Strafrecht – das sollten Sie zum deutschen Strafrecht wissen

Rechtsanwalt Strafrecht HannoverDas deutsche Strafrecht umfasst alle Rechtsnormen, durch die bestimmte Handlungen verboten und mit einer Rechtsfolge (Strafe) geahndet werden. Ziel soll es sein bestimme Rechtsgüter wie das Eigentum, das Leben oder die Gesundheit zu schützen. Auch die Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementarer Werte des Gemeinschaftslebens sind vom Schutzbereich umfasst. Als Rechtsfolge kommen vor allem die Geldstrafe und die Freiheitstrafe in Betracht. Der § 1 StGB ist ein wesentlicher Grundsatz des deutschen Strafrechts. Danach kann eine Tat nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Wie ist ein Straftatbestand aufgebaut?
Eine Straftat besteht aus drei Bestandteilen:

    1. Tatbestand
    2. Rechtswidrigkeit
    3. Schuld

Der Tatbestand selbst lässt sich in einen objektiven- und in einen subjektiven Teil aufteilen. Der objektive Tatbestand beschreibt die für die Außenwelt wahrnehmbaren Erscheinungsformen der Tatbestandsverwirklichung. Das sind daher alle Umstände, die das äußere Erscheinungsbild der Tat bestimmen. Der objektive Teil muss bei einer Verwirklichung anschließend vom subjektiven Tatbestande getragen werden. Dabei sind Merkmale, die in der Person des Täters liegen entscheidend. Hierbei ist vor allem für die Tatbestandsverwirklichung das Maß des Wissens und des Wollens bei einem erforderlichen Vorsatz und das Maß der Erkennbar- und Vermeidbarkeit für eine ausreichende Fahrlässigkeit festzustellen.

Ist der Tatbestand erfüllt, dann muss das Handeln zudem rechtswidrig sein. Das ist im Strafrecht immer dann der Fall, wenn sein Verhalten nicht durch eine Norm gerechtfertigt ist. Grundsätzlich wird die Rechtswidrigkeit durch die Verwirklichung des Tatbestands indiziert. Als Rechtsfertigungsgründen kommt häufig die Notwehr oder der Notstand in Betracht.

Als letzter Punkt muss der Täter auch schuldhaft gehandelt haben. Nach dem angewandten normativen Schuldbegriff ist damit die Vorwerfbarkeit vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens gemeint. Kurz es geht um die individuelle Vorwerfbarkeit der Tat. So können Umstände hinzutreten, die eine verminderte- oder gar absolute Schuldfähigkeit begründen.

Lassen sich Straftatbestände in Deliktsgruppen ordnen?
Im deutschen Strafrecht lassen sich die einzelnen Tatbestände unter anderem nach dem geschützten Rechtsgut einordnen. So gibt es die folgenden Deliktsgruppen im Strafrecht:

      1. Amtsdelikte
      2. Körperverletzungs- / Tötungsdelikte
      3. Vermögensdelikte
      4. Urkundendelikte
      5. Sexualdelikte
      6. Freiheitsdelikte
      7. Verkehrsdelikte

 

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 Sascha Gramm

Rechtsanwalt, Strafrecht in Hannover

  Kategorie: Strafrecht
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