Notarkosten beim Hauskauf in Hannover

Notar Sascha Gramm

Notar mit Amtssitz in Hannover für Ihren Immobilienkauf – Notarkosten

Beim Kauf einer Immobilie, einem Hauskauf oder dem Kauf eines Grundstücks stellen sich regelmäßig Fragen zu den entstehenden Notarkosten. Insbesondere interessiert Käufer und Verkäufer, in welcher Höhe Kosten anfallen, welche Leistungen diese umfassen und wer die Kosten zu tragen hat.
Die nachfolgenden Hinweise geben einen Überblick über die Notarkosten beim Immobilienkauf.

Warum fallen beim Hauskauf Notarkosten an?

Der Kaufvertrag über eine Immobilie bedarf nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilienkaufvertrag rechtlich unwirksam.

Der Notar stellt sicher, dass:

  • der Vertrag rechtlich wirksam zustande kommt,
  • die Interessen beider Parteien ausgewogen berücksichtigt werden,
  • die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ordnungsgemäß erfolgt.

Die entstehenden Notarkosten sind daher gesetzlich vorgeschrieben.


Unterscheiden sich die Notarkosten in Hannover von anderen Städten?

Die Notarkosten richten sich in ganz Deutschland nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Damit unterscheiden sich die Koten für einen Notar in Hannover nicht von den Kosten für Notare in anderen Städten. Ein Notar in Hannover muss für einen identischen Kaufvertrag mit gleichem Kaufpreis dieselben Gebühren berechnen wie ein Notar in einer Kleinstadt; individuelle Preisabsprachen oder „Billig‑Notare“ sind gesetzlich ausgeschlossen. Was sich allerdings faktisch unterscheidet, sind:

  • die absoluten Beträge wegen unterschiedlicher Kaufpreise (teure Städte → höherer Geschäftswert → höhere Gebühr in Euro)
  • kleinere Abweichungen bei Auslagen und teilweise bei Gerichts-/Grundbuchgebühren, die regional leicht variieren können.


Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf/ Hauskauf?

Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.

Orientierung:

  • insgesamt ca. 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises
  • einschließlich Grundbuchkosten

Beispiel:

Die Höhe der Notar- und Grundbuchkosten richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie/ Wohnung sowie dem Umfang der erforderlichen Tätigkeiten. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und bundesweit einheitlich.

Bei einem Kaufpreis von beispielsweise 400.000 EUR entstehen regelmäßig Notar- und Grundbuchkosten in Höhe von insgesamt etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises.

Ein typischer Kostenrahmen kann sich beispielsweise wie folgt darstellen:

  • Beurkundung des Kaufvertrages
    ca. 1.000 EUR bis 1.500 EUR
  • Grundbuchkosten und Eigentumsumschreibung
    ca. 500 EUR bis 800 EUR
  • Auflassungsvormerkung und weitere Grundbucherklärungen
    ca. 200 EUR bis 400 EUR
  • Grundschuld für die Finanzierung
    ca. 500 EUR bis 800 EUR

Die genaue Höhe der Kosten hängt stets vom jeweiligen Einzelfall sowie den konkreten Umständen des Immobilienkaufs ab.

In der notariellen Praxis zeigt sich häufig, dass insbesondere bei finanzierten Immobilienkäufen zusätzlich Kosten für die Bestellung einer Grundschuld entstehen. Auch besondere Vertragsgestaltungen, zum Beispiel eine Schenkung/ Übertragungsvertrag oder weitere Beteiligte können Einfluss auf die Gebühren haben.

Ist der Notar an die gesetzlichen Gebühren gebunden?

Der Notar ist an die gesetzlichen Gebühren des GNotKG gebunden und darf keine abweichenden Honorare vereinbaren.


Wer trägt die Notarkosten beim Immobilienkauf?

Gesetzlich ist nicht ausdrücklich festgelegt, welche Partei die Notarkosten zu tragen hat. In der Praxis gilt jedoch folgende Regel:

Der Käufer übernimmt regelmäßig die Notarkosten.

