Kostenlose Scheidung – ist das möglich?

Rechtsanwalt HannoverHaben Eheleute sich dazu entschieden die Ehe einen Antrag auf Ehescheidung zu stellen, kommt häufig die Frage auf, ob es bei einer schlechten wirtschaftlichen Situation der Beteiligten möglich ist, eine kostenlose Scheidung vor dem Familiengericht umzusetzen.

Grundsätzlich sollte an dieser Stelle daher zunächst erläutert werden, dass die Scheidungskosten sich maßgeblich nach den Einkommensverhältnissen und dem vorhandenen Vermögen bemessen. Je höher das Vermögen und das Einkommen sind, desto höher sind die Scheidungskosten.

Bei einer grundsätzlich schlechten wirtschaftlichen Situation der Beteiligten führt das erst einmal dazu, dass die Scheidungskosten – bestehend aus Anwaltskosten und Gerichtskosten- entsprechend angepasst werden. In einigen Situationen ist es den Beteiligten jedoch gänzlich unmöglich die Kosten einer Scheidung zu tragen, so dass sich die Frage nach einer kostenlosen Scheidung stellt.

Grundsätzlich kann eine Scheidung niemals „kostenlos“ im juristischen Sinne sein. Personen, die jedoch kein Einkommen oder ein sehr niedriges Einkommen haben, können einen entsprechenden Verfahrenskostenhilfeantrag (Prozesskostenhilfe) beim Familiengericht stellen.

Bei einer Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe übernimmt die Staatskasse die gesamten Kosten einer Ehescheidung, inklusive aller Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten.

Insofern lässt sich zunächst sagen, dass einige Personen tatsächlich von staatlichen Hilfen profitieren können und dadurch Scheidungskosten sparen können. Anzumerken ist dabei jedoch dringend, dass es sich bei der Übernahme der Kosten durch den Staat um einen ratenfreien Kredit handelt, der unter gewissen Voraussetzungen nach der Scheidung zurückzuzahlen ist.

Das Gericht überprüft daher nach erfolgter Ehescheidung in regelmäßigen Abständen, ob sich die wirtschaftliche Situation der geschiedenen Personen nachträglich verändert hat. Ist das der Fall, dann kann es passieren, dass das Gericht die Kosten der Scheidung als Ganzes oder zumindest einen Teil zurückfordert. Erst nach Ablauf von insgesamt 4 Jahren ist eine Rückforderung des Staates nicht mehr möglich und es handelt sich dann bei der Bewilligung um eine „Schenkung“ des Staates.

Insofern kann dann von einer kostenlosen Scheidung gesprochen werden.

Bei Fragen kontaktieren Sie Herrn Gramm unverbindlich als Rechtsanwalt im Familienrecht in Hannover unter:

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  Kategorie: Familienrecht
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