Strafbefehl erhalten – was sollten Sie tun?
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, bedeutet dies, dass die Staatsanwaltschaft, ohne zuvor eine mündliche Verhandlung durchgeführt zu haben, davon überzeugt ist, dass Sie sich einer Straftat schuldig gemacht haben. Sie sind damit in einem Strafverfahren verurteilt worden. Diese Verurteilung, mittels Strafbefehl, kommt der „normalen“ Verurteilung, die in einer mündlichen Verhandlung ergeht, gleich. Wahrscheinlich hatten Sie bisher aber noch keine Möglichkeit gehabt, sich ausreichend zu verteidigen. Daher Sieht das Gesetz gewisse Möglichkeiten vor, sich gegen den Strafbefehl zu verteidigen und Einspruch einzulegen.
Was ist ein Strafbefehl?
Es existiert der Grundsatz, dass Ihnen die Möglichkeit gegeben werden muss, sich bei einer Anschuldigung verteidigen zu können. Eine Ausprägung davon ist § 230 der Strafprozessordnung (StPO). Nach dieser Norm darf ohne den Angeklagten nicht verhandelt werden.
Der Strafbefehl ist eine Ausnahme von diesem Grundsatz. Geregelt ist er in den §§ 407 ff. StPO. Bei bestimmten Vergehen, wie zum Beispiel bei der Begehung einer Körperverletzung, Beleidigung, oder Diebstahl, besteht aber die Möglichkeit, ohne Durchführung einer Hauptverhandlung einen Strafbefehl zu erlassen. Als Strafe dürfen aber nur die in § 407 Abs. 2 StPO genannten Rechtsfolgen festgesetzt werden. So darf zum Beispiel eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, verhängt werden. Außerdem darf eine Führerscheinsperre oder ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Dazu finden Sie unten weitere Informationen.
Die Konsequenzen der „normalen“ Verurteilung und der durch einen Strafbefehl sind identisch. Sie bekommen bei beiden Verurteilungen eine Strafe auferlegt, welche in das Bundeszentralregister eingetragen wird. Gerade die Eintragung ins Bundeszentralregister ist für viele Betroffenen die schwerwiegendste Folge. Immerhin hat Sie, ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen, bzw. einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, eine Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis zur Folge, woraus berufliche Nachteile erwachsen können.
Warum kam es zum Strafbefehl und nicht zur Verhandlung?
Zum Strafbefehl kommt es, wenn die Staatsanwaltschaft einen Antrag stellt. Dies kann zwei Gründe haben.
Zum einen kann ein Strafbefehl nach § 407 StPO erlassen werden, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kam, wenn die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. Zudem kann es aber auch dann zum Strafbefehl kommen, wenn Sie einer laufenden Hauptverhandlung unentschuldigt fern bleiben und die Staatsanwaltschaft von Ihrer Schuld überzeugt ist.
Der Strafbefehl erspart der Staatsanwaltschaft und dem Richter einen Termin. Deshalb ist er verständlicher Weise sehr beliebt.
Was kann ich gegen einen Strafbefehl tun?
Gegen den Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Zustellung des Strafbefehls bei Ihnen. Für den Ablauf der Frist ist nicht das Absenden, sondern der Eingang bei Gericht relevant. Sie sollten Sich daher nicht zu viel Zeit lassen.
Dieser Einspruch muss zulässig sein, also bestimmten Anforderungen genügen. Begründet sein muss er aber nicht, vielmehr sollten Sie es tunlichst unterlassen, eine Begründung zu schreiben. Ein zulässiger Einspruch hat zur Folge, dass Sie in nächster Zeit eine Ladung zur Hauptverhandlung erhalten. Der Richter wird dann über, die im Strafbefehl vorgeworfene Tat, neu entscheiden. Hoffnungen auf eine Einstellung des Verfahrens durch einen Einspruch müssen Sie sich daher keine machen. Bevor Sie Einspruch einlegen, sollten Sie zunächst Akteneinsicht beantragen, um Ihre Chancen bewerten zu können. Diese Akteneinsicht können aber Sie selbst nicht beantragen, sondern ausschließlich ein Rechtsanwalt. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Sie in der folgenden mündlichen Verhandlung eine höhere Strafe erhalten.
Aus diesen Gründen ist dem Betroffenen dringend zu raten, sich rechtlichen Beistand zu suchen. Ein, auf Strafrecht spezialisierter, Rechtsanwalt wird für Sie Akteneinsicht beantragen und überprüfen, wie hoch Ihre Erfolgsaussichten sind und gegebenenfalls Einspruch einlegen.
Bei der Einlegung des Einspruches bestehen zwei Möglichkeiten:
1. Unbeschränkter Einspruch
Sie haben die Möglichkeit, einen unbeschränkten Einspruch einzulegen. Dies bedeutet, dass Sie den Strafbefehl als solchen Angreifen.
Dies ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn der Sachverhalt, von dem ausgegangen wurde, falsch ist, oder der Richter einer rechtlichen Fehlbewertung unterlag.
