Anwalt für Familienrecht in Hannover – Sascha Gramm

Sascha Gramm
Anwalt für Familienrecht in Hannover
Die Anwaltskanzlei Sascha Gramm berät und vertritt Sie in allen Fragen des Familienrechts in Hannover und bundesweit – persönlich, verständlich und mit über 15 Jahren Erfahrung. Ob Sorgerecht, Unterhalt, Ehevertrag oder Trennung: Als Anwalt für Familienrecht in Hannover entwickle ich für jede Situation eine maßgeschneiderte Lösung und begleite Sie durch jede Phase.
Familienrecht in Hannover – meine Schwerpunkte im Überblick
Als Anwalt für Familienrecht in Hannover berate ich Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Die folgenden Schwerpunkte bilden den Kern meiner Arbeit – zu jedem Bereich finden Sie unten eine kurze Einordnung und den Weg zur vertiefenden Beratung.
Trennung & Scheidung – Ablauf, Voraussetzungen, Kosten und Durchführung des Scheidungsverfahrens
Sorgerecht & Umgangsrecht – gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsregelungen
Unterhaltsrecht – Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Aufstockungsunterhalt
Ehevertrag & Scheidungsfolgenvereinbarung – rechtssichere Gestaltung, Vermögensschutz, Zugewinn- und Versorgungsausgleich
Eheschließung – rechtliche und steuerliche Folgen, Güterstand, Namensrecht
Familienrecht & Erbrecht – Testamentsgestaltung, Ehegattentestament, Erbvertrag, Pflichtteil

Trennung und Scheidung in Hannover
Der Gedanke an eine Trennung oder Scheidung belastet – und wirft viele rechtliche Fragen auf: Wie läuft das Verfahren ab? Was passiert mit Vermögen, Immobilie und Rente? Wie hoch sind die Kosten? Frühzeitige Beratung verhindert Fehler, die später teuer werden. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren und vertrete Ihre Interessen konsequent.
Weil die Scheidung ein eigenständiges, umfangreiches Thema ist, habe ich dafür eine ausführliche Spezialseite erstellt: Dort erfahren Sie alles zu Trennungsjahr, Scheidungsablauf, Härtefallscheidung, Scheidungskosten, Online-Scheidung und der Dauer eines Verfahrens.
Alle Details hierzu finden Sie hier: Scheidungsanwalt in Hannover
Was ich für Unternehmer und Gesellschafter leiste
Besonders kritisch wird eine Scheidung für Selbstständige, Unternehmer und Gesellschafter. Falsche Entscheidungen können hier existenzbedrohend sein, wenn Fragen der Unternehmensbewertung sowie wirtschafts- und steuerrechtliche Aspekte hinzukommen. Ich verfüge über besondere Erfahrung bei Unternehmerscheidungen und schütze Ihre wirtschaftliche Existenz.
Sorgerecht und Umgangsrecht in Hannover
Sorgerecht und Umgangsrecht regeln das Verhältnis der Eltern zu ihren minderjährigen Kindern. Das Sorgerecht umfasst die Personen- und Vermögenssorge, das Umgangsrecht betrifft Besuche und Kontakt. In beiden Bereichen ist stets das Kindeswohl das entscheidende Kriterium. Ich berate und vertrete Sie bundesweit in allen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts.
Sorgerecht – wer entscheidet über das Kind?
Die sorgeberechtigte Person entscheidet über die Belange des Kindes und darf es vor unerwünschten Einwirkungen schützen. Zur elterlichen Sorge gehören die Personensorge (Erziehung, Beaufsichtigung), das Aufenthaltsbestimmungsrecht (wo das Kind lebt) und die Vermögenssorge. Bei verheirateten Eltern besteht der gesetzliche Normalfall: das gemeinsame Sorgerecht. Bei nichtehelichen Kindern entsteht das gemeinsame Sorgerecht durch gemeinsame Sorgeerklärung, Heirat oder gerichtliche Übertragung.
Auch nach Trennung oder Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht zunächst bestehen. Jeder Elternteil kann jedoch das alleinige Sorgerecht beantragen – die Hürden dafür sind hoch, da eine Kindeswohlgefährdung vorliegen muss. Verstirbt ein Elternteil, geht die Sorge in der Regel auf den anderen über; bei Versterben beider bestellt das Familiengericht einen Vormund. Diesen Fall können Eltern durch ein Testament (Sorgerechtsverfügung) vorab regeln.
Umgangsrecht – Kontakt zum Kind sichern
Das Umgangsrecht steht beiden Eltern zu – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind. Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, und die Eltern sind zum Umgang nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet. Lebt das Kind bei einem Elternteil, kann der andere seinen Umgang notfalls über das Familiengericht durchsetzen. In der Praxis wird der Umgang häufig über feste Besuchszeiten geregelt, etwa im 14-tägigen Wochenendrhythmus – die konkrete Ausgestaltung hängt aber immer vom Einzelfall ab (Kindesalter, Entfernung, Kosten für Reisen und Unterbringung).
Seit Juli 2013 können auch leibliche, rechtlich nicht anerkannte Väter Umgang und Auskunft verlangen, sofern sie ernsthaftes Interesse zeigen und der Kontakt dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Sie benötigen Rat zu familienrechtlichen Angelegenheiten?
In einer umfassenden Erstberatung durch Anwalt Gramm kann Ihnen ein Weg gezeigt werden, wie Sie mit den familienrechtlichen Streitigkeiten umgehen können und aus einer Auseinandersetzung möglichst erfolgreich hervorgehen. Dabei wird vor allem auch das Erbrecht mit einbezogen. Rufen Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in Hannover zum Erstgespräch an!
Unterhaltsrecht in Hannover

