Rechtsanwalt BTMG Hannover

Rechtsanwalt Hannover Sascha Gramm

Sofern Sie mit Drogen in Verbdindung gebracht, leitet die Staatsanwaltschaft grundsätzlich ein Ermittlungsverfahren gegen Sie ein. Dabei überprüft die Ermittlungsbehörde strengstens ob die einschlägigen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (Betäubungsmittelstrafrecht) verwirklicht wurden. In erster Linie wird dabei geschaut, ob ein Anbau der Drogen, ein Besitz oder aber ein Handel und die Ausfuhr von Betäubungsmitteln nachgewiesen werden kann.

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Da BTMG-Delikte grundsätzlich eine hohe Straferwartung haben, ist es ratsamen eine anwaltliche Vertretung zu besitzen. Herr Gramm steht Ihnen als Rechtsanwalt BTMG Hannover gern als Strafverteidiger zur Seite.

Kontaktieren Sie mich unverbindlich zur Rechtsberatung bei BTMG-Delikten unter:
0511 – 450 196 60

Die zu erwartetenden Strafe richtet sich in erster Linie nach dem verwirklichten Straftatbestand und nach der jeweiligen Drogenmenge. Im BTMG wird zwischen drei verschieden Mengenbegriffe unterschieden. Es gibt den Begriff „ geringe Menge“, den Begriff „normale Menge“ und den Begriff „nicht geringe Menge“.

Welcher Mengenbegriff im Zweifel zutrifft kann Ihnen Herr Gramm erklären. Selbstverständlich ist die Art der Droge dabei entscheidend. So ist bei Cannabis die geringe Menge eher noch anzunehmen, als bei Kokain, Heroin oder Amphetamine.

Haben Sie ein rechtliches Problem in Verbindung mit Betäubungsmittel, dann vereinbaren Sie einen Termin innerhalb der nächsten 24 Stunden. Ich werde Sie umfassend beraten und über die möglichen Konsequenten aufklären.

Drogendelikte im Strafrecht stehen in der Praxis häufig in Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung. Oftmals macht die Polizei dabei schwerwiegende Fehler, so dass ein Strafverteidiger sich diese Fehler zu Nutzen machen kann. Auch Folgen für die Fahrerlaubnis können entstehen und dazu führen, dass Sie Ihre Führerschein verlieren und aufgefordert werden eine MPU durchführen zu lassen.

Häufige Fragen im Strafverfahren zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) (FAQs)

Was fällt alles unter das Betäubungsmittelgesetz?

Der Verkehr mit Betäubungsmitteln ist in Deutschlandgeregelt durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Verboten sind danach illegale Drogen wie beispielsweise Cannabis, Heroin,
Psilocybin, LSD oder MDMA (Ecstasy).

Strafbar macht sich jedoch nicht nur dern Besitz, sondern auch wer ohne Erlaubnis des „Bundesinstituts für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte“ Betäubungsmittel:

  • herstellt
  • anbaut
  • mit ihnen Handel treibt
  • einführt/ausführt
  • sie Anderen überlässt
  • in Verkehr bringt

In welche Kategorien werden laut BtMG Betäubungsmittel eingeteilt?

Betäubungsmittel werden in Deutschland in 3 Kategorien eingeteilt:

  • verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel
  • nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel
  • verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel

Welche Strafen drohen bei Drogenbesitz?

Bei einem Verstoß gegen die o.g. Bestimmungen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, mindestens jedoch eine Geldstrafe bei Besitz oder Weitergabe. Ausgenommen davon ist
der Eigenkonsum.

Doch es lauern Fallstricke:
Ein in gemütlicher Runde herumgereichter Joint kann unter Umständen bereits als strafbare Handlung (Weitergabe) gewertet werden.

Es gilt generell:
Bereits der Besitz einer geringen Menge Drogen ist strafbar. Kann man jedoch nachweisen, dass sie lediglich des Eigenkonsums dient, kann die ermittelnde Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen. Verpflichtet ist sie dazu allerdings nicht.

Haben Sie Fragen zum Thema Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder einer anderen Straftat?

Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover können Sie mich jederzeit kostenlos erreichen unter der Rufnummer:

0511 – 450 196 60

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Droht U-Haft bei Drogendelikten (Untersuchungshaft)?

Im Betäubungsmittelstrafrecht kommt es leider auch häufig vir, dass eine Untersuchungshaft vom Gericht angeordnet wird. Voraussetzung dafür ist zunächst ein dringenden Tatverdacht und ein Haftgrund. Aufgrund der regelmäßig hohen Straferwartung wird oftmals eine Fluchtgefahr angenommen. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass gerade ein Rechtsanwalt Strafrecht große Einwirkung auf das Strafverfahren nehmen kann und die Beschuldigten aus der U-Haft entlassen werden können.

Sind Sie oder Angehörige von der Polizei in Untersuchtungshaft genommen werden, dann sollten Sie zuerst Ruhe bewahren! Anschließend können Sie mich jederzeit unter meiner Notrufnummer erreichen.

notruf

Ich werde schnellstmöglich reagieren und direkten Kontakt mit dem Gericht under der JVA aufnehmen.

