Vorweggenommene Erbfolge und Immobilienübertragung in Hannover

Notar Sascha Gramm

Viele Eltern wünschen sich, Vermögen oder insbesondere Immobilien bereits zu Lebzeiten innerhalb der Familie zu übertragen. Häufig steht dabei der Wunsch im Vordergrund, frühzeitig klare Verhältnisse zu schaffen, steuerliche Freibeträge zu nutzen oder die nächste Generation langfristig abzusichern.

Als Rechtsanwalt und Notar in Hannover stehe ich Ihnen bei Fragen zur vorweggenommenen Erbfolge, zur Übertragung von Immobilien sowie bei der Gestaltung entsprechender notarieller Verträge gerne zur Verfügung.

In meiner notariellen Tätigkeit zeigt sich immer wieder, dass Immobilienübertragungen innerhalb der Familie nicht nur rechtliche, sondern häufig auch persönliche und wirtschaftliche Fragen betreffen. Gerade bei selbstgenutzten Familienimmobilien, mehreren Kindern oder größerem Vermögen empfiehlt sich regelmäßig eine frühzeitige und sorgfältige Gestaltung.

Viele Beteiligte möchten dabei erreichen, dass die Immobilie bereits auf Kinder übertragen wird, zugleich aber weiterhin ein Wohnrecht, ein Nießbrauch oder eine wirtschaftliche Absicherung der Eltern bestehen bleibt. Ohne klare vertragliche Regelungen können später Unsicherheiten oder Konflikte innerhalb der Familie entstehen.


Inhaltsverzeichnis


Was bedeutet vorweggenommene Erbfolge?

Unter einer vorweggenommenen Erbfolge versteht man regelmäßig die Übertragung von Vermögenswerten bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation.

In der Praxis betrifft dies häufig:

  • Häuser (Haus überschreiben),
  • Eigentumswohnungen,
  • Grundstücke,
  • Vermietungsobjekte,
  • Familienvermögen.

Die Übertragung erfolgt häufig im Wege der Schenkung und wird regelmäßig mit weiteren Regelungen kombiniert, etwa zur Absicherung der Eltern oder zum Ausgleich innerhalb der Familie.

Gerade bei Immobilienvermögen empfiehlt sich häufig eine sorgfältige rechtliche Gestaltung.

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Immobilienübertragung zu Lebzeiten

Viele Eltern möchten ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten auf Kinder übertragen und zugleich weiterhin abgesichert bleiben.

In meiner notariellen Tätigkeit zeigt sich häufig, dass dabei insbesondere folgende Fragen im Vordergrund stehen:

  • Wer darf weiterhin in der Immobilie wohnen?
  • Soll die Immobilie später verkauft werden dürfen?
  • Wie werden Geschwister berücksichtigt?
  • Welche steuerlichen Folgen bestehen?
  • Was passiert im Pflegefall?
  • Können Rückforderungsrechte vereinbart werden?

Gerade bei Familienimmobilien empfiehlt sich regelmäßig eine individuelle und rechtssichere Gestaltung.

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Typische Praxisfälle

Ein häufiger Fall in der notariellen Praxis betrifft Eltern, die ihr Einfamilienhaus bereits zu Lebzeiten auf eines ihrer Kinder übertragen möchten.

Dabei besteht oft der Wunsch, weiterhin in der Immobilie wohnen zu bleiben und zugleich frühzeitig klare Verhältnisse innerhalb der Familie zu schaffen.

Ohne klare vertragliche Regelungen entstehen später häufig Unsicherheiten, beispielsweise hinsichtlich:

  • Wohnrecht oder Nießbrauch,
  • späterer Pflegekosten,
  • Ausgleichszahlungen unter Geschwistern,
  • Rückforderungsrechten,
  • Veräußerung der Immobilie,
  • Finanzierung oder Belastung der Immobilie.

Gerade bei Immobilien innerhalb der Familie empfiehlt sich deshalb häufig eine frühzeitige notarielle Gestaltung.

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Wohnrecht und Nießbrauch

Bei der Übertragung einer Immobilie innerhalb der Familie werden häufig Wohnrechte oder Nießbrauchrechte vereinbart.

Ein Wohnrecht ermöglicht es regelmäßig, die Immobilie weiterhin selbst zu nutzen.

Ein Nießbrauch kann darüber hinaus das Recht umfassen, die Immobilie zu vermieten und weiterhin Mieteinnahmen zu erhalten.

In der notariellen Praxis zeigt sich häufig, dass gerade diese Regelungen für die wirtschaftliche Absicherung der Eltern von erheblicher Bedeutung sind.

Welche Gestaltung im konkreten Einzelfall sinnvoll ist, hängt stets von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab.

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Schenkung einer Immobilie an Kinder

Die Übertragung einer Immobilie erfolgt häufig im Wege der Schenkung.