Rund um Trennung und Scheidung entstehen fast immer Fragen zum Unterhalt: Muss Unterhalt gezahlt werden, in welcher Höhe und wie lange? Ich unterstütze und vertrete Sie bei allen unterhaltsrelevanten Angelegenheiten – und setze berechtigte Ansprüche notfalls gerichtlich vor dem Familiengericht durch.
- Trennungsunterhalt – während der Trennungszeit bis zur Rechtskraft der Scheidung
- Nachehelicher Unterhalt – nach der Scheidung, unter engeren Voraussetzungen
- Kindesunterhalt – Anspruch des Kindes gegen den nicht betreuenden Elternteil
- Betreuungs- und Aufstockungsunterhalt – in besonderen Lebenslagen
Konkrete Unterhaltsfragen im Scheidungsfall finden Sie hier: Scheidungsanwalt in Hannover.
Ehevertrag und Vermögensschutz in Hannover
Ein maßgeschneiderter Ehevertrag schafft rechtliche Sicherheit und schützt Ihr Vermögen vor kostspieligen Auseinandersetzungen. Er kann vor der Ehe, während der Ehe oder nach einer Trennung geschlossen werden und bedarf zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Wichtig: Der Notar beurkundet nur – er prüft nicht, ob der Vertrag für Sie ausgewogen ist. Nur ein beratender Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen. Ich gestalte mit Ihnen einen Vertrag, der auf Ihre Situation zugeschnitten ist und vor Gericht Bestand hat.
Was ein Ehevertrag regeln kann
Güterstand – Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Standard), Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder modifizierte Zugewinngemeinschaft
Zugewinnausgleich & Vermögensschutz – insbesondere für Immobilien und Unternehmen
Versorgungsausgleich – Ausschluss oder Modifikation der Rentenanwartschaften
Nachehelicher Unterhalt – Voraussetzungen, Höhe und Dauer

