Häusliche Gewalt – Gewalt gegen Frauen – Rechtsanwalt für Strafrecht Gramm aus Hannover
Auch in einer gesunden Partnerschaft oder Ehe kann es zu Streitigkeiten kommen, die grundsätzlich juristisch belanglos sind. Wird jedoch eine gewisse Grenze überschritten, sprich man in der Praxis von häuslicher Gewalt. Die Gewalt findet vor allem gegen Frauen, aber auch gegen Kinder statt. Gewalt gegen Männer kommt im gesellschaftlichen Leben ebenfalls, jedoch weitaus weniger und tendenziell anders geartet vor.
Was ist häusliche Gewalt überhaupt?
Fraglich ist zunächst was überhaupt als häusliche Gewalt zu verstehen ist. Ist dabei etwa nur die körperliche Gewalt gegenüber einer Person gemeint? Der Gesetzgeber hat keine Definition in das Gesetz verankert. Häusliche Gewalt hat vielfältige Formen. Beispielsweise kann eine Körperverletzung nach § 223, § 224 StGB, eine Freiheitsberaubung nach § 239 StGB, eine Nötigung nach § 240 StGB, eine sexuelle Nötigung nach § 177 StGB oder auch eine Vergewaltigung eine häusliche Gewalt darstellen. In einigen Fällen kann auch ein Tötungsdelikt (Totschlag/Mord) eines der stärksten Form einer häuslichen Gewalt vorliegen.
Gewalt gegen Frauen – Zahlen und Daten
Gewalt in Partnerschaften und Familien betrifft Frauen überdurchschnittlich häufig. Die aktuellen Zahlen sind alarmierend: Im Jahr 2024 wurden in Deutschland laut Bundeskriminalamt über 135.000 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt, das sind knapp 80 Prozent aller betroffenen Personen. Insgesamt wurden 265.942 Menschen Opfer häuslicher Gewalt, wobei rund 73 Prozent davon Frauen sind. Fast täglich wird in Deutschland eine Frau durch ihren (Ex-)Partner getötet – im Jahr 2024 waren es 132 Frauen, darunter viele Mütter. Neben körperlicher Gewalt sind auch psychische, sexuelle und digitale Übergriffe weit verbreitet. So wurden allein 2024 12.912 Frauen durch ihren (Ex-)Partner schwer verletzt und 4.634 Frauen erlebten sexualisierte Gewalt in der Partnerschaft. Statistisch gesehen erleidet in Deutschland weniger als alle 4 Minuten eine Frau Gewalt durch ihren aktuellen oder ehemaligen Partner. Die Täter sind in über drei Viertel der Fälle männlich. Gewalt gegen Frauen ist damit gesellschaftlich und rechtlich ein besonders relevantes Thema; sowohl polizeilicher Schutz als auch juristische Beratung und die Unterstützung durch Frauenhäuser oder spezialisierte Rechtsanwälte sind wichtige Maßnahmen, um Betroffenen schnell und wirksam zu helfen.
Welche Schutzmöglichkeiten hat ein Opfer von häuslicher Gewalt in Deutschland?
Ist eine Person Opfer geworden, so bietet das Gesetz zahlreiche Schutzmöglichkeiten an. Zum einen kann der oder die betroffene Person natürlich eine Strafanzeige erstatten. In der Regel wird sodann die Polizei gegenüber der handelnden Person (Täter) einen Platzverweis aussprechen. Dieser Platzverweis stellt eine Maßnahme dar, die lediglich kurzzeitig befristet ist. Hat beispielsweise eine häusliche Gewalt in den gemeinsamen Räumlichkeiten stattgefunden, kann ein Antrag auf Wohnungszuweisung bei dem zuständigen Amtsgericht gestellt werden.
Das Gericht überprüft sodann, ob es unzumutbar ist, wenn das Opfer weiterhin mit dem Täter unter einem Dach leben muss. In vielen Situation ist die Beweismöglichkeit für eine Wohnungszuweisung jedoch sehr schwierig. Frauen können daher auch Unterstützung beim örtlichen Frauenhaus erhalten. Im Frauenhaus können selbstverständlich auch die gemeinsamen Kinder mitgenommen werden.
Das Frauenhaus bietet Frauen zunächst bei häuslicher Gewalt Schutz, sodass alle notwendigen Maßnahmen in Ruhe und überlegt in die Wege geleitet werden können.
Ich berate Sie gerne zum Thema häusliche Gewalt Hannover unter:
0511 – 450 196 60
Was passiert mit dem Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt?
Primär ist zunächst zu überprüfen, ob auch Gewalt gegen Kinder vorliegt. Ist das der Fall sollte der Umgang zu den gemeinsamen Kindern unverzüglich eingestellt werden. Andernfalls kann ein Antrag beim Familiengericht auf Aussetzung des Umgangs beantragt werden (Schutzanordnung).
Das Gericht wird sodann überprüfen, ob unter Umständen ein begleiteter Umgang, zum Beispiel in den Räumlichkeiten des Jugendamtes, stattfinden kann.
Wenn eine Person zu Unrecht wegen häuslicher Gewalt angezeigt wird
Leider werden die vorhanden juristischen Möglichkeiten in einigen Situationen bewusst ausgenutzt und eine Person wird zu Unrecht beschuldigt. In der Regel erhält die betroffene Person zunächst einen Platzverweis und relativ zeitnah eine Beschuldigtenanhörung von der Polizei. Sollte das der Fall sein, sollte zunächst Ruhe bewahrt werden. Über einen Rechtsanwalt im Strafrecht kann zuerst Akteneinsicht beantragt werden und anschließend eine Stellungnahme abgegeben werden.
Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger aus Hannover!
