Fahrverbot – was tun?

Was ist unter einem Fahrverbot zu verstehen?

Wurde Ihnen gegenüber ein Fahrverbot ausgesprochen, müssen Sie für die festgelegte Dauer dieses Verbots den Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgeben. Die Dauer der verhängten Fahrverbote kann variieren. Die Mindestdauer beträgt einen Monat. Es können jedoch auch Fahrverbote für eine Dauer von bis zu sechs Monaten verhängt werden. In dieser Zeit ist es Ihnen verboten, Kraftfahrzeuge jeglicher Art im Straßenverkehr zu führen. Dazu gehören neben dem Pkw, dem Lkw oder dem Motorrad auch Mofas. Weiterhin ist neuerdings zu beachten, dass auch Fahrräder mit Motor sowie elektrisch betriebene Scooter von Fahrverboten umfasst sind. Ein herkömmliches Fahrrad zu fahren ist hingegen in den üblichen Fällen weiterhin erlaubt. Eine Ausnahme hiervon kann jedoch bestehen, sodass auch das Fahren von Fahrrädern verboten wird.

Zu beachten ist, dass neben behördlichen oder gerichtlichen Fahrverboten auch ärztliche Fahrverbote gerechtfertigt sein können. Das ist dann der Fall, wenn Ihnen der Arzt aufgrund einer Krankheit oder einer sonstigen gesundheitlichen Auffälligkeit untersagt, Kraftfahrzeuge zu führen. Ein solches Verbot ist zwar nicht rechtsverbindlich, kann jedoch bei Missachtung dazu führen, dass Sie wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr strafrechtlich belangt werden können, sollten Sie trotz des ausgesprochenen Verbots ein Fahrzeug führen und dabei einen Unfall verursachen.

Wann drohen Ihnen behördliche oder gerichtliche Fahrverbote?

Die häufigsten Gründe, die zur Aussprache von Fahrverboten führen, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen. Fuhren Sie innerorts 31 km/h oder außerorts 41 km/h schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, müssen Sie damit rechnen, den Führerschein für einen Monat abzugeben. Ab einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 61 km/h außerorts beträgt das Verbot schon zwei Monate, ab 71 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung sogar drei Monate. Innerorts verringern sich diese Grenzen um jeweils 10 km/h.

Eine weitere Ursache für Fahrverbote kann der Genuss von Alkohol sein. Überschreiten Sie die Grenze von 0,5 Promille, müssen Sie Ihr Fahrzeug für einen Monat stehenlassen. Überschreiten Sie einen Wert von 1,1 Promille, wird Ihnen die Fahrerlaubnis komplett entzogen. Der Führerschein muss ebenfalls abgegeben werden, sollten Sie unter dem Einfluss illegaler Drogen ein Fahrzeug geführt haben.

Weiterhin können Rotlichtverstöße zu Fahrverboten führen. Überfahren Sie eine rote Ampel und gefährden dabei den Straßenverkehr, beträgt die Dauer des Fahrverbots einen Monat. War eine Ampel schon länger als eine Sekunde rot und wird überfahren, beträgt die Dauer des Fahrverbots grundsätzlich mindestens einen Monat, unabhängig von einer vorhandenen Gefährdung.

Sollte Ihnen eine Straftat nachgewiesen werden, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs steht, drohen bei einer Verurteilung ebenfalls Fahrverbote, die vom Gericht ausgesprochen werden. Zu diesen Straftaten zählen Nötigungen und Beleidigungen im Straßenverkehr, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie verschiedene Arten des Kennzeichenmissbrauchs oder auch das Fahren ohne gültige Zulassung. In diesen Fällen bestimmt das Gericht die Dauer eines Fahrverbots unter Würdigung des Einzelfalls. Es besteht die Möglichkeit, Fahrverbote von bis zu sechs Monaten auszusprechen. Alternativ kommt auch der Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht.

Radfahrer können gleichermaßen mit Fahrverboten belegt werden. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn unter Alkohol- oder Drogeneinfluss eine Gefährdung des Straßenverkehrs erfolgte. Das Fahrverbot kann sich dabei auf Kraftfahrzeuge sowie auf das Fahrrad beziehen. In Fällen, in denen Radfahrer ständig Verkehrsregeln missachten, kann dieses Verhalten sogar zum kompletten Entzug der Fahrerlaubnis führen, sodass keine Kraftfahrzeuge und keine Fahrräder genutzt werden dürfen. Solche Fahrverbote sind von einem Gericht auszusprechen. Zu beachten ist dabei, dass Radfahrer vom Gericht mit Fahrverboten belegt werden können, die sich auf das Fahrrad beziehen, obwohl sie gar keinen Führerschein besitzen.

