Scheidung und Aufteilung von Firmenvermögen

Rechtsanwalt Gramm - Hannover
Familienrecht Rechtsanwalt Sascha Gramm

Eine Scheidung ist in der Regel keine einfache Situation. Doch wenn neben der Familie auch noch eine gemeinsame Firma zwischen den Ehegatten steht, wird es nicht gerade einfacher. Denn es kann durch aus dazu kommen, dass auch das erwirtschaftete Firmenvermögen zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden muss. Dabei ist auch zu differenzieren, ob die Firma lediglich einem der Ehegatten gehört oder etwa von beiden Ehegatten gemeinsam aufgebaut und geführt wurde. Außerdem kommt es zu dem auch noch darauf an, ob die Ehegatten einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen haben, in der sie bereits eine Vereinbarung über eine Aufteilung des Firmenvermögens getroffen haben. Worauf Sie noch achten müssen, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Familienrecht, Ihnen im folgenden Text.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Bevor eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellt wird, sollte man sich bewusst machen, was eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist.

Wie es sich bereits aus dem Namen ergibt, ist die Scheidungsfolgenvereinbarung ein Vertrag in dem die Folgen, die eine Scheidung mit sich bringt, geregelt werden. Das bedeutet, es werden die Rechte und Pflichten der Ehegatten im Falle einer Scheidung festgehalten. Das Ziel dieser Vereinbarung ist es, eine einvernehmliche Regelung für den Scheidungsfall zu vereinbaren. So werden bei der Scheidung Zeit, Nerven und auch Kosten gespart, da sich die Parteien nicht gerichtlich einigen müssen.

Ob auch Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen sollte, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Familienrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.

Was kann ohne Scheidungsfolgenvereinbarung passieren?

Wenn Sie sich nicht auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung einigen, kann es passieren, dass sie sich gerichtlich einigen müssen. So können der Scheidung kostspielige Unterhaltsansprüche und auch ein zu zahlender Zugewinnausgleich folgen. Dies kann die wirtschaftliche Existenz vor allem von Selbstständigen bedrohen oder sie gar ganz zerstören.

Vereinbaren Sie nicht individuell einen Güterstand, wie beispielsweise die Gütertrennung, leben Sie in einer Zugewinngemeinschaft. Das hat wiederum zur Folge, dass im Falle einer Scheidung ein Anspruch auf Zugewinnausgleich gegen Sie geltend gemacht wird. Einen Selbstständigen kann dies im schlimmsten Falle in die Insolvenz führen. Denn führt einer der Ehegatten während der Ehe ein gewinnbringendes Unternehmen, fällt auch dieses in den Zugewinn. So dass im Falle einer Scheidung die Hälfte des Wertes des Unternehmens als Zugewinn an den anderen Ehegatten auszugleichen ist. Als Anwalt für Familienrecht, erlebe ich es in der Praxis oft, dass Unternehmen solch hohe Ausgleichszahlungen nicht verkraften können.

Welche möglichen Folgen auf Sie im Falle einer Scheidung noch zukommen können, erläutere ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Sie haben Fragen zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe, dann rufen Sie unsere Kanzlei für Familienrecht in Hannover für eine Erstberatung unverbindlich an

Was beinhaltet die Scheidungsfolgenvereinbarung?

Da es sich bei der Scheidungsfolgenvereinbarung um einen Vertrag handelt, besteht auch hier die Vertragsfreiheit, sodass die Parteien grundsätzlich frei darin sind, was sie vereinbaren möchten.

Einige Angaben müssen allerdings zwingend in einer solchen Vereinbarung enthalten sein. Dazu gehören der Name, das Geburtsdatum und die Anschrift der Ehegatten, sowie das Heiratsdatum und die Anschrift des Standesamtes vor dem geheiratet wurde. Sofern es gemeinsame Kinder gibt, sind auch deren Namen und Geburtsdaten in der Vereinbarung zu dokumentieren. Zuletzt muss die Vereinbarung von beiden Ehegatten unterschrieben werden und mit dem Ort und dem Datum versehen werden.

Doch es gibt natürlich gewisse Themen die eine Scheidungsfolgenvereinbarung idealerweise beinhalten sollte. Dazu gehören unter anderem nachehelicher Unterhalt, Vermögensauseinandersetzungen und gegebenenfalls die Vermögensübertragung bezüglich gemeinsamer Immobilien. Aber auch die gegenseitige Einwilligung der Ehegatten in die Scheidung oder auch Regelungen über das Sorge-, Aufenthalts- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder und der Unterhalt für diese. Außerdem ist auch eine Regelung über die Rückzahlung von gemeinsamen Krediten sehr sinnvoll sowie eine Einigung über den Zugriff auf vorhandene Aktien und Wertpapiere.

