ist – Zugewinngemeinschaft, modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung – hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Ehegatten und ihren gemeinsamen Vorstellungen ab.
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Versorgungsausgleich und Unterhalt im Ehevertrag
Neben dem Güterrecht können in einem Ehevertrag auch Regelungen zum Versorgungsausgleich und zum nachehelichen Unterhalt getroffen werden. Dabei ist eine sorgfältige und ausgewogene Gestaltung besonders wichtig.
Versorgungsausgleich
Im Falle einer Scheidung werden die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte grundsätzlich im Rahmen des Versorgungsausgleichs zwischen den Ehegatten ausgeglichen. Hierzu können beispielsweise Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken oder bestimmten Formen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge gehören.
Ehegatten können den Versorgungsausgleich ehevertraglich modifizieren oder unter bestimmten Voraussetzungen auch ausschließen. Ob dies sinnvoll ist, hängt insbesondere von der Erwerbsbiografie, der Altersvorsorge und der geplanten Rollenverteilung innerhalb der Ehe ab.
Besondere Aufmerksamkeit ist beispielsweise geboten, wenn ein Ehegatte wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder seine Erwerbstätigkeit reduziert oder für längere Zeit unterbricht.
Nachehelicher Unterhalt
Auch zum nachehelichen Unterhalt können ehevertragliche Vereinbarungen getroffen werden. Dabei können insbesondere die geplante Betreuung gemeinsamer Kinder, Einkommensunterschiede, eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit oder die wirtschaftliche Selbständigkeit beider Ehegatten eine Rolle spielen.
Pauschale Regelungen sind hierbei nicht immer sinnvoll. Entscheidend ist vielmehr, dass die Vereinbarung zur tatsächlichen Lebensplanung der Ehegatten passt und die Interessen beider Beteiligten angemessen berücksichtigt.
Gerade bei langfristig geplanten Erwerbsunterbrechungen, erheblichen Einkommensunterschieden oder einer unternehmerischen Tätigkeit empfiehlt es sich deshalb, die güterrechtlichen Regelungen, den Versorgungsausgleich und mögliche Unterhaltsfragen gemeinsam zu betrachten.
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Familienrechtliche Erfahrung und notarielle Gestaltung
Als Rechtsanwalt in Hannover bin ich seit vielen Jahren auch im Familienrecht tätig und kenne daher die rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen, die bei einer Trennung oder Scheidung in der Praxis entstehen können. Diese Erfahrung ist auch bei der vorsorgenden Gestaltung eines Ehevertrages von besonderem Wert.
Als Notar bin ich dabei zur Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet. Im Rahmen der notariellen Beratung werden die Interessen und die persönliche sowie wirtschaftliche Situation beider Beteiligten berücksichtigt. Ziel ist eine rechtssichere und ausgewogene Gestaltung, deren rechtliche Folgen für beide Ehegatten verständlich und nachvollziehbar sind.
Gerade bei Immobilienvermögen, Unternehmen, größeren Vermögensunterschieden oder einer geplanten familiären Arbeitsteilung können so bereits frühzeitig Fragen berücksichtigt werden, die andernfalls erst im Falle einer Trennung Bedeutung erlangen.
Wann kann ein Ehevertrag abgeschlossen werden?
Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Eheschließung als auch während der Ehe abgeschlossen werden.
Besteht dagegen bereits eine Trennungssituation, können Ehegatten Regelungen zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen einer Scheidung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung treffen.
In meiner notariellen Tätigkeit zeigt sich häufig, dass Eheverträge insbesondere bei:
- Immobilienkäufen,
- Unternehmensgründungen,
- Vermögenszuwächsen,
- Erbschaften, vorweggenommene Erbfolge
- familiären Veränderungen,
- oder Unternehmensbeteiligungen
in Betracht gezogen werden.
Gerade in solchen Situationen empfiehlt sich häufig eine rechtssichere Anpassung der bestehenden Vermögensregelungen.
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Wie läuft die notarielle Beurkundung ab?
