Anwaltskosten im Strafrecht
Sofern eine Person eine Beschuldigtenvorladung erhalten hat oder bereits Anklage erhoben wurde, stellt sich sofort die Frage, ob ein Anwalt für Strafrecht notwendig ist und wie hoch die Kosten für einen Strafverteidiger sind.
Die erste Frage, bezüglich der Notwendigkeit eines Rechtsanwaltes im Strafverfahren lässt sich eindeutig mit „Ja“ beantworten. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Interessen als Beschuldigter vollumfänglich gewahrt werden können.
Anwaltskosten berechnen
Die Kosten eines Strafverteidigers bestimmen sich in erster Linie danach, in welchem Verfahrensabschnitt der Rechtsanwalt tätig wird. Möchten Sie nähere Informationen zu den Verfahrensabschnitten haben, klicken Sie bitte hier.
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Ein Rechtsanwalt hat die Möglichkeit seine Kosten nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Innerhalb dieses Gesetzes gibt es sogenannte Gebührenrahmen, in der der Anwalt sich bewegen kann. Die konkrete Höhe richtet sich vor allem nach dem Umfang der Angelegenheit, Schwierigkeit der Sache, Bedeutung der Sache für den Mandanten und Zeitaufwand. Häufig wird dabei eine sogenannte Mittelgebühr berechnet.
Auch das zuständige Gericht hat Auswirkungen auf die Anwaltskosten im Strafrecht. So ist beispielshalber die Gebühr einer Hauptverhandlung vor einen Landgericht Höher als eine Gebühr vor dem Amtsgericht.
- Honorarvereinbarung
Zudem besteht für einen Anwalt im Strafrecht die Möglichkeit entgegen der Gebührenordnung eine Honorarvereinbarung zu vereinbaren. Vor allem in Situationen in denen die gesetzlichen Gebühren in keiner Relation zu dem Arbeits- und Zeitaufwand stehen, wird in der Praxis eine Vereinbarung getroffen. Die Höhe kann dabei sehr individuell sein und lässt sich nicht pauschalisieren. Heutzutage ist der Abschluss von Honorarvereinbarungen der Normalfall.
Dies hat auch für den Betroffenen einen großen Vorteil. Aufgrund vereinbarten Pauschalbeträge lassen sich die Kosten des Strafverfahrens kalkulieren und selbst berechnen.
- Pflichtverteidigung
Sofern die Angelegenheit einer Pflichtverteidigung bedarf wird ein großer Teil der Anwaltskosten im von der Staatskasse übernommen. Das bedeutet, dass die Kosten des Strafverteidigers vom Staat beglichen werden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass diese Kosten im Anschluss des Verfahrens von dem Verurteilten zu erstatten sind.
- Freispruch
Sofern nach der Hauptverhandlung der Angeklagte freigesprochen wird und der Freispruch rechtskräftig ist, hat der Angeklagte die gesetzlich angefallenen Anwaltskosten nicht zu erstatten. Diese sind genau wie bei der Pflichtverteidigung von der Staatskasse zu tragen.
- Prozesskostenhilfe im Strafrecht
In der Praxis taucht von den Betroffenen häufig die Frage auf, ob für das Strafverfahren Prozesskostenhilfe beantragt und gewährt werden kann. Für einen Beschuldigten oder Angeklagten gibt es in Deutschland keinen Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Grund seiner wirtschaftlichen Lage. Die Kosten des Verfahrens müssen von den Betroffenen bezahlt werden. Es besteht in der Rechtsanwaltskanzlei Gramm jedoch die Möglichkeit, die Kosten aufzuteilen und diese unter Umständen in Raten zu zahlen.
Sascha Gramm
Rechtsanwalt, Strafrecht in Hannover
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