Coronavirus: Ausgangssperre droht – was passiert, wenn eine Person sich an die Sperre nicht hält?

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Bevölkerung gebeten zuhause zu bleiben, um eine Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Sollte jedoch ein sprunghafter Anstieg an Menschen mit einer Corona-Infektion zeitnah erfolgen, ist davon auszugehen, dass eine bundesweite Ausgangssperre verhängt wird.

Was ist überhaupt eine Ausgangssperre?

Zunächst ist hervorzuheben, dass eine Ausgangsperre nur verordnet wird, wenn sich ein Land in einem Ausnahmezustand befindet. Aufgrund der aktuellen Lage, ist dieser Ausnahmezustand juristisch zu bejahen. Die Verhängung einer Ausgangssperre wegen des Coronavirus führt dazu, dass alle Personen grundsätzlich das Haus nicht verlassen dürfen. Ihnen ist es untersagt, öffentliche Straßen und Orte zu betreten.

Gibt es Ausnahmen von dem Verbot das Haus zu verlassen?

Fraglich ist natürlich, ob es Ausnahmen dahingehend gibt, dass eine Person das Haus verlassen darf. Dabei ist zunächst festzustellen, dass es keinen „Katalog“ gibt, der Ausnahmen von der Ausgangssperre vorsieht. In Mitterteich in Bayern besteht bereits eine Ausgangssperre, bei der die Bewohner folgendes derzeit noch dürfen:

  • Hin- und Rückweg zur Arbeit
  • Einkäufe für den täglichen Bedarf
  • Besuche von Arztpraxen, Sanitätshäusern, Optiker, Hörgeräteakustiker und Gesundheitspraxen, Apothekenbesuche
  • Geldabheben / Briefe versenden und abholen
  • Feuerwehr- und Rettungskräfte zur Abwehr von Gefahren

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Ausgangsperre halte?

Juristisch ist diese Frage bisher nicht abschließend geklärt. Nach dem Gesetzgeber ist es unstreitig, dass bei einem Verstoß gegen eine Quarantäneanordnung eine Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren droht. Dies ist in § 75 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz  (IfSG) normiert. 

Eine Quarantäneanordnung wirkt jedoch nur gegenüber einer Person und ist grundsätzlich nur vorübergehender Natur. Eine Ausgangssperre ist von einer Quarantäneanordnung jedoch strikt zu trennen. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die oben genannten Strafandrohung nicht greift.

Ein Verstoß gegen die Ausgangssperre stellt daher eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit Bußgeldern geahndet wird. Theoretisch könnten Geldstrafen bis zu 25.000 EUR verhängt werden. Wie hoch die Bußgelder jedoch tatsächlich sein werden, kann derzeit nicht abschließend gesagt werden. In unserem Nachbarland Frankreich werden beispielsweise Bußgelder bis zu einer Höhe von 135 EUR verhängt.

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  Kategorie: Allgemein
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