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Wie wird der Betrug nach im Strafrecht behandelt? Formen, Strafrahmen, Verteidigung und andere Folgen

Rechtsanwalt Strafrecht HannoverDer einfach Betrug im Strafrecht stellt, vereinfacht gesagt, unter Strafe, dass der Täter seinem Opfer eine Lüge erzählt, das Opfer glaubt dieser Lüge und aufgrund dieses Umstandes überweist es beispielsweise dem Täter eine beträchtliche Summe Geld. Der Betrug ist eine der Straftaten, die statistisch von großer Bedeutung ist, es werden aber auch viele Verfahren wieder eingestellt, soweit es sich nicht um schwere Kriminalität handelt.

Der Strafrahmen für einen solchen einfachen Betrug liegt bei einer maximalen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder bei einer Geldstrafe. Das Strafmaß erhöht sich, wenn ein besonders schwerer Fall vorliegt.

Beispiele des einfachen Betrugs:

Ein bekannter Fall des Betrugs sind die sog. Ping-Anrufe, bei denen durch ein einmaliges Anklingeln eine Rufnummer im Anrufverzeichnis des Empfängers hinterlegt wird und der Angerufene bei einem Rückruf dieser Nummer Verbindung mit einem Mehrwertdienst aufgenommen wurde, welcher für den Rückrufenden kostenpflichtig war.

Ein weiterer Fall ist, wenn eine Person eine vermeintliche Rechnung per Post oder E-Mail zugeschickt bekommt, in welcher sie zur Zahlung aufgefordert wird, obwohl sie keine Leistung in Anspruch genommen hat, die eine solche Rechnung zur Folge hätte.

Es fällt auch unter den einfachen Betrugsparagrafen, wenn jemand den sog. Anstellungsbetrug begeht. In diesem Fall täuscht der Täter über Voraussetzungen, die für eine Anstellung in einem bestimmten Berufsfeld erforderlich sind, zum Beispiel, wenn er vorgibt eine Approbation als Arzt erlangt zu haben, diese aber nicht vorweisen kann. Es muss sich aber immer um Voraussetzungen handeln, die der Täter von Anfang an nicht erfüllen kann, also beispielsweise Ausbildungsabschlüsse und ähnliches.

Besonders schwere Fälle des Betrugs:

Liegt ein besonders schwerer Fall vor, so erhöht sich der Strafrahmen auf eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu maximal zehn Jahren.

Ein solcher Fall liegt bei einer gewerbs- oder bandenmäßigen Begehung vor oder wenn ein Vermögensverlust von großem Ausmaß erzeugt wurde. Dieses große Ausmaß wird vom BGH bei einer Regel-Grenze von ca. 50.000 Euro angesetzt.
Daneben ist es auch als bes. schwerer Fall anzusehen, wenn es eine große Zahl von Tatopfern gab oder wenn eine Person durch den Schaden in wirtschaftliche Not gebracht wurde.

Die Straferhöhung trifft auch den Täter, der für die Begehung seine Stellung oder Befugnisse als Amtsträger ausnutzt.
In dem Abschnitt der besonders schweren Fälle ist auch der Versicherungsbetrug festgehalten, also der Fall, wenn der Täter einen Versicherungsfall vortäuscht. In diesem Fall müsste der Täter dann gegenüber der Versicherung geltend machen, dass er einen Anspruch auf die Versicherungsleistung hat, obwohl der Schaden an dem versicherten Objekt von ihm absichtlich herbeigeführt wurde.

Andere Betrugsformen:

Neben dem sozusagen klassischen Betrug wurden auch noch andere Formen in das Strafgesetzbuch mit aufgenommen.
So gibt es außerdem den Computerbetrug, den Subventionsbetrug, den Kapitalanlagebetrug und den Kreditbetrug. Sowohl der Computerbetrug als auch der Subventionsbetrug sind ebenfalls mit einer Freiheitstrafe von maximal fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Im Falle des Kapitalanlagebetrugs und des Kreditbetrugs beträgt das Strafmaß maximal drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Je nachdem, ob es sich um einen besonders schweren Fall oder einen minder schweren Fall handelt, kann der gesetzlich vorgesehene Strafrahmen noch variieren.

der Computerbetrug:

Dieser Tatbestand erfasst die Tätigkeiten, bei denen zu einer Manipulation eines Gerätes der elektrischen Datenverarbeitung kommt. Da von dem einfachen Betrugs-Paragrafen nur der Betrug an natürlichen Personen erfasst war, bestand die Notwendigkeit durch den Computerbetrug eine Strafbarkeitslücke zu schließen.