Um eine möglichst dauerhafte Wirksamkeit der Vereinbarung zu erzielen, empfiehlt es sich am Ende der Vereinbarung eine so genannte salvatorische Klausel einzubinden. Die besagt, dass sofern nach dem Vertragsabschluss einzelne Punkte unwirksam werden, die eigentliche Vereinbarung trotzdem ihre Wirksamkeit behalten soll.

Selbstständigen rate ich, als Rechtsanwalt für Familienrecht, dazu in der Scheidungsfolgenvereinbarung einen anderen Güterstand zu vereinbaren oder aber die Zugewinngemeinschaft zu modifizieren, indem man das vorhandene Unternehmen vom Zugewinn ausschließt. Auch besteht die Möglichkeit für den Zugewinn einen Höchstbetrag festzusetzen und zwar am besten so, dass die Existenz Ihres Unternehmens im Falle einer Scheidung nicht gefährdet wird.

Welche Regelungen Ihre individuelle Scheidungsfolgenvereinbarung haben sollte, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Familienrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.

Welche Formalien müssen beachtet werden?

Neben dem Inhalt der Vereinbarung ist es wichtig auch die erforderlichen Formvorschriften einzuhalten.

So ist es notwendig, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich festgehalten wird. Außerdem ist sie nur für die Eheleute verbindlich, wenn sie notariell beurkundet wurde.

Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, zum einen sieht das Gesetz eine notarielle Beurkundung vor und zum anderen herrscht so Klarheit im Rechtsverkehr und vor allem zwischen den Ehegatten.  Des Weiteren kann so die Scheidungsfolgenvereinbarung als Beweis fungieren.

Zudem besteht der Gesetzgeber bei bestimmten Vereinbarungen auf eine gewisse Form. Dies wird vor allem mit dem Schutz des schwächeren Partners vor unüberlegten oder erzwungenen Entscheidungen, begründet. In diesen Fällen des Formzwangs muss die Scheidungsfolgenvereinbarung von einem Notar amtlich beglaubigt werden.

Als Anwalt für Familienrecht, erkläre ich Ihnen gern, welche formellen Voraussetzungen Sie beachten müssen.

Sie haben Fragen zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

In einer umfassenden Erstberatung durch Anwalt Gramm in Hannover kann Ihnen ein Weg gezeigt werden, wie mit Scheidung und einer Aufteilung des Firmenvermögens umgegangen werden kann.

Wie erstelle ich eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

In der Regel können die künftigen Ehegatten eine Scheidungsfolgenvereinbarung allein erstellen. Allerdings ist diese dann nicht rechtlich verbindlich und bringt die Gefahr mit sich, dass der jeweils andere in der Gerichtsverhandlung auf einmal doch eine andere Regelung möchte.

Als Anwalt für Familienrecht, empfehle ich daher eine Scheidungsfolgenvereinbarung von einem Notar beurkunden zu lassen. Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie bereits für die Erstellung der Vereinbarung einen Notar oder Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Denn ein Anwalt oder ein Notar, weiß genau worauf bei einer solchen Vereinbarung geachtet werden muss, damit die Vereinbarung auch rechtlich wirksam ist.

Wenn Sie eine Beratung zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung wünschen, kontaktieren Sie mich gern in meiner Kanzlei.

Welche Vorteile hat eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Der größte Vorteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung für einen selbstständigen Unternehmer besteht darin, dass er mit einer solchen Vereinbarung die Existenz seines Unternehmens sichern kann. Zudem kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung einen langwierigen und teuren Prozess verhindern, da Sie sich bereits im Vorfeld selbstständig, außergerichtlich und einvernehmlich geeinigt haben.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu jeder Zeit vereinbart werden kann, auch während der Ehe.

Sofern noch beide Ehegatten mit der Vereinbarung im Einklang sind, ist für eine einvernehmliche Scheidung lediglich ein Rechtsanwalt erforderlich, was wiederum auch Kosten ersparen kann. Des Weiteren haben beide Ehegatten Rechtssicherheit und sind vor etwaigen künftigen Überraschungen geschützt und werden so nicht noch mehr emotional belastet.

Sie sehen eine Scheidungsfolgenvereinbarung hat einige Vorteile, wenn Sie wissen möchten ob es in Ihrem Fall auch sinnvoll ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen, dann melden Sie sich gern in meiner Kanzlei.

Wie Sie beim Lesen sicherlich bemerkt haben, ist es durch aus möglich eine Scheidungsfolgenvereinbarung selbst zu erstellen, dabei ist allerdings einiges zu beachten. Wenn auch Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellen möchten und rechtlichen Beistand oder eine Beratung dies bezüglich wünschen melden Sie sich gern in meiner Kanzlei für ein persönliches Gespräch.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
unterschrift
Sascha Gramm
Ihr Anwalt Scheidung und Aufteilung von Firmenvermögen

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