Internationale Ehen – Wahl des anwendbaren Rechts und Gerichtsstands
Ehe ohne Ehevertrag – was gilt automatisch?
Ohne Ehevertrag greift der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung entsteht daraus ein Anspruch auf Zugewinnausgleich, der Vermögen – etwa Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen – zerschlagen kann. Zusätzlich findet ein Versorgungsausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften statt. Für Unternehmer gibt es spezielle Gestaltungsempfehlungen, um Betriebsvermögen zu schützen.
Grenzen eines Ehevertrags
Im Zivilrecht gilt Vertragsfreiheit, doch Eheverträge unterliegen einer richterlichen Inhaltskontrolle. Überzogene oder einseitige Regelungen können angepasst oder für sittenwidrig erklärt werden. Ist eine einzelne Klausel unwirksam, bleibt der übrige Vertrag in der Regel bestehen. Neben dem Ehevertrag gibt es weitere Gestaltungsmöglichkeiten: Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Partnerschaftsverträge, Ehegattentestamente, Erbverträge, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Sie benötigen Rat zum Familienrecht?
Neben der Beratung steht Ihnen Familienanwalt Gramm auch zu der bundesweiten Durchführung von familiengerichtlichen Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht mit viel praktischer Erfahrung zur Seite. Ferner erhalten Sie auch die Möglichkeit, bei der Erstellung von letztwilligen Sorgerechtsverfügungen durch ein Testament, ein Ehegattentestament oder durch einen Erbvertrag, fachlich beraten und unterstützt zu werden.
Eheschließung – rechtliche und steuerliche Folgen
Eine Eheschließung verändert die rechtliche und steuerliche Situation erheblich. Wichtig zu wissen: Durch die Heirat selbst ändert sich am Vermögen zunächst nichts – jeder Ehegatte baut sein Vermögen weiter getrennt auf, und niemand haftet automatisch für die Alleinschulden des anderen. Rechtliche Bedeutung erhält das Vermögen erst bei Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Tod.
Unterhalt, Name und Sorgerecht während der Ehe

Bereits während der Ehe besteht eine Pflicht zur gegenseitigen, angemessenen Unterhaltsgewährung – auch in Form von Haushaltsführung oder eines „Taschengeldes“ für den Partner ohne eigenes Einkommen. Beim Namen sind die Ehegatten frei: Sie können ihre Namen behalten oder einen gemeinsamen Ehenamen wählen. Wird ein Kind während der Ehe geboren, gilt der Ehemann als rechtlicher Vater, und es besteht automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
Ehe, Erbrecht und Steuern
Der überlebende Ehegatte ist auch ohne Testament gesetzlicher Erbe. Verheiratete können zudem ein gemeinschaftliches Testament (z. B. Berliner Testament) errichten. Steuerlich bringt die Ehe u. a. Ehegattensplitting, Familienversicherung sowie Vorteile bei Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer mit sich. Zu all diesen Fragen berate ich Sie umfassend.
Häufige Fragen zum Familienrecht (FAQ)
Müssen bei einer Scheidung beide Ehepartner einen eigenen Anwalt haben?
Grundsätzlich ja. Vor Gericht kann ein Anwalt immer nur eine Partei vertreten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es jedoch, wenn nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt und der andere lediglich zustimmt – dann muss auch nur ein Anwalt vor Gericht erscheinen. Das spart Kosten und beschleunigt das Verfahren.
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht ist das Recht, über die Belange des Kindes zu entscheiden. Das Umgangsrecht ist der Anspruch auf regelmäßigen Kontakt zwischen Kind und Elternteil – auch dann, wenn dieser Elternteil kein Sorgerecht hat. Die Ausgestaltung richtet sich nach Kindesalter und Entfernung der Eltern.
Hafte ich für die Schulden meines Ehepartners?
Nein. Jeder Ehegatte haftet nur für seine eigenen Verbindlichkeiten. Eine Ausnahme besteht nur bei gemeinsam aufgenommenen Schulden oder wenn ein Ehevertrag dies ausdrücklich regelt. Fordert ein Gläubiger Sie zur Zahlung fremder Schulden auf, sollten Sie nicht zahlen, sondern die Forderung anwaltlich prüfen lassen.
Wer muss bei einer Trennung aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?
In der Regel die Person, für die der Auszug am zumutbarsten ist – das wird im Einzelfall geprüft, insbesondere wenn Kinder betroffen sind. Finden die Beteiligten keine Lösung, kann ein Wohnungszuweisungsantrag beim Familiengericht gestellt werden.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt werden. Er verhindert eine Benachteiligung des Partners, der z. B. wegen Kindererziehung wenig in die Rentenkasse eingezahlt hat.
Kurzer Einblick – Rechtsgrundlagen des Familienrechts
Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und im Kern in den §§ 1297–1921 BGB geregelt. Es umfasst Ehe und Lebenspartnerschaft, deren Aufhebung (Scheidung) sowie die Folgen wie Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich und das Güterrecht. Ergänzend gelten u. a. das Lebenspartnerschaftsgesetz, das Personenstandsgesetz, Sozialgesetze und das Versorgungsausgleichsgesetz. Weil gerichtliche Entscheidungen (Rechtsprechung) das Familienrecht stark prägen, halte ich mein Wissen durch regelmäßige Fortbildungen aktuell.

