Scheidung mit Kindern – was sollten Eltern beachten?
Wollen Eltern sich scheiden lassen, so erwarten sie neben den eigenen Trennungsproblemen, auch Schwierigkeiten, wenn es darum geht diese Nachricht ihren Kindern zu vermitteln. Je nach Alter des Kindes, sind die Reaktionen sehr unterschiedlich. So können Kleinkinder es noch nicht verstehen, dass zwei Menschen sich nicht mehr lieben und deshalb nicht mehr zusammenleben können. Die Trennung bedeutet für die Kinder einen welterschütternden Eingriff in ihr gewohntes Leben. Aufgrund dessen sollte ihnen die Nachricht von der Trennung auch erst überbracht werden, wenn sich die Eltern vollkommen sicher sind, dass sie nicht mehr zusammenbleiben können.
Wie reagieren die Kinder bei einer Ehescheidung?
Es wäre falsch zu glauben, dass Babys und Kleinkinder in ihrer Entwicklung noch nicht weit genug seien, um eine Trennung der Eltern zu realisieren. Auch ein Kleinkind merkt, wenn es plötzlich keinen Kontakt mehr zu einem Elternteil hat oder wenn sich die Eltern voneinander distanzieren. Die Kinder fühlen sich hilflos und bekommen Angst, dass sie möglichweise auch von dem anderen Teil verlassen werden. Um dieser Angst entgegenzuwirken, sollte das Kind regelmäßigen Kontakt zu dem ausgezogenen Elternteil haben, auch wenn dies für die Eltern in der Trennungsphase nicht einfach ist. Die empfundene Hilflosigkeit kann sich hier in Wutanfällen und Aggressionen äußern.
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Scheidung mit Kind – Reaktionen von Kindergartenkindern
Auch in diesem Alter kann es bei den Kindern zu aggressivem Verhalten aufgrund der Trennung der Eltern kommen. Den Kindern fehlt noch die Reife, um die Gründe der Eltern für die Trennung nachvollziehen zu können, sodass die Abwesenheit eines Elternteils Liebesentzug empfunden wird. Die Kinder suchen die Schuld für die Trennung bei sich und ihr Handeln folgt dem Wunsch, die Eltern wieder zusammen zu bringen. In diesem Alter ist es für die Kinder besonders wichtig, dass sie wissen, wie die Zukunft aussieht. Die Interessen der Kinder sollten auch trotz der neuen Situation weiterhin Berücksichtigung finden und sie sollten weiterhin Kontakt zu allen wichtigen Bezugspersonen haben.
Verändertes Verhalten von Grundschulkindern:
Zu diesem Zeitpunkt ist den Kindern schon ein tiefergehendes Verständnis der Vorgänge bei der Trennung möglich. Es kann hier passieren, dass das Kind in einen Loyalitätskonflikt gerät, denn sie wollen dem Elternteil beistehen, der ihrer Ansicht nach stärker unter der Trennung leidet. Auf der anderen Seite befinden sie sich selbst in einer Situation, in der sie dringend Unterstützung des anderen Elternteils brauchen. Dieser innere Konflikt kann dazu führen, dass die schulischen Leistungen des Kindes sich verschlechtern oder dass sie sich von ihren Freunden entfremden.
Den Eltern sollte es hier wichtig sein, dass das Kind nicht über Gebühr mit den Trennungsproblemen belastet wird. Auch sollte eine Verschärfung der Loyalitätskonflikte unter allen Umständen vermieden werden.
Ältere Schulkinder bei Scheidung:
Die emotionale Entwicklung der Kinder ist noch weiter fortgeschritten und die inneren Loyalitätskonflikte können sich zu einer Verbündung mit einem Elternteil auswachsen. Dies kann zu einer Entfremdung gegenüber dem anderen Elternteil führen. Wichtig ist hier, dass dies nicht ausgenutzt wird, um das Kind gegen den anderen Partner aufzubringen. Die andauernde Konfliktsituation in der Familie kann auch dafür sorgen, dass es zu starken Erziehungsproblemen kommen kann. Auch in dieser Phase sollte das Kind von beiden Eltern Unterstützung bezüglich Schule, Hobbys und Freunde erfahren.
Einfluss der Trennung auf Jugendliche:
Für Jugendliche ist eine Trennung besonders schwer. Sie befinden sich selbst in einer Entwicklungsphase, in der sie sich immer weiter von den Eltern entfernen wollen und auch Konflikte mit ihnen nicht unbedingt scheuen, allerdings können sie sich meistens dennoch der Unterstützung ihrer Eltern sicher sein und wissen, dass sie zu Hause eine sicherer Hafen erwartet.
