Verhaftung – So verhalten Sie sich richtig

Kommt es zu einer Festnahme durch die Polizei, ist das wie eine Überrumpelung. Dann fällt es häufig schwer, ruhig zu bleiben. Unabhängig davon, ob es für die Verhaftung einen Grund gibt oder nicht, sollten Betroffene sich möglichst ruhig verhalten und sich nicht gegen die Festnahme wehren. Andernfalls droht noch eine Anzeige wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ gemäß § 113 StGB oder auch wegen Beleidigung oder Körperverletzung. Nicht selten entstehen dem Festgenommenen daraus Nachteile.

Warum erfolgte die Festnahme?

Eine Festnahme durch die Polizei kann vorläufig erfolgen oder weil ein Haftbefehl vorliegt.

Zu einer vorläufigen Festnahme nach § 127 stopp kommt es, wenn Sie während oder nach einer Straftat gestellt werden oder aber Fluchtverdacht besteht. Auch bei nicht feststellbarer Identität ist eine vorläufige Festnahme möglich.

Liegt ein Haftbefehl (richterliche Anordnung zur Festnahme) vor, wird nach Ihnen gefahndet und es erfolgt bei Auffinden die Verhaftung.

Die Anordnung wird durch den Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht oder ein Haftgrund vorliegt. Typische Haftgründe sind dabei Flucht und Fluchtgefahr, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr sowie die Schwere der Tat.

Sofern neben dem Tatverdacht ein Haftgrund vorliegt und die Untersuchungshaft in einem Verhältnis mit der Straftat steht, erfolgt die Erlassung eines richterlichen Anordnung. Von dieser muss Ihnen als Betroffenen eine Abschrift ausgehändigt werden.

Trotz Kooperation passiv bleiben

Als Betroffener sollten Sie sich zwar passiv verhalten, aber auch kooperieren. Bei einer Festnahme ist Widerstand nicht ratsam, allerdings können Sie von ihrem so genannten Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und sind somit nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Dies ist vor allem deshalb zu empfehlen, weil Sie den Tatvorwurf zum Zeitpunkt der Festnahme mitunter nicht kennen. Unkontrollierte Äußerungen sind meist schon für eine Erhärtung des Vorwurfs ausreichend. Auch spontane Aussagen aufgrund von Aufgeregtheit in dieser Situation werden dokumentiert, ebenso bestimmte Verhaltensauffälligkeiten. Fehler, die während der Festnahme gemacht werden, lassen sich in der Regel nicht mehr aus dem Weg räumen.

Lassen Sie sich auch nicht auf einen „Smalltalk“ mit Polizeibeamten ein, welchen diese bei Festnahmen oder Wohnungsdurchsuchungen oft beginnen wollen. Mitunter könnten Sie sich dabei unbewusst belasten.

Was passiert nach der Festnahme?

Nach erfolgter Festnahme werden Sie zunächst zur Polizeidienststelle gebracht, wo eine förmliche Vernehmung durchgeführt werden soll. Bleiben Sie als Betroffener auch hier standhaft und sagen Sie nicht aus. Lassen Sie sich auch nicht von Taktiken wie „good cop – bad cop“ einschüchtern und gehen Sie nicht auf „Versprechungen“ der Polizeibeamten ein. Denn: nur der Ermittlungsrichter hat Einfluss auf eine mögliche Freilassung, auch im späteren Verfahren sind diese Versprechen nichts wert.

Diese Angaben müssen Sie machen

Als Betroffener können Sie grundsätzlich die Aussage verweigern, wenn es um Angaben zur Sache geht. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie allerdings machen.

Dazu gehören neben Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie –ort auch Informationen wie Familienstand, Beruf und Staatsangehörigkeit.

Ist ein Verteidiger notwendig?

Sie haben im Falle einer Festnahme das Recht, einen Strafverteidiger einzuschalten. Gerade im Zusammenhang mit einer Vernehmung sind Aussagen ohne Absprache mit einem Verteidiger ein großer Fehler. Ihr Verteidiger beantragt vor dem weiteren Vorgehen zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und kann dann eine Verteidigungsstrategie mit Ihnen besprechen.

Kennen Sie einen Strafverteidiger, können Sie diesen telefonisch kontaktieren. Grundsätzlich ist die Polizei verpflichtet, bei der Auswahl eines Verteidigers hilfreich zu sein. Ist die außerhalb üblicher Bürozeiten notwendig, kann auch der Strafverteidiger-Notruf angerufen werden. Alternativ können Sie auch einen Angehörigen mit der Suche nach einem geeigneten Verteidiger beauftragen.

Wie lange ist eine Festnahme möglich?

Werden Sie verhaftet, müssen Sie innerhalb von 48 Stunden dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Erfolgt die Festnahme an einem Nachmittag, dann wird die Vorführung erst am kommenden Tag durchgeführt und Sie müssen die Nacht in der Zelle verbringen.

Der Ermittlungsrichter entscheidet beim Vorführtermin, ob es zu einer Freilassung oder Untersuchungshaft kommt. Erfolgt die Freilassung, wird das Ermittlungsverfahren aber nicht beendet. Bleibt es bei der Aufrechterhaltung des richterlichen Erlasses, kommen Sie in U-Haft. Sie müssen jedoch keine Gefängniskleidung tragen und Unterbringung sowie Verpflegung sind besser als in regulärer Haft.

Die Dauer der Untersuchungshaft

Vom konkreten Verfahren sowie dessen Umfang ist auch die Dauer der Untersuchungshaft abhängig. Bis zum weiteren Prozess vergehen in der U-Haft zwischen sechs und zwölf Monate. Eine längere Dauer geht mit einer unzumutbaren Verzögerung einher und wurde durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Ist dies der Fall, kann Ihr Verteidiger eine Haftbeschwerde einreichen. Dies sollte aber mit guter Begründung erfolgen.

Entschädigung nach Untersuchungshaft

Werden Sie im Prozess freigesprochen oder wird die Hauptverfahrenseröffnung durch den Richter abgelehnt, dann haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung nach Untersuchungshaft für alle Schäden, die Ihnen aufgrund der Haft oder den Maßnahmen der Strafverfolgung entstanden sind.

Wie hoch der Schadenersatz ausfällt, richtet sich nach dem so genannten Strafrechtentschädigungsgesetz. Bei Einstellung des Verfahrens müssen Sie innerhalb eines Monats einen Antrag auf Anspruchsfeststellung stellen. Bei Beendigung des Verfahrens erfolgt eine Prüfung des Entschädigungsanspruchs von Amts wegen.

Fazit: Vorgehen immer vom Einzelfall abhängig

Wie sich das Vorgehen während oder nach einer Festnahme konkret gestaltet, ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Für das Vorgehen ist vor allem Fingerspitzengefühl gefragt, ein erfahrener Strafverteidiger ist bei der Planung Gold wert. Schon bei einem drohenden Haftbefehl empfiehlt es sich deshalb, sich an einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden..

  Kategorie: Strafrecht
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