Scheidung
Hier finden Sie weitere Informationen konkret zum Thema Scheidung.

Scheidung
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Sorgerecht
Hier finden Sie weitere Informationen konkret zum Thema Sorge- und Umgangsrecht.

Sorgerecht
Hier finden Sie weitere Informationen konkret zum Thema Sorge- und Umgangsrecht.

Unterhaltszahlungen
Hier finden Sie weitere Informationen konkret zum Thema Unterhalt.

Unterhaltszahlungen
Hier finden Sie weitere Informationen konkret zum Thema Unterhalt.
Kostenfreies Erstgespräch mit Ihrem Familienrechts-Anwalt in Hannover
Sie haben Fragen, benötigen rechtlichen Rat oder möchten sich vor Gericht vertreten lassen? Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine Nachricht – ich berate Sie persönlich und einfühlsam.
Die 7 größten Irrtümer im Familienrecht
Irrtum #1 - Man braucht bei einer einvernehmlichen Scheidung keinen Anwalt?
Falsch: Nur ein Rechtsanwalt kann einen Scheidungsantrag vor dem Familiengericht einreichen. Ohne Anwalt geht also auch bei einer einvernehmlichen Scheidung nichts.Für ein informatives Beratungsgespräch zum Thema Scheidung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Irrtum #2 - Die Scheidung ist ganz einfach wenn man nur kurz verheiratet war (Kurzehe)?
Falsch: Ehe ist Ehe – egal wie lang oder wie strapaziös sie sich gestaltet hat. Sämtliche Fristen und Verfahren die für die Auflösung einer langjährigen Ehe einzuhalten sind, gelten ebenso für eine sog. Kurzehe: Also zuerst die Einhaltung eines Trennungsjahres, anschliessend das Stellen eines Scheidungsantrags durch einen Rechtsanwalt. Lassen Sie sich dazu in unserer Kanzlei für Familienrecht kompetent beraten.
Irrtum #3 - Man kann nicht geschieden werden, wenn ein Ehepartner die Zustimmung zur Scheidung verweigert?
Falsch: Für immer und ewig verheiratet mit derselben Person, egal wie zerrüttet die Ehe auch sein mag – sowas gibt es nicht (zum Glück) im deutschen Scheidungsrecht.
Fakt ist: Stellt einer der beiden Ehepartner einen Antrag auf Scheidung, so gilt diese Willenserklärung als rechtskräftig – die Zustimmung des anderen Eheteils ist nicht notwendig.
Doch wie bei allen Ehescheidungen, verlangt der Gesetzgeber überzeugende Argumente für die Auflösung einer Ehe, sowie eine anwaltliche Vertretung. Künftige Eheleute sollten sich unbedingt schon vor der Heirat das Sprichwort zu Gemüte führen: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“. Bei Scheidungsfragen nehmen Sie Kontakt auf mit unserer Anwaltskanzlei für Familienrecht in Hannover. Wir werden Sie schnellstmöglich und umfassend beraten zu sämtlichen Fragen des Scheidungsrechts.
Irrtum #4 - Man kann Geld sparen, wenn der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen die Scheidung einreicht?