Dabei können verschiedene Regelungen miteinander kombiniert werden, insbesondere:

  • Wohnrechte,
  • Nießbrauch,
  • Rückforderungsrechte,
  • Pflegeverpflichtungen,
  • Ausgleichsregelungen innerhalb der Familie.

In meiner notariellen Tätigkeit zeigt sich häufig, dass frühzeitige und klare Regelungen spätere Konflikte innerhalb der Familie vermeiden können.

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Pflichtteilsrechte und Ausgleich unter Geschwistern

Bei Immobilienübertragungen innerhalb der Familie sollten regelmäßig auch Pflichtteilsrechte sowie mögliche Ausgleichsansprüche berücksichtigt werden.

Gerade wenn Immobilien nur auf einzelne Kinder übertragen werden, entstehen häufig Fragen zum späteren Ausgleich innerhalb der Familie.

Welche Regelungen sinnvoll sind, hängt stets vom jeweiligen Einzelfall sowie den familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen ab.

Eine frühzeitige Gestaltung kann helfen, spätere Unsicherheiten oder Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.

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Rückforderungsrechte und Absicherung

In vielen Übertragungsverträgen werden Rückforderungsrechte vereinbart.

Dies kann beispielsweise relevant werden:

  • bei einer Veräußerung der Immobilie,
  • bei einer Insolvenz,
  • bei familiären Konflikten,
  • im Pflegefall,
  • beim Vorversterben des Erwerbers.

Gerade bei größeren Vermögenswerten empfiehlt sich häufig eine sorgfältige rechtliche Absicherung.

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Steuerliche Aspekte

Bei der vorweggenommenen Erbfolge spielen häufig auch steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle.

Insbesondere bei Immobilienvermögen kann eine frühzeitige Übertragung dazu beitragen, steuerliche Freibeträge zu nutzen.

Welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt jedoch stets vom jeweiligen Einzelfall sowie den familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen ab.

Gerade bei größeren Vermögenswerten empfiehlt sich häufig eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Abstimmung.

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Wann empfiehlt sich eine vorweggenommene Erbfolge?

Eine vorweggenommene Erbfolge kann insbesondere sinnvoll sein:

  • bei vorhandenem Immobilienvermögen,
  • zur frühzeitigen Vermögensnachfolge,
  • zur Nutzung steuerlicher Freibeträge,
  • zur Absicherung der Eltern,
  • zur Vermeidung späterer Streitigkeiten,
  • bei langfristiger Familien- und Vermögensplanung.

Ob eine Übertragung im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt stets von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab.

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Wie läuft die notarielle Beurkundung ab?

Im Rahmen eines Besprechungstermins werden zunächst die familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die gewünschten Regelungen besprochen.

Auf dieser Grundlage wird ein individueller Vertragsentwurf vorbereitet.

Im anschließenden Beurkundungstermin erläutere ich die vorgesehenen Regelungen sowie deren rechtliche Folgen und beantworte offene Fragen.

Gerade bei Immobilienübertragungen innerhalb der Familie empfiehlt sich häufig eine frühzeitige notarielle Gestaltung.

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Welche Kosten entstehen?

Die Kosten einer Immobilienübertragung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes.

Maßgeblich ist insbesondere der Wert der Immobilie.

Die Gebühren sind bundesweit einheitlich geregelt.

Zusätzlich können Kosten für Grundbuchänderungen oder weitere Regelungen entstehen.

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Häufige Fragen zur vorweggenommenen Erbfolge

Kann eine Immobilie bereits zu Lebzeiten auf Kinder übertragen werden?

Ja. Immobilien können grundsätzlich bereits zu Lebzeiten im Wege der Schenkung übertragen werden.


Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?

Ein Wohnrecht berechtigt regelmäßig zur eigenen Nutzung der Immobilie. Ein Nießbrauch kann darüber hinaus auch das Recht umfassen, Mieteinnahmen zu erhalten.


Können Rückforderungsrechte vereinbart werden?

Ja. In vielen Übertragungsverträgen werden Rückforderungsrechte aufgenommen.


Müssen Geschwister ausgeglichen werden?

Dies hängt stets von den jeweiligen Vereinbarungen sowie den familiären Verhältnissen ab.


Ist eine Immobilienübertragung steuerfrei möglich?

Unter bestimmten Voraussetzungen können steuerliche Freibeträge genutzt werden.

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Vorweggenommene Erbfolge und Immobilienübertragung in Hannover

Eine frühzeitige und rechtssichere Gestaltung kann helfen, spätere Unsicherheiten und Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden.

Als Rechtsanwalt und Notar in Hannover stehe ich Ihnen bei Fragen zur vorweggenommenen Erbfolge sowie zur Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt & Notar Sascha Gramm
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