Cannabis am Steuer: Darf ich bekifft Auto fahren?

Medizinisch bedingter Cannabiskonsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs schließen sich nicht aus. Das hat das VG Düsseldorf nun entschieden. Die Voraussetzungen, um als Cannabispatient Auto fahren zu dürfen, sind allerdings relativ streng bemessen.

Joint Führerscheinentzug? Kiffen und Autofahren

Das Thema Kiffen und Autofahren ist schon länger ein Streitthema. Der Wirkstoff kann sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken, ermöglicht in anderen Fällen jedoch erst die Teilnahme am Straßenverkehr. Menschen mit Erkrankungen können nach der Einnahme von ärztlich verordnetem Cannabis beispielsweise schmerzfrei und damit risikofrei Autofahren. Problematisch ist, dass der Wirkstoff THC vom menschlichen Körper nur langsam abgebaut wird. Noch Tage später ist er im Blut nachweisbar, auch wenn der Kraftfahrer längst keine Effekte mehr verspürt.

Als Cannabispatient Auto fahren

Unter dem Einfluss Cannbis Aut fahren kann, ähnlich wie Alkohol, ein Risiko für die Verkehrssicherheit darstellen. Der Fahrzeughalter kann die Geschwindigkeit mitunter nicht mehr exakt einschätzen oder nimmt wichtige Verkehrshinweise schlicht nicht zu hundert Prozent wahr. Zudem handelt es sich bei dem THC im Cannabis um einen psychoaktiven Wirkstoff, der unvorhergesehene Effekte hervorrufen kann. Es kann zu Panikattacken, Herzrasen, Schwindel oder sogar zu Halluzinationen und Filmrissen kommen.
Deshalb sind die Strafen, die für das Autofahren unter Cannabiseinfluss ausgesprochen werden, relativ streng. Nur unter bestimmten Umständen ist es erlaubt, „bekifft“ Auto zu fahren. Ein Urteil des VG Düsseldorf hat diese Umstände nun genauer eingegrenzt.

Schmerzpatienten dürfen bekifft Auto fahren

Einem Cannabispatienten aus Dormagen wurde aufgrund von Fahren unter dem Einfluss von Cannabis die Fahrerlaubnis entzogen. Nachdem der Mann Widerspruch eingelegt hatte, bekräftigte die Behörde ihre Entscheidung. In einem Berufungsverfahren hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf jedoch anders entschieden: Der Patient darf wieder ans Steuer.

Grundlage für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei Cannabis am Steuer war ein medizinisch-psychologisches Gutachten, welches der Mann dem VG Düsseldorf vorgelegt hatte. Darin wurde klar mitgeteilt, dass der Mann trotz Medizinal-Cannabis fahrtüchtig ist. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass der Patient nur nach dem Konsum von Medizinal-Cannabis fahrtüchtig ist. Selbst Lastwagen kann der Mann demnach sicher steuern, nachdem er die ärztlich verordnete Dosis Cannabis eingenommen hat.

Das VG Düsseldorf begründete seine Entscheidung folgendermaßen: Fahrzeughalter, die auch unter der Wirkung von Medizinal-Cannabis fahrtüchtig sind, können eine Fahrerlaubnis erhalten. Allerdings muss die Fahrtüchtigkeit in jedem Fall durch einen Test, wie in der Mann aus Dormagen durchgeführt hatte, belegt sein. Das Urteil gelte allerdings nur bei legalem Konsum, so die verantwortlichen Richter. Wer illegal Cannabis konsumiert und sich dann hinters Steuer setzt, muss nach wie vor mit dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen.

Ob eine Fahreignung gegeben ist, hängt laut dem VG Düsseldorf von verschiedenen Faktoren ab. Der Patient muss das Cannabis streng nach den ärztlichen Vorgaben einnehmen und dabei verantwortungsvoll mit dem Medizinal-Cannabis verfahren. Auch dauerhafte Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit dürfen dabei nicht festgestellt werden. Zuletzt muss die Grunderkrankung eine Teilnahme am Straßenverkehr erlauben.

Das VG Düsseldorf war in seinem Urteil der Ansicht, dass der Kläger alle Voraussetzungen erfüllt, um ein Fahrzeug führen zu dürfen. Deshalb ist die Fahrerlaubnisbehörde auch nicht berechtigt, ihm regelmäßige Neuuntersuchungen aufzuerlegen. Allerdings darf der Kraftfahrer von Zeit zu Zeit aufgefordert werden, seine Eignung durch einen neuen Test nachzuweisen.

Cannabis am Steuer – diese Grenzwerte gelten

Der THC-Grenzwert für das Fahren unter Cannabiseinfluss liegt bei einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol. Lediglich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof billigt zwei Nanogramm. In der Vergangenheit wurde mehrfach darüber diskutiert, den Grenzwert auf zwei oder drei Nanogramm THC zu erhöhen. Bislang ist die geringe Menge ausreichend, um in ernstliche Schwierigkeiten zu geraten.
Eine Ordnungswidrigkeit liegt bereits dann vor, wenn nur geringfügig mehr als ein Nanogramm Cannabis pro Milliliter Blut gemessen wird. Kommen dann noch Ausfallerscheinungen hinzu, kann es sogar zu einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB kommen. Die Folge: Führerscheinentzug, Geldbuße und eine mehrmonatige Sperrfrist. Außerdem wird die zuständige Führerscheinstelle informiert, welche eine medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen kann.

Unter dem Einfluss von Cannbis Aut fahren: diese Strafe droht

Wenn unter dem Einfluss von Cannabis gefahren wird, droht zunächst ein hohes Bußgeld und ein Fahrverbot. Konkret liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 a Abs. 2 StVG vor. Beim ersten Verstoß drohen ein Monat Fahrverbot und 500 Euro Geldbuße sowie zwei Punkte in Flensburg. Im Wiederholungsfall können sogar bis zu drei Monate Fahrverbot und schließlich der Führerscheinentzug drohen.
Beim dritten Mal erwarten den betroffenen Kraftfahrer 1.500 Euro Bußgeld, ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Außerdem wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, angeordnet.

Schmerzpatient mit Joint Führerscheinentzug unwahrscheinlich

Kraftfahrer, die mit THC im Blut erwischt werden, müssen mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Die Höhe der Strafe richtet sich danach, ob es sich um das erste Vergehen oder um eine wiederholte Verfehlung handelt. Bis zum Jahr 2004 wurde Kraftfahrern, die unter Cannabiseinfluss am Steuer erwischt wurden, fast immer die Fahrerlaubnis entzogen. Die nachgewiesene Menge spielte dabei nur eine untergeordnete Rolle.
Das Bundesinnenministerium teilte jedoch mit, dass Cannabis bei Menschen, die es aus medizinischen Gründen einnehmen, eine andere Wirkung entfaltet. Menschen mit Hyperaktivitätssyndrom beispielsweise, können ohne Cannabis unter Umständen gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Cannabis dämmt die Störung und damit verbundene Symptome wie Impulsivität und Konzentrationsstörungen ein, wodurch eine Teilnahme am Straßenverkehr erst ermöglicht wird.

Symbolgrafik: (M.Maggs auf Pixabay )

  Kategorie: Strafrecht
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