Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Hannover und Umgebung
Als Rechtsanwalt für Strafrecht bearbeitet Herr Gramm auch erfolgreich Mandate aus dem Wirtschaftsstrafrecht. Das Wirtschaftsstrafrecht selbst ist ein eigenständiger Begriff, der vor allem aus den folgenden Straftatbeständen besteht:
- Steuerhinterziehung/ Steuerstrafrecht
- Korruption
- Betrug
- Untreue
- Insolvenzverschleppung
Im Wirtschaftsstrafrecht ist zudem anzumerken, dass die rechtlichen Probleme in vielen Fällen einen komplexen Bezug zu anderen Rechtsgebieten aufweisen. Dementsprechend kann es notwendig sein, dass eine Zusammenarbeit mit anderen Experten stattfinden muss, um bereits bei den ersten Ermittlungen eine optimale Verteidigung zu gewährleisten.
Bei Fragen rufen Sie mich kostenlos als Rechtsanwalt im Wirtschaftsstrafrecht in Hannover an:
0511 450 196 60
Korruption im Strafverfahren
Sofern ein Ermittlungsverfahren gegen ein Unternehmen eingeleitet wurde, steht häufig ein Korruptionsverdacht im Raum. Eine Korruption ist dabei laienhaft ausgedrückt der Missbrauch einer Machtposition eines Unternehmens, indem sich der Täter eine Vorteil verschafft. Problematisch ist bei einer Korruption neben den verhängten Strafen auch, dass der Vorwurf einer Korruption auch weitrechende Konsequenzen haben kann. So ist der Vorwurf in erster Linie rufschädigend und kann zu einem finanziellen Ruin führen.
Insolvenzverschleppung
Kommt es im Wirtschaftsleben zu Engpässen sowie Liquiditätsengpässen und anschließend zu einer Insolvenz, kann es passieren, dass die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen einer Insolvenzverschleppung einleitet. Es wird innerhalb des Verfahrens geprüft, ob die Insolvenzverschleppung fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht wurde. Rechtsanwalt Gramm prüft mit Ihnen gemeinsam, ob in dem Verfahren der Verdacht einer Insolvenzverschleppung begründet ist oder ob „Zufälle“ zur Insolvenz des Unternehmens geführt haben.
Betrug / Untreue
Auch als Unternehmer kann der Betrugstatbestand oder Untreuetatbestand erfüllt werden. Vor allem wenn es um den Ankauf und Verkauf von Waren geht, können die beiden Straftatbestände erfüllt sein. Insbesondere bei wirtschaftlichem Handeln läuft eine Person in der Praxis oftmals Gefahr, dass zumindest der Verdacht eines Vermögensdeliktes begründet sein kann.
Steuerhinterziehung
Die Steuerhinterziehung ist oft Gegenstand im Wirtschaftsstrafrecht und wird bis zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren geahndet. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe 10 Jahre betragen. Im Wirtschaftsstrafrecht ist vor allem problematisch, wann eine Steuerstraftat vollendet ist. Hier gibt es viel Spielraum für eine optimale Strafverteidigung.
Ich berate Sie gern, kontaktieren zu mich als Strafverteidiger unter:
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Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht, Sascha Gramm
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