Kaufgegenstand defekt? so sollten Sie Ihre Ware richtig reklamieren

Haben Sie eine Ware, beispielsweise einen Fernseher oder eine Kuchenmaschine gekauft, dann gehen Sie in der Regel davon aus, dass das Produkt auch noch Jahre nach dem Kauf ordnungsgemäß funktioniert. Leider kommt es jedoch häufiger vor, dass das Produkt einen Mangel aufweist, sodass sich für Sie als Käufer die Frage stellt, wie reklamieren ich eigentlich richtig. Eine richtige Reklamation ist das A und O.

Liegt überhaupt ein Mangel vor?

Juristisch ist zunächst zu klären, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, der zu einer Reklamation berechtigt. Ein Mangel im Kaufrecht liegt vor allem dann vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Kurz, wenn der Gegenstand nicht mehr funktioniert, wie er eigentlich sollte. Der Mangel darf ferner nicht durch den Käufer verursacht werden.  Ist beispielsweise ein Elektrogerät heruntergefallen und funktioniert nunmehr nicht mehr, dann kann ein Anspruch gegen den Verkäufer nicht mehr hergeleitet werden.

Liegt ein Mangel vor hat der Gesetzgeber dem Käufer einen Gewährleistungsanspruch zur Verfügung gestellt. Der Käufer hat daher das Recht vom Verkäufer den Mangel beseitigen zu lassen. Der Gewährleistungsanspruch beträgt insgesamt 2 Jahre nach dem Kauf und der Übergabe der Ware.  Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass wenn ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monaten nach dem Kauf erfolgt, man davon ausgehen kann, dass der Mangel bereits bei der Übergabe der Sache vorlag.

Wie sollte ein Mangel nunmehr reklamiert werden?

Liegt ein Mangel vor, dann ist es sinnvoll unverzüglich den Verkäufer der Ware darüber in Kenntnis zu setzen und eine Mängelbeseitigung verlangt werden. Handelt es sich um einen Händler vor Ort dann bringen Sie das Gerät dorthin und lassen sich die Abgabe schriftlich bestätigen. Haben Sie den Artikel jedoch im Internet erworben ist es ratsam, dass Sie vorher nachweislich den Verkäufer auf die Mängel hingewiesen haben. Vor allem in der Praxis ist es sinnvoll diesen Nachweis zu besitzt.  Auch ist es aus anwaltlicher Sicht ratsam eine Frist zur Beseitigung des Mangels zu setzen. Je nach Produkt ist eine Frist von 2-4 Wochen dabei angemessen.

Abgrenzung Gewährleistung zum Umtausch bei einer Reklamation

Da gesetzlich ein Gewährleistungsanspruch besteht muss der Käufer dem Verkäufer die Möglichkeit einräumen den Mangel auch zu beheben. Insbesondere hat der Käufer grundsätzlich kein Recht auf ein neues Gerät.  Davon zu unterscheiden ist ausdrücklich die Umtauschmöglichkeit/ Umtauschrecht eines Kunden. Auf Kulanz bieten viele Verkäufer oder Online-Händler bei einem Mängel die Möglichkeit den Artikel umzutauschen. Ein Umtausch stellt jedoch ausdrücklich eine freiwillige Leistung des anderen Vertragspartners dar. Solange ein Umtauschrecht nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann ein Umtausch gerichtlich nicht durchgesetzt werden.

Wie verhält es sich bei einer Reklamation, wenn eine zusätzliche Garantie abgeschlossen wurde?

Eine Garantie ist oftmals eine zusätzliche Vereinbarung des Käufers mit dem Verkäufer. Insofern steht es den Vertragsparteien frei, einen Umtausch oder eine Mangelbeseitigung vertraglich zu regeln. Wichtig ist dabei jedoch nur, dass der Garantievertrag die Gewährleistungsansprüche nicht berührt. Eine Garantie steht insofern neben einer im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Gewährleistung.

Was passiert, wenn der Verkäufer die Reklamation nicht annimmt?

Haben Sie einen Artikel reklamiert und weigert sich der Verkäufer den Gegenstand zu reparieren oder auszutauschen ist die klare Empfehlung, dass Sie sich die Verweigerung schriftlich geben lassen.

Liegt eine schriftliche Verweigerungserklärung vor, dann können Sie entweder vom Vertrag zurücktreten, oder aber nachträglich den Kaufpreis mindern.

Was sollte Sie tun, wenn der Mangel nicht fristgerecht behoben wird?

Sofern Ihr Vertragspartner den Mangel nicht fristgerecht behoben hat, können Sie grundsätzlich ebenfalls vom Vertrag zurücktreten oder aber den Kaufpreis mindern. Dabei ist jedoch hervorzuheben, dass eine Aussage, die für alle Fälle gilt an dieser Stelle nicht getroffen werden kann.

Es kommt wie immer im juristischen Bereich auf den Einzelfall an.

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  Kategorie: Allgemein
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