Winterchaos in Deutschland: dürfen Arbeitnehmer zuhause bleiben?

Aufgrund extremer Schneefälle verbunden mit starker Glätte fragen sich viele Arbeitnehmer gegenwärtig, ob es Ihnen erlaubt ist vom Arbeitsplatz fernzubleiben. Insbesondere wenn die öffentlichen Verkehrsmittel lahmgelegt werden, ist es für viele Angestellten sehr problematisch zum Arbeitsplatz zu gelangen. In diesem kurzen Ratgeber möchte ich als Rechtsanwalt in Hannover die Rechtslage schildern.

Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Risiko des Weges zur Arbeit grundsätzlich beim Arbeitgeber liegt. Das bedeutet, dass er sicherstellen muss, dass er pünktlich an seinen Arbeitsplatz erscheint. Dabei spielt es keine Rolle, ob es schneit oder beispielshalber stürmt.  Ein „schneefrei“ kennt das deutsche Arbeitsrecht nicht.

Gibt es eine begründete Arbeitsverhinderung?

Fraglich ist, ob es unter Umständen erlaubt ist von seinem Arbeitsplatz fernzubleiben. Rechtlich kann eine begründete Arbeitsverhinderung unter sehr engen Voraussetzungen vorliegen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn beispielshalber Meteorologen vor Gefahren, wie zum Beispiel abgedeckten Dächer warnen.

Was passiert als Arbeitnehmer, wenn er nicht zur Arbeit erscheint?

Liegt keine wirksame Arbeitsverhinderung vor, ist ein Arbeitnehmer verpflichtet zur Arbeit zur erscheinen. Andernfalls droht ihm eine Abmahnung oder aber auch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dementsprechend rate ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover unverzüglich den Arbeitsgeber in Kenntnis zu setzen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass ein Arbeitsgeber oftmals das nötige Verständnis aufzeigt und gestattet, vom Arbeitsplatz fern zu bleiben.