Im Rahmen eines Besprechungstermins werden zunächst die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die gewünschten Regelungen besprochen.
Auf dieser Grundlage wird ein individueller Entwurf vorbereitet.
Im anschließenden Beurkundungstermin erläutere ich die vorgesehenen Regelungen sowie deren rechtliche Folgen und beantworte offene Fragen.
Gerade bei Immobilienvermögen, Unternehmen oder komplexeren Vermögensverhältnissen empfiehlt sich häufig eine frühzeitige notarielle Gestaltung.
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Welche Kosten beim Ehevertrag entstehen?
Die Kosten eines Ehevertrages richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Maßgeblich sind hierbei insbesondere die Vermögensverhältnisse der Beteiligten sowie der Umfang der gewünschten Regelungen.
Die Gebühren für notarielle Tätigkeiten sind bundesweit einheitlich gesetzlich geregelt. Notarinnen und Notare haben insofern keinen Spielraum hinsichtlich der Höhe der Gebühren.
In der notariellen Praxis zeigt sich häufig, dass die Kosten eines Ehevertrages insbesondere vom vorhandenen Vermögen, Immobilienvermögen, Unternehmensbeteiligungen oder weiteren wirtschaftlichen Regelungen abhängen.
Werden beispielsweise Regelungen zu:
- Immobilien,
- Darlehensverpflichtungen,
- Unternehmensbeteiligungen,
- Zugewinnausgleich,
- Versorgungsausgleich,
- oder Vermögensaufteilungen
getroffen, kann sich dies auf den Geschäftswert und damit auf die Höhe der Gebühren auswirken.
Gerade bei Immobilienvermögen oder unternehmerischer Tätigkeit empfiehlt sich häufig eine frühzeitige notarielle Gestaltung, um spätere Unsicherheiten oder wirtschaftliche Konflikte möglichst zu vermeiden.
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Häufige Fragen zum Ehevertrag
Was ist ein Ehevertrag überhaupt?
Ein Ehevertrag ist eine notarielle Vereinbarung zwischen Ehegatten oder Verlobten, mit der insbesondere vermögensrechtliche Regelungen für die Ehe getroffen werden können.
Ist ein Ehevertrag nur bei großem Vermögen sinnvoll?
Nein. Auch bei Immobilien, Selbständigkeit oder unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnissen kann ein Ehevertrag sinnvoll sein.
Kann ein Ehevertrag auch während der Ehe abgeschlossen werden?
Ja. Ein Ehevertrag kann grundsätzlich sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden.
Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?
Ja. Ein Ehevertrag bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung.
Können Immobilien im Ehevertrag geregelt werden?
Ja. Gerade Immobilien spielen bei Eheverträgen häufig eine erhebliche Rolle.
Ist für einen Ehevertrag immer Gütertrennung erforderlich?
Nein. Ein Ehevertrag bedeutet nicht automatisch Gütertrennung. Ehegatten können auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleiben und lediglich einzelne Bereiche abweichend regeln. Eine solche Gestaltung wird häufig als modifizierte Zugewinngemeinschaft bezeichnet.
Was ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft?
Bei einer modifizierten Zugewinngemeinschaft wird der gesetzliche Güterstand nicht vollständig aufgehoben, sondern durch individuelle Vereinbarungen angepasst. Beispielsweise können bestimmte Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen beim Zugewinnausgleich gesondert behandelt werden. Welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Können auch Unternehmer einen Ehevertrag abschließen?
Ja. Gerade bei Unternehmen oder Beteiligungen empfiehlt sich häufig eine individuelle Gestaltung.
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Ehevertrag beim Notar in Hannover
Eine frühzeitige und rechtssichere Gestaltung kann helfen, spätere Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.
Als Rechtsanwalt und Notar in Hannover stehe ich Ihnen bei der Gestaltung und Beurkundung eines Ehevertrages sowie bei Fragen zu den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt & Notar Sascha Gramm
Notar in Hannover
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