Rechtsanwalt Verkehrsrecht Hannover

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Bundesweite Vertretung im Verkehrsrecht durch Anwalt Gramm aus Hannover.

Ein Schwerpunkt des Rechtsanwalts Gramm ist das Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht gehört zu den komplexesten Rechtsgebieten in Deutschland. Es ist ein Zusammenschluss aus vielen verschiedenen Vorschriften. So gehören Vorschriften des Privatrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts zum Verkehrsrecht.

Unsere Schwerpunkte als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht sind insbesondere:

  • Unfall- /Schadensregulierung
  • Schadensersatzansprüche
  • Ordnungswidrigkeiten / Bußgeld
  • Straßenverkehrsdelikte
  • MPU
  • Rotlichtverstöße
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis

Aufgrund der aktuellen Lage bietet unsere Rechtsanwaltskanzlei auch eine telefonische Beratung an!


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Rechtsanwalt UnfallUnfallregulierung durch Rechtsanwalt Gramm

Rechtsanwalt Gramm reguliert unter anderem ohne großen Aufwand Ihren Verkehrsunfall. Dabei ist zu beachten, dass diese Regulierung oftmals kostenlos für Sie ist. Vor allem bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen können Probleme auftreten, mit denen Sie nicht gerechnet haben. So sind Sie beispielshalber einen Schadenersatzanspruch ausgesetzt oder möchten selber Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen. Auch Probleme bei etwaigen Schmerzensgeldansprüchen treten in der Praxis immer öfter auf.

Fragen und Probleme stellen sich vor allem im Rahmen der Ordnungswidrigkeiten. Eine Ordnungswidrigkeit ist die Überschreitung des Gesetzes und der Verstoß gegen Rechtsregeln. Ordnungswidrigkeiten sind im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrsverordnung und in der Fahrzeugzulassungsverordnung sowie in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt. Für die Ahndung dieses Verstoßes sieht das Gesetz ein Bußgeld vor. Teilweise werden auch Punkte ins Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Was ist zu befürchten, wenn Sie über eine rote Ampel gefahren sind und dabei geblitzt wurden?

Es kommt häufig vor, dass Autofahrer eine rote Ampel überfahren und die Konsequenzen ihres verkehrswidrigen Verhaltens nicht kennen. Dies gilt besonders beim Überfahren einer roten Ampel. Hier kommt es darauf an, wie lange die Ampel bereits auf rot stand. War die Ampel weniger als eine Sekunde rot, ist regelmäßig ein Bußgeld zu zahlen und ein Punkt im Fahreignungsregister zu verzeichnen. Ist die Ampel hingegen länger als eine Sekunde bei Überfahrt rot gewesen, wird zu dem zu bezahlenden Bußgeld regelmäßig auch ein kurzes Fahrverbot verhängt und zwei Punkte werden ins Fahreignungsregister eingetragen.

Bußgeldbescheide sind fehleranfällig, sodass eine Überprüfung stets sinnvoll ist. Insbesondere bei Rotlichtverstößen kann auch die Blitzanlage eine Fehlerquelle darstellen. Deren Funktionsfähigkeit es sodann zu überprüfen gilt. In diesen Fällen stehe ich Ihnen gern zur Prüfung und zur Auffindung von Fehlerquellen zur Verfügung.

Verkehrsrecht HannoverDas Verkehrsvertragsrecht im Verkehrsrecht

In der Praxis spielt das Verkehrsvertragsrecht eine große Rolle. Speziell bei Autokäufen müssen Sie als Verbraucher einige wichtige Dinge beachten. Häufig kommt es bei Gebrauchtwagenkäufen aufgrund von Mängeln oder anderen aufgetretenen Mängeln zu dem Wunsch des Verbrauchers den Wagen zurückzugeben oder die Mängel ausbessern zu lassen. Dieser Pflicht will der Gebrauchtwagenverkäufer in der Regel entgehen und nimmt in den Vertrag die Floskeln „Gekauft wie gesehen“ oder „ Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“ auf. Im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufes kann eine derartige Haftung jedoch seitens des Gebrauchtwagenverkäufers nicht ausgeschlossen werden. Er kann lediglich seine Sachmängelhaftung auf 1 Jahr beschränken. Gebrauchsspuren sind jedoch nicht von der Sachmängelhaftung umfasst. Diese hat der Käufer als gegeben hinzunehmen, schließlich hat man keinen Neu- sondern einen Gebrauchtwagen gekauft.

Auch berät Sie Rechtsanwalt Gramm im Verkehrsrecht gerne im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten bei einem Neuwagenkauf, sowie bei Leasingverträgen. Der Leasingvertrag ist nicht explizit im Gesetz geregelt, dennoch ein beliebter Vertragstyp und somit sehr relevant in der Praxis.