Übliche Kostenverteilung:

  • Beurkundung des Kaufvertrags: Käufer
  • Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Käufer
  • Bestellung einer Grundschuld (Finanzierung): Käufer
  • Löschung bestehender Grundschulden: Verkäufer

Abweichende Vereinbarungen sind möglich, müssen jedoch ausdrücklich im Kaufvertrag geregelt werden.

Warum übernimmt der Käufer die Kosten für den Notar?

Es hat sich eingebürgert, dass der Käufer die Notarkosten trägt, weil die notarielle Beurkundung und Eigentumsumschreibung in seinem Hauptinteresse liegen: Er veranlasst und „bestellt“ damit faktisch die Dienstleistung des Notars. Würde der Verkäufer die Notarkosten übernehmen, würde er diese wirtschaftlich meist einfach auf den Kaufpreis aufschlagen, was den Kaufpreis erhöht und damit auch die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer des Käufers vergrößert. Die Praxis „Käufer zahlt“ sorgt daher für eine transparentere Kaufpreisgestaltung und verhindert, dass der Käufer indirekt höhere Steuern und versteckte Nebenkosten trägt.


Welche Leistungen sind in den Notarkosten enthalten?

Die Notarkosten umfassen insbesondere:

  • Entwurf und rechtliche Prüfung des Kaufvertrags
  • notarielle Beurkundung
  • Abwicklung des Kaufvertrags
  • Einholung erforderlicher Genehmigungen
  • Überwachung der Kaufpreisfälligkeit
  • Beantragung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Der Notar ist dabei unabhängiger und neutraler Träger eines öffentlichen Amtes.


Können zusätzliche Notarkosten entstehen, bspw. bei der Bestellung einer Grundschuld?

Zusätzliche Kosten können anfallen, wenn weitere Beurkundungen oder Eintragungen erforderlich sind, etwa bei:

  • Bestellung einer Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung
  • Erwerb durch mehrere Käufer
  • besonderen vertraglichen Regelungen

Auch diese Gebühren sind gesetzlich festgelegt.

Wird der Immobilienkauf ganz oder teilweise finanziert, verlangt die finanzierende Bank regelmäßig die Bestellung einer Grundschuld. Auch die Grundschuldbestellung bedarf der notariellen Beurkundung sowie der Eintragung im Grundbuch.

Was ist eine Grundschuld?

Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das regelmäßig zur Absicherung eines Immobiliendarlehens zugunsten der finanzierenden Bank im Grundbuch eingetragen wird.

Hierdurch entstehen zusätzliche Notar- und Grundbuchkosten. Die Höhe der Gebühren richtet sich insbesondere nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld und ist gesetzlich geregelt.

In der notariellen Praxis zeigt sich häufig, dass Käufer die Kosten der Finanzierung zunächst nicht vollständig berücksichtigen. Neben dem eigentlichen Kaufvertrag entstehen regelmäßig zusätzliche Gebühren für die Vorbereitung, Beurkundung und Eintragung der Grundschuld.

Bei einer Grundschuld über beispielsweise 300.000 EUR entstehen häufig zusätzliche Notar- und Grundbuchkosten von etwa 700 EUR bis 1.200 EUR. Die genaue Höhe hängt stets vom jeweiligen Einzelfall ab.


Lassen sich Notarkosten reduzieren?

Eine Reduzierung der gesetzlichen Gebühren ist nicht möglich. Durch eine sorgfältige Vorbereitung des Kaufvertrags können jedoch Verzögerungen und zusätzlicher Aufwand vermieden werden.

Sinnvoll sind insbesondere:

  • vollständige Unterlagen
  • frühzeitige Abstimmung der Vertragsinhalte
  • klare Regelungen zur Finanzierung und Kaufpreiszahlung

Notarkosten beim Immobilienkauf in Hannover

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich geregelt und unterscheiden sich nicht nach Standort. Auch in Hannover gelten die gleichen gesetzlichen Gebühren.

Entscheidend sind daher insbesondere:

  • eine rechtssichere Vertragsgestaltung
  • eine transparente Abwicklung
  • eine verlässliche Begleitung des gesamten Kaufvorgangs

Zusammenfassung

  • Der Hauskauf ist notariell zu beurkunden
  • Die Notarkosten betragen ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises
  • Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten
  • Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und einheitlich geregelt

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Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf zur Verfügung.