Trennen sich nun die Eltern fällt diese Sicherheit weg. Wird während der Trennungszeit nicht richtig mit dem Kind umgegangen, so kann dies fatale Auswirkungen für seinen zukünftigen Lebensweg haben. So kann es zum Beispiel zu starkem Alkoholkonsum oder sogar zum Ausprobieren von anderen Drogen kommen. Auch ein Verschlechtern der schulischen Leistungen ist möglich bis hin zu einer verweigernden Einstellung gegenüber der Schule. Den Jugendlichen muss trotz der Scheidung deutlich gemacht werden, dass sie weiterhin den Rückhalt aus der Familie erfahren werden und dass eine Solidarisierung mit einem Elternteil nicht nötig ist.
Um den Kindern das Gefühl zu geben, dass ihr Leben auch nach der Trennung weitergehen wird, sollten die Eltern sie in zukünftige Prozesse miteinbeziehen und sie nicht vor vollendetet Tatsachen stellen. Trotz dem Auseinanderleben der Eltern sollte in Bezug auf die Kinder schon eine grobe Abstimmung über deren zukünftigen ständigen Aufenthaltsort und das Zusammensein mit dem anderen Elternteil erfolgt sein. Soweit es möglich ist, sollte den Kindern das Miterleben von familienrechtlichen Prozessen erspart bleiben, denn dies belastet auch die Beziehung zu den bei Gericht unterliegenden Elternteil.
Was müssen Eltern in rechtlicher Hinsicht bei der Trennung beachten?
Auch wenn in der Trennungszeit andere Probleme vorrangig erscheinen, so dürfen die rechtlichen Aspekte auch nicht vernachlässigt werden. Nicht nur in der Zeit vor der rechtskräftigen Scheidung sondern auch noch lange danach kann es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den ehemaligen Eheleuten kommen. Vor allem im Bereich des Sorgerechts oder des Kindesunterhalts können sich die Eltern oftmals nicht einigen.
Können sich die Eltern nicht außergerichtlich über Fragen des Sorgerechts, des Umgangsrechts oder des Unterhalts einigen, so müssen diese Fragen vom Familiengericht entscheiden werden. Neben dem Unterhaltsanspruch des Kindes ist auch zu klären, an welchen Elternteil das Kindergeld ausgezahlt werden soll und bei wem das Kind in Zukunft leben wird. In diesem Bereich ist wichtig, dass bei verheirateten Eltern auch beiden Teilen das Sorgerecht zusteht. Dies gilt auch nach der Scheidung, das Sorgerecht geht nicht automatisch auf ausschließlich die Mutter über. Dies hat zur Folge, dass insbesondere bei Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, die Eltern gemeinsam eine Entscheidung treffen müssen. Das Sorgerecht ist zu unterscheiden vom Aufenthaltsbestimmungsrecht, also dem Recht zu bestimmen, bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. So steht in den meisten Fällen das Sorgerecht beiden zu, während aber nur einem das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.
Nicht zu vernachlässigen ist auch die Ausübung des Umgangsrechts. Dieses Rechts verpflichtet und berechtigt die Eltern, denn das Kind hat einen Anspruch auf Umgang mit beiden Teilen. Das Umgangsrecht kann nur eingeschränkt oder sogar aufgehoben werden, wenn eine Gefahr für das Kindeswohl besteht.
Neben diesen Rechten hat der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht dauerhaft aufhält oder der vielleicht auch kein Sorge- oder Umgangsrecht mehr hat, auch ein Auskunftsrecht über die Angelegenheiten des Kindes. Es können also Informationen darüber verlangt werden, wie es dem Kind gesundheitlich geht oder welche schulischen Fortschritte es macht.
Scheidung: wer bekommt die Kinder ? Das Kindeswohl als höchstes Gut
Bei Gericht wird dem Kind auch ein Beistand zur Seite gestellt. Der Beistand soll die Wahrnehmung der Rechte des Kindes sicherstellen, sodass das Kind nicht zwischen die Fronten gerät oder von einem Elternteil gegen den anderen ausgespielt wird. Je älter das Kind ist, desto mehr Mitspracherechte können ihm auch eingeräumt werden. Vor allem bei jugendlichen Kindern sind somit Entscheidungen gegen den Willen des Kindes nur noch erschwert möglich. Das Kindeswohl ist in familiengerichtlichen Entscheidungen das höchste Gut. Jede getroffene Entscheidung muss dem Kindeswohl dienen oder darf es zumindest nicht gefährden. Das heißt, dass hinter dem Kindeswohl oftmals auch die Interessen der Eltern zurücktreten müssen. Dies gilt auch im Sorgerecht. Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil ist nur möglich, wenn das Kindeswohl beeinträchtigt oder gefährdet wird.
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