Am relevantesten ist dabei aber sicherlich der erste Fall. Immerhin wird bei dem Erlass eines Strafbefehles nur nach Aktenlage entschieden. Hätten Sie daher zum Beispiel Zeugen vorbringen können, welche einen anderen Hergang beweisen können, ist ein unbeschränkter Einspruch sinnvoll.
2. Beschränkter Einspruch
Stattdessen besteht auch die Möglichkeit, einzelne Punkte, wie zum Beispiel die Höhe der Strafe, anzugreifen.
Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die, Ihnen vorgeworfene Tat, der Wahrheit entspricht, die Höhe der Strafe aber der Schuld nicht angemessen ist.
Insbesondere, wenn Ihnen eine Geldstrafe auferlegt wurde, ist der beschränkte Einspruch relevant. Die Höhe der Tagessätze wird nämlich nach Ihrem Einkommen berechnet.
Ohne eine Aussage Ihrerseits kennt der Richter ihre finanzielle Situation jedoch gar nicht. Vielmehr schätzt er anhand ihres beruflichen Status Ihr monatliches Einkommen. Finanzielle Verpflichtungen, wie zum Beispiel Unterhalt, bleiben dabei regelmäßig unberücksichtigt. Daher kann es in diesen Fällen sinnvoll sein, nur die Höhe der Strafe anzugreifen.
Sie sollten bei der Einlegung eines Einspruches aber immer bedenken, dass das Gericht bei der Verurteilung in der Hauptverhandlung nicht an das Strafmaß des Strafbefehls gebunden ist. So kann Ihnen bei der Verhandlung eine höhere Strafe drohen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil bei dem Strafbefehl die Geständnisfiktion gilt. Das heißt, dass so getan wird, als hätten Sie gestanden. Dementsprechend erhalten Sie auch eine geringere Strafe.
Deshalb sollten Sie unbedingt, bevor Sie eigenmächtig Einspruch einlegen, den Rat eines, auf Strafrecht spezialisierten, Rechtsanwaltes einholen. Wie bereits erwähnt, kann auch nur dieser Akteneinsicht beantragen. Sofern Ihr Rechtsanwalt zur Einlegung des Einspruches rät, können Sie sich gemeinsam mit ihm auf Ihre Verhandlung vorbereiten.
Was muss ich tun, wenn ich mit der Strafe einverstanden bin?
Sollten Sie mit dem Strafbefehl und der verhängten Strafe einverstanden sein, müssen Sie nur die Frist des Einspruches verstreichen lassen. Sie sind damit rechtskräftig verurteilt.
Beachten Sie, dass Sie, wenn Sie die Frist verstreichen lassen, grundsätzlich nicht mehr gegen den Strafbefehl vorgehen können.
Selbst wenn Sie die Strafe akzeptieren, besteht die Möglichkeit, dass dem Gericht ein Fehler unterlaufen ist. Sie sollten also dennoch den Rat eines Rechtsanwaltes einholen. Eventuell können Sie die Strafe doch noch verhindern. Zudem müssen Sie neben der verhängten Strafe auch noch die Gerichtskosten tragen, wenn Sie den Strafbefehl akzeptieren.
Grundsätzlich wird eine verhängte Geldstrafe nach Erhalt der Rechnung, welche Sie ein bis zwei Monate nach Rechtskraft des Strafbefehls erhalten, auf einmal fällig. Es besteht aber die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Dafür müssen Sie jedoch belegen, dass Sie tatsächlich eine Ratenzahlung benötigen. Diesen Einkommensnachweis erbringen Sie zum Beispiel, in dem Sie Belege für Ihre Ausgaben vorbringen.
Bei dem Ratenzahlungsgesuch hilft Ihnen ebenfalls Ihr Rechtsanwalt.
Ignorieren sollten Sie die Zahlungsaufforderung keinesfalls. Sollten Sie die Geldstrafe nicht bezahlen oder aufbringen können, müssen Sie die Geldstrafe absitzen. Ein Tagessatz entspricht dabei einem Tag in Haft.
Besonderheit: Fahrverbot
Der Strafbefehl kann als Strafe auch eine Führerscheinsperre oder ein Fahrverbot enthalten. Während die Führerscheinsperre bedeutet, dass Sie in der angegebenen Zeit keinen neuen Führerschein ausgestellt bekommen dürfen, bedeutet ein Fahrverbot, dass Sie grundsätzlich ab sofort kein Fahrzeug mehr führen dürfen.
Legen Sie jedoch einen zulässigen Einspruch ein, hat dies zur Folge, dass das Fahrverbot nicht wirksam ist. Sie können also, solange Ihnen kein neues Fahrverbot erteilt wird, weiter ein Kraftfahrzeug führen.
Zusammenfassung:
Abschließend lässt sich daher sagen, dass Sie, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, unbedingt und schnellstmöglich einen Rechtsanwalt aufsuchen sollten. Behalten Sie unbedingt die Fristen für das Einlegen eines Einspruches im Blick. Viele Strafverteidiger bieten für diese Fälle deshalb einen Notruf an. Für Sie mag es eine ungewöhnliche und nicht alltägliche Situation sein, ein Rechtsanwalt hat aber Erfahrung mit gerade dieser Situation und kann Ihnen dabei Helfen, sie zu bewältigen.
Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger aus Hannover!
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