Kann ich nach der Scheidung meinen Namen ändern?
Zu früheren Zeiten war die Sachlage einfach. Frauen nahmen nach der Eheschließung den Nachnamen des Ehemannes an. Scheidungen waren eher selten, und kam es doch einmal dazu, behielten sie den erworbenen Familiennamen oft auch nach einer Scheidung bei. Inzwischen weichen die Gepflogenheiten auf. Die Ehepartner sind nun nicht mehr dazu verpflichtet einen gemeinsamen Familiennamen zu führen. Behält jeder Ehepartner seinen Namen, ist es im Scheidungsfall einfach. Wo sich vorher nichts geändert hat, wird sich auch hinterher nichts ändern. Jede Partei behält ihren Geburtsnamen weiter bei. Doch was passiert heute, wenn die Ehefrau bei der Eheschließung den Namen des Mannes, oder der Mann, was inzwischen auch immer häufiger der Fall ist, den Namen der Ehefrau angenommen hat, nach einer Scheidung? Alles zum Thema Namensänderung im Scheidungsfall ist hier zu erfahren.
Die Namensänderung nach der Scheidung aus rechtlicher Sicht betrachtet
Wenn die Eheleute sich gemeinsam und aktiv für einen zusammen getragenen Ehenamen entschieden haben, erfolgt im Scheidungsfall nicht automatisch eine Rückänderung. Denn einem aktiv gefällten Beschluss muss auch aktiv widersprochen werden, sollte man eine Änderung wünschen. Tut man also nichts, wird ein gemeinsamer Ehename auch nach einer rechtskräftig gewordenen Scheidung von beiden Parteien weitergeführt. Das gilt auch, wenn die Partei, die den Ehenamen an die andere Partei weitergab, ihr diesen nach der Scheidung wieder entziehen möchte: stellt sich die Partei, die den Ehenamen im Rahmen der Ehe erworben hat gegen diesen Wunsch, darf sie den Ehenamen behalten. Anders sieht es aus, wenn die Person, die ihren Namen während der Ehe geändert hat, den Ehenamen selbst nicht mehr weitertragen möchte. Sie darf dann ihren Geburtsnamen wieder annehmen.
Weiterhin ist es möglich den Ehenamen nun durch den Geburtsnamen zu einem Doppelnamen zu ergänzen. Der Geburtsname kann vor oder hinter den Ehenamen gestellt werden. War die Person vor der soeben geschiedenen Ehe schon einmal verheiratet, ist es auch möglich den Namen des vorherigen Ehepartners anzunehmen, allerdings nur, wenn dieser von der Person in der Vergangenheit bereits getragen wurde.
Welche Regeln gelten für die Änderung des Nachnamens von Kindern nach einer Scheidung?
Üblich ist es, dass in der Ehe geborene gemeinsame Kinder den Familiennamen behalten. Bei minderjährigen Kindern kommt es jedoch oft zu Problemen, wenn der Ehepartner, bei dem das Kind hauptsächlich aufwächst, nach der Scheidung entweder seinen, oder ihren, Geburtsnamen wieder annimmt, oder erneut heiratet und einen neuen Ehe- beziehungsweise Familiennamen annimmt. Wenn es dann zum Beispiel um Unterschriftsleistungen des andersnamigen Elternteils geht, kommt es in der Schule und bei Behörden oftmals zu verwirrenden Situationen. Deshalb wünschen sich Personen, die nach der Scheidung ihren Namen geändert haben, häufig auch eine Namensänderung für ihr Kind. Zunächst kann auch das Kind einen Doppelnamen führen, der aus den Nachnamen von Vater und Mutter besteht. Ist dies nicht erwünscht, kann eine Namensänderung unter diesen Voraussetzungen erfolgen:
Das Kind muss bei dem Elternteil, das eine Namensänderung möchte, leben und außerdem minderjährig sein. Hat dieses Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind, kann die Namensänderung problemlos durchgeführt werden. Allerdings kann das Elternteil dies nur alleine entscheiden, wenn das Kind weniger als fünf Jahre alt ist. Ist das Kind älter muss es der Namensänderung zustimmen. Teilt sich das Elternteil, welches eine Namensänderung seines Kindes möchte, das Sorgerecht mit dem anderen Elternteil, Bedarf es auch der Zustimmung des weiteren Elternteils. Gibt dieses leibliche Elternteil seine Zustimmung nicht, kann das Familiengericht eingeschaltet werden. Denn zur Gewährleistung des Kindeswohls kann eine Namensänderung dennoch sinnvoll sein. Das Familiengericht prüft den Fall und entscheidet ob die Namensänderung angebracht ist, um das Kind vor seelischen Schäden zu bewahren. Gründe, weshalb derartige Schäden zu befürchten sind, können zum Beispiel ein zerrüttetes Verhältnis zum Elternteil, dessen Nachname getragen wird, sein, oder aber Hänseleien des Kindes durch einen nicht wohlklingenden Nachnamen.
Wie genau funktioniert die Änderung des Ehenamens nach der Scheidung?
Der Ort an dem die Namensänderung nach der Scheidung festgeschrieben wird ist das Standesamt. Und zwar dasjenige, in dem auch die Ehe geschlossen wurde. Haben die ehemaligen Ehepartner im Ausland geheiratet, wendet man sich an das Standesamt des aktuellen Wohnsitzes. Am besten wird ein Termin zur Namensänderung im Standesamt vereinbart. Mitbringen muss man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den Scheidungsbeschluss mit Rechtsvermerk sowie eine Abschrift aus dem Eheregister, die beglaubigt sein muss. Im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Standesbeamten äußert die änderungswillige Person ihren Namensänderungswunsch, und teilt mit zu welchem Nachnamen die Änderung erfolgen soll, falls es hierfür mehrere Optionen auf Grund vorheriger Ehen gibt. Wurden alle oben genannten Regeln, die auch in § 3 des Namensänderungsgesetzes, kurz NamÄndG, festgeschrieben sind, eingehalten, erfolgt die Namensänderung mit sofortiger Wirkung. Wer nach einer Scheidung erst später entscheidet, dass zum Beispiel der Geburtsname wieder angenommen werden soll, kann die Namensänderung auch zu einem späteren Zeitpunkt durchführen. Keiner der ehemaligen Ehepartner ist hier an Fristen gebunden. Grundsätzlich gilt aber, dass die Scheidung bereits rechtskräftig sein muss, sonst wird der Änderungswunsch in den meisten Fällen zunächst abgelehnt. Nimmt der Standesbeamte den Änderungswunsch an, wird für die Beurkundung und Beglaubigung dieses Verwaltungsaktes ein Betrag von derzeit 25 Euro fällig, der vor Ort, bar oder mit Karte, gezahlt werden muss. Außerdem sollte man daran denken alle Ausweispapiere sowie Bank- und Kreditkarten auf den neuen Namen ausstellen zu lassen. Dies zieht weitere Kosten nach sich, die je nach Umfang der erforderlichen Änderungen, deutlich höher liegen können. Auch sollte nicht vergessen werden nach einer Namensänderung alle relevanten Stellen, wie den Arbeitgeber, Schulen der Kinder, Banken und Versicherungen von der Namensänderung in Kenntnis zu setzen.