Falsch: Immer wieder gehört, doch trotzdem falsch. Scheidungskosten berechnen sich stets nach dem Gesamtvermögen beider Ehepartner. Dazu gehören nicht nur monatliche Einkünfte und Bar- oder Bankvermögen, sondern ebenso Steuerrückzahlungen, Aktiengewinne (oder Verluste), Boni etc.Wollen Sie genau wissen, welche finanziellen Belastungen im Falle einer Scheidung auf Sie zukommen, so lassen Sie Ihre voraussichtlichen Scheidungskosten durch uns berechnen. Wir kümmern uns darum.
Irrtum #5 - Eine Trennung ist auf Dauer besser als eine Scheidung?
Falsch: Auf die Kostenbremse treten durch eine dauerhafte Trennung ohne Scheidung? Keine gute Idee! Selbstverständlich ist niemand verpflichtet mit seinem Ehepartner eine gemeinsame Wohnung zu teilen. Auch Eheleute können ihren Wohnort frei wählen. Bedenken sollte man jedoch, dass eine spätere Scheidung evtl. teurer werden kann. Massgeblich für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist nämlich nicht der Tag der Trennung, sondern der Tag des Eingangs der Scheidungspapiere vor Gericht.
Davon berührt werden auch das Erbrecht sowie das Familienrecht (wenn z.B. einer der Ehepartner sich wieder neu verheiraten möchte).Sind Sie sich ihrer Scheidung sicher, kontaktieren Sie also besser so schnell wie möglich einen Anwalt für Familien- und Scheidungs-Recht.
Irrtum #6 - Die Schulden des Partners werden nach der Scheidung anteilig übernommen?
Falsch: Jeder Ehepartner haftet nur für seine eigenen Schulden.Eine Ausnahme bildet lediglich ein evtl. geschlossene Ehevertrag, der dies ausdrücklich festlegt. Trotzdem versuchen einig Gläubiger immerwieder diesen Glauben auszunutzen und fordern den Ehepartner des säumigen Schuldners auf, dessen offene Rechnungen zu bezahlen.In einem solchen Fall sollten Sie die Rechnung vorerst nicht begleichen (auch nicht unter Androhung eines Inkassos), sondern sich mit unserer Kanzlei für Familienrecht in Verbindung setzen – wir gehen der Sache nach und prüfen die Berechtigung dieser Forderung.
Irrtum #7 - Das Vermögen wird nach einer Scheidung aufgeteilt?
Falsch: Es gilt das Prinzip der „Zugewinngemeinschaft“.Ab dem Zeitpunkt der Eheschliessung gehört jedes in Zukunft hinzugewonnene Vermögen dem Partner, der es erworben hat. Bei einer Scheidung jedoch wird der Zugewinn beider Partner gleichmässig, 50:50, aufgeteilt. Davon unberührt bleiben Eigentum und Vermögen, dass die Ehepartner in die Ehe eingebracht haben. Auch Erbschaften und Schenkungen während des Bestandes der Ehe sind von einer Aufteilung ausgenommen. Doch auch hier gilt: Entscheidend ist, was in einem evtl. geschlossenen Ehevertrag vereinbart wurde.
Ich freue mich auf Ihren Anruf als Anwalt für Familienrecht in Hannover!
Wie Sie sehen, ist das Familienrecht sehr vielfältig. Bei Fragen sprechen Sie mich in meiner Rechtsanwaltskanzlei an.
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Sascha Gramm
Ihr Anwalt Familienrecht Hannover
