Rechtsanwalt Jugendstrafrecht Hannover

Rechtsanwalt Gramm Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt vom Rechtsanwalt Gramm aus Hannover ist das Jugendstrafrecht.

Das deutsche Jugendstrafrecht setzt sich aus den allgemeinen Strafgesetzen des StGB und dem Jugendgerichtsgesetzes (JGG) zusammen. Das JGG stellt dabei den wesentlichen Unterschied zum allgemeinen Strafrecht dar. Das Rechtsgebiet ist auf die Besonderheiten bei der Strafverteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden zugeschnitten. Herr Gramm vertritt Sie daher als Jugendlicher oder Heranwachsender gern als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Hannover in allen Verfahrensabschnitten.

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Verfahren noch im Ermittlungsverfahren steckt oder aber das Hauptverfahren (Hauptverhandlung) bereits eröffnet wurde.

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Der Unterschied zum Jugendstrafrecht und normales Strafrecht?

Im Gegensatz zum erwachsenen Strafrecht zielt das Jugendstrafrecht nicht auf die Bestrafung des Täters ab. Vielmehr steht bei der Verurteilung der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Durch das Urteil soll der Jugendliche bzw. Heranwachsende wieder in die „richtige Bahn“ geführt werden, so dass die Strafe milder als im erwachsenen Strafrecht ist.

Wird Ihre Tochter oder Ihr Sohn in einem Strafverfahren beschuldigt, dann ist es empfehlenswert einen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht zu kontaktieren. Ich kläre Sie als Anwalt über mögliche Folgen auf und vertreten Ihre Tochter oder Ihren Sohn kompetent als Rechtsanwalt und Strafverteidiger vor allen deutschen Gerichten.

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Was kostet ein Rechtsanwalt im Jugendstrafrecht?

Die KOsten einer optimalen Verteidigung lassen sich nicht pauschalisieren. Grundsätzlich rechnen wir nach den jeweiligen Gebühren des RVG ab. In einigen Fällen kann es jedoch erforderlich sein, eine entsprechende Gebührenvereinbarung zu treffen. Um die notwendige Transparenz zu schaffen, können Sie Strafverteidiger Gramm im Gespräch nach den genauen Kosten fragen.

Jugendlicher oder Heranwachsender – wann kommt Jugendstrafrecht in Betracht?

Sofern eine Person das 14 Lebensjahr vollendet, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, findet automatisch das Jugendstrafrecht Anwendung. Erst ab dem 18 Lebensjahr gilt eine Person als Heranwachsender. Bei Heranwachsenden stellt sich dann die Frage, ob das Jugendstrafrecht oder das „normale“ Strafrecht zur Anwendung kommt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass immer dann, wenn eine Reifeverzögerung vorliegt und der Beschuldigte eher einem Jugendlichen gleichzustellen ist, dass Jugendstrafrecht angewandt wird.

Welche Strafen sieht das JGG im Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende vor?

Entgegen dem Erwachsenenstrafrecht geht es im Jugendstrafrecht vor allem darum, dass eine Entscheidung getroffen wird, die ein  Erziehungsgedanken hat. Daher kommen sowohl Weisungen und Auflagen als auch die Jugendstrafe in Betracht.

Folgende Sanktionen kommen in Betracht:

  • Sozialstunden
  • Jugendarrest (Freizeitarrest, Dauerarrest)
  • Erziehungsmaßregeln/ Zuchmittel
  • Verwarnung
  • Freiheitsstrafe

Die Auswahltder richtigen Sanktion hat neben der Tat vor allem auch von der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe ab. Die Jugendgerichte folgen in der Regel der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe, sodass eine Zusammenarbeit zwingend erforderlich ist.

Daneben sind die straftaten natürlich auch ausschlaggebend für die Frage der Strafe. Je schwerwiegender die Stratat ist, desto wahrscheinlicher ist die Verhängung einer Jugendstrafe. Als Anwalt im Strafrecht kann ich mit einer gemeinsamen Strategie versuchen, ein mildes Urteil – Vermeidung eines  Jugendarrest/ Jugendstrafe– oder einen Freispruch zu erreichen. Es gilt das Jugendgericht und vor allem aber den Jugendrichter davon zu überzeigen, dass zukünftige keine neuen Taten mehr stattfinden werden.

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Sascha Gramm, Ihr Anwalt im Jugendstrafverfahren in Hannover

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