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Exkurs zum Thema Verkehrsstrafrecht:

Sollte des Weiteren ein Verkehrsstrafverfahren auf Sie zukommen, empfehle ich Ihnen umgehend die Kontaktierung eines Verkehrsrechtsanwaltes bzw. eines Strafverteidigers. Auf eine Vorladung der Polizei zur Vernehmung müssen Sie nicht reagieren. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren können Sie jederzeit die Aussage verweigern.

Die wichtigsten Delikte in Verkehrsstrafsachen sind die nachfolgenden:

Fahrerflucht ( § 142 StGB)

Nach dieser Vorschrift ist es grds. verboten sich bei einem Unfall vom Unfallort zu entfernen. Erst wenn alle notwendigen Personalien aufgenommen wurden, kann der Beteiligte den Unfallort verlassen. Tut er dies nicht, dann macht er sich strafbar, so dass er neben einer saftigen Geldstrafe auch ein Fahrverbot zu befürchten hat.

Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

Leider kommt es immer häufiger vor, dass Menschen alkoholisiert am Straßenverkehr als Fahrzeugführer teilnehmen. Dabei sind viele der Ansicht, dass erst eine Strafbarkeit ab 0,5 g Promille gegeben ist. Das ist jedoch falsch. Bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 g Promille kann vermutet werden, dass der Fahrer relativ fahruntüchtig ist. Kommen gewisse Ausfallerscheinungen hinzu, dann ist der § 316 StGB erfüllt, so dass eine Straftat verwirklicht wurde. Sind neben Alkohol auch Drogen im Spiel, sind die rechtlichen Konsequenzen umso größer.

Gefährdung im Straßenverkehr (§ 315c StGB)

Bestraft wird hier derjenige, der eine Gefahr durch seine Teilnahme am Straßenverkehr darstellt, entweder dadurch dass er in verkehrsuntauglichem Zustand wie bspw. unter Alkoholeinfluss oder durch schwere Verkehrsverstöße auffällt. Durch dieses Verhalten muss die konkrete Gefährdung für andere Menschen oder für Sachen von bedeutendem Wert vorliegen.

Nötigung (§ 240 StGB) im Straßenverkehr

Derjenige, der unter Gewaltanwendung oder Drohung einen anderen dazu zwingt eine bestimmte Handlung vorzunehmen, die der andere jedoch gar nicht wünscht, begeht eine Nötigung. Typische Situationen im Straßenverkehr sind andauerndes Hupen, bewusstes und dichtes Auffahren, Sperren der Fahrbahn, um den anderen am Weiterfahren zu hindern oder der Kampf um eine Parklücke.

Das Fahrverbot im Verkehrsrecht

Durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder von Straftaten kann es zu einem Fahrverbot oder zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen.

Liegt ein schwerwiegender Verstoß im Straßenverkehr vor, so kann ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten ausgesprochen werden. Nach Ablauf des Zeitraumes des Fahrverbotes, erhalten Sie ihren Führerschein, den Sie bei der Behörde hinterlegt haben zurück und können ohne Nachweis ihrer Fahrtauglichkeit wieder am Straßenverkehr teilnehmen.

Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, welche häufig in Verbindung mit der Einnahme von Alkohol oder/ und Drogen einhergeht, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das bedeutet, dass genau wie bei dem Fahrverbot eine Sperrfrist gesetzt wird. Diese jedoch mind. 6 Monate beträgt und nach Ablauf der Sperrfrist wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch fortgesetzt, sondern die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden.

Droht ein Fahverbot dann rufen Sie uns umgehend an:

0511 – 450 196 60

FührerscheinIn einigen Fällen wird eine positiv verlaufende MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) vorausgesetzt, um einen neuen Antrag zu stellen.

Die medizinisch psychologische Untersuchung wird genutzt, um die Fahreignung zum Schutz des Straßenverkehrs zu begutachten. Anlass für eine derartige Untersuchung sind vermehrt der Konsum von Alkohol und Drogen sowie Verkehrsverstöße, die schwerwiegend sind.

Die Erfahrungswerte zeigen, dass bei Vorliegen einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 g Promille regelmäßig vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine MPU positiv abgeschlossen werden muss.

Gegen das ausgesprochene Fahrverbot können Sie selbst oder ein Anwalt innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen. Bei bestimmten Vergehen kann hier auch das Bußgeld erhöht werden, um einem Fahrverbot zu entgehen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann auch vorläufig bereits aus Sicherheitsaspekten vom Ermittlungsrichter im Ermittlungsverfahren angeordnet werden.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
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Ihr Sascha Gramm,
Rechtsanwalt, Verkehrsrecht Hannover

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