Wo ist das Strafrecht geregelt?

Rechtsanwalt Familienrecht HannoverDas Strafrecht lässt sich in zwei Gebiete unterteilen:

  • das materielle Strafrecht
  • das formelle Strafrecht

Bei dieser Untergliederung stellt sich die Frage: Wo ist das Strafrecht geregelt?

Die Antwort auf diese Frage lässt sich beantworten, wenn man den Aufbau des Strafrechts deutlich macht:

Das materielle Strafrecht

Das materielle Strafrecht umfasst alle Normen, die gewisse Verhaltensweisen unter Strafe stellen und regelt die Rechtsfolgen von Straftaten. Es ist zu großen Teilen im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.

Darüber hinaus gibt es aber noch Nebengesetze in denen spezielle Bereiche des Strafrechtes geregelt werden. Als Spezialfall des Strafrechts gilt das Jugendstrafrecht, welches im Jugendgerichtsgesetz (JGG) eigenständig geregelt ist und auf dem StGB aufbaut.

Das formelle Strafrecht

Das formelle Strafrecht regelt die Voraussetzungen und die Art der Durchsetzung staatlicher Strafen. Davon umfasst ist das Strafprozessrecht, dessen Grundlage die Strafprozessordnung bildet.

Das Strafrecht

Den größten Teil des Strafrechts nimmt im deutschen Recht das Strafgesetzbuch ein. Das Strafrecht was heutzutage in Deutschland angewendet wird, geht weitgehend auf das 19. Jahrhundert zurück. Die ursprünglichen Überlegungen zum Strafrecht wurden im Laufe der Zeit vielfach erweitert, angepasst und aktualisiert, sodass daraus 1871 das Strafgesetzbuch, wie man es heute kennt, entstand. Auch das StGB in seiner Form ist einem stetigen Wandel und ständigen Anpassungen ausgesetzt.

Neben dem StGB sind es vor allem die Nebengesetze, die noch weitere Bereiche des Strafrechts regeln. Dazu gehören beispielsweise das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Waffengesetz. Strafvorschriften lassen sich aber auch vereinzelt in öffentlich-rechtlichen Gesetzen finden. Das Jugendstrafrecht stellt einen spezielleren Fall des Strafrechts dar und ist eigenständig im JGG geregelt. Es baut auf dem allgemeinen Strafrecht auf, trifft aber in vielen Belangen Abweichungen davon und ordnet für Jugendliche beispielsweise andere Sanktionsmittel und Strafrahmen an.

Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten gehören lediglich im weiteren Sinne zum Strafrecht.

Aufbau des StGB

Das StGB lässt sich zunächst in zwei Bereiche teilen:

  • der Allgemeine Teil
  • der Besondere Teil

Innerhalb dieser Bereiche lassen sich weitere Unterteilungen vornehmen, die als Abschnitte bezeichnet werden, welche sich wiederum in Titel untergliedern.

Der Allgemeine Teil des StGB

Im Allgemeinen Teil des StGB enthalten sind Regelungen, die sich in ihrer Anwendung auf das gesamte Strafrecht also auch auf das Jugendstrafrecht und Nebenstrafrecht beziehen, sofern in den entsprechenden Nebengesetzen keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

Eines der wichtigsten Strafrechtsprinzipen „Keine Strafe ohne Gesetz“ ist im Allgemeinen Teil verankert und stellt eine Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips dar. Ferner wird der Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts geregelt, ebenso wie die möglichen Rechtsfolgen.

Auch Vorschriften über den Versuch und die Täterschaft und Teilnahme sind im Allgemeinen Teil enthalten. Für die Praxis auch besonders wichtig sind die Regelungen zur Notwehr und zum Notstand.

Der Besondere Teil

Der Besondere Teil beinhaltet die verschiedenen Tatbestände. Darunter fallen strafrechtlich relevante Handlungen, die im Besonderen Teil des StGB durch abstrakte Merkmale bezeichnet werden. Durch das StGB werden verschiedene Rechtsgüter vor strafrechtlich relevanten Handlungen beschützt, indem die Verletzung der Rechtsgüter unter Strafe gestellt wird. Diese Güter bilden gleichzeitig auch die Grundlage des Systems innerhalb des Besonderen Teils.

„Sich strafbar machen“

Bei der Frage: Wo ist das Strafrecht geregelt? stellt sich zusätzlich die Frage wann sich jemand strafbar gemacht hat.

Ob sich einer strafbar gemacht hat, richtet sich das einer strikten schematischen Prüfung:

  • Tatbestand, sowohl objektiv als auch subjektiv
  • Rechtswidrigkeit
  • Schuld

Diese schematisierte Prüfung dient der Herstellung und Wahrung von Rechtssicherheit.

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