Hausfriedensbruch – Strafrecht Hannover

Strafrecht HannoverIn vielen Situationen vertritt Strafverteidiger Gramm seine Mandanten sobald sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Hausfriedensbruchs erhalten haben. Auch bei einer Anklage oder bei einer Ladung zur Hauptverhandlung vertritt unsere Strafrechtskanzlei Mandanten bundesweit an den unterschiedlichsten Strafgerichten.

Damit eine vernünftige Rechtsberatung und Verteidigung möglich ist, ist eine detaillierte Sachverhaltskenntnis unerlässlich. Diese ist vor allem dann gegeben, wenn eine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden kann und die Akte in der Kanzlei eintrifft. Mithilfe der Strafakte kann gemeinsam mit dem Mandanten das wesentliche Tatgeschehen erläutert werden und eine optimale individuelle Strafverteidigung vorbereitet werden.

Rechtsanwalt Sascha Gramm, von der Strafrechtskanzlei Gramm in Hannover, ist spezialisiert auf Strafrecht und die Verteidigung in Strafsachen.
Besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Rechtsgebiet Hausdurhsuchung.

Häufige Fragen zu Hausfriedensbruch im Strafrecht (FAQs)

Was versteht man unter Hausfriedensbruch?

§ 123 desStrafgesetzbuch regelt das Hausrecht einer Person oder eines Unternehmens. Hintergrund ist die Selbstbestimmung des Einzelnen, hinsichtlich des Rechts verfügen zu können,
wer sein Grundstück betreten darf.

Verstöße gegen dieses Hausrecht werden als „Hausfriedensbruch“ gewertet.

Fällt Hausfriedensbruch unter das Strafrecht?

Hausfriedensbruch ist niemals nur eine Ordnungswidrigkeit, es ist immer eine Straftat. Voraussetzung ist die Strafanzeige des sog. Rechteinhabers, üblicherweise der Hausbesitzer oder
Mieter des durch Hausrecht geschützten Bereiches.

Welches Strafmaß steht auf Hausfriedensbruch?

Strafbar ist lediglich der vollendete Hausfriedensbruch, der bloße Versuch stellt noch keine Straftat dar und bleibt folglich straffrei.

Für einen vollendeten Hausfriedensbruch ist in §123 Abs. 1 StGB eine Geldstrafe oder, in schweren Fällen, eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr vorgesehen.

Kann die Polizei Hausfriedensbruch begehen?

Der Schutz der eigenen Wohnung gilt auch für die Polizei. Wird dagegen verstoßen, stellt auch dies einen Hausfriedensbruch dar. Eine Ausnahme ist allerdings der
richterliche Durchsuchungsbeschluß. Dieser bildet, unter Aufklagen wie z.B. „Gefahr in Verzug“, die ausdrückliche Genehmigung zur Verletzung des Hausrechts.

Was fällt alles unter Hausfriedensbruch?

Beim Hausfriedensbruch wird unterschieden zwischen lediglch 2 Varianten:

#1 Jemand versucht in die geschützten Räumlichkeiten einzudringen.
Geschieht dies ohne die Zustimmung des Rechteinhabers, handelt es sich um einen vollendeten Hausfriedensbruch
und
#2 Jemand ist bereits dort.
Kommt der so ertappte Eindringling der Aufforderung des Hausrechteinhabers zum sofortigen Verlassen nicht nach, so handelt es sich ab dann ebenfalls um einen Hausfriedensbruch.

Haben Sie Fragen zu Hausfriedensbruch in einem Strafverfahren oder zu anderen Themen des Strafrechts?

Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover können Sie mich jederzeit kostenlos erreichen unter der Rufnummer:

0511 – 450 196 60

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Was ist ein Hausfriedensbruch nach § 123 StGB

Die Vorschrift schützt in erster Linie das Hausrecht des Inhabers. Dazu zählen nach dem Gesetzeswortlaut die Wohnung, der Geschäftsräum oder sonstige abgeschlossene Räume, in welche widerrechtlich eingedrungen werden kann.

Damit die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnimmt ist ein Strafantrag nach § 123 StGB des Geschädigten zwingend notwendig.  Hier ist der erste Verteidigungspunkt. Fehlt es an einem Strafantrag, dann liegt ein absolutes Verfahrenshinderniss vor.

Vor allem mithilfe der Akteneinsicht kann Rechtsanwalt Gramm weitere Verfahrenshindernisse überprüfen und unter Umständen Anträge an die Staatsanwaltschaft oder an das Gericht übermitteln. In vielen Situationen kann man durch ein frühzeitiges Eingreifen in das Verfahren eine Einstellung des Strafverfahrens erreichen.

Dabei ist jedoch immer der Einzelfall zu beurteilen.

Welche Strafe droht Ihnen bei einem Hausfriedensbruch?

Der Hausfriedensbruch ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe belegt. Der schwere Hausfriedensbruch nach § 124 StGB hat einen Strafrahmen von bis zu 2 Jahren. Welcher Strafrahmen jeweils in Betracht kommt, erklärt Ihnen Anwalt Gramm im Strafrecht.

Strafverfahren Hausfriedensbruch – Was sollten Sie tun?

Sobald ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch eingeleitet wurde ist grundsätzliche ein schnelles Handeln empfehlenswert. So kann unter gewissen Voraussetzungen eine Einstellung erreicht werden. Vereinbaren Sie daher kurzfristig einen Besprechungstermin mit unserer Kanzlei.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Strafverteidigung, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Gramm im Strafrecht unter:

0511 450 196 60

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Ich freue mich auf Ihren Anruf!
unterschrift
 Sascha Gramm

Rechtsanwalt Strafrecht in Hannover

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