Diebstahl – häufigsten Fragen in der Praxis

Strafrecht HannoverRechtsanwalt Gramm verteidigt in der Praxis vor allem auch Vermögensdelikte. Dazu gehört insbesondere der Diebstahl nach § 242 StGB. Erstaunlicherweise hat Herr Gramm dabei festgestellt, dass bei einer Vertretung zunächst immer die gleichen Fragen gestellt werden, so dass er die folgenden Fragen gerne beantworten möchte.

1.) Ich bin strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten, werde ich bestraft oder muss ich sogar ins Gefängnis?

Die Folgen der Tat richten sich in erster Linie nach dem objektiven Wert des Diebesgutes. Der Gesetzgeber hat insofern eine Wertgrenze gezogen. Bei Gegenständen bis zu einem Wert von derzeit 50,00 € spricht der Jurist von sogenannten geringwertigen Sachen. Wurde eine solche Sache entwendet, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren mithilfe eines Verteidigers frühzeitig eingestellt werden kann. . Handelt es sich um Gegenstände, die einen höheren Wert haben, entscheidet immer der Einzelfall. In der Regel ist eine Geldstrafe fällig, die sich nach Ihrem Einkommen richtet.

2.) Ich habe den Einkaufsladen noch gar nicht verlassen, trotzdem habe ich eine Anzeige wegen Diebstahls erhalten, wieso ist das so?

Rein rechtlich kann es bereits vorkommen, dass wenn Sie die Ware in eine Tasche stecken bereits ein Diebstahl vollendet sein kann. Ein Ladeninhaber hat dann nämlich keinen Zugriff mehr auf den Gegenstand. Rein rechtlich nennt man diese Gewahrsamsenklave.  Ob das immer das Fall ist, muss ausführlich geprüft werden.

3.) Während ich einkaufe werde ich von einem Detektiv beobachtet, ist das dann noch ein Diebstahlt?

Ja, es ist ein Diebstahl. Ein Diebstahl ist nämlich kein heimliches Delikt, auch wenn sie beobachtet werden, haben sie einen Diebstahl begangen und können bestraft werden.  Es kommt daher nicht darauf an, ob sie alleine sind und den Diebstahl begehen oder ob sie beobachtet werden.

4.) Nachdem ein Diebstahl begangen wurde, wurde ich aufgefordert eine Fangprämie zu zahlen. Ist dies rechtens?

Nach der Rechtsprechung sind derartige Prämien mittlerweile zulässig, dürfen jedoch nur eine gewisse Höhe haben. Sofern diese höher als 75,00 € ist, sollten Sie die Rechnung überprüfen und sich erklären lassen.

5.) Ich habe ein Hausverbot von dem Ladeninhaber erhalten, muss ich mich an das Verbot halten?

Es ist Ihnen dringend zu raten, sich an das Verbot zu halten. Tun Sie dies nämlich nicht, besteht das Risiko, dass der Ladeninhaber sie wegen Hausfriedensbruch anzeigt. Sie würden eine erneute Straftat begehen.

6.) Benötige ich bei einem Diebstahl einen Rechtsanwalt für Strafrecht?

Eine Vertretung ist zu empfehlen. Das liegt vor allem daran, dass ein Rechtsanwalt im Strafrecht einen umfassenden Einblick in die Ermittlungsakte erhält, und so eine bestmögliche Verteidigung gewährleistet ist.  So können vor allem höhere Geldstrafen verhindert werden.

Bei Fragen rufen Sie Rechtsanwalt im Strafrecht Hannover an:

0511 450 196 60

Ihr Rechtsanwalt & Strafverteidiger aus Hannover!