Wann müssen Wiederholungstäter mit Fahrverboten rechnen?

Im Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen gilt als Wiederholungstäter, wer zweimal innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h überschritten hat. In diesen Fällen drohen Fahrverbote schon ab dieser Geschwindigkeitsüberschreitung. Zudem gilt jeder als Wiederholungstäter, der binnen der letzten zwei Jahre vor einem vorgeworfenen Verstoß bereits einmal den Führerschein abgegeben musste. Die Folgen können längere Fahrverbote und höhere Bußgelder sein.

Wann ist ein verhängtes Verbot anzutreten?

Ersttäter haben nach der Aussprache von Fahrverboten meist eine Frist zur Verfügung, innerhalb derer sie das Fahrverbot antreten können. In der Regel muss der Antritt innerhalb der nächsten vier Monate erfolgen und kann von der betroffenen Person selbst gewählt werden. Das gewährt Betroffenen einen gewissen Spielraum, die Situation bestmöglich zu klären. Wichtig zu wissen ist dabei nur, dass das verhängte Verbot innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums anzutreten ist. Eine Staffelung ist nicht möglich. Wiederholungstätern steht diese Möglichkeit nicht zur Verfügung, sie müssen ohne eine Karenzzeit ihr Fahrverbot antreten, sobald die Verhängung rechtskräftig ist.

Daher ist es wichtig, sich gegen drohende Fahrverbote innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist zu wehren. Diese ist aus den Anhörungsbögen ersichtlich, welche vor der Verhängung versendet werden und die Gelegenheit zur Stellungnahme bieten. Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines erlassenen Bescheids haben, lassen Sie das Fahrverbot prüfen. Dabei unterstützt Sie ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ein Fahrverbot prüfen zu lassen kann sich durchaus lohnen, denn nicht alle Geschwindigkeitsmessungen werden korrekt durchgeführt.

Was passiert, wenn Sie trotz eines verhängten Fahrverbots fahren?

Während Sie Ihren Führerschein abgegeben haben, sind Sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Führen Sie in dieser Zeit ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr, begehen Sie eine Straftat. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Zudem erhält der Täter drei Punkte in Flensburg und muss mit einem Fahrerlaubnisentzug für mindestens sechs Monate rechnen und ein hohes Bußgeld zahlen. Wichtig zu wissen ist, dass die Möglichkeit besteht, beim Vorliegen einer Missachtung eines Fahrverbots das Tatfahrzeug einzuziehen. Daher sollte man sich unbedingt an bestehende Fahrverbote halten, da sonst noch mehr Ärger droht. Nebenbei sei erwähnt, dass Fahrverbote nur für den öffentlichen Straßenverkehr gelten. Auf Ihren Privatgrundstücken dürfen Sie auch während der Dauer eines Fahrverbots Kraftfahrzeuge bewegen.

Was sind die Unterschiede zwischen Fahrverboten und einer Entziehung der Fahrerlaubnis?

Bei verhängten Fahrverboten haben Sie als betroffene Person Ihren Führerschein für die Dauer der Verhängung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu übergeben. Diese verwahrt ihn während der Zeit des Fahrverbots. Anschließend erhalten Sie Ihren Führerschein zurück und dürfen ab diesem Zeitpunkt wieder Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen, ohne dass Sie weitere Auflagen erhalten. Anders gestaltet sich der Entzug der Fahrerlaubnis. Während Fahrverbote zeitlich begrenzt sind, kann der Entzug der Fahrerlaubnis auch dauerhaft erfolgen. Steht der Fahrerlaubnisentzug in Verbindung mit einer bestimmten Frist, kann die Fahrerlaubnis erst nach Ablauf dieser Frist erneut beantragt werden. Dazu muss sie jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen neu erworben werden. Konkret bedeutet das, dass eine Fahrschule besucht und erfolgreich die Prüfungen absolviert werden müssen, bevor die Fahrerlaubnis erteilt wird. Zudem kann der erneute Erwerb einer Fahrerlaubnis an Bedingungen geknüpft sein, beispielsweise an die Teilnahme an einer MPU, bei der die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nachzuweisen ist. Der Fahrerlaubnisentzug ist daher im Vergleich zu Fahrverboten die härtere Strafe.