Eintrag im Führungszeugnis – Wann wird er gelöscht?

Ein Führungszeugnis ist eine offizielle Urkunde, die Auskunft darüber gibt, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Es ist ein wichtiges Dokument, das oft von Arbeitgebern, Behörden oder anderen Institutionen angefordert wird, um das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Integrität einer Person zu überprüfen.

Wenn eine Person in Deutschland strafrechtlich verurteilt wird, wird diese Verurteilung in der Regel in das Führungszeugnis eingetragen. Der Eintrag kann jedoch nicht für immer bestehen bleiben, sondern wird im Laufe der Zeit gelöscht.

Welche Eintragungsarten gibt es?

Grundsätzlich gibt es drei Arten von Einträgen im Führungszeugnis: „Keine Eintragung“, „Einfache“ und „Erweiterte“ Eintragungen.

„Keine Eintragung“ bedeutet, dass die Person nicht vorbestraft ist und somit kein Eintrag im Führungszeugnis vorliegt.

„Einfache“ Eintragungen beziehen sich auf Verurteilungen, bei denen das Strafmaß eine Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten beträgt.

„Erweiterte“ Eintragungen betreffen Verurteilungen, bei denen das Strafmaß höher als die oben genannten Grenzen ist.

Wie lange sind die Löschungsfristen?

Die Löschfristen für die verschiedenen Arten von Einträgen unterscheiden sich.

Bei „Keine Eintragung“ wird das Führungszeugnis nicht automatisch gelöscht, da es keine Einträge gibt.

Bei „Einfachen“ Eintragungen beträgt die Löschfrist drei Jahre nach Rechtskraft der Verurteilung, bei „Erweiterten“ Eintragungen beträgt die Löschfrist fünf Jahre nach Rechtskraft der Verurteilung. Es sei denn, es handelt sich um Verurteilungen wegen bestimmter Sexualstraftaten, bei denen die Löschfrist zehn Jahre beträgt, oder um Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe oder Sicherungsverwahrung, bei denen der Eintrag im Führungszeugnis nicht gelöscht wird.

Kann ein Eintrag früher gelöscht werden?

Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, den Eintrag im Führungszeugnis früher löschen zu lassen. Zum Beispiel kann eine Person, die eine „Einfache“ Eintragung hat, nach zwei Jahren ein Antrag auf Löschung stellen, sofern seitdem keine weiteren Verurteilungen erfolgt sind. Bei „Erweiterten“ Eintragungen kann ein Antrag auf Löschung nach drei Jahren gestellt werden, sofern die Verurteilung keine Sexualstraftat oder eine Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe oder Sicherungsverwahrung betrifft.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Verurteilungen aus dem Führungszeugnis gelöscht werden können. Insbesondere Verurteilungen wegen schwerer Straftaten, wie z.B. Mord, bleiben lebenslang im Führungszeugnis bestehen.

Fazit:

Insgesamt ist das Führungszeugnis ein wichtiger Bestandteil des deutschen Strafrechtsystems, dass Auskunft darüber gibt, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Die Löschfristen für Einträge im Führungszeugnis sind je nach Art der Verurteilung und Strafmaß unterschiedlich. Eine Person kann jedoch auch einen Antrag auf vorzeitige Löschung stellen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Verurteilungen aus dem Führungszeugnis gelöscht werden können.

Wenn Sie einen Eintrag in Ihrem Führungszeugnis haben und Fragen zur Löschung haben, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, den Antrag auf Löschung korrekt auszufüllen und sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Dokumente und Informationen bereitstellen, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Löschung zu erhöhen.

Darüber hinaus kann ein Anwalt Sie auch darüber informieren, ob bestimmte Verurteilungen aus dem Führungszeugnis gelöscht werden können oder nicht. Wenn Sie eine lebenslange Eintragung in Ihrem Führungszeugnis haben, kann ein Anwalt Ihnen auch dabei helfen, andere rechtliche Optionen zu prüfen, um Ihre Situation zu verbessern.

Zusammenfassend ist das Führungszeugnis ein wichtiger Bestandteil des deutschen Strafrechtsystems, der Auskunft darüber gibt, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Die Löschfristen für Einträge im Führungszeugnis sind je nach Art der Verurteilung und Strafmaß unterschiedlich. Eine Person kann jedoch auch einen Antrag auf vorzeitige Löschung stellen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn Sie Fragen zur Löschung Ihres Eintrags im Führungszeugnis haben, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.