Scheidungsrecht- wer bekommt die Kinder?

Der einfachste und angenehmste Weg ist wohl, wenn die Eltern sich einigen können, wie der Umgang mit den Kindern in Zukunft aussehen soll und auch die Kinder mit diesem Weg einverstanden sind. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Streitigkeiten, wenn es um den Verbleib der gemeinsamen Kinder geht.
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind oder jeweils eine Sorgeerklärung für die Kinder abgegeben haben, steht das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder beiden zu. Die Scheidung oder Trennung allein ändert an dem Umstand nichts. Auch nach einer Scheidung können die Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder behalten.
Bei welchem der Elternteile das Kind nach einer Scheidung oder Trennung lebt ist abhängig davon, wem das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist dabei vom Sorgerecht zu trennen. So kann es sein, dass einer der Elternteile das Recht zur Bestimmung des Aufenthalts innehat, das Sorgerecht aber beiden Eltern gemeinsam zusteht.
Beide Elternteile müssen ihrer Pflicht zu Personensorge nachkommen, wozu es auch gehört, dass sie sich darüber einigen wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben soll. Können sich die Eltern nicht einigen, kann auch das Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bestimmen.
Die wohl noch gängigste Praxis ist es, dass das Kind den gewöhnlichen Aufenthalt bei einem Elternteil hat und es den anderen Elternteil im Rahmen des Umgangsrecht sieht.
Das Modell, bei dem das Kind die Woche bei dem einen Elternteil und die Wochenenden (teilweise) und Ferien bei dem anderen Elternteil verbringt ist ebenso verbreitet und möglich wie der Fall, dass das Kind die eine Hälfte der Woche bei dem einen Elternteil und die andere Hälfte bei dem anderen verbringt, sofern dies bezogen auf die Distanz zwischen den Elternhäusern möglich ist. Dabei ist aber auch stets das Kindeswohl zu beachten.
Je nach Alter des Kindes wird die Aussage über den gewünschten Aufenthalt auch berücksichtigt.
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