Hausfriedensbruch – Strafrecht Hannover
In vielen Situationen vertritt Strafverteidiger Gramm seine Mandanten sobald sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Hausfriedensbruchs erhalten haben. Auch bei einer Anklage oder bei einer Ladung zur Hauptverhandlung vertritt unsere Strafrechtskanzlei Mandanten bundesweit an den unterschiedlichsten Strafgerichten.
Damit eine vernünftige Rechtsberatung und Verteidigung möglich ist, ist eine detaillierte Sachverhaltskenntnis unerlässlich. Diese ist vor allem dann gegeben, wenn eine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden kann und die Akte in der Kanzlei eintrifft. Mithilfe der Strafakte kann gemeinsam mit dem Mandanten das wesentliche Tatgeschehen erläutert werden und eine optimale individuelle Strafverteidigung vorbereitet werden.
Haben Sie eine Beschuldigtenahörung erhalten, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Gramm im Strafrecht Hannover unter:
0511 450 196 60
Was ist ein Hausfriedensbruch nach § 123 StGB
Die Vorschrift schützt in erster Linie das Hausrecht des Inhabers. Dazu zählen nach dem Gesetzeswortlaut die Wohnung, der Geschäftsräum oder sonstige abgeschlossene Räume, in welche widerrechtlich eingedrungen werden kann.
Damit die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnimmt ist ein Strafantrag nach § 123 StGB des Geschädigten zwingend notwendig. Hier ist der erste Verteidigungspunkt. Fehlt es an einem Strafantrag, dann liegt ein absolutes Verfahrenshinderniss vor.
Vor allem mithilfe der Akteneinsicht kann Rechtsanwalt Gramm weitere Verfahrenshindernisse überprüfen und unter Umständen Anträge an die Staatsanwaltschaft oder an das Gericht übermitteln. In vielen Situationen kann man durch ein frühzeitiges Eingreifen in das Verfahren eine Einstellung des Strafverfahrens erreichen.
Dabei ist jedoch immer der Einzelfall zu beurteilen.
Welche Strafe droht Ihnen bei einem Hausfriedensbruch?
Der Hausfriedensbruch ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe belegt. Der schwere Hausfriedensbruch nach § 124 StGB hat einen Strafrahmen von bis zu 2 Jahren. Welcher Strafrahmen jeweils in Betracht kommt, erklärt Ihnen Anwalt Gramm im Strafrecht.
Strafverfahren Hausfriedensbruch – Was sollten Sie tun?
Sobald ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch eingeleitet wurde ist grundsätzliche ein schnelles Handeln empfehlenswert. So kann unter gewissen Voraussetzungen eine Einstellung erreicht werden. Vereinbaren Sie daher kurzfristig einen Besprechungstermin mit unserer Kanzlei.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Strafverteidigung, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Gramm im Strafrecht unter:
0511 450 196 60
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Sascha Gramm
Rechtsanwalt Strafrecht in Hannover
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