Kontaktieren Sie mich als Rechtsanwalt BTMG Hannover unter:
0511 – 450 196 60

Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Ihr Sascha Gramm,
unterschrift
Rechtsanwalt BTMG Hannover

Verstoß gegen das BtMG:

Amphetamin – Hintergrundwissen

Bei Amphetamine handelt es sich um Phenylisopropylamin/ alpha-Methylphenethylamin, welches vor allem unter dem Namen „Speed“ bekannt ist.

Die Droge wird in Amphetaminlaboren synthetisch hergestellt und wird in der Drogenscene auch als Crystal Meth bezeichnet. Die Grundsubstanz ist ein Pulver. In einigen Ausnahmen wird jedoch eine gelbliche Paste verkauft, die oftmals gestreckt wurde, so dass die Qualität gegenüber des Pulvers als schlechter einzustufen ist.

Amphetamine werden auf dem Schwarzmarkt mit circa 5-10 € pro Gramm verkauft. Der Preis richtet sich in erster Linie nach der Qualität der Droge.

Amphetamine können ungefähr 6 Stunden um Blut nachgewiesen werden. Im Urin verlängert sich die Zeit auf durchschnittlich 7 Tagen. Was viele nicht wissen, ist dass der Nachweis auch mithilfe einer Haarprobe erbracht werden kann. 1 cm Haarlänge entspricht dabei die Nachweisbarkeit von ungefähr einem Monat.

Cannabis, Haschisch, Marihuana – Hintergrundwissen

Eines der häufigsten Drogendelikte ist der Besitzt und der Handel mit „Gras“. Immer häufiger finden in Deutschland Hausdurchsuchungen statt, bei denen Cannabis-Pflanzen sichergestellt werden. Aufgrund des Fundes macht sich die Staatsanwaltschaft anschließend ein Bild, ob im Einzelfall.

Die Drogen werden auf dem Schwarzmarkt mit circa 8 – 10 € pro Gramm verkauft. Der Preis richtet sich in erster Linie nach der Qualität.

Strafrechtlich relevant ist immer der sogenannte THC-Gehalt. Das bedeutet, dass bei einer Sicherstellung das Cannabis ins Labor gebracht wird und anschließend untersucht wird. Je höher der THC-Gehalt ist, desto wirkungsvoller ist die Droge. Sofern ein Konsum von Marihuana festgestellt wird, kann er nach einem Einzelkonsum zwischen 4-6 Stunden im Blut nachgewiesen werden. Liegt hingegen ein Dauerkonsum vor, dass ist eine Nachweisbarkeit von bis zu 24 Stunden möglich. Ähnlich verhält es sich mit der Nachweisbarkeit im Urin.

LSD ( Lysergid) – Hintergrundinformationen

LSF ist ein halbsynthetisches Halluzinogen und gehört zu wirkungsstärksten Drogen in Deutschland. Sie wird als Tartrasalz hergestellt und ist in der Regel farb- und geruchslos. Häufig wird LSD als so genannte „Blotter” oder „Tickets“ verkauft, die auf dem Schwarzmarkt zwischen 8-15 € pro Trip kosten.

Im Blut ist LSD bis zu zwölf Stunden nach der Einnahme nachweisbar und im Urin bis zu drei Tagen vorzufinden. Bei Dauerkonsumenten kann es bis zu drei Monate im Urin nachgewiesen werden.

Kokain- Hintergrundwissen

Kokain ist in Deutschland ebenfalls eine sehr verbreitete Droge. Kokain wird mit Hilfe unterschiedlicher chemischer Prozesse aus den Blättern des Kokastrauches gewonnen wird und ist ein kristallartiges Pulver.

Im Blut ist Kokain bis zu 24 Stunden nachzuweisen. Im Urin kann die Droge bis zu 4 Tagen Spuren hinterlassen. Darüber hinaus kann ein Konsum auch mithilfe der Haare festgestellt werden. Eine Haarlänge von circa 1 cm entspricht dabei einem Konsum von circa einem Monat.

Der Preis für Kokain liegt bei ungefähr 50 € pro Gramm.

Folgen des BTM-Verstoßes- Welche Strafe?

Entscheidend zur Beurteilung des strafrechtlichen Konsequenzen immer die Frage, welche Mengen bei dem Betroffenen gefunden werden und ob ein Handel nachgewiesen werden kann oder nicht. Der Gesetzgeber unterscheidet daher zwischen der sogenannten geringen Menge und nicht geringen Menge. Ob eine geringe Menge im Einzelfall vorliegt kann nicht pauschalisiert werden, da im Einzelfall das Gericht darüber entscheidet. Jedoch lässt sich ungefähr eine Aussage darüber treffen, bis wann noch eine geringe Menge angenommen werden kann:

  • THC = 7,5 g
  • Kokain = 5 g
  • Amphetamine = 10 g

Als Strafverteidiger verteidige ich Sie bundesweit in allen Strafverfahren. Insbesondere bei BTM-Delikten.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie dringend Hilfe, dann rufen Sie mich an:
0511 – 450 196 60

In Notfällen erreichen Sie mich auch über Handy.

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Ihr Sascha Gramm,
unterschrift
Rechtsanwalt BTMG in Hannover

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