Der Subventionsbetrug:

Diese Vorschrift erfasst die Formen des Betrugs, in denen eine Person zum Beispiel vorspielt, dass sie die Voraussetzungen erfüllt, die erforderlich sind, um eine staatliche Subvention zu erhalten oder dass sie die Subventionsgelder, deren Verwendungszweck beschränkt ist, für einen anderen Zweck verbraucht hat, als den vorgegebenen. Ein besonders schwerer Fall liegt hier beispielsweise vor, wenn es sich bei dem Täter um einen Amtsträger handelt oder er die Hilfe eines solchen ausnutzt oder wenn er aus grobem Eigennutz handelt und eine Subvention großen Ausmaßes erlangt.

Der Kapitalanlagebetrug:

Diese Vorschrift soll vor einer täuschenden Übervorteilung von Anlegern am Kapitalmarkt schützen, indem er es unter Strafe stellt, wenn in Werbemitteln unrichtige Angaben stehen oder wenn nachteilhafte Angaben verschwiegen werden. Diese Angaben müssen dann Aussagen machen, die erheblich für den Erwerb oder Nichterwerb von z. B. Wertpapieren sein.

Die möglichen Straftatbestände in diesem Bereich der Wirtschaft richten sich allerdings nicht ausschließlich nach dem Strafgesetzbuch, sondern es gibt noch weitreichendere Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz.

Der Kreditbetrug:

Dieses Delikt stellt es unter Strafe seinem Kreditgeber schriftlich oder mündlich unrichtige oder unvollständige Angaben über Bilanzen, Gewinn etc. zu machen, die für die Entscheidung über die Kreditvergabe erheblich sind und für den Täter vorteilhaft ausfallen. Auch wird bestraft, wer verschweigt, wenn sich in Unterlagen dargestellte wirtschaftliche Verhältnisse verschlechtert haben und diese auch für die Kreditgewährung von Bedeutung sind.
Täter und Opfer können in diesem Fall aber nur Unternehmen und, im Fall des Täters, auch ein vorgetäuschter Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen sein.
Wichtig ist hier auch, dass die Tat als begangen anzusehen ist, wenn die geschönten Unterlagen abgegeben wurden. Es muss also nicht zwingend zu der Gewährung, Belassung oder Veränderung des gewünschten Kredites kommen.

Damit unterscheidet sich dieses Delikt grundlegend von dem klassischen Betrug, bei welchem es tatsächlich zu der Überweisung von Geld oder eines sonstigen Vermögensverschiebung gekommen sein muss, ansonsten ist es bloß ein versuchter Betrug.

Andere Folgen eines Betrugs:

Kam es noch zu keiner Rückzahlung des erlangten Vorteils, so kann sich an das Strafverfahren noch ein zivilgerichtliches Verfahren anhängen, welches dann einen Anspruch auf Rückzahlung des Vorteils feststellen wird.

Strafverfahren und Verteidigung:

Bemerkt das Opfer den Betrug, so wird es in den meisten Fällen Anzeige erstatten, was zu der Eröffnung des Vorverfahrens führen wird. Besteht ein tatverdacht, so müssen die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft aufgenommen werden. Das Heißt, dass die Staatsanwaltschaft oder die Polizei den Sachverhalt erforscht und zu ermitteln versucht, ob sich der Betrug tatsächlich abgespielt haben könnte und wer dann als Täter in Betracht käme.

Sobald die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegenüber dem Beschuldigten bekanntgegeben wird oder er die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhält, ist es ratsam, dass der Beschuldigte Kontakt zu einem Verteidiger aufnimmt. Eine solch frühzeitige Kontaktaufnahme kann es erlauben, dass es möglicherweise zu einer Einstellung des Verfahrens kommt oder der Verteidiger in anderer Form schon einen für den Beschuldigten günstigen Einfluss auf den Lauf des Verfahrens nehmen kann.
Der Verteidiger informiert den Mandanten auch darüber, dass er auf eine Ladung der Polizei nicht reagieren oder ihr folgen muss. Ebenso wird er über sein Recht zu schweigen aufgeklärt.

Ziel der Verteidigung sollte in allen Fällen, nicht nur im Rahmen des Betrugs, die Einstellung des Verfahrens sein. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft, in dem sie abwägen muss, ob sie Anklage erheben will, die Sache einstellen will oder einen Strafbefehl beantragt.

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