Düsseldorfer Tabelle 2019 – Unterhaltstabelle ab 01.01.2019

Die Berechnung des Kindesunterhaltes ist ein großer Bestandteil eines Rechtsanwaltes im Familienrecht. Soll der Unterhalt berechnet werden die vor allem die Düsseldorfer Tabelle als Maßstab und Richtlinie zur Berechnung des Unterhalts. Die Düsseldorfer Tabelle wird dabei regelmäßig angepasst und durch das OLG Düsseldorf veröffentlicht. Die letztmalige Anpassung erfolgte für den Zeitraum ab dem 01.01.2019.

Änderungen Kindesunterhalt ab 01.01.2019

Ab dem 01.01.2019 wurden die Unterhaltsbeträge angepasst und erhöht. Im Vergleich zu dem Jahr 2018 kam es zu einer leichten Erhöhung in den einzelnen Einkommensstufen. So stieg der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr auf 354 EUR. Bei Kindern zwischen dem 6. und dem 11. Jahr auf 406 EUR und bei Kindern zwischen dem 12. bis zum 18. Lebensjahr auf 476 EUR.

Düsseldorfer Tabelle

NETTOEINKOMMEN DES
UNTERHALTSPFLICHTIGEN IN €
ALTERSSTUFEN IN JAHREN (§ 1612 A I BGB)
BETRÄGE IN €
PROZENT BEDARFS-
KONTROLL-
BETRAG IN €
0-5 6-11 12-17 AB 18
1. bis 1.900 354 406 476 527 100 880/ 1.080
2. 1.901-2.300 372 427 500 554 105 1.300
3. 2.301-2.700 390 447 524 580 110 1.400
4. 2.701-3.100 408 467 548 607 115 1.500
5. 3.101-3.500 425 488 572 633 120 1.600
6. 3.501-3.900 454 520 610 675 128 1.700
7. 3.901-4.300 482 553 648 717 136 1.800
8. 4.301-4.700 510 585 686 759 144 1.900
9. 4.701-5.100 539 618 724 802 152 2.000
10. 5.101-5.500 567 650 762 844 160 2.100
Bei Einkommen über 5.501 Euro netto wird einzelfallabhängig ermittelt

Anhebung des Kindergeldes ab 2019

Des Weiteren ist eine Erhöhung des Kindergeldes ab dem 01.07.2019 geplant. Danach sollen die betreuenden Elternteile mehr Kindergeld erhalten als bisher.

Das monatliche Kindergeld soll ab dem Juli 2017 also

  • beim 1. und 2. Kind 204 Euro,
  • beim 3. Kind 210 Euro,
  • beim 4. und jedem weiteren Kind 235 Euro

betragen. Bei der Berechnung des Unterhaltes wird die Hälfte des Kindergeldes vom zu zahlenden Kindesunterhalt abgezogen. Ab Volljährigkeit wird der gesamte Betrag in Abzug gebracht.

  Kategorie: Familienrecht
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