Berufung im Strafrecht

Rechtsanwalt Gramm - Hannover
Rechtsanwalt & Strafverteiger Sascha Gramm

Ist vor dem Amtsgericht ein Urteil gesprochen worden, mit dem der Angeklagte nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. In Betracht kommt neben der Revision vor allem die Berufung. Ziel ist es vor allem ein für den Betroffenen günstigeres Urteil zu erlangen. Dies kann unter Umständen ein Freispruch oder eine Strafaussetzung zur Bewährung sein.

Zulässigkeit der Berufung

Grundsätzlich ist die Berufung gegen alle erstinstanzlichen Urteile des Amtsgerichtes möglich. Eine Besonderheit existierte jedoch in der Strafprozessordnung (StPO) bei Verurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als fünfzehn Tagessätzen, bei einer Verwarnung mit einem Strafvorbehalt von nicht mehr als 15 Tagessätzen, bei einer Verurteilung zu einer Geldbuße oder bei Freispruch oder Einstellung in Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft nicht mehr als dreißig Tagessätze gefordert hatte. In diesen Fällen ist die Berufung nur dann zulässig, wenn die Berufung durch das höhere Berufungsgericht auch tatsächlich angenommen wird. Man spricht daher in der Praxis von einer Annahmeberufung.

Verbot der Schlechterstellung

Unabhängig von der Einlegung der Berufung ist anzumerken, dass durch die Einlegung des Rechtsmittels des Angeklagten die Art und die Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil der verurteilten Person durch das Berufungsgericht verändert werden darf. Das bedeutet, es durch die Einlegung der Berufung kann sich das Urteil nicht verschlechtern.

Häufige Fragen im Strafverfahren beim Einlegen von Berufung (FAQs)

Was bedeutet Berufung im Strafverfahren?

Berufung bezeichnet im Strafrecht ein, dem Angeklagten zur Verfügung stehendes, Rechtsmittel mit dem Ziel der Überprüfung eines erstinstanzlich ergangenen Urteils.

Überprüft wird die vorangegangene Gerichtsentscheidung durch ein übergeordnetes Gericht. Berufung wird von juristischen Laien auch häufig verwechselt mit den ähnlich anmutenden Rechtsmitteln Revision und Beschwerde.

Kann sich ein ergangenes Urteil verschlechtern?

Nein. Ein Urteil kann sich durch Einlegung einer Berufung niemals verschlechtern!

Wann lohnt es sich in Berufung zu gehen?

Theoretisch immer denn auch wenn eine Tat aufgrund der Beweislage (Zeugen, Videoüberwachung etc.) unstrittig ist, so besteht bei eine Berufung zumindest immer die Aussicht auf ein milderes Urteil. Die Angst vor einer härteren Strafe als bei dem erstinstanzlichen Urteil, ist unbegründet da im Falle einer Berufung das sog. Verschlechterungsverbot gilt.

Wie hoch sind die Chancen?

Das Strafverfahren beginnt von Neuem so, als hätte es ein vorheriges Verfahren niemals gegeben: Nochmalige Beweisführung, nochmaliges Vernehmen der Zeugen, neue Richter
usw. Das gesamte Verfahren wird neu aufgerollte.

Theoretisch liegen die Chancen bei einer Berufung genauso hoch wie während einer erstinstanzlichen Verhandlung. Praktisch jedoch, sollten die Chancen zumindest nicht schlechter stehen, da im ersten Prozess gemachte Erfahrungen mit einfliessen und sich so im Sinne des Angeklagten auswirken können.

Was passiert wenn man in Berufung geht?

Eine Berufung kann nur eingelegt werden innerhalb einer Woche nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils. Ist dies geschehen, so befasst sich die nächsthöhere Instanz (z.B. Amtsgericht => Landgericht) von Neuem mit dem Fall. Der dort verhandelnde Richter ist, nach Abschluss der Verhandlung, ermächtigt, ob das vorherige Urteil zu bestätigen, abzuändern oder im günstigsten Fall gar aufzuheben (Freispruch).

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Einlegungsfristen

Sofern ein Urteil mit Rechtsmittel angegriffen werden soll, ist die Rechtsmittelfrist zu beachten. Die Berufung ist nur innerhalb von einer Woche nach mündlicher Urteilsverkündung möglich. Ist diese Frist abgelaufen, dann ist das Urteil rechtskräftig und kann vollstreckt werden. Dementsprechend ist es ratsam, unmittelbar nach der Verkündung einen Strafverteidiger zu konsultieren, um schnell eine Entscheidung zu treffen.

Wirkung der Berufungseinlegung

Wird die Berufung rechtzeitig beim zuständigen Strafgericht eingelegt, dann wird die Rechtskraft des Urteils gehemmt. Das bedeutet, dass das Urteil während der Dauer des Rechtsmittelverfahrens nicht von der Staatsanwaltschaft als Strafvollstreckungsbehörde vollstreckt werden kann.

Chancen einer Berufung?

Sobald die Berufung gegen ein Urteil eingelegt wurde, erfolgt über den Anwalt die Akteneinsicht. Nach der Durchsicht der Akte ist eine Aussage über die Erfolgsaussichten möglich. Wichtig ist jedoch, dass aufgrund des bereits angesprochenen Verbotes der Verschlechterung des Urteils, eine Berufung fristgerecht eingelegt werden sollte.

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unterschrift
 Sascha Gramm
Anwalt Strafrecht in Hannover

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