Beleidigungen im Internet – was ist strafbar?
Aufgrund des Zeitalters des Internets finden zahlreiche Straftaten „Online“ statt. Neben den Betrugstaten kommen auch Beleidigungsdelikte immer häufiger im Netz vor. In der Praxis stellt sich daher als Rechtsanwalt für Strafrecht die Frage, wann eigentlich eine Beleidigung im Internet vorliegt. Was passiert beispielsweise, wenn eine Person auf Facebook beleidigt wird?
Kann ich Anzeige wegen Beleidigung erstatten?
Grundlegend ist zunächst festzuhalten, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Das bedeutet, dass auch Straftaten, welche im Internet begangen werden, zur Anzeige gebracht werden können. Vor allem die Beleidigung nach § 185 StGB stellt ein häufiges Delikt im Internet dar. Daneben werden aber auch die üble Nachrede nach § 186 StGB oder die Verleumdung nach § 187 StGB immer mehr zur
Anzeige gebracht.
Da das Internet kein rechtsfreier Raum ist, kann der Betroffene somit jederzeit einen Strafantrag stellen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Frist zur Anzeigeerstattung eingehalten wird. Der Strafantrag ist bei einer Anzeige wegen Beleidigung innerhalb von 3 Monaten zu stellen. Die Frist beginnt, sobald der Empfänger von der Beleidigung oder dem Täter erfahren hat.
Kann man Kinder wegen Beleidigung anzeigen?
Vor allen Kindern ist es nicht bekannt, dass Äußerungen im Internet, die einen beleidigenden Charakter (Beleidigungsdelikte) aufweisen, unter Strafe stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beleidigung beispielsweise auf Facebook oder Instagram getätigt wurde.
Rechtlich ist bei Kindern jedoch anzumerken, dass Kinder nach § 19 StGB strafunmündig sind. In § 19 StGB heißt es:
„Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“
Insofern kann ein Kind zwar wegen einer Beleidigung im Internet angezeigt werden, wird jedoch strafrechtlich nicht belangt. Erst mit Eintritt des 14. Lebensjahres droht Kindern wegen Beleidigung eine Strafe.
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Was passiert, wenn man wegen Beleidigung angezeigt wird?
Ist eine Person wegen einer Beleidigung angezeigt worden, so erhält diese Person in der Regel von der Polizei eine Beschuldigtenanhörung. Nach Erhalt einer solchen Anhörung ist es ratsam, einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu konsultieren. Der Anwalt wird unverzüglich Akteneinsicht nehmen und überprüfen, ob der Tatvorwurf „Beleidigung im Internet“ überhaupt zutreffend ist.
Welche Strafen drohen bei einer Online-Beleidigung?
Wird eine Person wegen einer Beleidigung im Internet durch ein Urteil oder ein Strafbefehl verurteilt, erhält die Person in der Regel zunächst eine Geldstrafe. Der Gesetzgeber ahndet eine Beleidigung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Kann ein Schmerzensgeld bei einer Beleidigung im Internet gefordert werden?
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld setzt in der Regel eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts voraus. Daneben sind auch die Folgen der Beleidigung für das Opfer nicht vernachlässigen. Dementsprechend ist es möglich bei einer Beleidigung einen Schmerzensgeldanspruch zu besitzen.
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